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Audizentrum verkaufte auto als Unfallfrei

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 17. März 2011 um 16:57

Hallo Gemeinde,

ich habe heute im Rahmen einer Dekraprüfung erfahren dass die hintere Tür meines A4 Avant nicht mehr original ist. Scheinbar wurde diese irgendwann mal repariert, man fand eine 10-mal so dicke Lackschicht vor.

Ich habe das Auto vor 2,5 Jahren in einem Audizentrum gekauft - als Unfallfrei - als Jahreswagen. Das heißt ich bezahle seit 2,5 Jahren für eine Karre nen arsch voll Raten an die Audibank die eigentlich nur noch einen Schrottwert hat, um es mal etwas überspitzt darzustellen.

Das ich morgen früh bei meiner Anwältin auf dem Hof stehe ist selbstredend. Ich würde aber trotzdem gerne von euch wissen ob euch sowas schon passiert ist und wie die Geschichte ausging.

Danke und Gruß

Bokin

//EDIT: Der komplettheithalber muss ich erwähnen dass die Tür komplett getauscht wurde, nicht nur einfach neu lackiert.

Beste Antwort im Thema

pfiffige Gebrauchtfahrzeugkäufer werfen vorweg einen Blick in die Reparaturhistorie des Fahrzeugs. Schützt in der Regel vor Überraschungen.

Joachim,

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38 Antworten
am 17. März 2011 um 17:09

Naja eine andere oder lackierte Tür ist zwar ein Indiz aber kein Beweis ! Vielleicht war es nur ein Kratzer ?! Es kann sich genauso um ein Bagatellschaden handeln wie eine Beule in der Tür, dann wäre ich ganz vorsichtig mit solchen Äusserungen. Ich meine du schreibst nur das die Lackschicht 10 mal so dick ist aber andere Anhaltspunkte gibt es nicht ?! Nun als Jahreswagen kann es ja nicht irgendwann gewesen sein sondern im "ersten Lebensjahr" !

Die Geschichte wird so ausgehen das du einen Gutachter beauftragen musst oder kannst um auf Nummer sicher zu gehen ob sich weitere Aktionen lohnen. Spätestens bei Gericht wird ein Gutachter beauftragt und dann wirds teuer, sollte der zur Erkenntis kommen das es nur ein Bagatellschaden war dann haste ein haufen Geld in den Sand gesetzt.

Meine Idee ist nur ab zum Autohaus und darauf ansprechen vielleicht klärt es sich schon so. Oder zu einem anderen freundlichen gehen und mal in die Reperaturhistorie reinsehen lassen.

Nichts für ungut aber nicht jeder lackierte Stelle am Auto macht daraus einen Unfallwagen dann wäre der ganze Markt voller Unfallwagen. Im anderen Fall ist das natürlich eindeutiger Betrug und du hast Rechtsmittel wie Preisminderung, diese legt aber auch nur ein Gutachter fest. Ob eine Rückabwicklung möglich ist weiß ich nicht.

Aber wie gesagt wenn es eine Bagatelle ist haste Pech ! Kläre das lieber vorher, wenn es geht ohne Kosten, ob es ein Unfall oder nur eine Bagatelle handelt.

 

Gruss

Was ist denn überhaupt festgestellt worden? Ist die Tür ersetzt worden? Ist nur was an der Tür ausgebessert worden?

Wenn mal ne Delle war und die Tür daraufhin neu lackiert wurde, stehste schön blöd da ;)

am 17. März 2011 um 17:14

Mit dem Begriff des Betruges wäre ich in dem Zusammenhang sehr vorsichtig, da dies Vorsatz und Bereicherungsabsicht voraussetzt. Ohne kognives Element seitens des Verkäufers halte ich das für schwierig nachweisbar.

Was allerdings bleibt ist die fehlende Unfallfreiheit. Wurde der Wagen gespachtelt, so gilt er nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr als Unfallfrei.

Dies stellt einen Sachmangel dar, der unmöglich behoben werden kann. Problem: Die Gewährleistung ist anch 2,5 Jahren regelmäßig abgelaufen. Arglistige Täuschung? Naja. Viel Spaß beim Streiten. Hoffe Du hast eine Rechtsschutz!

am 17. März 2011 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Mit dem Begriff des Betruges wäre ich in dem Zusammenhang sehr vorsichtig, da dies Vorsatz und Bereicherungsabsicht voraussetzt. Ohne kognives Element seitens des Verkäufers halte ich das für schwierig nachweisbar.

Was allerdings bleibt ist die fehlende Unfallfreiheit. Wurde der Wagen gespachtelt, so gilt er nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr als Unfallfrei.

Dies stellt einen Sachmangel dar, der unmöglich behoben werden kann. Problem: Die Gewährleistung ist anch 2,5 Jahren regelmäßig abgelaufen. Arglistige Täuschung? Naja. Viel Spaß beim Streiten. Hoffe Du hast eine Rechtsschutz!

Selbst das mit der fehlenden Unfallfreiheit müsste er beweisen...zum Beispiel die EX tritt gegen dir Tür oder geht mit dem Schlüssel lang macht daraus noch keinen Unfall. Nach allgmeiner Rechtssprechung geht man davon aus: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was hier zu beweisen wäre über den Vorbesitzer oder ähnliches.

Selbst eine Täuschung durch den Verkäufer müsste erstmal bewiesen werden, denn das setzt ja vorraus das der Verkäufer Kenntnis hatte.

Wie gesagt ruf doch mal den Erstbesitzer an wenn es nicht das Autohaus selbst war...;)

am 17. März 2011 um 17:27

Naja, ob nun die Ex gegen die Tür tritt oder ein anderes Auto reinfährt kommt auf's Selbe raus.

Problematisch wird die Beweisführung überhaupt: Wer sagt denn, dass der Threadersteller in 2,5 Jahren nicht selbst an der Tür geschraubt hat?

am 17. März 2011 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Naja, ob nun die Ex gegen die Tür tritt oder ein anderes Auto reinfährt kommt auf's Selbe raus.

Problematisch wird die Beweisführung überhaupt: Wer sagt denn, dass der Threadersteller in 2,5 Jahren nicht selbst an der Tür geschraubt hat?

Nein leider ist das eben nicht das gleiche. Aber ist Wurst da gebe ich dir Recht. Ich sehe hier eben nur ein Bagatellschaden und keinen Unfallschaden, zumindest mit den Informationen die der Threadsteller hier zur Verfügung stellt. Denn eine lackierte Stelle ist zwar ein Anfangsverdacht für einen Unfall aber mehr auch nicht. Weitere Dinge wären Karosseriearbeiten, Lackarbeiten an der Karosserie und so weiter. Und Schäden bis 900 € werden regelmäßig als Bagatelle vor deutschen Gerichten abgetan.

Ja Beweisführung wird echt schwierig, selbst wenn er es nicht selbst war.

Wie gesagt ich würde mich als erstes mal mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzten bevor ich ein Fass aufmache...;)

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Was allerdings bleibt ist die fehlende Unfallfreiheit. Wurde der Wagen gespachtelt, so gilt er nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr als Unfallfrei.

Das glaube ich nicht! Die Unfallfreiheit ist meines Wissens aktuell an die Höhe des Schadens geknüpft!

am 17. März 2011 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von VariTDI150PD

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Was allerdings bleibt ist die fehlende Unfallfreiheit. Wurde der Wagen gespachtelt, so gilt er nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr als Unfallfrei.

Das glaube ich nicht! Die Unfallfreiheit ist meines Wissens aktuell an die Höhe des Schadens geknüpft!

Sag ich ja und da spreche ich aus Erfahrung. Mein Fall:

Auto gekauft und wollte nach einem Jahr eine Anhängerkupplung nachrüsten. In der Werkstatt hat man mich dann darauf aufmerksam gemacht das der schonmal ein "Rempler" von hinten bekommen hat da die Strebe leicht verformt war und die Stossstange Nachlakiert war. Ich habe damals einen befreundeten Tüv Prüfer aufgesucht und der hat mir dann auch gleich gesagt das das noch lange nicht das Prädikat "Unfallwagen" rechtfertigt, denn vom Unfallwagen wird im allgmeinen erst dann gesprochen wenn tragene Karrosserieteile betrofen waren oder sind...alles andere wie schon oft erwähnt nur eine Bagatelle.

Im Netz kursieren die so viele verschiedene Definitionen ab wann ein Wagen niocht mehr unfallfrei ist. Nach manchen Definitionen müsste ich jetzt einen Unfallwagen haben, da die Türen wegen Anzeichen von Rost auf Kosten von Audi neu lackiert wurden. So ein Schwachsinn. Eine andere Definition besagt, dass ein Wagen ab 1000,- Schadenhöe als Unfallwagen gilt.

Die Definition mit den tragenden Teilen ist wohl die realistischste von allen Definitionen.

am 17. März 2011 um 17:55

Ganz so einfach ist das alles nicht. Der BGH setzt die Bagatellgrenze dynamisch. Es wird weder am Rahmenschaden noch an einer gewissen Schadenshöhe festgemacht. Vielmehr richtet sich die Bemessung am EInzelfall.

Vorliegend wurde eine Tür mindestens beilackiert und gespachtelt. Provokativ argumentiert: Audi gibt eine Durchrostungsgarantie (?). Diese ist an Garantiebedingungen geknüpft (?). Der Garantienehmer hat hierbei bestimmte Pflichten (zB die fachgerechte Instandsetzung bei Schäden zum Erhalt der Garantie). Vorliegend wusste der Threadersteller weder das ein Schaden vorlag - er hatte also keine Chance sich um diese Dinge zu kümmern - noch handelt es sich dabei um irrelevante Bauteile. Wäre also zB die Tür / Stoßstange usw getauscht worden, wäre dies mMn unerheblicher - trotz höherer SChadenssumme - als ein Spachteln und Beilackieren. Dem folgt im Wesentlichen auch der BGH.

am 17. März 2011 um 18:05

Naja es ist immer eine Induvidualentscheidung was vor liegt. Ich habe mal nachgesehen und wenn es sich um den gleichen Wagen handelt wie in älteren Threads war der Vorbesitzer ein Angestellter im gleichen Autohaus. Ich würde empflehlen in ein anderes Autohaus zu gehen und dort mal in die Reperaturhistorie schaun zu lassen.

Da ja hier auch die Frage offen ist wo der Schaden und wie der Schaden repariert wurde kann man ja keine Aussage treffen inwiefern die Garantiebestimmungen verletzt worden sind. Mal angenommen die fachgerechte Reperatur wurde beim freundlichen durchgeführt und ist dort dokumentiert sehe ich hier keine Zeichen dafür das die Durchrostungsgarantie verloren geht.

Überspitzt könnte man jetzt auch annehmen der Threadsteller hat andere Probleme mit dem Fahrzeug und sucht jetzt einen Weg den Verkäufer in die Haftung zu nehmen. Es wäre an der Stelle interessant wie man darauf kommt die Lacktiefe zu überprüfen Einfach so auf Verdacht ?! Gab es Gründe dafür ?! Also wenn ich eine Gebrauchtwagen prüfe dann doch in der Zeit wo ich die Chance habe den Verkäufer zu belangen...und nicht nach 2,5 Jahren?!

nun bleib´mal auf dem Teppich. Ich habe auch schon nach einer kleinen Parkrempelei den hinteren Stoßfänger erneuern und lackieren lassen. Ich glaube nicht, dass ich seitdem in einem Unfallwagen herumfahre. Keine Panik.

am 17. März 2011 um 18:17

Deine Stoßstange wurde (a) getauscht und ist (b) aus Plastik. Da kann man nicht viel falsch machen. Bei einer Metalltür, die rosten kann, ist das eine ganz andere Nummer. Die wurde eben nicht getauscht sondern gespachtelt.

PS: Der Beweis gelingt dem Threadersteller eh nie. Die Verjährung eines arglistig verschwiegen Mangels bestimmt sich übrigens nach den normalen Verjährungsregeln des BGB - die Nummer ist nicht verjährt! Das gilt auch dann, wenn die Gewährleistung im Übrigen wirksam beschränkt oder ausgeschlossen wurde.

Themenstarteram 17. März 2011 um 18:21

Hallo,

habe den ersten Beitrag editiert da wohl eine wichtige Info gefehlt hat :-)

Zitat:

Mit dem Begriff des Betruges wäre ich in dem Zusammenhang sehr vorsichtig, da dies Vorsatz und Bereicherungsabsicht voraussetzt

Beides ist eingetroffen...aber egal, lass uns jetzt nicht über die Definition des Wortes sprechen. Ich besitz einfach mal die Frechheit und nenn es so!

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