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Auf Wiedersehen! (Und eine kleine Frage)

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 15. März 2007 um 18:45

Verehrte W210-Gemeinde,

an dieser Stelle möchte ich mich, mit meinen Fragen und Kommentaren, aus diesem Forum verabschieden. Mein W210 ist verkauft und wird nun einem anderen Besitzer Freude bringen. Es war ein sehr schönes Auto! Das schönste Auto was ich bis jetzt besessen habe und ein wenig Wehmut ist natürlich auch dabei. Trotzdem, in heutiger Zeit und mit meinen Vorraussetzungen (nur Kurzstrecke) ist ein R6 einfach viel zu unvernünftig.

Egal, ich wünsche Euch mit euren Autos eine allzeit gute Fahrt und bin mir sicher, dass es nicht mein letzter Mercedes in diesem Leben war.

Auch wenn es jetzt nicht so richtig passt, noch eine kurze Frage:

Stimmt es, dass bei einem KFZ-Verkauf von Privat an einen Händler kein Passus über den Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag vorhanden sein muss? Bin ich beim Verkauf an einen Händler auf jeden Fall von der Haftung von Mängeln befreit? Argliste Täuschung natürlich ausgeschlossen. Aber kann der Händler z.B. auf mich zurückkommen wenn morgen ein Fensterheber kaputt geht?

Vielen Dank für Eure Antworten.

P.S. Ein neues Auto habe ich noch nicht. Die Suche beginnt und ich bin sehr gespannt wo ich lande.

In diesem Sinne, macht es gut!

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12 Antworten

auf wiedersehen im w211 Forum hrhr :D

Moin,

ich bin nicht 100% sicher, aber die gesetzliche Gewährleistung gilt nur dann, wenn der Käufer eine Privatperson, d.h. nicht gewerblich tätig ist, ist.

Sie das aber erstmal so als Arbeitsthese.

Zum Verkauf des W210:

Bereits mehrmals habe auch ich mich mit der Frage beschäftigt, ob ich eigentlich das richtige Auto gekauft habe. Spätestens immer dann, wenn wieder eine Rostkulanzmaßnahme duchgeführt worden war oder hier einer über noch eklatantere Rostprobleme als ich sie habe, geschrieben hat. Ich war dann schon mal bei Toyota und anderen und habe auch anderen Marken-Foren mitgelesen. Aber ich seh mich einfach nicht in einem Frontriebler, bei dem ein Teil der Serienausstattung des W210 bereits Sonderausstattung oder nicht verfügbar ist und der im Komfort dem 210 nicht nachkommt. Ich finde da momentan nichts interessantes, das mir vom Nutzwert und auch Image gefällt.

Somit hätte ich an deiner Stelle jetzt ein ziemliches Problem, da ich sozusagen keine bezahlbare attraktive lernative hätte. Also behalte ich meinen und versuche den Wertverlust in den nächsten Jahren auf eine erträgliches Niveau zu senken.

Gruß jedi

am 15. März 2007 um 19:24

Re: Auf Wiedersehen! (Und eine kleine Frage)

 

Zitat:

Original geschrieben von faulwurf

Auch wenn es jetzt nicht so richtig passt, noch eine kurze Frage:

Stimmt es, dass bei einem KFZ-Verkauf von Privat an einen Händler kein Passus über den Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag vorhanden sein muss?

Meines Erachtens gestaltet sich die Sache wiefolgt:

Ich würde auf jeden Fall eine "Haftungsausschlussklausel" in den (Ver-)Kaufvertrag aufnehmen. Das ganze ist unabhäbig davon, an wen du verkaufst.

Allerdings zur Beruhigung. Der Händler müsste im "Fensterheberberbeispiel" beweisen, dass die Sache, also der Fensterheber, bereits zum (Ver-)Kaufszeitpunkt mangelhaft war.

Also, wie gesagt, ich an deiner Stelle würde auf alle Fälle die Haftung im Vertrag expilzit ausschließen.

Hoffe geholfen zu haben, und wünsch' dir viel Spaß mit einem neuen Auto.

Gruß

Tobias

von privat an gewerbetreibende: keinerlei verpflichtungen.

übrigens musst du ja nicht gleich ganz gehen, es gibt hier auch 210er fahrer, die noch gute kommentare schreiben, obwohl sie das auto auch schon verkauft haben.

gruß

peter

Themenstarteram 16. März 2007 um 8:03

@Peter

Wie sicher bist du dir? Kann ich mich darauf verlassen?

Ja, ich werde bestimmt ab und zu mal reinschauen. Ein paar Erfahrungen mit dem W210 habe ich ja jetzt auch gesammelt.

am 16. März 2007 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von faulwurf

@Peter

Wie sicher bist du dir? Kann ich mich darauf verlassen?

... nein, wohl eher weniger!

Es gilt mein vorher Geschriebenes. Zur Verifizierung meiner Begründung kannst du dir gern im Bürgerlichen Gesetzbuch die maßgeblichen Vorschriften zum Kaufvertrag durchlesen. Die o.g. These wird dir wohl nirgends bestätigt werden.

Gruß

Tobias

Peter hat Recht!

Wenn wir den Sachverhalt der arglistigen Täuschung mal ausklammern gibst Du als Privatperson keinerlei Gewährleistung und/oder Garantie!

Noch dazu, wenn Du an einen Händler verkaufst!

Garantie und Gewährleistung setzen einen Gewerbeschein voraus. Trifft somit auf Privatpersonen nicht zu!

Zitat:

Original geschrieben von TobiasE240

Zur Verifizierung meiner Begründung kannst du dir gern im Bürgerlichen Gesetzbuch die maßgeblichen Vorschriften zum Kaufvertrag durchlesen.

Das BGB wird an dieser Stelle vom neuen EU-Recht aufgehoben.

EU-Recht vor Bundesrecht, Bundesrecht vor Landesrecht, usw.!

Aber von alledem mal ganz abgesehen würde eine entsprechende Klausel im Vertrag sicher niemandem schaden, auch wenn sie nicht zwingend nötig ist! ;)

am 16. März 2007 um 14:25

Hi Leute,

oblgleich ich mich den Rechtsmeinungen meiner Vorredner nicht anschließen kann (@ Undertaker: zuerst wäre wichtig, welches "EU Recht" du meinst. Es gibt m.W. Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen ...) würde ich mich auf jeden Fall dazu durchringen, einen Ausschluss aufzunehmen.

MfG

Tobias

@TobiasE240:

Ich würde eigentlich nicht behaupten daß eine (EU oder nicht EU) Empfehlung schon unter dem Begriff RECHT einzuordnen ist. Zumindest würde ICH es dann nicht so nennen!

Ich weiß leider nicht genau, in welchem Paragraphen das nun explizit steht - soviel Zeit hab ich leider nicht, aber ich denke tendenziell eher nicht, daß sich zigtausende ebayer irren, wenn sie schreiben, daß lt. "neuem EU-Recht" jedwede Gewährleistung ausgeschlossen ist, weil Privatverkauf!

Ein Geschäftsmann hingegen KANN die Gewährleistung garnichterst auschließen, ob mit oder ohne Klausel!

Daß das jetzt bei z.B. ebay immer dabeisteht hat bloß DEN Hintergrund, um von vorneherein irgendwelchem Ärger vorzubeugen, weil's eben "früher" nicht so war.

Und das Gleiche hat sinngemäß auch ein Mensch vom ADAC mir erklärt, als ich vor kurzem 3 Gebrauchtwagen aus meinem Altbestand verkauft habe und deshalb dort angefragt habe!

Wer allerdings meine Bemerkung weiter oben gelesen hat konnte feststellen, daß ich auch geschrieben habe das es sicher nicht schaden würde einen kurzen Satz dazu im Kaufvertrag zu vermerken.

Sischer is sischer! ;)

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