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Audi Quattro GmbH Sparte R8
Moin Folks,
hatte mich nach einigen Recherchen auch hier im Forum entschieden, für meinen R8 Modell 2008 / V8 Erstzulassung Feb 2009 20" Felgen zu spendieren.
Nun sagt mir der Reifendienst, er hätte nicht das passende Gutachten vom Felgenhersteller erhalten, da wohl ein Zahlendreher (?) nicht beachtet wurde. Jedenfalls ist in meinem Brief die Herstellerkurzbezeichnung "Quattro" eingetragen. Unterscheiden sollen sich die Gesellschaft Audi und die Tochtergesellschaft Quattro in den ersten Ziffern der Fahrgestellnummer (hier im Forum zu lesen) WUA... (wie bei mir) und ansonsten WAU... Die von "Quattro GmbH" hergestellten (oder ausgelieferten) Fahrzeuge sollen offen sein (nicht gedrosselt).
Frage: ist das so? Sind die nicht von "Quattro" hergestellten Fahrzeuge auf 250 km/h gedrosselt bzw. regeln irgendwann ab...? und gibt es tatsächlich Unterschiede in der Konfiguration? Dies würde auch den Sportauspuff erklären, den ich noch original laut Auslieferung drin haben soll (laut letztem Händler, ich bin der 4. Besitzer). Ein brachialer Klang, im Unterschied zur normalen Auslieferung hat der Auspuff nur 1 Endrohr pro Seite und ovale Endkappen in V10 Optik.
Vielen Dank für eure kompetente Hilfe in diesem tollen Forum.
Beste Antwort im Thema
Es gibt doch gar keine geschwindigkeitsbegrenzten R8.
Das wäre ja was ganz Neues.
Daß deine Felgen nur bis 250 km/h freigegeben sind, kann durchaus sein.
Dann macht der Tüv-ler seine Arbeit eigentlich korrekt, wenn er sie dir nicht einträgt.
Ich würde mal mit dem Felgenhersteller sprechen, ob die Felgen wirklich nicht über 250 km/h fahren dürfen.
Mir wäre auch trotz Eintragung nicht wohl, wenn die Festigkeit nicht für 300 km/h ausgelegt ist.
Passiert dann ein Felgenplatzer, bist du mausetot.
Und wenn wegen der Felge auch ein weniger schlimmer Unfall passieren sollte, und die Unfall-Gutachter das Teilegutachten sehen, dann zahlt die Versicherung nicht.
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14 Antworten
Moin, denke nicht wer würde denn einen r8 kaufen der bei 250 vom Golf überholt wird
Der RS4 B7 ist von der Quattro GmbH und auf 250 gedrosselt
Jörg
R8 sind alle offen.
R8 kommen alle von der Quattro GmbH, genauso wie alle RS-Modelle
Zitat:
@rcc schrieb am 16. April 2016 um 17:38:03 Uhr:
R8 kommen alle von der Quattro GmbH, genauso wie alle RS-Modelle
So ist es, nur mit dem Unterschied, dass alle R8 offen sind, während nicht alle RS-Modelle offen sind. Die sind alle abgeregelt, allerdings bei unterschiedlicher Topspeed, je nach Modell und Ausstattung.
Zunächst danke an alle, dann ist es auch so, daß alle R8 Modelle auch in Neckarsulm bei Quattro GmbH gebaut werden? Dann stimmt es nicht, daß es auch R8 Modelle gibt mit WAU... als Fahrgestellnummer beginnend... oder doch...?
Kennt sich jemand dazu noch mit dem Sportauspuff von Audi aus, habe noch nicht hinten alles zerlegt, um zu fotografieren, aber sieht so aus daß der keine Klappen hat... jedenfalls durch das Gitter hinten nicht zu erkennen...
R8 werden alle bei der Quattro gebaut und haben alle WUA als FIN
Klappen sind Serie beim R8.
Also ich finde, man sieht die Klappen sehr gut durch das Gitter.
Auch wie sie arbeiten, wenn man 'Knöpfchen' drückt. (klack auf, klack zu) (klack laut, klack lauter)
Was meinst du mit Sportauspuff?
Hast du einen anderen Auspuff von AUDI an deinem R8?
Wenn ja, kann mir nicht vorstellen, daß der Unterschied ist, daß sie einfach die Klappen weglassen und so quasi immer offen fahren und dies als Sportauspuff vermarkten.
Aber zuzutrauen ist das denen schon.
Dreistigkeit siegt.
Moin... brauch nochmal eure Hilfe... nun argumentiert der TÜV: "Es handelt sich dabei um den auf 250 km/h begrenzten Audi R8".
Und zwar soll dies aus aus dem Verwendungsbereich des Teilegutachtens des Felgenherstellers: e1*2001/116/*0434* hervorgehen. Andere erlaubte Verwendung steht da nicht.
Wohlgemerkt, in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung meines R8 steht: e1*2001/116*0399*01. Der TÜV versagt mir die Eintragung der Felgen/Reifen.
Ich hab viele Teilegutachten gesehen, wo beide Versionen im erlaubten Verwendungsbereich stehen...
Hat jemand in seiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung e1*2001/116/*0434* stehen, wenn ja, welcher TYP R8 ist das dann?
Es gibt doch gar keine geschwindigkeitsbegrenzten R8.
Das wäre ja was ganz Neues.
Daß deine Felgen nur bis 250 km/h freigegeben sind, kann durchaus sein.
Dann macht der Tüv-ler seine Arbeit eigentlich korrekt, wenn er sie dir nicht einträgt.
Ich würde mal mit dem Felgenhersteller sprechen, ob die Felgen wirklich nicht über 250 km/h fahren dürfen.
Mir wäre auch trotz Eintragung nicht wohl, wenn die Festigkeit nicht für 300 km/h ausgelegt ist.
Passiert dann ein Felgenplatzer, bist du mausetot.
Und wenn wegen der Felge auch ein weniger schlimmer Unfall passieren sollte, und die Unfall-Gutachter das Teilegutachten sehen, dann zahlt die Versicherung nicht.
Zitat:
@PaulGTI schrieb am 18. April 2016 um 09:10:44 Uhr:
Klappen sind Serie beim R8.
Also ich finde, man sieht die Klappen sehr gut durch das Gitter.
Auch wie sie arbeiten, wenn man 'Knöpfchen' drückt. (klack auf, klack zu) (klack laut, klack lauter)
Was meinst du mit Sportauspuff?
Hast du einen anderen Auspuff von AUDI an deinem R8?
Wenn ja, kann mir nicht vorstellen, daß der Unterschied ist, daß sie einfach die Klappen weglassen und so quasi immer offen fahren und dies als Sportauspuff vermarkten.
Aber zuzutrauen ist das denen schon.
Dreistigkeit siegt.
Man kann die Klappensteuerung (Unterdruckdosen) durch die schwarzen Gitter hinten ganz gut sehen...
Die Erklärung mit dem Sportauspuff ist einfach: Audi bietet tatsächlich für den R8 einen optionalen Sportauspuff an. Ohne Sportauspuff klingt das Fahrzeug bei Weitem nicht so gut! Deshalb eine absolute MUSS Option!!!
Bisher kenne ich keinen neuen R8 V10 Plus ohne Sportauspuff aber mein Verkäufer meinte, er hätte einen beim Besuch der Quattro GmbH so ein Fahrzeug "erlebt" und der Klang war ganz anders und vor allem weniger laut.
Zitat:
@PaulGTI schrieb am 19. April 2016 um 09:17:26 Uhr:
Es gibt doch gar keine geschwindigkeitsbegrenzten R8.
Das wäre ja was ganz Neues.
Daß deine Felgen nur bis 250 km/h freigegeben sind, kann durchaus sein.
Dann macht der Tüv-ler seine Arbeit eigentlich korrekt, wenn er sie dir nicht einträgt.
Ich würde mal mit dem Felgenhersteller sprechen, ob die Felgen wirklich nicht über 250 km/h fahren dürfen.
Mir wäre auch trotz Eintragung nicht wohl, wenn die Festigkeit nicht für 300 km/h ausgelegt ist.
Passiert dann ein Felgenplatzer, bist du mausetot.
Und wenn wegen der Felge auch ein weniger schlimmer Unfall passieren sollte, und die Unfall-Gutachter das Teilegutachten sehen, dann zahlt die Versicherung nicht.
Was ist denn ein felgenplatzer ?
Einfach das Wort ganz langsam lesen ....
Naja eigentlich bricht ja die Felge eher
Aber es sollte wohl klar sein was gemeint war