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Auf der Autobahn aufgefahren
Hallo zusammen
heute ist mir was komisches passiert heute fahr ich auf der Autobahn gemütlich in der 120er Zone mit 125lt Tacho und bin am Lkw überholen Rechte Spur dicht! Komplett mit Brummis dicht! Vormir Dicht! Und wie es in Deutschland so ist konnte der Vertretter mit seinem E Klasse Leasing Kombi es nicht eilig genug haben und hat mich mit der Lichthupe gedrängelt und wilde gesten gemacht da wohl mein Auto,Fahrweiße oder sonst was nicht gepasst hat ist er mir dicht aufgefahren und hat mir nochmehrmals hintereinander seine Lichthupe gezeigt ,bin unbeeindruckt weiter gefahren bis es einen schlag gemacht hat und er mir leicht auf die Stoßstange gefahren ist. Auf die Hupe später und die geste das er mir folgen soll ist er auf und davon gefahren. Also Fahrerflucht. Kennzeichen habe ich. Schaden habe ich einen leichten.
Wie sollte ich vorgehen um den Schaden ersetzt zubekommen?Gibt es überhaupt Hoffnung?
Gruß euer Kamazfreak
Beste Antwort im Thema
Anzeige bei der Polizei.
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18 Antworten
Anzeige bei der Polizei.
Ja, Anzeige bei der Polizei.
Dann noch die Versicherung des Gegners kontaktieren, rauszufinden über das Kennzeichen beim Zentralruf der Versicherer, die verbinden auch direkt weiter.
zusätzlich den Unfall über den Zentralruf der Versicherer der gegnerischen Versicherung anhand des Kennzeichens melden.
ab zur Polente bevor der Spacken seine Karre repariert. Sollte Deine Erzählung sich in der Weise bewahrheiten ist ein Idiot weniger auf unseren Strassen.
Anzeige wegen? Nötigung?Sachbeschädigung? Fahrerflucht?
Und wie schon die Vorredner geschrieben haben - schnell reagieren. Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt. Da kann man sich auch schwer mit "hab ich nicht bemerkt" rausreden. Wenn Du optisch einen geringen Schaden vermutest, kann der in der Werkstatt trotzdem gerne mal mehrere Hundert Euro teuer sein. Das willst Du doch nicht wirklich selbst zahlen wollen, oder?
Grüsse,
Marco
Zitat:
Original geschrieben von Kamazfreak
Anzeige wegen? Nötigung?Sachbeschädigung? Fahrerflucht?
Ja, ja und ja.
Zitat:
Original geschrieben von Kamazfreak
Anzeige wegen? Nötigung?Sachbeschädigung? Fahrerflucht?
Mindestens alle diese 3 Sachen.
Warst du schon auf der Wache?
Eigentlich macht man sowas sofort oder garnicht damit solche Fahrer schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden. Spätestens die Berührung der Fahrzeuge hätte dich zum Handy greifen lassen sollen . Jetzt passiert da nix mehr. Aussage gegen Aussage
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
ab zur Polente bevor der Spacken seine Karre repariert.
Selbst nach der Reparatur kann der Gutachter bei der Gegenüberstellung feststellen ob der Schaden vom gegnerischen KFZ verursacht wurde!
Mach ne Anzeige wegen Nötigung und Fahrerflucht bei der Polizei und nimm über den Zentralruf der Versicherung kontakt mit dessen Versicherung auf und zeige den Schaden!
In so einem Fall würde ich auf alle Fälle zur Erstberatung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen!
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Zitat:
Original geschrieben von Kamazfreak
Anzeige wegen? Nötigung?Sachbeschädigung? Fahrerflucht?
Ja,
jaund ja.
Richtige Antowrt: JA/NEIN/JA!
Du wirst es schwer haben einen Vorsatz für die Beschädigung deines Autos nachzuweisen! Vorallem vor dem Hinergrund der gefahrenen Geschwindigkeit von 120+x.
von der beweislage mal abgesehen.....
"sachbeschädigung" würde ich es nicht nennen, wenn einer mein auto bei 120 sachen rammt.
eher versuchte körperverletzung, versuchter mord, gefährlicher eingriff in den strassenverkehr oder sonst was in der art.
auch wenn es ohne zeugen schwierig wird...ich würde versuchen dem idioten alles an den hals zu hängen was die gesetzlage her gibt. nicht auszudenken wenn du ins schleudern gekommen wärst!
unfassbar
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Du wirst es schwer haben einen Vorsatz für die Beschädigung deines Autos nachzuweisen! Vorallem vor dem Hinergrund der gefahrenen Geschwindigkeit von 120+x.
Wieso?
Ich gehe doch mal davon aus, dass der Fahrer wusste, dass durch zu dichtes Auffahren Unfälle entstehen können und dass, insebsondere durch sein derart dichtes Auffahren, das Risiko erheblich steigt. Dennoch hat er sich entschieden so dicht aufzufahren. Von daher sehe ich es so, dass er die Möglichkeit eines Unfalls billigend in Kauf genommen hat. Das nennt sich dann bedingter Vorsatz und der reicht hier schon aus.
Zitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
Von daher sehe ich es so, dass er die Möglichkeit eines Unfalls billigend in Kauf genommen hat. Das nennt sich dann bedingter Vorsatz und der reicht hier schon aus.
Du meinst bestimmt es reicht deiner Meinung nach aus!
Dann nimmst du also nicht mehr am Straßenverkehr teil, weil du weist das Unfälle passieren können? Dir könnte man dann ja bedingten Vorsatz (den du richtig hergeleitet hast) nachweisen.
Kannst ja deine Meinung mal im Tröndle für das StGB (hab hier die 51. Auflage) überprüfen (Kom. zu § 15 Anmerkung 9 bed. Vorsatz):
Zitat:
Nach der vom BGH angewandten Definition... während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt...
Deine Meinung widerspricht m.M.n. der Rechtsauffassung des BGH und dürfte m.M.n. falsch sein.
Das dichte Auffahren (allgegenwärtige Alltagssünde) stellt noch keine billigende Inkaufnahme eines Schadens dar. Ganz zu schweigen vom fehlenden Willen des dicht Auffahrenden dein auto zu beschädigen.