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Audi A4 TSFI Benzin 120PS - Bremssattel fest - Reparatur auf Gewährleistung nach 3Monaten?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 10. Februar 2021 um 12:46

Hallo zusammen,

ich habe vor 2Wochen schon mal eine Frage hier im Forum gestellt:

https://www.motor-talk.de/.../...-verbrannt-im-motorraum-t7029326.html

Die Symptome waren ruckeln und Motor stinkt. Mittlerweile weiß ich, dass das Stinken nur von verschüttetem Motoröl kam.

Das Ruckeln kommt vom Bremssattel am linken Vorderreifen. Nach ca. 20Minuten Fahrzeit ist das Bremssystem so heiß, dass Sattel und Scheibe zu wenig Spiel haben.

Ich habe den Audi (EZ2010) letztes Jahr Ende November beim Autohändler gekauft und den Händler letzte Woche schon über das Problem informiert. Wir haben ausgemacht, dass ich die Kosten für's Reifen Wuchten (ca. 70EUR) übernehme und wir schauen, ob das Problem danach noch besteht.

Bei dem Reifen wuchten wurde eben festgestellt, dass es ein Problem am Bremssattel gibt. Jetzt hat mir der Autohändler, obwohl ich ja 12Monate Gewährleistung habe und das Auto vor ziemlich genau 2.5Monaten bei ihm gekauft habe folgendes Angebot gemacht (jeder übernimmt Hälfte/Hälfte, sein Werkstatt richtet es):

die Reparatur inkl. Bremssattel kostet ca. 780€ –> Ihr Anteil 390€

ohne Bremssattel ca. 420€ –> Ihr Anteil 210€

 

Was haltet ihr davon? Ist das verarsche, soll mir der Händler das nicht einfach auf Gewährleistung machen?

Dankeschön und Grüße!

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20 Antworten
am 10. Februar 2021 um 12:50

Mein Sohn hatte das gleiche Problem. Der Händler hat den Sattel und Arbeit übernommen, mein Sohn die Scheiben und Beläge

Dein Recht ist es, dass er es auf seine kosten richtet. Ansonsten muss er dir innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass dieser Mangel beim verkauf noch nicht bestehend war.

Generell laut meinen Informationen musst du daher gar nichts bezahlen aufgrund der Gewährleistungspflicht.

am 10. Februar 2021 um 12:51

der hat den auch erst seit 3 Monaten vim Händler

am 10. Februar 2021 um 12:52

wenn der Händler den Sattel als Verschleissteil deklariert, sieht die Sache anders aus

Themenstarteram 10. Februar 2021 um 13:37

Zitat:

@HRQ schrieb am 10. Februar 2021 um 13:50:44 Uhr:

Mein Sohn hatte das gleiche Problem. Der Händler hat den Sattel und Arbeit übernommen, mein Sohn die Scheiben und Beläge

Dankeschön für deine Nachricht! Ist das in der Gewährleistungszeit von 12Monaten passiert bzw. in den ersten 6Monaten? Es wäre halt rein Verlegenheit, wenn ich nicht auf Nachbesserung bestehe... :), was schon blöd wäre.

Themenstarteram 10. Februar 2021 um 13:41

Zitat:

@HRQ schrieb am 10. Februar 2021 um 13:52:52 Uhr:

wenn der Händler den Sattel als Verschleissteil deklariert, sieht die Sache anders aus

Beim Verkaufsgespräch, das nirgends festgehalten wurde, hat der Händler noch von Gewährleistung gesprochen bei normalem Verschleiß von 8000-12000km pro Jahr, ich bin ja erst 3100km Gefahren mit dem Auto.

Ich kann mir vorstellen, dass der Händler Verschleiß anführen kann, aber bei einer relativ kurzen Strecke.

Zitat:

@HRQ schrieb am 10. Februar 2021 um 13:52:52 Uhr:

wenn der Händler den Sattel als Verschleissteil deklariert, sieht die Sache anders aus

Dann zählt am Fahrzeug ja vom Prinzip her alles als Verschleißteil...!

Bremsen, Scheibe ist ja klar, aber auch hier, sind diese Teile wegen dem Defekt am Bremssattel entstanden, sind das Folgeschäden und sind vom Händler zu übernehmen (in dem Fall dann auch beide Seiten tauschen, weil man das nicht einseitig macht). Reifen wuchten ist eigentlich auch ein Mangel den der Händler übernehmen sollte, sofern das die Toleranz überschreitet...

Recht haben und Recht bekommen... Falls Du Rechtschutz hast, kannst da in der Regel ja einen Anwalt telefonisch kostenlos befragen

am 10. Februar 2021 um 18:23

mein Sohn hat sogar eine Gebrauchtwagengarantie dazu abgeschlossen, hat aber nix genutzt, also Garantie und Gewährleistung....... aber

Zitat:

@HRQ schrieb am 10. Februar 2021 um 19:23:46 Uhr:

mein Sohn hat sogar eine Gebrauchtwagengarantie dazu abgeschlossen, hat aber nix genutzt, also Garantie und Gewährleistung....... aber

Werde da nicht gänzlich schlau, was Du damit sagen möchtest.

Das Thema ist im Internet ja schon häufig vertreten, größtes Problem ist halt nachzuweisen, dass der Schaden schon bei Übergabe bestand (und wenn nur minimalst). Hier eine Antwort von einem Anwalt in einem ähnlichen Fall:

https://www.frag-einen-anwalt.de/...erkaufenden-Haendler--f197973.html

Da es kurz nach dem Kauf aufgetreten ist, könnten die Chancen gut stehen, dass der festgegangene Bremssattel als Gewährleistungsfall anzusehen ist. In den ersten 6 Monaten brauchst Du kein Gutachten anfertigen, da die Werkstatt den Beweis führen muss, aber wenn die Werkstatt sich stur stellt, wirst Du um eine Klage nicht herum kommen, wo sicherlich auch ein Gutachten dann erstellt wird - das Kostenrisiko ist dann halt das Problem, denn 2x Anwalt und Gutachter sind schnell schon 600-1000 Euro beisammen.

Hat die Werkstatt/Verkäufer die Bremse zerlegt? Evtl. sind auch nur die Führungsbolzen festgegammelt von zu langer Standzeit bis zum Verkauf, das wäre eigentlich für die Werkstatt kein Problem zu reinigen und gangbar zu machen. Muss ja nicht gleich der Bremskolben hin sein (was evtl. an mangelnder Wartung liegt, viel zu alte Bremsflüssigkeit...).

Im ADAC Beitrag finden sich auch noch ein paar passende Beiträge: https://www.adac.de/.../

- "bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen können, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag"

- Beim Autokauf kann die Kfz-Schiedstelle für den Gebrauchtwagenhandel angerufen werden, wenn der Händler Innungsmitglied ist

Zitat:

@TSB69 schrieb am 11. Februar 2021 um 09:37:01 Uhr:

 

Das Thema ist im Internet ja schon häufig vertreten, größtes Problem ist halt nachzuweisen, dass der Schaden schon bei Übergabe bestand (und wenn nur minimalst).

Vielleicht noch mal kurz zur Klarstellung, in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf musst du als Käufer überhaupt nix nachweisen.

Der Bremssattel ist kein Verschleissteil, wenn dieser hinüber ist und in folge dessen Scheibe und Klötze hinüber sind, sind diese mit über die Gewährleistung zu Ersetzen, eigentlich.

Eine Car Garantie, etc. wurde nicht mit Abgeschlossen ??

________________________

 

Vorder oder Hinterachse ?

Vorne waren bei meinem schon beide hinüber, trotz alle 2 Jahre Bremsflüssigeitwechsel, Rechts kam von jetzt auf gleich, Bremse Fest.

Links kam Schleichend, das fing letztes Jahr schon im Sommer an, beim Rückwärtsfahren immer wieder Qietschen, Schleifgeräsuch, bis dann im November beim Abbremsen von 130 bis 80Km/h das Auto Vibrierte, die Bremse heisser war als die andere.

Garantie hatte ich da nicht mehr, Freie Werkstatt habe ich für den ATE Sattel mit Lohn um 155,- hingelegt.

Nachdem der erste Sattel hinüber war hatte ich auch die Scheiben mit Beläge erneuern lassen.

Ca. 480,- für Vorne und Hinten mit Lohn.

@stinkstiefel

Ja das schon, allerdings muss es plausibel sein, dass so ein Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war und sich dann nur noch verschlimmert hat... Als Beispiel wird ja angeführt, dass ein elektrischer Fehler (Innenraumbeleuchtung geht nicht) eben bei Übergabe kaputt war oder nicht - so etwas geht dann halt im Laufe der Zeit nicht kaputt. Daher sollte man bei Übergabe auch alles testen und prüfen und nicht erst zu Hause in Ruhe alles durchgehen... Im Zweifel lohnt es auch zum TÜV zu fahren und dort die anderen schwer einsehbaren Teile sichtprüfen zu lassen.

So ein Bremssattel kann halt bei Übergabe schon Probleme gehabt haben, die sich jetzt nur verschlimmert haben, entsprechend schwer dürfte es für die Werkstatt sein, das Gegenteil zu beweisen. Ich weiß nicht ob die Meinung der Werkstatt als "Gutachten" hinreichend genügt oder ob ein externer Gutachter das bewerten muss (das kann er sicherlich auch erst, wenn die Bremse zerlegt ist und die Schadensursache klar ist).

Zum Gutachter willst du es sicher nicht kommen lassen kostet nur Zeit und Geld und wie es ausgeht ist ungewiss.

Ich würde dem Verkäufer bestimmend den bestehenden Mangel am Bremssattel anzeigen und die Reaktion abwarten. Ist sie einsichtig alles gut ist sie abwehrend dann noch mal nachtreten und nachbohren. Bleibt die Einstellung uneinsichtig abtreten und das Problem über vielleicht vorhandene Gebrauchtwagengarantie von einem Dritten beheben lassen.

Edit: Ach ja noch was. Fürs Reifen wuchten würde ich dem auch keine 70 Euro in den Hals werfen!

Wobei eine Unwucht auch Selbstverschulden sein kann - das ist wie mit Katschen in den Felgen und Dellen im Blech. Was man bei Übergabe nicht bemängelt, hat man im Zweifel selber verursacht.

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