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Audi VarioCredit: Verbrieftes Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen

Hallo zusammen,

ich möchte einen gebrauchten Audi bei einem Audi Händler mir zulegen. Ziel ist es dass Auto 3 Jahre zu fahren und nach 3 Jahren wieder zurückzugeben da sicherlich in 3 Jahren andere Ansprüche an das Auto gelten. Finanziert soll das Auto über den Audi VarioCredit werden.

Auf Audibank.de finde ich dazu folgendes:

drei Alternativen zur Ablösung der Schlussrate:

Verbrieftes Rückgaberecht:

Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Audi Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus — weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann — sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Audi Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.

Stutzig bin ich bei dem Satz: und suchen sich ein neues aus.

Ist das Rückgaberecht wirklich an einen Neuvertrag gekoppelt oder hätte das Audi natürlich gerne.

Danke euch

Beste Antwort im Thema
am 8. November 2016 um 11:59

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. November 2016 um 12:46:43 Uhr:

Und wenn "vertragsgerechter Zustand" 60.000 km auf dem Tacho bedeuten, dort aber 80.000 km stehen, könnte (nicht muss) der Händler auch trocken die Rücknahme verweigern.

Das sehe ich als das geringste Risiko, zumindest ist es kalkulierbar. Ich wüsste nicht, dass Abweichungen von der vereinbarten Kilometerleistung ein Grund wäre, die Rücknahme zu verweigern. Bei Sixt weiß ich, dass die Überschreitung der Kilometerleistung limitiert ist (ich meine, dass max. 10.000 Mehrkilometer zulässig sind), ob dies bei VW/Audi auch so ist, kann ich nicht sagen.

Die Kosten für Mehrkilometer (ebenso wie die Vergütung für Minderkilometer) sind in den Verträgen exakt festgeschrieben. Natürlich muss dem Kreditnehmer dann klar sein, dass ihn 20.000 Mehrkilometer dann schon eine deutlich vierstellige Summe kosten.

Wer sich in der Planung seiner gefahrenen Kilometer derartig vertut, sollte m. E. auch keine solchen Verträge abschließen. Jedem sollte bewusst sein, dass bei VarioCredit- oder Leasingverträgen die vereinbarte Kilometerleistung eine wesentliche Vertragsgrundlage ist.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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So wie es formuliert wird, ja. Frage doch beim Audi-Händler nach und lass dir das ggfls. schriftlich zusichern. Richtig abgesichert bist du trotzdem nicht. "Vertragsgemäßer Zustand" und "nur bei dem Audi-Händler" sind zwei mögliche Stolpersteine.

am 8. November 2016 um 10:56

Normalerweise ist die Finanzierung eines neuen Autos nicht Bestandteil einer solchen Finanzierung bzw. Rückgabe.

Aber das wird explizit im Finanzierungsvertrag geregelt. Das was da drin steht gilt und da braucht man auch keine zusätzliche Vereinbarung.

"Vertragsgemäßer Zustand" und "nur bei dem Audi-Händler" sind keine echten Stolpersteine. Ersteres bedeutet nur, dass man für Kratzer, Dellen, mehr Kilometer etc. nachzahlen muss (irgendwo logisch) und letzteres ... naja, man kann nicht jedem das Auto zurückgeben, sondern nur dem, mit dem man einen Vertrag geschlossen hat (irgendwie auch logisch).

am 8. November 2016 um 10:57

Zitat:

@ehonk schrieb am 8. November 2016 um 11:10:27 Uhr:

 

Ist das Rückgaberecht wirklich an einen Neuvertrag gekoppelt oder hätte das Audi natürlich gerne.

Nein, das verbriefte Rückgaberecht ist nicht an einen Neuvertrag gekoppelt. Lass' Dir am besten von Deinem Händler einen Blankovertrag vorlegen, daraus geht dies eindeutig hervor.

Das verbriefte Rückgaberecht wird bei Audi/VW stets vom Händler eingeräumt und kann auch nur dort eingefordert werden.

Beim VarioCredit für einen Gebrauchtwagen wäre bei Vertragsabschluss wichtig, alle evtl. Beschädigungen und wertmindernden Faktoren penibel festzuhalten. Ansonsten läufst Du Gefahr, dass Du bei Rückgabe für Dinge haftbar gemacht wirst, die bereits bei Übernahme vorhanden waren. Für die Ermittlung des "vertragsgemäßen Zustands" hat der VW-Konzern einen Schadenkatalog erarbeitet, der objektiv zeigt, was toleriert wird und was nicht.

Gruß

Der Chaosmanager

Und wenn es den Audi Händler in 3 Jahren nicht mehr gibt ist das verbriefte Rückgaberecht wertlos. Oft übernimmt dann zwar ein anderer Händler die Kunden, aber ob der sich so um die verbriefte Rüchgabe kümmert. Es sind so viele Händler in den letzten Jahren insolvent geworden, weil eben zu optimistisch kalkuliert wurde.

Dazu kommt der ganze Betrug, Abgas, nun die Getriebesoftware. Ich wäre da sehr vorsichtig. Diese Betrügereien können einen zusätzlichen Wertverlust bedeuten, den entweder der Kunde trägt oder Händler in die Insolvenz treibt.

Wenn man nach 3 Jahren keinen anderen Wagen dort kauft, KANN es zu penibler Abrechnung von Schäden kommen. KANN muss nicht. Es KÖNNTE Meinungsverschiedenheiten geben, Katalog hin oder her.

"Und wenn es den Audi Händler in 3 Jahren nicht mehr gibt ist das verbriefte Rückgaberecht wertlos." - Richtig erkannt, das meinte ich mit "möglichem Stolperstein".

Und wenn "vertragsgerechter Zustand" 60.000 km auf dem Tacho bedeuten, dort aber 80.000 km stehen, könnte (nicht muss) der Händler auch trocken die Rücknahme verweigern.

am 8. November 2016 um 11:59

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. November 2016 um 12:46:43 Uhr:

Und wenn "vertragsgerechter Zustand" 60.000 km auf dem Tacho bedeuten, dort aber 80.000 km stehen, könnte (nicht muss) der Händler auch trocken die Rücknahme verweigern.

Das sehe ich als das geringste Risiko, zumindest ist es kalkulierbar. Ich wüsste nicht, dass Abweichungen von der vereinbarten Kilometerleistung ein Grund wäre, die Rücknahme zu verweigern. Bei Sixt weiß ich, dass die Überschreitung der Kilometerleistung limitiert ist (ich meine, dass max. 10.000 Mehrkilometer zulässig sind), ob dies bei VW/Audi auch so ist, kann ich nicht sagen.

Die Kosten für Mehrkilometer (ebenso wie die Vergütung für Minderkilometer) sind in den Verträgen exakt festgeschrieben. Natürlich muss dem Kreditnehmer dann klar sein, dass ihn 20.000 Mehrkilometer dann schon eine deutlich vierstellige Summe kosten.

Wer sich in der Planung seiner gefahrenen Kilometer derartig vertut, sollte m. E. auch keine solchen Verträge abschließen. Jedem sollte bewusst sein, dass bei VarioCredit- oder Leasingverträgen die vereinbarte Kilometerleistung eine wesentliche Vertragsgrundlage ist.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Kommt halt alles auf den Vertrag an, der geschlossen werden soll. Vorher durchlesen und offene Fragen klären, statt hinter her streiten.

Gibt mit Sicherheit genug, die im Interesse einer geringen monatlichen Belastung ihre geplante Fahrleistung runter rechnen und 10.000 km Überschreitung in drei Jahren = 3.333 km im Jahr finde ich so gewaltig nicht.

am 8. November 2016 um 12:55

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. November 2016 um 13:50:01 Uhr:

 

Gibt mit Sicherheit genug, die im Interesse einer geringen monatlichen Belastung ihre geplante Fahrleistung runter rechnen und 10.000 km Überschreitung in drei Jahren = 3.333 km im Jahr finde ich so gewaltig nicht.

Nun ja, zuerst sprachst Du ja von 20.000 Mehrkilometer und damit von einer Überschreitung von 33 %!

Aber letztendlich ist das natürlich ein reines Rechenexempel ... wenn der Mehrkilometer nur 0,06 € kostet ist das natürlich etwas anderes als z. B. 0,22 €, wie dies vor kurzem ein User in Bezug auf ein Sixt-Angebot gepostet hat.

Aber - wie gesagt - gerade die Kosten für Mehrkilometer kennt man ja bereits bei Vertragsabschluss.

Gruß

Der Chaosmanager

Die 10.000 km bezogen sich auf deine Annahme bzgl. Sixt.

Zitat:

@benprettig schrieb am 8. November 2016 um 12:42:18 Uhr:

Und wenn es den Audi Händler in 3 Jahren nicht mehr gibt ist das verbriefte Rückgaberecht wertlos.

Dazu kommt der ganze Betrug, Abgas, nun die Getriebesoftware. Ich wäre da sehr vorsichtig. Diese Betrügereien können einen zusätzlichen Wertverlust bedeuten, den entweder der Kunde trägt oder Händler in die Insolvenz treib

Und wenn uns morgen der Himmel auf den Kopf fällt ist eh alles egal.:D

Habe über BMW Select (als noch möglich), bei Daimler über die Drei-Plus und jetzt bei Audi zum zweiten Mal über Vario Credit finanziert, bei keiner der drei Marken irgendein Problem mit irgendetwas gehabt.

Fahrzeuge normal gepflegt, normal gefahren, keinen Cent bei der Endabrechnung zugezahlt.

Ich würde mir bei einem Gebrauchten ein neutrales Gutachten einholen und dass als Grundlage mit in den Vertrag aufnehmen. Ein seriöser Verkäufer hat damit kein Problem und dann wäre für mich der Drops gelutscht.

am 8. November 2016 um 16:37

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. November 2016 um 14:13:55 Uhr:

Die 10.000 km bezogen sich auf deine Annahme bzgl. Sixt.

Bei Sixt wären dies dann immerhin für die 7.500 Mehr-km (2.500 km bleiben unberücksichtigt) bei dem Beispiel des Users, den ich genannt hatte, sage und schreibe 1.650 € bzw. 46 € pro Monat (!).

Zum Vergleich: Bei BMW zahle ich für meinen 520d für die selben Mehr-km 562,50 € ...

Gruß

Der Chaosmanager

am 8. November 2016 um 17:37

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. November 2016 um 17:37:58 Uhr:

 

Bei Sixt wären dies dann immerhin für die 7.500 Mehr-km (2.500 km bleiben unberücksichtigt) ...

Bleiben diese 2.500km tatsächlich unberücksichtigt?

Ich hatte diese 2.500km Toleranz immer als Bearbeitungsschwelle verstanden, weil es einfach nicht lohnt, für 3 Kilometer eine Abrechnung zu schreiben. Sprich bei 2.503km werden eben nicht 3km abgerechet, sondern die vollen 2.503km ...

Nicht gleich lynchen, wenn ich falsch liege ... ich würde es einfach nur gerne wissen.

am 8. November 2016 um 17:49

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. November 2016 um 18:37:37 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. November 2016 um 17:37:58 Uhr:

 

Bei Sixt wären dies dann immerhin für die 7.500 Mehr-km (2.500 km bleiben unberücksichtigt) ...

Bleiben diese 2.500km tatsächlich unberücksichtigt?

Ich hatte diese 2.500km Toleranz immer als Bearbeitungsschwelle verstanden, weil es einfach nicht lohnt, für 3 Kilometer eine Abrechnung zu schreiben. Sprich bei 2.503km werden eben nicht 3km abgerechet, sondern die vollen 2.503km ...

Nicht gleich lynchen, wenn ich falsch liege ... ich würde es einfach nur gerne wissen.

Sixt geht ja mit der Mehr-km-Abrechnung nicht sehr offen um (und weist online auch die Kosten für Mehr-km nicht aus). Aber ein freundlicher User hat dies hier vor kurzem gepostet.

Bei BMW Leasing werden grundsätzlich 2.500 km von den tatsächlichen Mehr-km abgezogen - da mir im Verlauf meiner Leasinghistorie schon etliche Schlussabrechnungen erhalten habe, kann ich dies mit absoluter Sicherheit sagen. Bei Mercedes ist es auch so.

Gruß

Der Chaosmanager

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