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Audi A7 Starter Generator Defekt Gewährleistung

Audi A7 4K
Themenstarteram 4. Oktober 2023 um 14:42

Hallo zusammen,

 

ich benötige mal wieder euer Wissen.

Und zwar habe ich seit nicht einmal einem Jahr einen Audi A7 Baujahr 2020.

In dieser Zeit bin ich gerade einmal 2.000 Kilometer mit diesen Fahrzeug gefahren.

Grund für die wenigen Kilometer ist ein Geschäftswagen ;).

Jetzt ist der Starter Generator sowie das Türschloss defekt.

Über meinen Autohändler (war kein Audi Händler) habe ich die normale 1 Jahr Gewährleistung bekommen.

Wisst ihr ob dieser Fehler durch die Gewährleistung übernommen wird?

Hab auch gelesen dass das ein häufiger Fehler bei Audi ist.

Kann man da was auf Kulanz rausholen?

Schon einmal vielen Dank für euere Unterstützung und Bemühungen.

 

Liebe Grüße

 

Oliver

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11 Antworten

Wichtig ist das mann die Service die fällig waren auch gemacht wurden.

Du solltest bei Audi vorbeifahren und die stellen dann einen Kullanzantrag.

Themenstarteram 8. Oktober 2023 um 17:16

Kurzes Update weder Audi noch mein Verkäufer übernehmen die Reparaturkosten.

Audi sagt dass sie auf Kulanz nichts machen können weil ich noch kein volles Jahr das Fahrzeug besitze.

Mein Verkäufer (kein Audi Haus aber Auto Händler) sagt das er keine Kosten für den Generator übernimmt weil der Fehler vor meinen Kauf nicht bestand (es war kein Fehler im Fahrzeugspeicher hinterlegt).

Mein Fahrzeug ist gerade mal 3 Jahre alt.

Ich bin seit Februar dieses Jahres nur 2000 Kilometer damit gefahren.

Kann da der Starter Generator einfach so defekt gehen?

Vielen Dank für eure Tipps und Hinweise

Was hast du denn überhaupt für ein probl.?

Batterie wird nicht geladen oder der Anlasser funktioniert nicht?

Themenstarteram 10. Oktober 2023 um 12:42

Ich hab eine Bordnetz Störung.

Mir wurde mitgeteilt dass mein Starter Generator defekt ist.

Des Weiteren ist jetzt auch meine Türschließung an der Fahrerseite defekt.

Hier war ich schon 2x in der Werkstatt.

Es wurde ein Update drauf gespielt.

Die Schließung auf der Beifahrerseite wurde nach erneuten Fehler ausgewechselt.

An der Fahrerseite wurde nichts gemacht.

Im System wurde diesbezüglich ein Fehler hinterlegt.

Jetzt zahlt weder Audi noch mein Verkäufer etwas.

Der Verkäufer sagt dass der Generator vorher nicht kaputt war.

Die Schließung übernehmt mein Verkäufer nicht weil Audi das Update drauf gespielt hat.

Ich sag euch das ist ein Kindergarten.

Zum Thema Bordnetzstörung gibt es einen eigenen Thread, ist kein unbekannter Fehler. Das der Verkäufer das nicht übernehmen will, kann ich irgendwie verstehen. Schließlich ist das Problem jetzt erst aufgetreten. Wieso Audi erst nach ein Jahr Haltedauer Kulanz bieten kann, verstehe ich jedoch nicht. Haben die dafür einen Grund genannt. Bei mir wurde schon, trotz Garantie, auf Kulanz repariert.

Hallo Oliver,

Wenn du ein Jahr Gewährleistung in deinem Kaufvertrag stehen hast (prüfen), dann ist der Verkäufer dein Ansprechpartner. Schriftliche Mängelanzeige - d.h. den Mangel beschreiben, nicht die mutmaßliche Ursache, und Aufforderung zur Mängelbeseitigung - und angemessene Frist setzen. Per Einschreiben + Rückschein.

Wenn sich nichts tut oder Ausflüchte kommen -> Anwalt um erstes Beratungsgespräch bitten.

Grüße

Christian

Themenstarteram 12. Oktober 2023 um 20:25

Hallo Christian

 

vielen Dank für deine Antwort.

Ich hab meinen Verkäufer zur Mängelbeseitigung gebeten.

Dieser hat nicht reagiert.

Er meinte nur dass das nicht in die Gewährleistung fällt.

Gewährleistung habe ich.

Ist ja ein ganz normaler Autohändler.

Da ich mein Fahrzeug brauche, habe ich die Reparatur bei Audi freigegeben.

Ich hab das auch so meinen Verkäufer mitgeteilt.

Mal schauen was da jetzt dabei raus kommt.

Hallo Oliver,

In dem Fall würde ich pragmatisch überlegen, ob der Aufwand und der emotionale Ärger, den man sich mit dem Einsatz eines Anwalts in der jetzt schlechter dokumentierten Situation einhandelt, es wert sind, mit ungewissem Ausgang die Reparaturkosten ggf einzuklagen.

Man muss ja dann noch mal Geld in die Hand nehmen und den Willen besitzen, das durchzuziehen und eben auch ggf zu verlieren. Ich kann das nicht beurteilen, aber ich denke bei einem drei Jahre alten Fahrzeug ist dann auch die Grenze der Kulanz erreicht. (Das hatte mir meine Audiwerkstatt dann auch freundlich mitgeteilt, als ich zum dritten Mal mit derselben Türstörung vorstellig wurde).

Ärger dich nicht unnötig - lohnt nicht.

C.

An deiner Stelle würde ich mich direkt an die Audi Kundenbetreuung wenden, da dieser Defekt mit dem Generator ein Massenproblem bei Audi ist. Auch ich war vor 1,5 Jahren davon betroffen. Ist alles andere als ein Einzelfall.

Kulanz sollte Audi eigentlich bieten, weil wie gesagt, dieser Defekt ist bei Audi bekannt.

Themenstarteram 19. Oktober 2023 um 13:26

Hallo zusammen

Hab mal wieder ein Update

Und zwar wurde der Generator jetzt endlich geliefert.

Bei der Montage wurde eine Schraube abgerissen welche wieder erst bestellt werden musste.

Heute sollte ich mein Audi A7 wieder bekommen.

Leider ist wieder ein Fehler am Bordnetz aufgetreten.

Diesmal ist die 48 Volt Batterie die alleine schon 2400€ kostet defekt.

Laut Audi aussagen kam das Problem weil mein Fahrzeug jeden Tag in die Werkstatt gefahren wurde.

Das war mein Wunsch dass das Fahrzeug nicht draußen steht.

Hat jemand von euch diesen Fehler schon gehabt?

Kann dieser Fehler durch das starten des Fahrzeuges mit einem defekten Starter Generator entstehen?

Hab das Fahrzeug seit Februar.

Bin nur 2000 Kilometer damit gefahren und habe schon eine Rechnung von über 5000€.

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für eure Unterstützung und Tipps

Zitat:

@PAXA7 schrieb am 12. October 2023 um 22:49:30 Uhr:

Hallo Oliver,

In dem Fall würde ich pragmatisch überlegen, ob der Aufwand und der emotionale Ärger, den man sich mit dem Einsatz eines Anwalts in der jetzt schlechter dokumentierten Situation einhandelt, es wert sind, mit ungewissem Ausgang die Reparaturkosten ggf einzuklagen.

Man muss ja dann noch mal Geld in die Hand nehmen und den Willen besitzen, das durchzuziehen und eben auch ggf zu verlieren. Ich kann das nicht beurteilen, aber ich denke bei einem drei Jahre alten Fahrzeug ist dann auch die Grenze der Kulanz erreicht. (Das hatte mir meine Audiwerkstatt dann auch freundlich mitgeteilt, als ich zum dritten Mal mit derselben Türstörung vorstellig wurde).

Ärger dich nicht unnötig - lohnt nicht.

C.

Also eins ist mal sicher. Wenn Audi an meinem Fahrzeug nicht in der Lage ist einen Fehler in der Garantiezeit zu beheben und ich da 3x hin muss und die mir dann nach der Garantie erzählen das ich jetzt nicht mehr kommen brauch, weil die Garantie jetzt vorbei ist, dann hätten die mir mir ihren Spaß! Ist man in so einem Fall nicht auch rechtlich abgesichert, wenn der Fehler nachweisbar immer wieder kommt und nicht behoben wurde?

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