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Auf breitem Gehweg parken (komplett)

Hallo,

rein zur Verständnis. Es gibt Gehwege, die sind so breit, das selbst Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und noch zusätzliche Leute vorbei kommen.

Wenn man jetzt sich darauf stellt, was ich schon 3mal gemacht habe (Kein Halteverbotszeichen), ist das rechtlich überhaupt erlaubt?

Ich hätte wirklich dann schon längst Bußgeld bezahlen müssen. Immerhin wissen die Frankfurter Ordnungshüter genau, wo sie Zettel verteilen können!

ich habe natürlich persönlich geprüft, das ich keinen behindere! Radweg gibt es da keinen, Rollstuhlfahrer kommen vorbei, aber auch problemlos größere Kinderwagen.

Sonst hätte ich das nie gemacht.

Dann habe ich noch andere Fragen.

Wie sieht es versicherungstechnisch aus, wenn jemand gegen Auto fährt, gegenüber einen extra markierten Parkplatz?

Ist es erlaubt grundsätzlich auf öffentlich verkehrsberuhigten Gelände zu parken, wenn diese nicht abgesperrt sind bzw. kein Verbotsschild wie (Privatgrundstück) zu sehen ist?

Vorausgesetzt man behindert keinen.

Welche Sonderrechte haben Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen beim Parken?

 

 

Beste Antwort im Thema

Parken auf dem Gehweg ist verboten, außer es ist gegenteilig beschildert. Sei froh dass sie dich noch nicht erwischt oder abgeschleppt haben ;)

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Parken auf dem Gehweg ist verboten, außer es ist gegenteilig beschildert. Sei froh dass sie dich noch nicht erwischt oder abgeschleppt haben ;)

Zitat:

Original geschrieben von OPC

Hallo,

 

rein zur Verständnis. Es gibt Gehwege, die sind so breit, das selbst Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und noch zusätzliche Leute vorbei kommen.

 

Wenn man jetzt sich darauf stellt, was ich schon 3mal gemacht habe (Kein Halteverbotszeichen), ist das rechtlich überhaupt erlaubt?

meiner ansicht nach heisst das, was du eben beschrieben hast, GEHweg und nicht PARKweg.

somit ist das parken NICHT erlaubt, es sei denn, es sind markierungen drauf oder es ist ausdrücklich erlaubt.

 

bin aber gespannt auf die diskussion und freue mich auf unsere höchstleister mit der einstellung, "hier ist platz, dann stelle ich ich hierher, schliesslich brauche mich mein auto"

:)

Zitat:

Original geschrieben von OPC

 

Wenn man jetzt sich darauf stellt, was ich schon 3mal gemacht habe (Kein Halteverbotszeichen), ist das rechtlich überhaupt erlaubt?

Nein, schon in der Fahrschule wird jeden beigebracht das Halten und Parken auf Gehwegen nicht erlaubt ist.

Ausnhame ist, wenn dies explizit durch ein Schild erlaubt wird.

Zitat:

Wie sieht es versicherungstechnisch aus, wenn jemand gegen Auto fährt, gegenüber einen extra markierten Parkplatz?

Auch wenn jemand im Haltverbot steht, darf niemand einfach gegen ihn fahren.

Wenn jemand gegen ein stehendes Hindernis fährt, hat der erst einmal die Haftung dafür zu tragen.

Zitat:

Ist es erlaubt grundsätzlich auf öffentlich verkehrsberuhigten Gelände zu parken,

In einem Verkehrsberuhigten Bereich darf nur an ausgewiesenen Stellen geparkt werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Parken auf dem Gehweg ist verboten, außer es ist gegenteilig beschildert. Sei froh dass sie dich noch nicht erwischt oder abgeschleppt haben ;)

Das wäre mir komplett neu! Dann dürfte man auch oftmals nicht halb mit dem Auto drauf stehen.

Ich denke mal es kommt darauf an, ob ich jemanden behindere, oder nicht!

Nein, darauf kommt es nicht an. Mit dem Auto hast du auf dem Gehweg nichts zu suchen, es sei denn, das halbseitige Parken auf dem Gehweg ist explizit ausgeschildert.

Zitat:

Original geschrieben von OPC

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Parken auf dem Gehweg ist verboten, außer es ist gegenteilig beschildert. Sei froh dass sie dich noch nicht erwischt oder abgeschleppt haben ;)

Das wäre mir komplett neu! Dann dürfte man auch oftmals nicht halb mit dem Auto drauf stehen.

Ich denke mal es kommt darauf an, ob ich jemanden behindere, oder nicht!

Darf man nicht, weder halb, noch ganz.

Und es kommt nicht darauf an ob Du jemand behinderst oder nicht, sondern nur ob es durch eine Beschilderung explizit erlaubt ist.

Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist das Verwarnungsgeld höher.

Zitat:

Original geschrieben von OPC

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Parken auf dem Gehweg ist verboten, außer es ist gegenteilig beschildert. Sei froh dass sie dich noch nicht erwischt oder abgeschleppt haben ;)

Das wäre mir komplett neu! Dann dürfte man auch oftmals nicht halb mit dem Auto drauf stehen.

Ich denke mal es kommt darauf an, ob ich jemanden behindere, oder nicht!

Darf man auch nicht, es sei denn es ist so ausgeschildert, also vorgeschrieben, ;)

Meinst du - im Titel - nun wirklich den Gehweg oder doch eher - ich nenne es einmal - Freiflächen? ;)

Beispielsweise vor einer Lagerhalle sind keine ausgeschilderten Parkplätze, nur das Halten und Parken vor dem Tor ist ausdrücklich verboten (Ausfahrt freihalten). Wenn man es genau nimmt ist das wohl eine private Fläche und das Parken wird geduldet. :)

Man fährt also über den Gehweg hinweg auf die Freifläche vor der Halle. Zumindest auf dem Land, vor allem vor Gaststätten ist das üblich, aber das werden wohl auch alles Privatflächen sein und solange der Eigentümer sie nicht umzäunt oder das Parken verbietet, stört sich keiner daran.

In der Stadt kommt meist erschwerend hinzu, dass man nur in gekennzeichneten Flächen parken darf (da gibt es eine eigene Beschilderung) und im Gegensatz zum Dorf jeder Parkplatz akribisch auf dem Boden aufgemalt ist. Ich würde daher zwischen Privatgelände und Stadteigentum differenzieren. Meist erkennt man das auch und wenn nicht, dann lieber nicht dort hinstellen. :( ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von OPC

 

Das wäre mir komplett neu! Dann dürfte man auch oftmals nicht halb mit dem Auto drauf stehen.

Ich denke mal es kommt darauf an, ob ich jemanden behindere, oder nicht!

Darf man nicht, weder halb, noch ganz.

Und es kommt nicht darauf an ob Du jemand behinderst oder nicht, sondern nur ob es durch eine Beschilderung explizit erlaubt ist.

Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist das Verwarnungsgeld höher.

Das zum einen und zum anderen ist der "Grad der Behinderung" auch ausschlaggebend dafür ob es der freundliche Beamte bei einem Ticket belässt oder gleich den Abschlepper ruft.

Das liegt aber meines Wissens nach im Ermessen des Beamten.

So viel zu rechtlichen Situation.

In der Praxis wird das allerdings auch manchmal anders gehandhabt.

Ich habe vor einigen Jahren in Berlin - Prenzlauer Berg gewohnt. Verkehrstechnisch zeichnet sich der Kiez durch zwei Besonderheiten aus:

1) Chronischer Parkplatzmangel

2) Extrem breite Gehwege. Stellenweise so Breit, dass zwei Autos nebeneinander Parken könnten und noch ein drittes durchpassen würde (knapp aber es ginge).

Daraus folgt, dass dort regelmäßig - eigentlich immer - auf dem Gehweg geparkt wird. Und obwohl eindeutig rechtswidrig, wird es vom Ordnungsamt toleriert. Habe oft genug gesehen, wie die Beamten an so abgestellten Fahrzeugen einfach vorbeilaufen.

Daraus leitet sich selbstverständlich kein Rechtsanspruch ab, aber man kann zumindest darauf hoffen, dass einen die Polizei in ruhe lässt, wenn man wirklich garantiert keinen behindert (und der Polizist nen guten Tag hat ;))

Auf Gehwegen darf man nur parken, wenn es so ausgewiesen ist. Gründe gibt es viele, z.B. muss ein befahrbarer Gehweg einen stabileren Unterbau haben, damit er zum Parken freigegeben wird und das sieht man ihm nicht an, bzw. nur am Schild.

Gehwegparken ist ja beantwortet worden. Grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn das Schild erlaubt es.

Zitat:

Original geschrieben von OPC

Wie sieht es versicherungstechnisch aus, wenn jemand gegen Auto fährt, gegenüber einen extra markierten Parkplatz?

Ob jemand verbotswidrig parkt, dürfte an der Schuldfrage "relativ" wenig ändern. Allerdings kann es sein, dass bei störendem Parken (etwa an einer Kreuzung) nur ein Teil des Schadens zugestanden wird oder gar Teilschuld besteht.

zB OLG Hamm AZ 6 U 147/98 oder AG Frankfurt 30 C 2549/97-25

 

Zitat:

Ist es erlaubt grundsätzlich auf öffentlich verkehrsberuhigten Gelände zu parken, wenn diese nicht abgesperrt sind bzw. kein Verbotsschild wie (Privatgrundstück) zu sehen ist?

Vorausgesetzt man behindert keinen.

http://www.motor-talk.de/.../...rkehrsberuhigten-bereich-t1208523.html

Zitat:

Welche Sonderrechte haben Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen beim Parken?

Keine. Sonderrechte sind nur für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht (Pol, FW, RTW, THW etc) wirksam und das auch nur unter bestimmten Bedingungen. Heißt: Auch der Kaiser von China sollte sich an die Regeln halten ;)

am 5. Februar 2013 um 15:19

Zitat:

Original geschrieben von OPC

 

Dann dürfte man auch oftmals nicht halb mit dem Auto drauf stehen.

Ich denke mal es kommt darauf an, ob ich jemanden behindere, oder nicht!

So sieht es aus, nur weil viele halb oder ganz auf dem Gehweg mit dem Auto stehen bedeutet es nicht das es erlaubt ist.

am 5. Februar 2013 um 15:21

Verboten ist das Parken auf dem Gehweg immer.

Wenn niemand dort steht, wird es schon seinen Grund darin haben, dass an dieser Stelle "durchgegriffen" wird.

Andererseits kannst du dich zu den bereits Parkenden hinzugesellen, da das Parken dann sicherlich toleriert wird.

@OPC

Was veranlasst dich eigentlich, den Gehsteig als Parkfläche zu benutzen? Der Unterbau der Gehsteige ist im Normalfall nicht auf das Fahrzeuggewicht ausgelegt, es könnten sich Gehwegplatten lockern und zu Stolperfallen werden. Die vielen Dinge, über die du dir unsicher bist, sind wohl nicht in der Fahrschule erörtert worden?

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

@OPC

Was veranlasst dich eigentlich, den Gehsteig als Parkfläche zu benutzen? Der Unterbau der Gehsteige ist im Normalfall nicht auf das Fahrzeuggewicht ausgelegt, es könnten sich Gehwegplatten lockern und zu Stolperfallen werden. Die vielen Dinge, über die du dir unsicher bist, sind wohl nicht in der Fahrschule erörtert worden?

Ich glaube, das lenkt den Thread in eine falsche Richtung ;)

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