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Audi A3 wandeln?

Audi A3 8P
Themenstarteram 23. Februar 2005 um 15:59

Hallo Leute,

ich habe mir vor 3 Wochen einen Audi A3 Ambition ( Typ 8P) gekauft.

Das Fahrzeug ist ein Jahreswagen und wurde vorher von der Audi AG genutzt. Fahrleistung bei Übernahme ca. 10000 KM. Erstzulassung 01.2004

Mittlerweile habe ich sehr viele Mängel an dem Auto festgestelllt.

Zuletzt das Problem mit den plokkernden Stossdämpfer.

Leider ist es meiner Werkstastt bis dato nicht gelungen, dieses Problem in den Griff zu kriegen.

Das Ding plokkert immer noch beim überfahren von Unebenheiten!

Auch nach (angeblichem) Austausch der Stossdämpfer.

Besteht auch für den Zweitbesitzer die Möglichkeit auf Wandlung?

Für Eure Infos in diesem Forum vorab vielen Dank.

tucco...

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18 Antworten

Re: Audi A3 wandeln?

 

Zitat:

Original geschrieben von tucco

Hallo Leute,

ich habe mir vor 3 Wochen einen Audi A3 Ambition ( Typ 8P) gekauft.

Das Fahrzeug ist ein Jahreswagen und wurde vorher von der Audi AG genutzt. Fahrleistung bei Übernahme ca. 10000 KM. Erstzulassung 01.2004

Mittlerweile habe ich sehr viele Mängel an dem Auto festgestelllt.

Zuletzt das Problem mit den plokkernden Stossdämpfer.

Leider ist es meiner Werkstastt bis dato nicht gelungen, dieses Problem in den Griff zu kriegen.

Das Ding plokkert immer noch beim überfahren von Unebenheiten!

Auch nach (angeblichem) Austausch der Stossdämpfer.

Besteht auch für den Zweitbesitzer die Möglichkeit auf Wandlung?

Für Eure Infos in diesem Forum vorab vielen Dank.

tucco...

Ganz klar NEIN! Es können nur Erstbesitzer wandeln! Du kannst aber drauf bestehen, dass dein Auto repariert wird! Schau doch mal auf www.scoty.de Ich habe da einen Bericht zu meiner Wandlung drauf!

Gruß Scoty81

Themenstarteram 23. Februar 2005 um 17:10

Re: Re: Audi A3 wandeln?

 

Zitat:

Original geschrieben von scoty81

Ganz klar NEIN! Es können nur Erstbesitzer wandeln! Du kannst aber drauf bestehen, dass dein Auto repariert wird! Schau doch mal auf www.scoty.de Ich habe da einen Bericht zu meiner Wandlung drauf!

Gruß Scoty81

Danke für die Info.

tucco...

Hallo tucco,

hier muss ich scoty81 leider widersprechen.

Wandeln kann man seit der deutschen Schuldrechtsreform überhaupt nicht mehr. Stattdessen kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Dies unabhängig ob es beim Kauf um eine neue oder gebrauchte Sache ging. Somit also auch als Zweitkäufer eine Autos.

Der Unterschied dabei ist nur, daß nun nicht mehr Audi Dein Auto zurücknehmen muss, sondern derjenige, der Dir das Auto verkauft hat.

Voraussetzung ist hierbei jedoch, daß Du das Auto von einem Unternehmer gekauft hast, oder beim Kauf von einem Verbraucher keinen Gewährleistungsausschluss vereinbart hast.

Wenn der Sachmangel nun nicht unerheblich ist und die Nachbesserung auch öfters fehlgeschlagen ist, so hast Du ein Rücktrittsrecht.

Alles stark vereinfacht und bewusst pauschal ausgedrückt.

Beste Grüße.

so eine kleinigkeiten macht ihr ein elefant.

Bei Motorschäden hätte ich verständnis, kauf dir ein citroen. Ein sportwagen ist hart gefedert und poltert alt. Isch aber geil so ne karre zu fahren, kurvenhalt 1a.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von sauberesocke

Hallo tucco,

hier muss ich scoty81 leider widersprechen.

Wandeln kann man seit der deutschen Schuldrechtsreform überhaupt nicht mehr. Stattdessen kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Dies unabhängig ob es beim Kauf um eine neue oder gebrauchte Sache ging. Somit also auch als Zweitkäufer eine Autos.

Voraussetzung ist hierbei jedoch, daß Du das Auto von einem Unternehmer gekauft hast, oder beim Kauf von einem Verbraucher keinen Gewährleistungsausschluss vereinbart hast.

Wenn der Sachmangel nun nicht unerheblich ist und die Nachbesserung auch öfters fehlgeschlagen ist, so hast Du ein Rücktrittsrecht.

Alles stark vereinfacht und bewusst pauschal ausgedrückt.

Beste Grüße.

Hallo audisline,

da Du mich zitierst, gehe ich in der Annahme, Du unterstellst mir das Übertreiben.

Mein Auto war in den ersten drei Wochen nach Abholung in Ingolstadt zwei Drittel der Zeit in verschiedenen Werkstätten und hat mittlerweile einen neuen Motor. Trotzdem halte ich noch am Vertrag fest.

Ich wollte hier nur ein wenig auf die eigentliche Fragestellung eingehen, ohne deren Sinn zu hinterfragen.

Wenn Du Dir die Mühe machst, das von Dir zitierte aufmerksam zu lesen, wird Dir bestimmt auffallen, daß ich von "nicht unerheblichen Mängeln" geschrieben habe.

Dennoch beste Grüße.

Wie oben bereits erwähnt, kannst Du nach dem neuen Schuldrecht vom Vertrag zurücktreten, falls mehrere Nachbesserungen fehlgeschlagen sind.

Wandeln gibt es seit 2002 nicht mehr!!! Der Kollege oben hat Recht!!!

Scheinen die meisten nicht begreifen zu wollen.

Gib die Karre zurück, indem Du vom Vertrag zurücktritst. Ich empfehle Dir einen Anwalt einzuschalten.

Viel Erfolg!

Hallo bis wieviel Monaten nach dem Kauf eines Neufahrzeuges, wie bei mir 06.03 kann ich denn noch vom zurücktreten des Vertrages gebrauch nehmen!Habe auch ein Problem Wägelchen!!

Hallo Matze rs210,

bis zu 24 Monaten nach "Gefahrenübergang", sprich Entgegennahme des Autos.

Aber nochmals deutlich: Der Rücktritt gilt als Ultima Ratio. Vorher kommen noch Nachbesserungen durch den Verkäufer zum Zuge.

Bei kleinere Mängeln hast Du nur Ansprüche auf Kaufpreisminderung.

Beste Grüße.

Hi, liste deine Mängel doch am besten mal hier auf.

Wie läuft das mit der Kaufpreismindreung?Habe einen Werkswagen sprich hatte ihn aus Hannover im Kundenzenter abgeholt! Kann ich da bei denen mal nett anrufen und die überweisen mir dann einen Betrag als wiedergutmachung? Aber denke mal nicht das es so leicht wird sind bestimmt hartnäckig!!

Meine Mängel!

Riss im Leder

Ölverlust

Zylinderkopf defekt wurde dann gewechselt!

Radio spinnt

Gurtführung einschneident

Kühlmittelverlust

Motor nahm ab 3000 kein Gas mehr an(deswegen auch unzählige Besuche,weil niemand was gefunden hatte) das war das schlimmste von allen und hatt mich über Wochen gestresst!

Themostat gewechselt

ging beim starten öfters wieder aus

das waren die fehler welche mich übelst abgenervt haben und das alles in einem Jahr!!die Werkstattmenschen sind damals mehr Km gefahren als ich!

Hallo nochmal Matze rs210,

für einen Rücktritt wäre entscheidend, ob erheblich Mängel auch nach Reparaturversuchen noch vorhanden waren.

Bezüglich einer Minderung wird Dich Dein Verkäufer bestimmt nicht mit den Worten "Wir haben Sie bereits erwartet. Hier ist Ihr Scheck" begrüssen. Bei grösseren Unternehmen, kommt man meist nicht um einen Anwalt herum.

Der Minderungsbetrag ergibt sich aus dem Verhältnis von mangelfreiem Wert in Bezug auf den Kaufpreis zum mangelbehafteten Wert.

Im Streitfall urteilt ein Gutachter über den Betrag.

Beste Grüße.

Also bis jetzt ist wieder alles in Ordnung!Toi toi aber glaubst garnicht was ich schon durch hatte mit Hütte mit 20KM/h auf der A2 im vollen Verkehr und noch andere etliche Sachen!Ich hoffe nur das er ganz bleibt und nich ab dem Tag wo die Garantie abläuft nur noch maken kommen! Und dann sagen die Herren in der Werkstatt,bitte selber zahlen!!Also das das nur mit einen Anwalt geht kann ich mir schon denken,die Jungs von Audi wollen ja ihr Geld ja auch nicht sich leicht aus der Tasche nehmen lassen!!

Zitat:

Original geschrieben von sauberesocke

Hallo tucco,

hier muss ich scoty81 leider widersprechen.

Wandeln kann man seit der deutschen Schuldrechtsreform überhaupt nicht mehr. Stattdessen kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Dies unabhängig ob es beim Kauf um eine neue oder gebrauchte Sache ging. Somit also auch als Zweitkäufer eine Autos.

Der Unterschied dabei ist nur, daß nun nicht mehr Audi Dein Auto zurücknehmen muss, sondern derjenige, der Dir das Auto verkauft hat.

Voraussetzung ist hierbei jedoch, daß Du das Auto von einem Unternehmer gekauft hast, oder beim Kauf von einem Verbraucher keinen Gewährleistungsausschluss vereinbart hast.

Wenn der Sachmangel nun nicht unerheblich ist und die Nachbesserung auch öfters fehlgeschlagen ist, so hast Du ein Rücktrittsrecht.

Alles stark vereinfacht und bewusst pauschal ausgedrückt.

Beste Grüße.

Laut meinem Anwalt und meinem Autohaus sind Wandlungen oder wie es jetzt heißt Rückabwicklung des Kaufvertrages nur bei Erstbesitzern möglich! Bei Gebrauchtwagen gibt es nur ein Recht auf ein Mangelfreies Auto oder eine Kaufpreisminderung!

@Matze rs210

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann nimm Dir lieber einen Anwalt. Selten lassen sich Kaufpreisminderung oder Wandlungen ohne Anwalt regeln. Solltest du einen guten Draht zum Autohaus haben, so steht die Chance dafür natürlich besser!

Gruß Scoty81

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