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Auf eigenem Grundstück parken ohne direkten Zugang zur Straße

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 7:19

Eine Frage aus dem Bereich "Nett zu wissen".

Hier in der Nachbarschaft parkt jemand auf dem eigenen Grundstück neben dem Haus. Der Zaun hat ein entsprechendes kleines Tor. Es gibt jedoch keinen direkten Zugang zur Straße über eine entsprechende Einfahrt, sondern man muss 15-20 Meter über den Fuß- und Radweg fahren um dann über den Fußgängerübergang auf die Straße zu gelangen.

Gibt es Ausnahmen, die so etwas ermöglichen, oder ist so ein Fall generell nicht erlaubt?

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10 Antworten

Ist der Weg als gemeinsamer Fuß-Radweg gewidmet und mit dem VZ 340 oder 341 gekennzeichnet?

Dann braucht er zum Befahren dieses Bereichs eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 46 StVo.

Guck in die Bauakte. ;)

Da sollte geregelt sein wie ein Grundstückseigentümer auf sein Grundstück gelangen kann. Das kann auch mal ein optisch nach Gehweg aussehender Weg sein, der Weg selbst kann auf Privatgrundstücken liegen mit Wegerecht. Ich fahre selber über einen Weg der nach Gehweg aussieht auf meinen Stellplatz, geht gepflastert in eins durch vom öffentlichen Gehweg. Ist aber Gemeinschaftsgrund mit Wegerecht für alle Anlieger und kein reiner öffentlicher Gehweg.

Von daher ... nichts genaues weiß man nicht. :confused:

Folgendes erlebte ein Bekannter von mir:

Er wollte an der Strasse einen Zaun bauen und stellte dazu eien Bauantrag (Zaun über 1,80m und daher Baugenehmigung notwendig). Beim Einreichen der Unterlagen stellte der Sachbearbeiter fest, dass an der Stelle gar keine Aufahrt ist, wo diese im Plan meines Bekannte eingezeichnet war.

Ende vom Lied: Die Gemeinde untersagte die Überfahrt über den Gemeindegrund und er kann die Einfahrt nicht mehr nutzen, da für diese zu keiner Zeit eine Baugenehmigung bestand.

Aber das Problem wird nun gelöst. Baugenehmigung für die "neue" Einfahrt ist erteilt. ABER: Der Anschluss an die Strasse muss von einer Fachfirma neu gemacht werden (Auflage der Baugenehmigung). Kostenpunkt ~6000€.

Am lustigstens ist, dass die Baugenehmigung des Hauses eine Garage am Ende der Einfahrt beinhaltet... da fragt man sich, wer da geschlafen hat.

Mein Fazit: Über Fußwege nur mit Genehmigung.

So etwas gibt es hier in Stuttgart relativ oft, vor allem dann, wenn ehedem "normale" Wege/Straßen zu Fuß- u/o Radwegen umgewidmet wurden. Dann ist es den Anliegern / Hinterliegern erlaubt, mit Kraftfahrzeugen diese Wege zu befahren. In der Regel wird dies aber durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen.

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 13:28

Besten Dank für die Rückmeldungen.

Gehe zum Einkaufen und mir fällt auf, dass dort wo sonst nur ein Anhänger steht jetzt ein Auto parkt. Finde halt merkwürdig, dass man keinen direkten Zugang zur Straße hat und dafür ca. 20 Meter einen Fuß- und Radweg entlang fahren muss.

Da es ein Elektroauto ist und eine Wallbox installiert wurde wird die Stadt das vermutlich schon geprüft haben.

Meistens stört so was niemanden, bis irgendein Rentner meint, er müsse da mal dem Amt bescheid sagen.

Positiv sehen - ein Fahrzeug weniger, welches einen öffentlichen Parkplatz in Anspruch nimmt.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 24. Oktober 2023 um 16:17:25 Uhr:

Meistens stört so was niemanden, bis irgendein Rentner meint, er müsse da mal dem Amt bescheid sagen.

Mit irgendwas muß man doch den Tag rumkriegen :D

Zitat:

@206driver schrieb am 24. Oktober 2023 um 15:28:36 Uhr:

 

Da es ein Elektroauto ist und eine Wallbox installiert wurde wird die Stadt das vermutlich schon geprüft haben.

Warum sollte sie? Der einzige, den die Wallbox interessiert, ist der Netzbetreiber.

... bis 3,7kW muß man die nichtmal formlos bei dem anmelden. Bis 12kW muß man sie formlos anmelden, darüber muß er seinen Segen erteilen.

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