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Audi S5 zu tief
Hallo!
Ich habe meinem S5 eine Tieferlegung gegönnt.
Eibach Performance 20/25mm Federn, da ich es nicht übertreiben wollte mit der Tiefe.
Nun war ich beim TÜV ein Gesamtgutachten hohlen, da ich 2 verschieden Reifen-Fahrwerkskombis habe.
(20er Sommer und 19er Winter) beide Zubehörfelgen.
Nun ist das Auto zu tief!
Die Bodenfreiheit beträgt 9cm auf der Schraube von der Motorabdeckung!
Nun muss er vorne um 1 cm höher hat mir der Prüfer gesagt.
Ich hab mich nach vielem umgesehen aber noch keine Lösung gefunden.
Hatte jemand das gleiche Problem? Was habt ihr gemacht?
LG
Beste Antwort im Thema
Eben, 8cm nur Vollbeladen.
Wenn ich jetzt nur 9 hab bin ich mit Vollladung mindestens auf 7.
Ich hätte mir nie gedacht das mir nach dem sch*** mit den einbauen der Federn hinten, eine Schraube in die quere kommt.
Hätte ich bloß auf meine unvernünftige Stimme gehört und die Federn schwarz Pulvern lassen ...
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25 Antworten
Hallo,
hab bei meinem A5 2.7 TDI ebenfalls die Eibach 20/25 Federn verbaut und auch typisieren lassen (Österreich).
Hab folgende Bereifung: 255/35 R19 bei der Typisierung oben gehabt.
Bei mir hat der von der Werkstatt folgendes gemacht: Über Nacht das Fahzeug auf die Hebebühne, so dass sich die Federn über das Gewicht der Felgen, Reifen, usw. schön ausziehen. Bevor der Prüfer am nächsten Tag kommt, wird das Fahrzeug runter gelassen und er steht in etwa gleich da, wie ohne Tieferlegungsfedern. Resultat: genug Bodenfreiheit war vorhanden und Federn wurden bei mir eingetragen...
Nach ein paar Wochen stellt sich dann schön langsam die richtige Tiefe des Fahrzeugs ein (wird dadurch auch noch etwas Härter).
Vielleicht kannst damit was anfangen...
Hier wird ja mit allen Tricks gearbeitet...
Sehr interessant
ich habe meinen S5 am Samstag mittels eines Eibach Pro-Kits 25/20 tiefergelegt und er ist noch ca. 15mm zu hoch. Die Antworten vom Lieferanten und Eibach selbst, stehen noch aus.
Zitat:
Original geschrieben von Aequiii
Hallo!
Eibach Performance 20/25mm Federn, da ich es nicht übertreiben wollte mit der Tiefe.
Nun ist das Auto zu tief!
Die Bodenfreiheit beträgt 9cm auf der Schraube von der Motorabdeckung!
Wie kann der Wagen mit diesen Federn "zu tief" sein...?
Und was hat es mit den 9 cm auf sich?
Zitat:
Original geschrieben von ABT1578
Wie kann der Wagen mit diesen Federn "zu tief" sein...?
Und was hat es mit den 9 cm auf sich?
Gilt nicht für Deutschland In Österreich ist denen doch ein Allroad zu tief.
Falsche Achslast??? Andernfalls würde ich mal nachschauen ob du ein Betonesel mit dir rumfährst...??
Zitat:
Original geschrieben von VariTDI150PD
Zitat:
Original geschrieben von ABT1578
Wie kann der Wagen mit diesen Federn "zu tief" sein...?
Und was hat es mit den 9 cm auf sich?
Gilt nicht für Deutschland In Österreich ist denen doch ein Allroad zu tief.
Wir haben aber 11cm und nicht 9cm Mindesthöhe in Österreich!
Zitat:
Original geschrieben von Ninjapilot6
Hier wird ja mit allen Tricks gearbeitet...
Nutzt nur halt nichts wenn es am Ende irgendwann doch wieder zu tief ist
Eintragung ist eine Sache, Sollzustand eine andere
Zitat:
Original geschrieben von Passat_V6
Wir haben aber 11cm und nicht 9cm Mindesthöhe in Österreich!
Das wurde doch kürzlich erst bei euch geändert, wenn ich richtig informiert bin. Bei euch müsste aktuell 9cm Bodenfreiheit im voll beladenen Zustand gelten!
Da bist du falsch informiert!
Naja ganz falsch informiert scheint er nicht zu sein.
Habe gerade letzte Woche beim TÜV in Österreich angerufen und mich erkundigt.
Der Prüfer sagte etwas von wegen wenn es ein Gutachten ab dem 08.2008 gibt kann man unter die 11cm. Und es war mit irgendwas 751 Grundlage die Rede sowie noch etwas von 25mm Restfederweg.
Muss ganz ehrlich sagen, ganz genau habe ich nicht verstanden um was es geht, aber er hat nur so gesagt, dass man sozusagen bis zu 8cm gehen kann. Weiter sollte man nicht denn bei 7cm sei die Nummertafel weg.
Bin kein Experte und lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren aber irgend eine Änderung hat es gegeben.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Passat_V6
Da bist du falsch informiert!
stimmt, habe mich vertan - es sind sogar nur 80mm
Zitat:
TÜV AUSTRIA
Ab sofort können Fahrzeuge nach Tieferlegung nicht mehr nur nach dem sogenannten 11-cm-Erlass geprüft werden, sondern wahlweise auch gemäß den Vorschriften des VdTÜV (Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.V.), Merkblatt 751, Stand 08/2008.
Die zulässige Mindestbodenfreiheit reduziert sich dabei auf 80 mm am tiefsten festen Punkt, wenn das Fahrzeug bis zu den zulässigen Achslasten belastet ist.
Genau das war das!
Allerdings muss darf es natürlich beim verspannen nirgends streifen, sowie die Freigängigkeit beim Einschlagen usw. MUSS gegeben sein!
Zitat:
Original geschrieben von Markus81Vbg
Allerdings muss darf es natürlich beim verspannen nirgends streifen, sowie die Freigängigkeit beim Einschlagen usw. MUSS gegeben sein!
Das setze ich als Selbstverständlichkeit voraus