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Audi TT 8S Remus ESD + MSD & Garantie

Audi TT 8S/FV
Themenstarteram 28. April 2018 um 11:48

Hallo Liebe TT Fahrer,

bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe vor den Remus ESD & MSD einzubauen. Macht es Sound technisch mehr aus wenn man das Racing-Rohr (MSD) von Remus mitbestellt ? Und die wichtigste Frage ist erlischt die Herstergarantie dadurch ? Das der MSD keine ABE hat ist mir bewusst.

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10 Antworten
am 28. April 2018 um 12:04

Die Herstergarantie für die angebundenen Teile verlierst du auf jeden Fall.

Themenstarteram 28. April 2018 um 12:44

Also das würde heißen nur für die auspuffanlage ?

am 28. April 2018 um 13:21

Richtig, oder das was dadurch an Schaden passieren könnte und das müsste man dir dann natürlich auch beweisen, oder du müsstest beweisen, dass dadurch kein Schaden passiert ist.

Deine Volle Werksgarantie verlierst du aber nicht.

Themenstarteram 28. April 2018 um 13:24

Danke für deine hilfe. Was soll denn wegen dem msd passieren ? Er sorgt doch nur dafür dass der die Lautstärke däpmft oder liege ich falsch ? Gut das einzige Problem ist das ding hat keine ABE

am 28. April 2018 um 13:49

Ich wüsste nichts was dort passieren kann, bezog das mehr auf das Allgemeine und was von einer Werkstatt kommen könnte, wenn was ist.

Ich würde mir eher sorgen um die fehlende Zulassung für den MSD machen. Mit der fehlenden Zulassung erlischt automatisch die Betriebserlaubnis und zugleich Dein Versicherungsschutz! Bedeutet im Schadensfall, dass Du bei einem Unfall für ALLE Kosten selber aufkommst!

Zitat:

@strawalersen schrieb am 30. April 2018 um 07:48:18 Uhr:

Ich würde mir eher sorgen um die fehlende Zulassung für den MSD machen. Mit der fehlenden Zulassung erlischt automatisch die Betriebserlaubnis und zugleich Dein Versicherungsschutz! Bedeutet im Schadensfall, dass Du bei einem Unfall für ALLE Kosten selber aufkommst!

Blödsinn.

Mein Auto wird geklaut, wegen MSD ohne ABE wird der Versicherungsschutz verweigert?

Habe keine Quelle für meine Behauptung, bin mir aber sicher.

VG

am 1. Mai 2018 um 6:04

Also wenn der Wagen kein Versicherungsschutz hat, dann spielt es auch keine Rolle ob er gestohlen wird oder nicht, dann hat er auch kein Versicherungsschutz.

Es gibt die Pflicht ein Auto per Haftpflicht zu versichern.

Nach der hier erklärten Tatsache, dass der Versicherungsschutz erlischt, wäre der Haftpflichtschutz ebenfalls weg. Das ist unmöglich, außer ein abgemeldetes Auto wird bewegt.

Die Versicherung nimmt den Schädiger höchstens in Regress. Allerdings wird nie der volle Schaden verlangt werden, es wird darauf hinauslaufen den Kausalzusammenhang zu klären und dann ggf. einen Eigenanteil vom Schädiger zu verlangen.

Gegenfrage: Erlischt meine Betriebserlaubnis auch, wenn ein Bremslicht kaputt ist? TÜV gibt es damit nicht!

Weitere Frage: Erlischt meine Betriebserlaubnis, wenn ich bewusst ein Bremslicht ausbaue?

 

Vermutlich wird der MSD nicht mal geprüft, sollte es beispielsweise einen Auffahrunfall geben.

Wir leben hier in Deutschland in einer Angst und Panikmache Gesellschaft.

Hier geht es nicht um die Tatsache, dass man mindestens Haftpflichtversichert sein muss bzw. ist, oder ob eine Betriebserlaubnis erlischt, weil ich ein Bremslicht entfernt habe, sondern um die Tatsache, dass ein nicht zugelassenes Teil verbaut wurde.

Sicherlich wird es bei einem Auffahrunfall, ohne größeren Schaden, kein Problem geben. Aber bei Schwerverletzten oder bei Todesfall, wird Dein Fahrzeug eingezogen und auf Mängel und ordnungswidrige Umbauten geprüft. Sollte hier etwas festgestellt werden, wird sich Deine Versicherung zu 100% querstellen, Dich in Regress nehmen und die geleisteten Zahlungen zurückfordern. Ein durchgängiger MSD steigert halt nicht nur die Dezibel, sondern auch die Leistung und somit haben Sie dich wegen Leistungstuning...!

Ich würde ein paar Flocken mehr in die Hand nehmen und mir eine Komplettanlage mit ABE zulegen, dann Du bist auf der sicheren Seite und Dein TT atmet noch besser durch.

 

Zitat:

@Tempo1239 schrieb am 1. Mai 2018 um 09:52:59 Uhr:

Es gibt die Pflicht ein Auto per Haftpflicht zu versichern.

Nach der hier erklärten Tatsache, dass der Versicherungsschutz erlischt, wäre der Haftpflichtschutz ebenfalls weg. Das ist unmöglich, außer ein abgemeldetes Auto wird bewegt.

Die Versicherung nimmt den Schädiger höchstens in Regress. Allerdings wird nie der volle Schaden verlangt werden, es wird darauf hinauslaufen den Kausalzusammenhang zu klären und dann ggf. einen Eigenanteil vom Schädiger zu verlangen.

Gegenfrage: Erlischt meine Betriebserlaubnis auch, wenn ein Bremslicht kaputt ist? TÜV gibt es damit nicht!

Weitere Frage: Erlischt meine Betriebserlaubnis, wenn ich bewusst ein Bremslicht ausbaue?

 

Vermutlich wird der MSD nicht mal geprüft, sollte es beispielsweise einen Auffahrunfall geben.

Wir leben hier in Deutschland in einer Angst und Panikmache Gesellschaft.

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