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Audi TT Unfall

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 11:43

Hallo Leutz,

mir ist vor 2 Wochen ein 87 Jähriger ins Auto geknallt.

Habe nun auch ein Kostenvoranschlag von einem Audi Partner erhalten über ca. 800€.

zu meiner Frage:

Ich kann das Fahrzeug doch theoretisch einfach zum Lackierer bringen der ca. 200€

verlangt der Rest ist sozusagen Eigenbedarf? ;)

Meine andere Frage:

Das Fahrzeug wird ca. 2 Tage beim Lackierer stehen.

Ich habe mitbekommen das man den Nutzungsausfall (für den TT ca. 60€ Stufe G)

auch noch gelten machen kann.

Im Kostenvoranschlag ist jedoch hier kein Hinweis darauf.

Wie kann ich diesen Betrag (ca. 120€ -2x60) von der Versicherung nach der Reparatur verlangen bzw anfordern ? (Geschenktes Geld nimmt doch jeder oder?)

Danke für eure Hilfe

Und sorry kenn mich mit der Vorgehensweise "von Unfallschäden" nicht ganz so aus :)

Daniel

Beste Antwort im Thema

Moin,

@TE

Die Art Deiner Fragestellung hat einen etwas eigenartigen Beigeschmack....

Zitat:

Habe nun auch ein Kostenvoranschlag von einem Audi Partner erhalten über ca. 800€.

 

zu meiner Frage:

Ich kann das Fahrzeug doch theoretisch einfach zum Lackierer bringen der ca. 200€

verlangt der Rest ist sozusagen Eigenbedarf?

Wie sieht das denn aus? Besonders der letzte teil mit dem Eigenbedarf..... Denk mal drüber nach.

Du hast 2 Möglichkeiten:

Variante 1:

Du rechnest fiktiv ab, d.h. nach Kostenvoranschlag / Gutachten und bekommst die Rep Kosten netto, also ohne MwSt von der gegnerischen versicherung erstattet. Wie Du dann das ausgezahlte Geld verwendest um Deinen Wagen vllt zu reparieren ist Deine Sache.... Die Mwt kannst Du nachträglich einfordern wenn das Fahrzeug nachweisbar repariert wurde.... und wie schon weiter oben gesagt, ein Nutzungsausfallgeld bekommst Du nur wenn das Fahrzeug auch wirklich repariert wurde....

Variante 2:

Gib das Auto beim Fachhändler ab, unterschreib eine Abtretungserklärung und hole X tage später Dein Fahrzeug repariert wieder ab. Wenn Du dann den leihwagen nimmst wird er bezahlt, nimmst Du den nicht ---> Nutzungsausfallgeld....

Dann ist allerdings nichts mehr mit dem von Dir geschriebenen Eigenbedarf....

War das jetzt freundlich genug? :D

Ansonsten wäre da noch als Lektüre die FAQ versicherungen zu empfehlen...

Gruss

Marcus

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Sicher kannst du einen Unfall zu gutachterkosten. Aber Versicherrungen zicken bei der Mwst.

Und leihwagen / Nutzungsausfall gibts nur bei tatsächlicher reparatur, gegen rechnung

einer werkstatt. nicht die des kumpels, der die pistole mal eben über den kratzer hält.

aber die Frage ist: kriegst du den hals nicht voll genug? ist ein Unfall die grundlage zur sanierung der finanzen? Oder wieso kommt der Gutachter auf 800 € und der lackierer

machts dir für 200 schwarz? dann ist entweder der Gutachter ein depp. oder der Lackierer pfuscht. Gewinn ist ok. aber 400%?

Zitat:

Original geschrieben von flpu

Hallo Leutz,

mir ist vor 2 Wochen ein 87 Jähriger ins Auto geknallt.

Habe nun auch ein Kostenvoranschlag von einem Audi Partner erhalten über ca. 800€.

zu meiner Frage:

Ich kann das Fahrzeug doch theoretisch einfach zum Lackierer bringen der ca. 200€

verlangt der Rest ist sozusagen Eigenbedarf? ;)

Meine andere Frage:

Das Fahrzeug wird ca. 2 Tage beim Lackierer stehen.

Ich habe mitbekommen das man den Nutzungsausfall (für den TT ca. 60€ Stufe G)

auch noch gelten machen kann.

Im Kostenvoranschlag ist jedoch hier kein Hinweis darauf.

Wie kann ich diesen Betrag (ca. 120€ -2x60) von der Versicherung nach der Reparatur verlangen bzw anfordern ? (Geschenktes Geld nimmt doch jeder oder?)

Danke für eure Hilfe

Und sorry kenn mich mit der Vorgehensweise "von Unfallschäden" nicht ganz so aus :)

Daniel

....das muss aber ein Knall gewesen sein,der" 800,00€" Schaden verursachte.

200,00€ Lakierarbeiten. Was wird für den Preis lakiert?

Wenn mich Leute fragen,was passieren muss,das ich manche Mitmenschen zum kotzen finde,dann sind es genau solche Typen wie Du.

Habanos hat es schon vorsichtig umschrieben.Ich würds mal so ausdrücken:

Raffgieriger den Halsnichtvollkriegender sich auch noch brüstender Mensch bin ich cool Typ.

ÄTZEND

Zitat:

Habe nun auch ein Kostenvoranschlag von einem Audi Partner erhalten über ca. 800€.

Zitat:

Oder wieso kommt der Gutachter auf 800 €

Soweit ich das lese war an dem Auto noch kein (Gutachter) Kfz-Sachverständiger.

 

Einen Kostenvoranschlag kann ich über jede beliebige Leistung erstellen lassen unabhängig ob eine Beschädigung vorliegt oder nicht. Daher ist ein Kostenvoranschlag zur Beweissicherung auch ungeeignet.

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 15:11

ich könnt euch echt nur auskotzen oder?!

Keine Ahnung was ihr in eurem leben falsch gemacht habt.

Mir geht es nicht um geldmacherei sondern ich wollte den Sachverhalt wissen.

Siehe meinen Text:

zu meiner Frage:

Ich kann das Fahrzeug doch theoretisch einfach zum Lackierer bringen der ca. 200€

"Theoretisch"...

aber hauptsache wieder brüllen...

danke

Zitat:

Ich kann das Fahrzeug doch theoretisch einfach zum Lackierer bringen der ca. 200€

Und wie willst Du anschließend der Versicherung des Verursachers beweisen, welcher Schaden entstanden ist?

Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist zur Beweissicherung geeignet, ein normaler Kostenvoranschlag einer Werkstatt, jedoch nicht ohne weiteres.

Zitat:

Original geschrieben von flpu

Hallo Leutz,

zu meiner Frage:

... der Rest ist sozusagen Eigenbedarf? ;)

.... (Geschenktes Geld nimmt doch jeder oder?)

.. "von Unfallschäden" nicht ganz so aus :)

Daniel

...nee ist klar,nur theoretisch.

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 15:19

richtig so wars geschrieben hannes!

Tag,

mit dem KSV wirst du wohl nicht viel Anfangen können. Du benötigst ein sog. Kurzgutachten bzw. ein "richtiges" Gutachten. Mit diesem kannst du dann deine Forderung stellen. Wenn du einen Gutachter deiner Wahl beauftragt hats wird dieser (hoffentlich) Wissen was zu tun ist.

Es ist in der Tat so, dass wenn du auf Basis eines Gutachten abrechnest kein MWst ausbezahlt wird. Allerdings kannst du, wenn es in Eigenregie gemacht wird Teile usw. kaufen und mit dieser Rechnung die Mwst ausbezhalt bekommen.

Allerdings muss da jeder selber wissen was er macht....schau mal da

Grüßle

 

Moin,

@TE

Die Art Deiner Fragestellung hat einen etwas eigenartigen Beigeschmack....

Zitat:

Habe nun auch ein Kostenvoranschlag von einem Audi Partner erhalten über ca. 800€.

 

zu meiner Frage:

Ich kann das Fahrzeug doch theoretisch einfach zum Lackierer bringen der ca. 200€

verlangt der Rest ist sozusagen Eigenbedarf?

Wie sieht das denn aus? Besonders der letzte teil mit dem Eigenbedarf..... Denk mal drüber nach.

Du hast 2 Möglichkeiten:

Variante 1:

Du rechnest fiktiv ab, d.h. nach Kostenvoranschlag / Gutachten und bekommst die Rep Kosten netto, also ohne MwSt von der gegnerischen versicherung erstattet. Wie Du dann das ausgezahlte Geld verwendest um Deinen Wagen vllt zu reparieren ist Deine Sache.... Die Mwt kannst Du nachträglich einfordern wenn das Fahrzeug nachweisbar repariert wurde.... und wie schon weiter oben gesagt, ein Nutzungsausfallgeld bekommst Du nur wenn das Fahrzeug auch wirklich repariert wurde....

Variante 2:

Gib das Auto beim Fachhändler ab, unterschreib eine Abtretungserklärung und hole X tage später Dein Fahrzeug repariert wieder ab. Wenn Du dann den leihwagen nimmst wird er bezahlt, nimmst Du den nicht ---> Nutzungsausfallgeld....

Dann ist allerdings nichts mehr mit dem von Dir geschriebenen Eigenbedarf....

War das jetzt freundlich genug? :D

Ansonsten wäre da noch als Lektüre die FAQ versicherungen zu empfehlen...

Gruss

Marcus

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 15:57

Danke Driver sehr nett von dir.

Mir geht es ja nur drum, ob die Versicherungen nach dem Kostenvoranschlag

einen Nachweis will, mit dem genauen Reparaturbericht.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich das Geld von der Versicherung erhalte

und damit machen kann was ich will!

(ich könnte ja auch das Auto verkaufen und nicht reparieren)

MfG

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