1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8N
  7. Audi TT 8N5 EZ/BJ 05.2002 1,8LT 224PS 4tro MKB BAM Katalysator Klingelt

Audi TT 8N5 EZ/BJ 05.2002 1,8LT 224PS 4tro MKB BAM Katalysator Klingelt

Audi TT 8N
Themenstarteram 8. Dezember 2016 um 8:49

Hallo Ihr lieben,

mein Audi ist ein viel Fahrer (305000KM/40000KM/Jahr), nun hat sich nach einem Auffahrunfall der KAT verabschiedet/bzw. er Verabschiedet sich gerade. Bei einem Telefonat mit einem Freundlichem wurde gesagt

das der TT1,8LT nur einen HauptKAT hätte und nicht wie überall zu lesen ist, einen BiKAT. (Wenn ich unter den Audi schau, seh ich Zwei)

Da der Audi schon recht viele KM hat, wollte ich den Wechsel eigentlich recht günstig halten (max. 700€).

- Was haltet ihr von einer Reparatur des KAT´s?

- Billige Tauschteile von Online Händlern sind eine Option, scheinen aber einen schlechten Ruf zu haben.

- Habt Ihr Vorschläge?

- Ist es Möglich das der KAT durch den Auffahrunfall beschädigt worden ist?(Ein Seat Ibiza ist mir[Ich am anfahren ca. 20KM/h] mit 70 KM/h hinten Rechts aufgefahren. Reparatur ist gestern Abgeschlossen worden, Fehlte eine Blende, Endtopf wurde getauscht)

- Ist die Beschädigung des KAT´s eventuell eine Folge des Defekten Thermostates(wird seit 3 - 4 Monaten so gefahren:-()? (Großer Kreislauf dauergeöffnet)

Ich hoffe mal das ich mir einigermaßen verständlich ausgedrückt hab :-). Hier mal ein Bitte helft mir und einen Dank als Vorschuss.

LG Trine

Ergenzung: Wenn ich im Stand das Lenkrad bewege, wird der Motor unruhig und die Drehzahl fängt das "leichte" schwanken an. Verabschieden sich da die Servos?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@sam_gawith schrieb am 9. Dezember 2016 um 14:28:33 Uhr:

Zitat:

@Trina90 schrieb am 9. Dezember 2016 um 13:05:53 Uhr:

 

- Teilepreise stimmten wohl nicht

- Teilenummern stimmten wohl nicht

- Beschädigungen wurden nicht vollständig erkannt

- Arbeitszeitaufwand war wohl zu knapp Kalkuliert

Dies sind alles Punkte, die in einem fachlich qualifizierten Gutachten vor Reparaturaufnahme genau erfasst sein müssen. Das Gutachten, erstellt mit einer speziellen Software, ist dann die Richtschnur, nach der gearbeitet und abgerechnet wird. Da gibt es keine zwei Meinungen oder gar "Gefühle", sondern nur Fakten. Mir scheint, der Gutachter ist selbst eines der faulen Eier im Korb.

Der Ratschlag, den Kat lieber auf eigene Kosten zu ersetzen, ist für sich schon nicht koscher. Ich hatte einmal nach einem Hecktreffer eine leichte Kratzspur am Endrohr. Später stellte sich heraus, dass am Hosenrohr eine Schweißnaht gerissen war. Das Nachgutachten war kein Problem und ich bekam anstandslos alles ersetzt.

Grüße

Moin!

Du liebe Güte.....

@Trina90: alles, was Sam hier zum aufgeführt hat, unterschreibe ich sofort. Mir klappen die Fußnägel hoch, bei fast allem, was du schilderst.

Frage1: wer hat dir diesen Gutachter empfohlen? Kommt der von der gegnerischen Versicherung?

Frage2: wer hat dir diese Werkstatt empfohlen?

Wenn ich als Sachverständiger zu einem Kunden gebeten würde, ginge ich wie folgt vor:

Unfallhergang schildern lassen, Fahrzeugdaten aufnehmen, Fahrzeug eingehendst besichtigen und -soweit möglich- demontieren, um verdeckte Schäden zu erfassen. Fotoserie ist obligatorisch.

Sofern die Besichtigung in einer Werkstatt stattfindet, nehme ich mir einen qualifizierten Schrauber dazu und bespreche mit ihm den Reparaturaufwand und den -weg. Nimmt man sich hier mehr Zeit, erspart dies das eine oder andere Nachtragsgutachten und die damit verbundenen Umstände für Gutachter UND Kunden!

Dann rate ich dem Kunden grundsätzlich zu anwaltlichem Beistand (den die gegn. Versicherung zahlen muss). Warum, erfährst du gerade am eigenen Leib, leider.

Nach Erfassung des Fahrzeugs und seiner Beschädigungen nehme ich ein Schadenkalkulationsprogramm her, tippe alles ein (Fahrzeugdaten, Ausstattung, etc.), klicke die zu ersetzenden Teile an und habe am Ende die komplette Schadenkalkulation, die ich auf Wunsch an die gegn. Versicherung schicke oder an den eigenen Anwalt.

Die Schadenkalkulation umfasst u.a.

-die Ersatzteilpreise (die in der Regel richtig sind, wenn ich nicht zu geizig bin, mein Programm regelmäßig einem kostenpflichtigen Update zu unterziehen),

-die nötigen Arbeitswerte (= Zeiten), Lohnkosten, evtl. Verbringungskosten bei Arbeiten außerhalb (z.B. Lackierung),

-die geschätzte Reparaturdauer und den damit zu erstattenden Nutzungsausfall

-die Beurteilung, ob hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt-> für diesen Fall werden Restwertgebote eingeholt (Autoverwerter in der Region, NICHT aus 800km Entfernung).

-die Angabe, ob der Kunde fiktiv abrechnen will (Auszahlung minus MwSt) oder reparieren.

-die merkantile Wertminderung, falls kein Totalschaden vorliegt.

Das Gutachten umfasst also alles, was zu einer sach- und fachgerechten Reparatur notwendig ist!

Wenn sich bei der Reparatur herausstellen sollte, dass ich beschädigte Bereiche nicht erfasst habe, dann ruft mich die Werkstatt oder der Kunde an und es findet eine Nachbesichtigung zum Zwecke eines Nachtrags zum Gutachten statt. Dieser Nachtrag ist recht einfach gemacht, da die Schadenkalkulation ja schon aufm Rechner vorliegt. Ich kann diese Kalkulation wieder aufrufen und die noch nötigen Sachen dazuklicken. Falls nötig, die Reparaturdauer / den Nutzungsaufall, etc. anpassen, ausdrucken, fertig.

Was später auftretende Schäden anbelangt, bewegt man sich nicht immer auf der sicheren Seite. Auch hier ist es von Vorteil, wenn die Sache schon beim Anwalt war, die Erfolgsaussichten sind einfach größer.

Beispiel hierzu: Ein Fahrzeug mit massivem Hecktreffer wurde besichtigt und repariert. Ein halbes Jahr nach der Reparatur ging die Kiste bei voller Fahrt aus. Wie sich herausstellte, hatte eine Batteriepolabsprengung stattgefunden. Eigentlich hätte diese durchaus zum Unfallzeitpunkt stattfinden können bzw. müssen. Hat sie aber nicht sondern eben später. Ein Telefonat mit dem Meister einer Herstellerwerkstatt eröffnet, dass dies durchaus passieren kann. Dann gab es einen Nachtrag inklusive des Werkstatt- Statements und 3 Wochen später hatte der Kunde seine Kohle.

So sollte sowas ablaufen- muss aber nicht. Bei dir lief und läuft einiges schief. Anscheinend auch hinsichtlich der Werkstatt. Wenn ein Laie schon sieht, dass da was nicht stimmt... (ist nicht despektierlich gemeint).

Wenn sich bei ca. 50km/h Differenzgeschwindigkeit nach einem Aufprall auf die Abgasanlage im Kat der Keramikkörper von der Hülle löst, finde ich das absolut nicht abwegig.

 

Grüße, T

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

Zitat:

@Trina90 schrieb am 8. Dezember 2016 um 09:49:55 Uhr:

- Ist es Möglich das der KAT durch den Auffahrunfall beschädigt worden ist?(Ein Seat Ibiza ist mir[Ich am anfahren ca. 20KM/h] mit 70 KM/h hinten Rechts aufgefahren. Reparatur ist gestern Abgeschlossen worden, Fehlte eine Blende, Endtopf wurde getauscht)

Ich würde schleunigst den zuständigen Gutachter nochmals kontaktieren und zur Nachbegutachtung auffordern. Ich ja nicht ungewöhnlich, dass sich ein nicht unmittelbar ersichtlicher Unfallschaden während oder unmittelbar nach der Reparatur bemerkbar macht. Allerdings ist Eile geboten.

Grüße

Themenstarteram 9. Dezember 2016 um 7:06

Hallo,

ich werde dort anrufen und berichten. Ich denke allerdings, dass sich da nichts machen lässt, da der Unfall schon eine weile zurück (Ende Oktober) liegt. Aufgefallen ist leider nur der geringe Leistungsverlust und dass der Wagen lauter war(ich dachte dass dies am neuen Endtopf liegt), das klingeln kam dann nur im warmen Zustand und wurde erst bei Abgabe zur Restinstandsetzung bemerkt.

Die anderen Fragen sind also noch von Bedeutung, falls jemand darauf Antworten will :-), dann bitte.

Ergänzung: Mein Gutachter riet mir die Katproblematik selber richten zu lassen, selbst wenn es direkt nach dem Unfall aufgefallen wäre, lässt sich nur schwerlich beweisen, dass das Verschleißteil durch eben diesen Unfall beschädigt worden ist. Es würde auf einen Rechtsstreit hinaus laufen, der lange dauert und Teuer werden kann. Das seien seine Erfahrungen. Er hat allerdings durchblicken lassen, dass man sich den Wagen noch einmal genau anschauen soll, da er seltsame Gespräche mit der Werkstatt geführt hat. (Besichtigung findet zwischen dem 14.12. und 16.12. statt.)

LG

Was sind denn seltsame Gespräche?

Themenstarteram 9. Dezember 2016 um 12:05

Zitat:

@Mr.Slate schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:54:34 Uhr:

Was sind denn seltsame Gespräche?

Hallo Mr.Slate.

- Teilepreise stimmten wohl nicht

- Teilenummern stimmten wohl nicht

- Beschädigungen wurden nicht vollständig erkannt

- Arbeitszeitaufwand war wohl zu knapp Kalkuliert

- Teile mussten doppelt lackiert werden

Er hatte bei den Gesprächen halt ein ungutes Gefühl. Wie du das nun interpretierst

bleibt dir überlassen.Ich stimme dem Gefühl des Gutachters zu, weswegen der Wagen

auch noch mal ganz genau unter die Lupe genommen wird.

(Unteranderem ist/war die Karosserieanpassung unter aller Sau, selbst nach

der Nacharbeit, bin ich damit ganz und gar nicht zu frieden.)

-Er hat noch keine Rechnung an die Versicherung geschrieben. Das fand der Gutachter sehr merkwürdig.

Ob da nun das Gefühl berechtigt war/ist, kann ich erst genauer sagen, wenn der Wagen gescheckt worden ist.

LG

Zitat:

@Trina90 schrieb am 9. Dezember 2016 um 13:05:53 Uhr:

Zitat:

@Mr.Slate schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:54:34 Uhr:

Was sind denn seltsame Gespräche?

- Teilepreise stimmten wohl nicht

- Teilenummern stimmten wohl nicht

- Beschädigungen wurden nicht vollständig erkannt

- Arbeitszeitaufwand war wohl zu knapp Kalkuliert

Dies sind alles Punkte, die in einem fachlich qualifizierten Gutachten vor Reparaturaufnahme genau erfasst sein müssen. Das Gutachten, erstellt mit einer speziellen Software, ist dann die Richtschnur, nach der gearbeitet und abgerechnet wird. Da gibt es keine zwei Meinungen oder gar "Gefühle", sondern nur Fakten. Mir scheint, der Gutachter ist selbst eines der faulen Eier im Korb.

Der Ratschlag, den Kat lieber auf eigene Kosten zu ersetzen, ist für sich schon nicht koscher. Ich hatte einmal nach einem Hecktreffer eine leichte Kratzspur am Endrohr. Später stellte sich heraus, dass am Hosenrohr eine Schweißnaht gerissen war. Das Nachgutachten war kein Problem und ich bekam anstandslos alles ersetzt.

Grüße

Zitat:

@sam_gawith schrieb am 9. Dezember 2016 um 14:28:33 Uhr:

Zitat:

@Trina90 schrieb am 9. Dezember 2016 um 13:05:53 Uhr:

 

- Teilepreise stimmten wohl nicht

- Teilenummern stimmten wohl nicht

- Beschädigungen wurden nicht vollständig erkannt

- Arbeitszeitaufwand war wohl zu knapp Kalkuliert

Dies sind alles Punkte, die in einem fachlich qualifizierten Gutachten vor Reparaturaufnahme genau erfasst sein müssen. Das Gutachten, erstellt mit einer speziellen Software, ist dann die Richtschnur, nach der gearbeitet und abgerechnet wird. Da gibt es keine zwei Meinungen oder gar "Gefühle", sondern nur Fakten. Mir scheint, der Gutachter ist selbst eines der faulen Eier im Korb.

Der Ratschlag, den Kat lieber auf eigene Kosten zu ersetzen, ist für sich schon nicht koscher. Ich hatte einmal nach einem Hecktreffer eine leichte Kratzspur am Endrohr. Später stellte sich heraus, dass am Hosenrohr eine Schweißnaht gerissen war. Das Nachgutachten war kein Problem und ich bekam anstandslos alles ersetzt.

Grüße

Moin!

Du liebe Güte.....

@Trina90: alles, was Sam hier zum aufgeführt hat, unterschreibe ich sofort. Mir klappen die Fußnägel hoch, bei fast allem, was du schilderst.

Frage1: wer hat dir diesen Gutachter empfohlen? Kommt der von der gegnerischen Versicherung?

Frage2: wer hat dir diese Werkstatt empfohlen?

Wenn ich als Sachverständiger zu einem Kunden gebeten würde, ginge ich wie folgt vor:

Unfallhergang schildern lassen, Fahrzeugdaten aufnehmen, Fahrzeug eingehendst besichtigen und -soweit möglich- demontieren, um verdeckte Schäden zu erfassen. Fotoserie ist obligatorisch.

Sofern die Besichtigung in einer Werkstatt stattfindet, nehme ich mir einen qualifizierten Schrauber dazu und bespreche mit ihm den Reparaturaufwand und den -weg. Nimmt man sich hier mehr Zeit, erspart dies das eine oder andere Nachtragsgutachten und die damit verbundenen Umstände für Gutachter UND Kunden!

Dann rate ich dem Kunden grundsätzlich zu anwaltlichem Beistand (den die gegn. Versicherung zahlen muss). Warum, erfährst du gerade am eigenen Leib, leider.

Nach Erfassung des Fahrzeugs und seiner Beschädigungen nehme ich ein Schadenkalkulationsprogramm her, tippe alles ein (Fahrzeugdaten, Ausstattung, etc.), klicke die zu ersetzenden Teile an und habe am Ende die komplette Schadenkalkulation, die ich auf Wunsch an die gegn. Versicherung schicke oder an den eigenen Anwalt.

Die Schadenkalkulation umfasst u.a.

-die Ersatzteilpreise (die in der Regel richtig sind, wenn ich nicht zu geizig bin, mein Programm regelmäßig einem kostenpflichtigen Update zu unterziehen),

-die nötigen Arbeitswerte (= Zeiten), Lohnkosten, evtl. Verbringungskosten bei Arbeiten außerhalb (z.B. Lackierung),

-die geschätzte Reparaturdauer und den damit zu erstattenden Nutzungsausfall

-die Beurteilung, ob hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt-> für diesen Fall werden Restwertgebote eingeholt (Autoverwerter in der Region, NICHT aus 800km Entfernung).

-die Angabe, ob der Kunde fiktiv abrechnen will (Auszahlung minus MwSt) oder reparieren.

-die merkantile Wertminderung, falls kein Totalschaden vorliegt.

Das Gutachten umfasst also alles, was zu einer sach- und fachgerechten Reparatur notwendig ist!

Wenn sich bei der Reparatur herausstellen sollte, dass ich beschädigte Bereiche nicht erfasst habe, dann ruft mich die Werkstatt oder der Kunde an und es findet eine Nachbesichtigung zum Zwecke eines Nachtrags zum Gutachten statt. Dieser Nachtrag ist recht einfach gemacht, da die Schadenkalkulation ja schon aufm Rechner vorliegt. Ich kann diese Kalkulation wieder aufrufen und die noch nötigen Sachen dazuklicken. Falls nötig, die Reparaturdauer / den Nutzungsaufall, etc. anpassen, ausdrucken, fertig.

Was später auftretende Schäden anbelangt, bewegt man sich nicht immer auf der sicheren Seite. Auch hier ist es von Vorteil, wenn die Sache schon beim Anwalt war, die Erfolgsaussichten sind einfach größer.

Beispiel hierzu: Ein Fahrzeug mit massivem Hecktreffer wurde besichtigt und repariert. Ein halbes Jahr nach der Reparatur ging die Kiste bei voller Fahrt aus. Wie sich herausstellte, hatte eine Batteriepolabsprengung stattgefunden. Eigentlich hätte diese durchaus zum Unfallzeitpunkt stattfinden können bzw. müssen. Hat sie aber nicht sondern eben später. Ein Telefonat mit dem Meister einer Herstellerwerkstatt eröffnet, dass dies durchaus passieren kann. Dann gab es einen Nachtrag inklusive des Werkstatt- Statements und 3 Wochen später hatte der Kunde seine Kohle.

So sollte sowas ablaufen- muss aber nicht. Bei dir lief und läuft einiges schief. Anscheinend auch hinsichtlich der Werkstatt. Wenn ein Laie schon sieht, dass da was nicht stimmt... (ist nicht despektierlich gemeint).

Wenn sich bei ca. 50km/h Differenzgeschwindigkeit nach einem Aufprall auf die Abgasanlage im Kat der Keramikkörper von der Hülle löst, finde ich das absolut nicht abwegig.

 

Grüße, T

Themenstarteram 9. Dezember 2016 um 17:26

Hallo T,

bei deinen Schilderungen wird´s mir schlecht, was äußerst selten passiert. Die Begutachtung des Fahrzeug´s dauerte keine 8min. und 4min. davon wurden Bilder gemacht. Das Gutachten an sich sieht für mich allerdings "Professionell" aus(Ähnlich aufgebaut, wie du es geschildert hast.), soweit ich das eben beurteilen kann.

Zitat:

Frage1: wer hat dir diesen Gutachter empfohlen? Kommt der von der gegnerischen Versicherung?

Nein kommt er nicht, ist ein Ortsansässiger mit vielen Titeln vor dem Namen. Er wurde mir nicht empfohlen. (Hab ihn mir selber rausgesucht.)

Zitat:

Frage2: wer hat dir diese Werkstatt empfohlen?

Niemand, Ich bin seit der Eröffnung mit meinem Renault dort Kunde und bisher hat, soweit ich das beurteilen kann, alles gepasst. (Ob er gierig geworden ist?)

Zitat:

Wenn sich bei ca. 50km/h Differenzgeschwindigkeit nach einem Aufprall auf die Abgasanlage im Kat der Keramikkörper von der Hülle löst, finde ich das absolut nicht abwegig.

Ok, was also schlägst du vor? Abwarten was der "Checker" sagt und dann dem Gutachter und der Werkstatt mit den RA auf die Finger klopfen oder die komplette Sache gleich einem Anwalt übergeben?

Zitat:

-die merkantile Wertminderung, falls kein Totalschaden vorliegt.

Ich habe eine Wertsteigerung, bezüglich Neuteilen, im Gutachten stehen und es ist kein Totalschaden?!?

 

Zitat:

Wenn ein Laie schon sieht, dass da was nicht stimmt... (ist nicht despektierlich gemeint)

Siehe Signatur :-) und wird Aufgrund von einer gewissen Selbstkenntnis auch nicht so aufgefasst.

LG

Hallo T., endlich mal wieder einer der hier im Forum doch sehr rar gewordenen fachlich qualifizierten Beiträge! :)

Zitat:

@Trina90 schrieb am 9. Dezember 2016 um 18:26:15 Uhr:

Zitat:

Frage1: wer hat dir diesen Gutachter empfohlen? Kommt der von der gegnerischen Versicherung?

Nein kommt er nicht, ist ein Ortsansässiger mit vielen Titeln vor dem Namen. Er wurde mir nicht empfohlen. (Hab ihn mir selber rausgesucht.)

Man möchte fast den Verdacht hegen, dass der Gutachter vielleicht zufällig der Hausgutachter der gegnerischen Versicherung ist...

Ich würde nicht zögern, einen Anwalt konsultieren. Könnte in diesem Fall noch Wunder wirken - und warum solltest Du Dir die Arbeit nicht abnehmen lassen?

Grüße

 

 

 

Hi Sam,

das musste sein... mir schwoll die Schlagader als ich das las :-)

@Trina: ich antworte etwas kürzer, mit dem Tablet ist etwas krampfig.

[Die Signatur ist geschickt ;-) ]

Eigentlich dachte ich, das Ding wäre durch, zu deinem Nachteil. Denn es ist allgemein schwer, wegen eines Nachtrages einen RA zu finden aufgrund des oft sehr niedrigen Streitwertes- danach richtet sich u.a. dessen Verdienst.

ABER: die Werkstatt hatte noch keine Rechnung an die Versicherung geschrieben, richtig? Dann hat die Versicherung also noch nicht reguliert. Gut. Geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht - und nur dort hin! Zügig! Teile deinem Gutachter mit, mit wem er zukünftig korrespondiert (RA), denn dieser wird eine Zweit-Ausfertigung des Gutachtens benötigen. Der RA wird sich bei Beauftragung durch dich an die gegnerische Versicherung wenden, seine Kohle kann er sich von denen holen. So bist du rechtlich besser aufgestellt, die ganze Abwicklung ist mittlerweile zu komplex für do - it - yourself :-).

----

Wertsteigerung? Kenn ich nur bei "neu für alt". D.h., wenn z.B. ein Schalldämpfer vor dem Unfall schon deutlich marode War, dann hättest du durch de Reparatur quasi eine "Wertsteigerung", die mit x % bei der Erstattung abgezogen wird. Anderes Beispiel: Ein Hinterreifen ist beschädigt worden. Dieser wird ersetzt. Der andere aber auch (weil: immer Achsweise , gell :-) ), hast evtl. wenig Restprofil gehabt -> wieder "Abzug neu für alt".

Aber dies hat nichts mit der merkantilen Wertminderung zu tun! Diese betrifft die Wertminderung bei einem Wiederverkauf. Du hast dann Verluste, weil ein Unfaller nun mal weniger Geld bringt. Diese Wertminderung wird durch den Gutachter ermittelt-und auch dieser Betrag steht dir zu, sofern du das Fzg nicht vor Ablauf eines halben Jahres veräußerst.

Merkte wat? All dies zu beachten... alle Fristen und Rechte kennen.... -> bei unverschuldetem Unfall immer einen eigenen Gutachter nehmen- und im besten Fall kennt der einen guten FACH- Rechtsanwalt.

Ich machs nicht anders.

Grüße, T

Rechtschreibfehler gehen aufs Konto dieses Dreckskorrekturprogrammes des Tablets ...und schön kurz gefasst, super *lol*

Themenstarteram 10. Dezember 2016 um 8:44

Guten Morgen T,

Ich machs jetzt ohne Zitate, da ich meinen Guten Morgen T(ee) noch nicht hatte.

Ja, am Donnerstag hatte er noch keine Rechnung an die Versicherung geschrieben, leider

ist er(Werkstatt) heute nicht mehr zu erreichen. Einen RA werde ich mir nun

aber suchen, wenn ich einen gefunden habe werde ich natürlich weiter berichten.

Zur Wertsteigerung: 50% für den Endtopf waren selbst zu Tragen. Eine Wertminderung

ist im Gutachten gar nicht aufgeführt. (War mir eigentlich egal, da ich den Wagen nicht

mehr verkaufen werde.)

- Hab heute morgen beim Scheibenwischwasch einfüllen den Motor angelassen.

Dabei viel mir ein (In Fahrtrichtung rechtslastiges) nagelndes Geräusch auf.

Was könnte das sein? Also, wenn ihr da Vermutungen habt, dann bloß keine Scheu, haut

es einfach raus.

Laufleistung und Alter des Fahrzeuges spielen bei der KATproblematik keine überwiegend große Rolle?

LG

Ergänzung: Hab euch mal zwei Bilder des Unfallschades angehängt.

Dazu kann ich nur sagen:

- Ihr solltet mal den andern sehen -!

Themenstarteram 10. Dezember 2016 um 14:16

So liebe Leutz,

ich hab PANIK!!!

Ich habe nun die Geräuschkulisse des TT´s gefilmt... bis es nach verbranntem Öl stank und es oben mittig das Rauchen angefangen hat(Ich habe den Wagen dann sofort ausgemacht, auf den Videos ist es leider nicht zu sehen). Hab dann mal den Ölstand angeschaut und auch gleich ne Optikprobe für euch fotografiert. Ja was soll ich sagen, der Stand ist absolutes Minimum, also gerade so bis an die erste Kerbe(Ich habe vor ca. 8tkm erst einen Liter nachgefüllt.).

Aber nun hört und seht selbst. (Habe die Videos, sind 2, auf Youtube gestellt, da hier nur max. 10MB geladen werden können)

1. Nach dem Start:20161210 142500

2. Nach ca. 3min. laufzeit:20161210 142756

Diese Geräusche machte der Wagen bis vor 3 Tagen(Nacharbeitstag Werkstatt) noch nicht.

LG

Moin Tina!

RA ist schon mal gut- bring das schnell auf den Weg ;-).

Natürlich kann sich der Katkörper auch nach dieser Laufzeit von der Hülle lösen- der zeitliche Zusammenhang zum Unfall ist aber schwer auszuschließen. Im Zweifel nehmen ich sowas immer erstmal mit rein, kürzen kann die Versicherung immer noch aber ein Versuch isses wert.

Die Problemstellung Rauch aus der Motor-Mitte mit Ölheizung und -Verbrauch / Verlust könnte den Turbotod anzeigen. Ferndiagnose is immer schwer.

Zum Zwecke der Übersichtlichkeit würde ich einen der Moderatoren bitten, hier die evtl. die Überschrift zu ändern und den Rauch-Teil in einen neuen thread zu überführen ;-).

Grüße, T

P. S.: der Rorschachtest sowie die Videos sind leider nicht sehr sehr aussagekräftig, sorry

Themenstarteram 12. Dezember 2016 um 11:17

Stand der Dinge ist:

2 Anwälte, 2 KFZ Werkstätten und der Gutachter rieten mir nun deutlich von dem

versuch, den KATwechsel von der gegnerischen Versicherung ersetzen zu lassen, ab.

Die Anwälte und 1er der Werkstätten sind komplett unabhängig und stehen in keinerlei

Bezug zu einander. Größter Einwand war, von allen Seiten, die Laufleistung des Motors

und der draus resultierende lange Rechtstreit.

Da hab ich jetzt einen Haken hinter gesetzt. Hat sich für mich soweit erledigt.

KFZ-Meister meinte bezüglich des "Tickern´s": Es sei normal und Motortypisch bei

dem Alter. Er schaut sich aber mal den Nockenwellenversteller an. Ölwechsel und

Thermostat wird jetzt erst mal gemacht und dann werden wir weiter sehen. Zum

Rauch aus der Motormitte hat er erst mal nichts gesagt, den Turbo wird er bei

einer Probefahrt mal Testen.

Ich bin gespannt, was er zu berichten hat, Zeit hat er ja genug.

Sollte ich bezüglich einer KATinstandsetzung usw. wirklich nichts

aussagekräftiges finden können, werde ich dazu einen neuen Fred aufmachen.

LG und einen Extradank an die Beiden Antworter.

Deine Antwort
Ähnliche Themen