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Auf was achten bei Auto Export und MwSt Ausweisbar.? Dringend Hilfe benötigt.

Themenstarteram 21. Mai 2012 um 17:15

Hallo Leute.

Ich möchte ein Fahrzeug als privatperson vom Händler kaufen ( Audi Zentrum)

Die MwSt ist Ausweisbar. Was muss ich beachten damit der Händler mich nicht verarscht auf gut deutsch?!

Ich bringe das Fahrzeug nach Nordafrika und es soll für mich da bleiben. Es wird hier in Deutschland nicht zugelassen.

Ich brauche eure Hilfe. Laut dem Händler muss ich ersTmal brutto bezahlen und dann später wenn die Papiere vollständig sind ihm die Papiere bringen das das Fahrzeug in Tunesien angemeldet ist damit er mir die MwSt zurückerstattet. Ich danke im vorraus und hoffe auf Hilfe.

Lieben Gruß.

Beste Antwort im Thema

Na dann:

Im vorliegenden Fall haben wir eine Ausfuhrlieferung, die nach §4 Nr.1a UStg iVm §6 Abs.1 Nr. 2 UStg steuerbefreit ist.

Die Umsatz (der Verkauf) des Kraftfahrzeuges ist nicht erst durch das hereinreichen der Belege steuerfrei, er ist es von Anfang an. Die Ausfuhrbelege dienen lediglich als Nachweis, dass der Gegenstand ausgeführt wurde und der Umsatz steuerfrei ist.

Es wird also nicht nach Eingang der Ausfuhrbelege aus einem zunächst steuerpflichtigen Umsatz im nachhinein ein steuerfreier Umsatz.

So macht man es richtig:

1) Der Händler stellt eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer aus.

2a) Wenn er bedenken hat dass ihm der Käufer die notwendigen Unterlagen zukommen lässt, lässt er sich eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe der Ust aushändigen.

2b) Sobald er die notwendigen Ausfuhrdokumente vom Käufer erhalten hat, zahlt er ihm die Sicherheitsleistung aus.

 

Der Verkäufer hat auch kein Wahlrecht. Wenn er den Umsatz weiter als steuerpflichtig behandelt (weil er zu faul oder einfach zu dusselig ist), dann macht er etwas falsch. Die Umsatzsteuer muss er trotzdem an das Finanzamt abführen, die Gesetzesnorm hierfür ist §14C Abs.1 Satz 1 UStG

 

Das hat mit einer Steuerermäßigung für Unternehme nichts zu tun, NullKommaNichts.

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jepp, du brauchst eine Ausfuhrbescheinigung. Mit der kann (!) der Händer dir die MwSt. erstatten. Wichtig: die Erstattung ist fakultativ - kein Muss.

siehe:

 

www.mueller24.info/bericht/autoexport-info.pdf

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von netsrac67

jepp, du brauchst eine Ausfuhrbescheinigung. Mit der kann (!) der Händer dir die MwSt. erstatten. Wichtig: die Erstattung ist fakultativ - kein Muss.

Kannst du das mal näher erläutern?

 

Immerhin besteht eine verbindlicher Vertrag über einen Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer muss der Käufer bezahlen, der Verkäufer ist nur der Treuhänder (gegnüber dem Finanzamt).

es handelt sich hierbei um eine Steuerermässigung für Unternehmer. Diese kann der Unternehmer nur in Anspruch nehmen, wenn er dem FA gegenüber entsprechende Nachweise erbringt. Dies wiederum ist mit Aufwand verbunden - ob ich da als Unternehmer Lust zu habe muß ich individuell entscheiden. Einen Vorteil habe ich als Verkäufer nicht, es sei denn ich würde das Fahrzeug ansonsten nicht verkaufen können.

Ich sag da besser nichts dazu. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Ich sag da besser nichts dazu. :rolleyes:

Ja, das ist wohl besser. ;)

Ich wundere mich auch immer wieder, welche Weisheiten hier einige zum Besten geben. Wahrscheinlich lernt man das im BWL-Studium. Das hatten wir ja neulich in einem anderen Thread.

wenn ihr der meinung seit an meiner aussage wäre etwas falsch dann stellt es doch einfach richtig. für polemik kann sich hier keiner was kaufen.

Na dann:

Im vorliegenden Fall haben wir eine Ausfuhrlieferung, die nach §4 Nr.1a UStg iVm §6 Abs.1 Nr. 2 UStg steuerbefreit ist.

Die Umsatz (der Verkauf) des Kraftfahrzeuges ist nicht erst durch das hereinreichen der Belege steuerfrei, er ist es von Anfang an. Die Ausfuhrbelege dienen lediglich als Nachweis, dass der Gegenstand ausgeführt wurde und der Umsatz steuerfrei ist.

Es wird also nicht nach Eingang der Ausfuhrbelege aus einem zunächst steuerpflichtigen Umsatz im nachhinein ein steuerfreier Umsatz.

So macht man es richtig:

1) Der Händler stellt eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer aus.

2a) Wenn er bedenken hat dass ihm der Käufer die notwendigen Unterlagen zukommen lässt, lässt er sich eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe der Ust aushändigen.

2b) Sobald er die notwendigen Ausfuhrdokumente vom Käufer erhalten hat, zahlt er ihm die Sicherheitsleistung aus.

 

Der Verkäufer hat auch kein Wahlrecht. Wenn er den Umsatz weiter als steuerpflichtig behandelt (weil er zu faul oder einfach zu dusselig ist), dann macht er etwas falsch. Die Umsatzsteuer muss er trotzdem an das Finanzamt abführen, die Gesetzesnorm hierfür ist §14C Abs.1 Satz 1 UStG

 

Das hat mit einer Steuerermäßigung für Unternehme nichts zu tun, NullKommaNichts.

prizipiell hast du recht, ja. Der Verkauf ist im Inland, ob das Fahrzeug exportiert wird muß der Verkäufer zunächst dem Käufer glauben bzw. sich bei Zweifeln eine Sicherheitsleistung hinterlegen lassen.

Nichts desto trotz bin ich als Verkäufer nicht gezwungen das so zu praktizieren: ich kann und darf, da ich nicht selber exportiere, einen umsatzsteuerpflichtigen Verkauf generieren und die Steuern entsprechend abführen. Nichts anderes habe ich gesagt.

Zitat:

Original geschrieben von netsrac67

prizipiell hast du recht, ja. Der Verkauf ist im Inland, ob das Fahrzeug exportiert wird muß der Verkäufer zunächst dem Käufer glauben bzw. sich bei Zweifeln eine Sicherheitsleistung hinterlegen lassen.

Nichts desto trotz bin ich als Verkäufer nicht gezwungen das so zu praktizieren: ich kann und darf, da ich nicht selber exportiere, einen umsatzsteuerpflichtigen Verkauf generieren und die Steuern entsprechend abführen. Nichts anderes habe ich gesagt.

Du hast geschrieben, dass die Ausfuhr ein Steuerermäßigungstatbestand für den Verkäufer ist. Das ist einfach falsch.

Du bist aber auch sowas von pingelig. :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Du bist aber auch sowas von pingelig. :D:D:D

Und womit? Mit Recht!

Hallo,

ich möchte Autos aus Deutschland importieren. Dazu suche ich nach einen zuverlässigen Partner  (z.B. Automechaniker oder Autohandler), der über Kenntnisse in Autos verfügt. Bei Interesse bitte schreib mir eine Nachricht! Gruss

am 30. September 2017 um 20:14

Guten Abend,

 

Vielleicht kann mir einer der kompetenten User hier auf meine Frage antworten - ich habe stundenlang recherchiert, und habe keinen passenden Vergleichsfall gefunden:

 

Ein Neuwagen soll im Januar 2018 bei einem Autohändler erworben werden. Der Händler behält die Umsatzsteuer als Kaution ein, da das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt aus der EU ausgeführt werden soll - in diesem Fall im August 2018. Folgende Fragen dazu:

 

Gibt es eine zeitliche Frist zwischen Zulassung in D und Export ins Non-EU-Ausland, um die Erstattung der Umsatzsteuer nicht zu "gefährden"? Oder ist das zeitlich und grundsätzlich unproblematisch?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

VG aus Berlin

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