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Audi SQ5 Motorschaden, Händler Zahlt nicht was tun?

Audi
Themenstarteram 18. Mai 2024 um 2:36

Guten Abend/Morgen in die Runde,

 

Wie ihr aus meiner Frage entnehmen könnt, habe ich kürzlich einen Gebrauchtwagen (Audi SQ5) als GmbH bei Audi erworben. Nach nur einem Tag der Anmeldung als Privatperson erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden (nach 100 km Fahrt). Audi behauptet nun, dass ich für die Reparatur des Motors 20.000 € bezahlen müsse, weil das Fahrzeug über eine GmbH bezahlt wurde. Sie wären nur bereit, 5.000 € beizutragen.

Ist es wirklich gerechtfertigt, dass ich den Großteil der Kosten tragen soll, obwohl das Auto gerade erst gekauft wurde und der Schaden so schnell auftrat? Zudem wurde mir angeboten, das Fahrzeug zu einer anderen Werkstatt zu bringen, um einen 'Rumpfmotor' einzubauen. Ist das rechtlich in Ordnung? Kann Audi mich dazu zwingen, den Schaden zu beseitigen, nur weil das Fahrzeug als GmbH gekauft wurde?

Mein Anwalt hat sich die Unterlagen angeschaut und gesagt, dass wir da vielleicht etwas rausholen können. Im Vertrag steht, dass alle fälligen Wartungen (z.B. Ölwechsel) von mir durchgeführt werden müssen. Jedoch wurde der Ölwechsel von Audi durchgeführt, wofür ich auch die entsprechenden Unterlagen habe. Was denkt ihr, hätte ich da eine Chance?

Sollte ich rechtliche Schritte einleiten, und wenn ja, habe ich eine realistische Chance auf Erfolg, basierend auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Händlerhaftung innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf?

Vielen Dank im Voraus!

Bild 1
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35 Antworten

Hallo,

sowas ist extrem ärgerlich und das nach 100km. Was ist das für ein bj und Km? Tut mir leid für dein Verlust. Ich denke deine Karten sehen sehr gut aus und vor Gericht sowieso. Soweit wird es vermutlich nicht kommen.

Zu beginn hat das Fahrzeug eine Garantie, der Audihändler müsste die Garantie auf den schaden hinweisen und ein Go bekommen zur Rep. Dafür ist die Garantie da. Ob gmbh oder nicht, Garantie ist Garantie. Das andere ist, der Audihändler liegt in der Sachmangelhaftung, früher 6 heute 12 Monate lang.

https://www.juraforum.de/.../motorschaden?...

Auser einem Anwalt würde ich ganz schnell einen Gutachter dazu ziehen und alles von Ihn Protokollieren lassen schwarz auf weis. Er kann dich genausogut aufklären was als nächstes passiert. Nur so kann der Anwalt noch besser agieren. Schade das sich das Autohaus da Quer stellt und einem Kunden noch zur last fällt und nicht zu seinem Fahrzeug steht. Mich würde Nochdazu interessieren um welches Autohaus es sich handelt?

Halt uns auf dem Laufenden. Viele grüße.

"Garantie" dürfte hier hinfällig sein, da das Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden verkauft wurde....schon sehr komische Sache...

Ist es nicht so das beim Verkauf an Gewerbe die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann?

Themenstarteram 18. Mai 2024 um 10:34

Leider drückt sich Audi, die garantie ist wohl beim Verkauf an Gewerbe ausgeschlossen!!! Da muss etwas faul sein

Themenstarteram 18. Mai 2024 um 10:42

Bj 09/19 km 154.000 jedoch Inspektion und alles andere drum und dran bei Audi durchgeführt. Es handelt sich um den Röder Autohaus in Duisburg! Kauft euer Auto nicht hier!

Lass mich mal raten...es hieß Verkauf nur an Gewerbe oder Export?

Themenstarteram 18. Mai 2024 um 22:13

Nein, Das nicht. Finde es schade das Audi nix macht es geht hier nicht mal ums Geschäft sondern um die menschlichkeit das ist ja dreiste abzocke…

Wieviel Vorbesitzer hatte das Auto? Hier muss doch etwas vertuscht worden sein vor dem Kauf. Ich kann mir bei bestem willen nicht vorstellen das so etwas direkt nach dem Kauf passiert. Hier muss vorher schon etwas gewesen sein oder hingedeutet haben. Kennst du jemanden der die Historie Auslesen kann? Am besten mit der Fahrzeugidentifikationsnr schauen ob du an die Historie dran kommst. Sowas ist nur Intern dokumentiert und wird nicht ausgehändigt. Ich glaube VW Audi Skoda mitarbeiter haben zugriff drauf.

Dort sieht man genau an welchem tag was alles erneuert und instandgesetzt wurde wenn alles bis jetzt bei audi gemacht wurde und es ein Leasingrückläufer wäre bis ins detai.

Themenstarteram 18. Mai 2024 um 23:36

Fahrzeug war ein leasingfahrzeug 2 Vorbesitzer. Ich erkundige mich mal Dienstag über die Historie.. gerichtlich wird das alles wohl 6-12 Monate dauern.. wollte in den Urlaub fahren was‘n Unglück hätte sowas nicht von Audi erwartet..

Die Frage ist, welche Erfolgsaussichten das ganze hat …. Habe ich richtig verstanden:

- der Wagen wurde gewerblich gekauft, also ohne Gewährleistung?

- dieses Gewerbe hat ihn aber nicht zugelassen, sondern eine Privatperson?

Dann hat der Endnutzer doch gar keinen Anspruch gegen den verkaufenden Händler. Sondern gegen das Gewerbe was den Wagen gekauft und weiter verkauft hat - und dabei die Gewährleistung nicht ausschließen konnte. Und dass sich bei dem Konstrukt Audi nicht sonderlich dreht - der TE ist weder bei Audi Kunde, noch bei dem Autohaus, sondern eben bei der Erwerber-GmbH - ist jetzt nicht so seltsam für mich.

Für mich sieht es so aus: Endnutzer muss sich an die Erwerber-GmbH halten. Die kann uU etwas weiter belasten. Der Händler muss mit dem TE gar nix - die haben kein Geschäftsverhältnis

Soweit erst mal meine Laienhafte Auffassung was den jetzigen privaten Eigentümer betrifft

Die Sache ist doch schon beim Anwalt. Alles andere ist Glaskugel lesen.

Eventuell kann der Anwalt über ein Gutachten nachweisen dass der Schaden schon vor Kauf bestanden hat.

Sonst gilt Gewerbe verkauft an Gewerbe: Arschkarte - Das hast du unterschrieben und hast vermutlich das KFZ dafür günstiger bekommen.

Hallo zusammen,

bitte denkt nicht so kompliziert.

AUDI hat mit dem Thema erst einmal nichts zu tun, denn wir haben 2 Vertragspartner.

Einmal das Unternehmen, das den SQ5 verkauft hat.

Der andere Vertragspartner ist - wenn ich das richtig verstanden habe - eine GmbH. Ist das so richtig? Was hat die "Privatperson" damit zu tun?

Was steht im Kaufvertrag?

Sorry, aber das geht wirklich zu sehr durcheinander. Und, ich möchte mich mit Garantie und Gewährleistung erst gar nicht befassen, das macht die Sache noch viel komplizierter.

Der Anwaltskollege (von mir) wir wissen, was er tut.

----------------------------------------------------------------------------

Aus meiner Sicht ist die Rechtslage die folgende, wenn ich den verwirrenden Sachverhalt richtig verstanden habe:

1. GmbH (Händler) verkauft GmbH SQ5. Wer das Auto zulässt, ist völlig egal)

2. Es wird die Gewährleitung ausdrücklich ausgeschlossen (muss im Vertrag stehen)

Rein rechtliches Ergebnis: Pech gehabt!

Aber ein Gewährleistungsausschluss ist dann unwirksam, wenn man dem Verkäufer Fehlverhalten nachweisen kann.

Im folgenden Artikel ist das sehr gut zusammengefasst:

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wann ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam?

Ein Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mängel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gegeben wurde (§ 444 BGB). Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln entfällt die Rügepflicht, die Mängel sofort bei der Übernahme anzeigen zu müssen. In diesen Fällen muss der Verkäufer auch mit einer Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechnen. Der Käufer muss dem Käufer allerdings das arglistige Verschweigen eines Mangels bzw. die Beschaffenheitsgarantie nachweisen.

Ein Ausschluss der Gewährleistung ist ebenfalls ungültig, wenn ein Mangel bei der Untersuchung der Ware nicht erkennbar war (§ 377 Abs. 2 f. HGB). Das gilt beispielsweise, wenn der Käufer die Ware erst zerlegen müsste, um den Mangel feststellen zu können. In diesem Fall muss der Käufer den Mangel unverzüglich nach der verspäteten Entdeckung dem Verkäufer melden.

Themenstarteram 19. Mai 2024 um 12:23

Zitat:

@Fietje2020 schrieb am 19. Mai 2024 um 13:53:51 Uhr:

Hallo zusammen,

bitte denkt nicht so kompliziert.

AUDI hat mit dem Thema erst einmal nichts zu tun, denn wir haben 2 Vertragspartner.

Einmal das Unternehmen, das den SQ5 verkauft hat.

Der andere Vertragspartner ist - wenn ich das richtig verstanden habe - eine GmbH. Ist das so richtig? Was hat die "Privatperson" damit zu tun?

Was steht im Kaufvertrag?

Sorry, aber das geht wirklich zu sehr durcheinander. Und, ich möchte mich mit Garantie und Gewährleistung erst gar nicht befassen, das macht die Sache noch viel komplizierter.

Der Anwaltskollege (von mir) wir wissen, was er tut.

----------------------------------------------------------------------------

Aus meiner Sicht ist die Rechtslage die folgende, wenn ich den verwirrenden Sachverhalt richtig verstanden habe:

1. GmbH (Händler) verkauft GmbH SQ5. Wer das Auto zulässt, ist völlig egal)

2. Es wird die Gewährleitung ausdrücklich ausgeschlossen (muss im Vertrag stehen)

Rein rechtliches Ergebnis: Pech gehabt!

Aber ein Gewährleistungsausschluss ist dann unwirksam, wenn man dem Verkäufer Fehlverhalten nachweisen kann.

Im folgenden Artikel ist das sehr gut zusammengefasst:

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wann ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam?

Ein Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mängel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gegeben wurde (§ 444 BGB). Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln entfällt die Rügepflicht, die Mängel sofort bei der Übernahme anzeigen zu müssen. In diesen Fällen muss der Verkäufer auch mit einer Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechnen. Der Käufer muss dem Käufer allerdings das arglistige Verschweigen eines Mangels bzw. die Beschaffenheitsgarantie nachweisen.

Ein Ausschluss der Gewährleistung ist ebenfalls ungültig, wenn ein Mangel bei der Untersuchung der Ware nicht erkennbar war (§ 377 Abs. 2 f. HGB). Das gilt beispielsweise, wenn der Käufer die Ware erst zerlegen müsste, um den Mangel feststellen zu können. In diesem Fall muss der Käufer den Mangel unverzüglich nach der verspäteten Entdeckung dem Verkäufer melden.

Hallo, nein die GmbH hat das Auto gekauft da mir die GmbH gehört jedoch habe ich das Fahrzeug privat angemeldet. Das Fahrzeug wurde nicht 2 mal verkauft!

 

 

 

Und wie bekommst Du das Fahrzeug aus der GmbH raus?

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