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Audi/Volkswagen Variocredit Erfahrungen?
Hallo Allerseits,
durch einen Unfall ist leider eines unserer Fahrzeuge ein Totalschaden. Dafür bräuchten wir einigermaßen zügig Ersatz. Deshalb hat uns der freundliche Audi Händler ein Angebot für einen A6 Vorführwagen berechnet. Da das Audi Leasing für "Gebrauchtfahrzeuge" nicht so prickelnd war, hat er ein Angebot über den sog. VarioCredit erstellt.
https://www.audibank.de/.../auf_einen_blick.html
Das Angebot, dass uns erstellt wurde, ist sehr "leasingähnlich" aufgebaut. Es beinhaltet keine Anzahlung, niedrige Raten und dafür eine - meiner Meinung nach - zu hohe Schlussrate. Sprich: Ich persönlich würde nicht davon ausgehen, dass der veranschlagte Preis in drei Jahren am Markt zu realisieren ist.
Nun bietet der Variocredit ja das verbriefte Rückgaberecht. Der Händler ist also verpflichtet, das Fahrzeug nach der festgelegten Laufzeit zurückzunehmen und die Schlussrate bei der Bank abzulösen. Demnach kann mir die Schlussrate - im Gegensatz zu einer normalen Drei Wege Finanzierung - relativ egal sein.
Das einzige Problem, dass ich momentan sehe, ist das der Händler pleite geht und ich nur ihm gegenüber ein verbrieftes Rückgaberecht habe.
Hat jemand Erfahrungen mit der Fahrzeugrückgabe im Rahmen des Vario Credites gemacht? Ist die ähnlich unkompliziert, wie beim Leasing? Oder seht ihr andere Fallstricke?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wieso hast du denn dann eigentlich das Thema hier eröffnet ,wenn du sowieso über alles bescheid weißt?
Ich gestatte mir, mich in die Diskussion einzumischen.
Der TE hat danach gefragt, ob jemand konkrete Erfahrungen mit der Fahrzeugrückgabe und mit dem VarioCredit gemacht hat. Die selbe Frage hat er Dir, werter Pepperduster, ebenfalls gestellt ohne dass Du auf diese Frage geantwortet hättest.
Deine Meinungen und Ansichten kenne ich ja mittlerweile. Aber mir scheint, dass sich in diesem Forum auch sonst viele Leute äußern, die selbst gar keine persönlichen Erfahrungen mit der Rückgabe bei Leasing oder verbrieftem Rückgaberecht beim VarioCredit haben, sich dafür um so mehr mit populistischem Halbwissen zu Wort melden.
Und wenn Du eine Behauptung in den Raum stellst (Rücknahmepreis würde nur bei erneutem Fahrzeugkauf gelten) und der TE erkundigt sich daraufhin beim verkaufenden Audi-Händler direkt (was ich für sehr vernünftig halte) und widerlegt damit Deine Behauptung, ist dieser in Deinen Augen auf einmal ein Besserwisser ... seltsame Ansichten ...
Gruß
Der Chaosmanager
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72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bonnat
Hallo Allerseits,
durch einen Unfall ist leider eines unserer Fahrzeuge ein Totalschaden. Dafür bräuchten wir einigermaßen zügig Ersatz. Deshalb hat uns der freundliche Audi Händler ein Angebot für einen A6 Vorführwagen berechnet. Da das Audi Leasing für "Gebrauchtfahrzeuge" nicht so prickelnd war, hat er ein Angebot über den sog. VarioCredit erstellt.
https://www.audibank.de:80/.../auf_einen_blick.html
Das Angebot, dass uns erstellt wurde, ist sehr "leasingähnlich" aufgebaut. Es beinhaltet keine Anzahlung, niedrige Raten und dafür eine - meiner Meinung nach - zu hohe Schlussrate. Sprich: Ich persönlich würde nicht davon ausgehen, dass der veranschlagte Preis in drei Jahren am Markt zu realisieren ist.
Nun bietet der Variocredit ja das verbriefte Rückgaberecht. Der Händler ist also verpflichtet, das Fahrzeug nach der festgelegten Laufzeit zurückzunehmen und die Schlussrate bei der Bank abzulösen. Demnach kann mir die Schlussrate - im Gegensatz zu einer normalen Drei Wege Finanzierung - relativ egal sein.
Das einzige Problem, dass ich momentan sehe, ist das der Händler pleite geht und ich nur ihm gegenüber ein verbrieftes Rückgaberecht habe.
Hat jemand Erfahrungen mit der Fahrzeugrückgabe im Rahmen des Vario Credites gemacht? Ist die ähnlich unkompliziert, wie beim Leasing? Oder seht ihr andere Fallstricke?
Verbrieftes Rückgaberecht bedeutet das der Händler das Auto zurücknimmt, es bedeutet aber nicht das es sich hier um ein garantierten Rücknahmepreis handelt, denn sonst könntest du dem Händler nach der Vario Laufzeit nen Schrottklumpen hinstellen und der Händler hätte die Kosten an der Backe.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Verbrieftes Rückgaberecht bedeutet das der Händler das Auto zurücknimmt, es bedeutet aber nicht das es sich hier um ein garantierten Rücknahmepreis handelt, denn sonst könntest du dem Händler nach der Vario Laufzeit nen Schrottklumpen hinstellen und der Händler hätte die Kosten an der Backe.
Darf ich fragen wie Du zu Deiner Einschätzung gelangst?
Die Bedingungen des VarioCredites - siehe Link - sind doch recht eindeutig.
Fahrzeugrückgabe = vertraglich festgelegte Schlußrate wird durch den Händler beglichen.
Das das Fahrzeug dementsprechend in einem dem Alter, der Laufleistung entsprechenden Zustand sein muß, versteht sich ja von selbst.
Zitat:
Original geschrieben von Bonnat
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Verbrieftes Rückgaberecht bedeutet das der Händler das Auto zurücknimmt, es bedeutet aber nicht das es sich hier um ein garantierten Rücknahmepreis handelt, denn sonst könntest du dem Händler nach der Vario Laufzeit nen Schrottklumpen hinstellen und der Händler hätte die Kosten an der Backe.
Darf ich fragen wie Du zu Deiner Einschätzung gelangst?
Die Bedingungen des VarioCredites - siehe Link - sind doch recht eindeutig.
Fahrzeugrückgabe = vertraglich festgelegte Schlußrate.
Das das Fahrzeug dementsprechend in einem dem Alter, der Laufleistung entsprechenden Zustand sein muß, versteht sich ja von selbst.
Und genau das ist der Knackpunkt
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und genau das ist der Knackpunkt
Warum soll das ein Knackpunkt sein? Ist doch ein völlig übliches Verfahren, welches bei fast jedem Leasingvertrag so Anwendung findet. Oder reden wir grade aneinander vorbei?
Hast Du denn konkrete Erfahrungen, mit dem Variocredit?
Zitat:
Original geschrieben von Bonnat
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und genau das ist der Knackpunkt
Warum soll das ein Knackpunkt sein? Ist doch ein völlig übliches Verfahren, welches bei fast jedem Leasingvertrag so Anwendung findet. Oder reden wir grade aneinander vorbei?
Ja möglicherweise hast du meinen Beitrag nicht verstanden, das ein verbrieftes Rückgaberecht kein garantierter Rücknehmepreis ist sondern der Kunde falls ein Neukauf ( siehe unten weiter) nicht infrage kommt die Differenz zum Minusgeschäft blecht , aber dann kann man doch gleich ein Fahrzeug leasen wenn der Sinn darin besteht das Fahrzeug nach der Nutzung wieder abzugeben, welchen Sinn soll denn dann eine Ballonfinanzierung machen wenn am Ende der Laufzeit Geld und Auto weg sind?
Drei Alternativen zur Ablösung der Schlussrate:
Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Audi Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus - weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann - sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Audi Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.
Und dann gibts in der Regel keine Probleme mit der Rücknahme, es wird über ein paar Macken sehr großzügig weggeschaut, schließlich soll der Kunde noch länger gutes Geld bringen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
welchen Sinn soll denn dann eine Ballonfinanzierung machen wenn am Ende der Laufzeit Geld und Auto weg sind?
Das liegt doch auf der Hand: Niedrige Raten durch die 1,9% Finanzierung und die hohe Schlussrate die hinterlegt ist.
Deshalb nochmal die Frage: Du hast konkrete Erfahrungen mit dem Variocredit, oder nur allgemeine Bedenken bei der Rückgabe des Fahrzeugs, wenn kein Folgegeschäft getätigt wird?
Ich Frage deshalb so konkret, weil Deine Aussage der der Audi Bank (hab heute mit ihnen telefoniert) entgegen steht. Sie sagen: Verbrieftes Rückgaberecht in Höhe der Schlussrate, wenn das Fahrzeug in einem dem Alter/LL entsprechenden Zustand ist. Der Rückgabeprozess ist 1:1 der Gleiche wie beim Leasing.
Das ist in den Verträgen die ich von Audi kenne, auch exakt so hinterlegt.
Zitat:
...sondern der Kunde falls ein Neukauf ( siehe unten weiter) nicht infrage kommt die Differenz zum Minusgeschäft blecht...
Vielleicht zum Verständnis für Dich: Mir ist völlig klar, dass der Autohändler bei Rückgabe ohne Folgegeschäft genauer hinschaut und bei einem Folgegeschäft ein Auge zu drückt. Aber alle größeren Autohersteller regeln die Rückgabe mittlerweile mit Dekra/TÜV Gutachtern und dem Kunden steht es natürlich frei, ein eben solches Anfertigen zu lassen. Da mal eben ne Differenz von vielleicht 5000€ unterzubringen, geht so einfach ja nicht.
Ich hab bei ABM schon etliche Fahrzeuge zurückgegeben, ohne Folgegeschäft, größere Probleme gab es nie.
PS: Nur um Missverständnisse zu vermeiden, wegen Deinem schönen roten UND: Nein, es ist nicht verpflichtend ein Folgefahrzeug dort zu kaufen, da ist der Text wohl etwas missverständlich formuliert.
Hallo zusammen
Ich habe bei Audi genau so einen Kredit abgeschlossen und habe gerade nocheinmal in die Bedingungen des verbrieften Rückgaberechtes gesehen.
Da steht eindeutig: Das Fahrzeug kann nach Ende der Laufzeit dem Händler für einen vorher festgelegten Preis ( die Schlussrate ) ohne zusätzliche Kosten übergeben werden.
Das Fahrzeug muss sich aber in einem für das Alter entsprechenden Zustand befinden. Wir reden hierbei nicht über Steinschläge oder vielleicht einem leichten Kratzer, da sich sowas bei einer Laufleistung nach 3 Jahren von vielleicht 50.000 km nun mal nicht vermeiden lässt.
Ich stimme also dem Themenöffner vollkommen zu.
Natürlich ist der Rückkaufswert garantiert
Wenn der Zustand und die Laufleistung passen sollte es keine Probleme geben
Ich behandel alle Fahrzeug gleich,egal ob sie finanziert oder gekauft sind
Bei VW hatte ich damit bislang überhaupt keine Probleme.Habe aber auch immer wieder einen neuen gekauft.
Meine Fahrzeuge sind bei der Rückgabe nicht mal angeschaut worden...
Ich habe hier das Gefühl das immer die gleichen gegen diese Art der Finanzierung wettern,aber selber überhaupt keine Erfahrung damit haben
Ich bin sogar froh das mein Golf VI auf diese Weise finanziert ist.In 2 Jahren stelle ich ihn einfach beim Händler ab und brauche mir um den erzielbaren Verkaufpreis keine Gedanken machen.Die Preise sind seit erscheinen des Golf VII in den Keller gefallen
Natürlich MUSS es am Ende der Finanzierung kein Problem bei der Rücknahme geben.
Wenn man allerdings schon jetzt absehen kann, dass die Schlussrate zu hoch kalkuliert ist und dem Marktwert nicht entsprechen wird, dann steigt einfach die Wahrscheinlichkeit dass der Händler später Zicken machen wird. Wer fügt sich schon in ein Verlustgeschäft, wenn er die Möglichkeit sieht den Verlust zu vermeiden?
Das Wenigste was man dann hat ist Ärger. Möglicherweise kostet es sogar Geld.
Natürlich kann man sich darauf verlassen dass der Händler korrekt sein wird oder man im Falle des Konflikts vor Gericht letztinstanzlich Recht bekommt, aber sicherer wäre es sich nicht von niedrigen Raten blenden zu lassen und auf ein Geschäft zu verzichten, bei dem die Saat eines Problems bereits erkennbar ist.
Danke für Euere Beiträge. Mir scheint auch, dass der ein- oder andere hier im Forum beim Thema Leasing oder Finanzierung in einen kleinen Beissreflex verfällt
Zitat:
Original geschrieben von Bloedbaer
Natürlich MUSS es am Ende der Finanzierung kein Problem bei der Rücknahme geben.
Wenn man allerdings schon jetzt absehen kann, dass die Schlussrate zu hoch kalkuliert ist und dem Marktwert nicht entsprechen wird, dann steigt einfach die Wahrscheinlichkeit dass der Händler später Zicken machen wird.
Das hat ja so niemand gesagt. Ich habe gesagt, dass ich die Rate so nicht kalkulieren würde. Als Privatperson tut ma sich bei einem Verkauf eines größeren Autos ja ohnehin immer schwer. Soweit ich erfahren habe, ist die Höhe der Schlussrate seitens Audi ohnehin begrenzt. Bei dem Händler handelt es sich nicht um einen kleinen Standort sondern um eine Gruppe mit zig Filialen die jeden Tag x Fahrzeuge verkaufen. Die interne Kalkulation und zu welchen Preisen solche Fahrzeuge zwischen Audi und den Händlern gehandelt werden, kann ja ohnehin niemand nachvollziehen. Ich gehe also mal davon aus, dass die wissen was sie tun.
Wichtig ist, dass du dir einfach völlig bewusst bist wie der Wagen bei Rückgabe an den Händler auszusehen hat und nicht erst dann das gebrüll los geht
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Wichtig ist, dass du dir einfach völlig bewusst bist wie der Wagen bei Rückgabe an den Händler auszusehen hat und nicht erst dann das gebrüll los geht
Nunja, wie soll er aussehen? Wie ein 3-4 Jahre alter Gebrauchter dann eben so aus sieht. Der hat dann keine neuen Sitze, der hat dann auch mal nen Kratzer, Steinschläge oder ne kleine Delle. Ja, dessen bin ich mir völlig bewusst und nun?
Was nun ein Schaden und was nun eine Gebrauchsspur ist, entscheidest eben nicht du
Ganz heißer Tipp, lass dir diesen Kriterienkatalog aushändigen damit es da keine böse Überraschung gibt...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Was nun ein Schaden und was nun eine Gebrauchsspur ist, entscheidest eben nicht du
Ganz heißer Tipp, lass dir diesen Kriterienkatalog aushändigen damit es da keine böse Überraschung gibt...
Ganz heisser Tipp zurück: Es gibt bei Audi gar keinen Kriterienkatalog mehr
Natürlich entscheide nicht ich was ein Schaden/Gebrauchsspur ist - der Händler aber auch nicht. Die Rückgabe wird doch mittlerweile bei allen größeren Herstellern über TÜV/Dekra abgewickelt und natürlich stehts jedem Kunden frei, vor Rückgabe des Fahrzeugs ein eigenes, unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.
Leute, das wird in D jeden Tag tausendfach so gemacht, dass ist kein Hexenwerk und die Fahrzeuge müssen auch nicht im Neuzustand abgegeben werden...