Audi und Garantie
Habe mal eine frage unzwar wenn ich mir jetzt ein auto zu lege vom privat und nach den 2 jahren vergeht die garantie(wagen ist ein jahr alt 14 tausendkilometer)also noch ein jahr garantie
könnte ich dann auch zu den freundlichen fahren und einen aufpreis zahlen damit ich fürs 3/4 jahr weiter die gebrauchtwagen plus garantie bekomme?
oder wie ist das wenn ich denn wagen jetzt habe und bremsen quietschen , handschuh fach rappelt usw kann ich zu meinen freundlichen um die ecke fahren und die würden das eventuell auf kulanz machen oder müsste ich zu den freundlichen fahren wo der erst besitzer denn wagen her hat und da die sachen reparieren lassen?
habe überhaupt keine ahnung in dem gebiet
habs mal durch die sufu veruscht aber kam net weit
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von speedfreakmiche
Zitat:
Original geschrieben von MartinsTT
Das ist die Seite aus dem Service-Heft, die für die Garantie relevant ist.
Ach genau - an die potwierdzenie swiadczen gwarancyjnych hab ich jetzt garnicht gedacht !
Ja, hier in Polen ist ales etwas Polnisch !!
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22 Antworten
Wenn Du ein paar Punkte und Kommas einfügen würdest, würde einem beim Lesen nicht schwindelig ...
Wenn der Wagen privat gekauft wird , gibt es vom Händler keine Garantie ... weshalb auch . Der Privatverkäufer steht , im Rahmen des EU Rechts , für die Mängelfreiheit grade. Wenn der Wagen noch original Werks-Garantie hat , kannst Du ind iesem Zeitraum Mängel noch auf diese richten lassen. Ist sie abgelaufen geht weder über das Werk noch über den Händler was .... außer , Dein betreuender Händler stellt einen Kulanzantrag beim Werk.
Eine elegante Lösung wäre , daß der Privatverkäufer VOR dem Verkauf an Dich und VOR ABLAUF der Werksgarantie eine Garantieverlängerung über 24 Monate auf SICH abschließt , Kosten ca 300-400 Euro , je nach Modell. Über die Kosten könnt ihr euch dann einigen , wie die sich im Verkaufspreis niederschlagen. Diese Garantie geht NACH dem Verkauf auf Dich über.
in den ersten 2 Jahren ab EZ hast Du Werksgarantie und kannst bei jedem Freundlichen Garantiefälle beheben lassen.
Bremsen zählen zu Verschleißgegenständen und fallen spätestens nach 10tkm da raus.
Eine Car-Life-Plus kannst Du WÄHREND der 2 Jahre Werksgarantiezeit abschliessen, die kostet für 2 Jahre 555€ (beim 2,0TFSI) und umfasst Reparaturen in nahezu vollem Umfang bis 100tkm, allerdings kann man über diese Garantie keine Verarbeitungsmängel oder Ähnliches beheben lassen
Zu spät !! GRINS !
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Wenn Du ein paar Punkte und Kommas einfügen würdest, würde einem beim Lesen nicht schwindelig ...
Wenn der Wagen privat gekauft wird , gibt es vom Händler keine Garantie ... weshalb auch . Der Privatverkäufer steht , im Rahmen des EU Rechts , für die Mängelfreiheit grade. Wenn der Wagen noch original Werks-Garantie hat , kannst Du ind iesem Zeitraum Mängel noch auf diese richten lassen. Ist sie abgelaufen geht weder über das Werk noch über den Händler was .... außer , Dein betreuender Händler stellt einen Kulanzantrag beim Werk.
Eine elegante Lösung wäre , daß der Privatverkäufer VOR dem Verkauf an Dich und VOR ABLAUF der Werksgarantie eine Garantieverlängerung über 24 Monate auf SICH abschließt , Kosten ca 300-400 Euro , je nach Modell. Über die Kosten könnt ihr euch dann einigen , wie die sich im Verkaufspreis niederschlagen. Diese Garantie geht NACH dem Verkauf auf Dich über.
aber könnte ich auch zu audi fahren und nach fragen wegen einer verlängerung oder würde es nicht da ich von privat gekauft habe ? und wenn es gehen würde,würde das auch wiederum mehr kosten oder? als wenn der dem ich den wagen abkaufe den vertrag verlängern würde
@ martin : noch habe ich nix gekauft will mich nur absichern :-)
Zitat:
Original geschrieben von MartinsTT
Zu spät !! GRINS !
Hi hi , ginste das Scheusal und astete von Hüpf zu Hüpf .
Zitat:
Original geschrieben von tobi2410
aber könnte ich auch zu audi fahren und nach fragen wegen einer verlängerung oder würde es nicht da ich von privat gekauft habe ? und wenn es gehen würde,würde das auch wiederum mehr kosten oder? als wenn der dem ich den wagen abkaufe den vertrag verlängern würde
@ martin : noch habe ich nix gekauft will mich nur absichern :-)
Martins Beitrag bezog sich auf die Langsamkeit des Seins ( er war zu langsam )
Verlängern kann nur der ERSTBESITZER.
Jetzt muss ich mal nachfragen: Wo finde ich denn sowas wie eine Garantie-Dokumente? Mein Händler hatte mir damals einen schicken Ordner mit Bestellung und Rechnung und anderen Dokumenten übergeben. Aber nix von Garantie? Gibt's da nix? Bei jedem Gerät für paar Eu steckt doch sowas wie eine Garantiekarte im Karton. Wo ist die bei meinem Wagen für paar Kilo EU?
Ach so, ein Hochglanz-Prospekt vom Audi A Plus habe ich auch gerade noch gefunden. Habe aber allerdings jetzt noch nicht im Handschuhfach geguckt, wo die noch die Mappe mit weiteren Sachen liegen. (Bin Laternenparker und gehe jetzt ungern noch mal raus)
Was ich nämlich gerne mal nachlesen würde: Gibt Audi wirklich 2 Jahre Garantie? Oder redet ihr von der 2-jährigen Gewährleistung, der mein gesetzlich verpflichtet ist? Garantie und Gewährleistung sind ja leider paar völlig verschiedene Paar Schuhe!
Zitat:
Original geschrieben von McStrobi
Was ich nämlich gerne mal nachlesen würde: Gibt Audi wirklich 2 Jahre Garantie? Oder redet ihr von der 2-jährigen Gewährleistung, der mein gesetzlich verpflichtet ist? Garantie und Gewährleistung sind ja leider paar völlig verschiedene Paar Schuhe!
@McStrobi: Hier nachzulesen -> LINK
semu
Zitat:
...
@McStrobi: Hier nachzulesen -> LINK
semu
Danke, semu. Das zum Thema Anschlussgarantie. Aber noch mal zu meiner Frage zu den Garantie-Dokumenten. Gibt's da was? Ist das normalerweise in der Mappe (im Handschuhfach), oder gibt's da gar nix? Kann ich mir fast gar nicht vorstellen...
Dokumente gibt es nur zur zugekauften Garantieverlängerung. Die originale ab Werk ist nicht extra dokumentiert.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Zitat:
Original geschrieben von tobi2410
aber könnte ich auch zu audi fahren und nach fragen wegen einer verlängerung oder würde es nicht da ich von privat gekauft habe ? und wenn es gehen würde,würde das auch wiederum mehr kosten oder? als wenn der dem ich den wagen abkaufe den vertrag verlängern würde
@ martin : noch habe ich nix gekauft will mich nur absichern :-)
Martins Beitrag bezog sich auf die Langsamkeit des Seins ( er war zu langsam )
Verlängern kann nur der ERSTBESITZER.
Danke Z. !!!
Hab grad Essen gekocht, als ich dann auf Antwort einstellen gedrückt hab
waren die Antworten schon da.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Dokumente gibt es nur zur zugekauften Garantieverlängerung. Die originale ab Werk ist nicht extra dokumentiert.
Doch, doch im Service-Heft wo die Stempel reingemacht werden, gibt es ganz vorn ein Feld
das bei der Übergabe vom Händler ausgefüllt wird von dem Datum aus gillt die Garantie ( die ersten 2 Jahre )
Ok ok , das Serviceheft kann man als Garantienachweis gelten lassen . Und wer recht , gibt einen aus. Ich dachte eigentlich eher an eine zusätzliche Urkunde , Police oder so was .
** Besserwissermodus Ein**
Und die gibt es nur zur Garantieverlängerung
Der Rest ist normale Borddoku
** Besserwissermodus Aus**
Zitat:
Original geschrieben von McStrobi
Zitat:
...
@McStrobi: Hier nachzulesen -> LINK
semu
Danke, semu. Das zum Thema Anschlussgarantie. Aber noch mal zu meiner Frage zu den Garantie-Dokumenten. Gibt's da was? Ist das normalerweise in der Mappe (im Handschuhfach), oder gibt's da gar nix? Kann ich mir fast gar nicht vorstellen...
Hi McStrobi,
diese Unterlagen hat mir der so - extra - in die Hand gedrückt. Nach dem Motto ... hier gibt es dazu
Einfach mal bei deinem Händler anfragen, ist nicht schlimm wenn du noch nix dazu findest.
semu