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Audi A6 XENON Scheinwerfer

Themenstarteram 25. Juni 2004 um 17:21

Hallo,

ich wollte einmal wissen was man alles benötigt um Xenonscheinwerfer des Vorfacelift Modells an ein Modell ohne Serien Xenons anzuschließen.

Ich wollte jetzt keine Diskusion straten ob nun die LWR oder SWRA pflicht sind usw.

Falls es hilt: Ich fahre einen A6 1.8T 9/98.

Ich habe im Netz nicht wirklich etwas gefunden womit ich etwas anfangen kann.

Meine größte Sorge ist eigentlich der Stecker. Überhaupt der Anschluß.

Kennt jemand eine gute Infoquelle?

Ich bin euch für jede Antwort dankbar.

Grüssle,

Dino

16 Antworten
am 26. Juni 2004 um 8:54

hallo

die Stecker passen auf jeden Fall! Aber was sein könnte, ist das die Stellmototren von den Xenonscheinwerfern anders belegtsind, wie die ohne Xenon..

Ggf. umbauen...

Gruß, THOMAS

Themenstarteram 26. Juni 2004 um 16:51

also praktisch anschließen und los gehts? wie ist denn das mit den stellmotoren? gibt es denn irgendeine seite wo man sowas nachlesen kann?

ich selbst hab mit elektrik nichts am hut.

grüssle

am 27. Juni 2004 um 12:33

Hi,

zum nachlesen wirst Du nicht viel finden.

Info gibt es in der Literatur von Audi.

Habe schon 3 Sätze von SW umgebaut

z.B. Allroad SW

schau mal in die Anlage

Themenstarteram 27. Juni 2004 um 13:13

hi,

hast du zufällig irgendwelche fotos von den umbauten ansich? praktisch so eine bebilderte anleitung von dir?

in wie weit hilft mir da die audi "literatur" und vor allem welche?

am 27. Juni 2004 um 20:53

hi,

habe keine fotos gemacht, wenn umbau notwendig

ist, dann sind es die stellmotoren und die innenverkabelung.

was hast du für ein a6 ? alter / aufführung

bekomme demnächst wieder scheinwerfer.

gruß

Themenstarteram 27. Juni 2004 um 21:17

hi,

habe einen a6 1.8t bj 9/98 limo ... falls das nun helfen sollte

wie meinst du jetzt umbauen? den original sw auf xenon umrüsten? oder den kompletten xenon sw von audi nachrüsten?

Hi Zwerch,

eine Diskussion über die Verpflichtung zum Einbau von LWR und SRA zu führen ist müssig, weil die Gesetzeslage diesbezüglich eindeutig ist und die Verwendung vorschreibt.

Es gibt derweil sogar schon recht heftige Urteile nach Fällen von unsachgemäß nachgerüsteten Xenon-Scheinwerfern, weil schlicht die Betriebserlaubnis erloschen ist......

Aber es gibt schon einen Thread hierzu, der Dir vielleicht weitere Tips gibt:

http://www.motor-talk.de/t329210/f162/s/thread.html

Grüße

Mic

Themenstarteram 28. Juni 2004 um 16:44

naja, was soll man nun dazu sagen.

ich hatte vorher einen a4 wo ebenfalls xenon ohne alwr und sra vom vorbesitzer eingebaut wurde.

nach dem kauf musste ich zum tüv zwecks hu und au.

ihn hat das keineswegs interessiert. er hat zwar gesehen das ich xenon habe aber wirklich gejuckt hat es niemanden.

alles nachzurüsten finde ich ja selber quatsch, aber ist man einmal xenon gefahren weiß man es zu schätzen. gerade auf längeren fahrten.

wenn man nun ehrlich zu sich selber ist, ist die ganze sache einfach nur lächerlich. selbst bei polizei kontrollen und razzien auf autobahnraststätten am abend (köln königsforst und stuttgart - sindelfinger wald) hat es dort niemanden interesiert und die jungs waren schon sehr genau am suchen und haben alle eintragungen wie felgen reifengröße ect. im fahrzeugschein tatsächlich überprüft.

naja, nur zum xenon sagte niemand etwas.

und mal ehrlich...

ist alles fachgerecht verbaut (originaler audi xenonscheinwerfer natürlich - keine nachrüstsets!!!) und die scheinwerfer wurden ausgerichtet sollte man meines erachtens nach keine probleme bekommen. zur noot klebe ich mich einfach die verschlusskappen der sra mit der heißlebepistole an der stoßstange fest.

grüssle,

dino

@Zwerch,

du hast sicherlich recht - wenn alles sachgerecht verbaut wurde gibt es auch keine Schwierigkeiten.

Die Tatsache, dass es dem einen TÜV und dem anderen Polizisten gerade nicht in den Sinn kam, sich über ein nachgerüstetes Xenon zu mokieren ist aber noch kein Garant dafür, dass Deine Versicherung im Schadensfall auch so lässig darüber hinwegsieht..... (Die nehmen jeden Anlaß der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt dankbar auf).

Grüße

Mic

Xenonscheinwerfer

 

Hi Leute,

so wie`s aussieht wurde ich ziemlich verarscht. Habe letztes Jahr meinen A6 Avant 2,5 TDI Bj.98 beim Händler gebraucht gekauft, auch mit Xenon-Scheinwerfern. Allerdings ohne SRA (hatte beim Kauf keine Ahnung das man die braucht)

Nach den ganzen Diskussionen hier habe ich mal genau nachgesehen und habe festgestellt, das noch nicht mal eine autom. LWR dran ist, einfach über den LWR-Schalter angeschlossen.

Da hat mir der Händler doch ein Auto ohne Betriebserlaubnis verkauft, Im Kaufvertrag steht eindeutig Xenon drin.

Was kann ich jetzt machen?

Gruß fusseldi

Hi fusseldi,

ein Händler muss das einfach wissen, speziell, wenn er das Vorhandensein von Xenon explizit im Kaufvertrag aufführt weil das ja auch eine gewisse Wertsteigerung darstellt.

Ich würde das zunächst direkt ansprechen und dann ggf. einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Ich wäre ehrlich gesagt genaus so wie Du reingefallen, da ich vor diesem Audi kein Xenon hatte. Mein Händler hat mir bei den Verkaufsverhandlungen dann aber gesagt, dass SRA Und ALWR Pflicht sind.

Grüße

Mic

Hi Mic,

danke für die Antwort. Was meinst Du, soll ich den Händler dann auffordern die SRA und LWR nachzurüsten. Mein Problem: habe das Auto im Internet gesehen und der Händler ist ca. 400 km entfernt.

Gruß fusseldi

Das ist natürlich schwierig zu sagen. Am elegantesten wäre für Dich, wenn Du den Wagen in Deiner Umgebung in einer Werkstatt nachrüsten lässt und die Rechnung Deinem Händler schickst.

Aber ich vermute ganz schwer, dass dieser sich mit allen Händen und Füßen dagegen wehren wird, da ich nicht glaube, dass das sehr preisgünstig ist.

Ich würde den Händler auf jeden Fall mit der Sachlage konfrontieren und per Einschreiben eine schriftliche Stellungnahme einfordern.

Alternativ kann man vermutlich billiger zurückrüsten auf Halogen, dann sollte Dir der Händler aber nachträglich einen Teil des Kaufpreises erstatten.

Ich fürchte, so oder so, das wird nicht ohne Rechtsbeistand gehen.

Grüße

Mic

Hi Mic,

hab es nach meinem Urlaub endlich geschafft den Händler anzuschreiben (nachdem ich mit dem Vorbesitzer des Autos tel. habe und der mir bestätigt hat das er die Xenon-Scheinwerfer nachgerüstet hat).

Der Händler hat sich auch gleich tel. bei mir gemeldet und hat gesagt das es ihm leid tut, er hat auch von nichts gewusst als er das Auto in Zahlung genommen hat.

Er sagte das sie versuchen eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Falls das nicht klappt bot er mir an mein Auto abzuholen und zurückzurüsten auf die Original-Scheinwerfer (für die Umbauzeit würde ich auch einen Leihwagen bekommen). Als Ausgleich für den Wertverlust will er mir noch einen Inspektionsgutschein geben.

Ist doch ok von Ihm, allerdings ist es ein Mitsubishi-Händler und ich hätte die Inspektion gerne von meiner Audi-Werkstatt gemacht.

Gruß fusseldi

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