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Aufblenden um die linke spur freizubekommen

Themenstarteram 13. September 2004 um 19:38

der TÜV schreibt in seiner "Autobahn Tips" Broschüre (Dateiname 1_145.pdf zum runterladen auf der TÜV Süd Seite...):

"Rücken Sie notorischen Linksfahrern nicht zu dicht aufs Heck und hüten Sie sich vor einem verbotenen Überholversuch auf der rechten Seite. Klar, eine dezente Ankündigung Ihrer Überholabsicht mit dem Blinker oder kurzem Lichthupen ist Ihnen nicht verwehrt. Einen Vordermann, der vom langen Autobahnfahren etwas müde geworden ist, führt ein solches Signal rasch auf den rechten Weg zurück. Wenn nicht, ist Geduld geboten."

Heißt das etwa ich darf Aufblenden und Stress machen wenn irgend so n kasperl dauernd links fährt so lange ich nicht zu dicht auffahre? in der fahrschule haben wir glaub ich auch mal gelernt das man die lichthupe oder die hupe als überholankündigung benutzen darf - aber wie ist das dann mit dem tatvorwurf der nötigung?

darf ich nun aufblenden wenn ich genug abstand halte oder muss ich dann sofort mit einem gerechtfertigtem nötigungsvorwurf rechnen?

ich fahr halt gerne schnell... :-)

corni

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77 Antworten
am 13. September 2004 um 20:00

Ja so ungefähr ist es auch richtig, man darf den Mindsabstand nicht unterschreiten, oder rechts überholen.

Er darf nur überholen wenn man deutlich schneller fährt als der überholte und es gilt das Rechtsfahrgebot.

So das sind im großen und ganzen die Regeln.

Ich fahre nicht dicht auf, meiner und der Sicherheit der Anderen Verkehrsteinehmer zu liebe (und meinem Lack tun die Steinschläge auch nicht gut ;).

Ich blinke auch nicht dauernd links, das überlasse ich den Taxi´s (Benz) und den BMW´s.

Das einzige wasmir bleibt ist die Lichthupe, das mache ich schon lange so, immer in der Hoffnung das der Schnarchlappen aufwacht :).

Oft ist es eher so, das Geisteskranke rechts übeholen, hupen und den Deppen schneiden, dann hat sich das Problem von alleine gelöst, er wacht auf und ich kann in Ruhe weiter fahren...

Allzeit gute Fahrt

Florian

Soweit ich weiß (und kein bißchen weiter) ist es erlaubt ein Auto mit Lichthupe bitten die Spur zuverlassen, wenn

a) du den Sicherheitsabstand einhälst (wenns nur 3/4 sind: auch nicht so dramatisch)

b) wenn du schneller wärst als der Vorrausfahrende

c) wenn rechts genug Platz ist (Platz heißt auch wenn er für die Lücke sein Tempo drosseln muss, ist sie groß genug.

Wenn du das alles berücksichtigst nötigst du ihn nicht, sonder machst ihn lediglich darauf aufmerksam das er DICH !! am schnell fahren hindert. (Kein Witz, es gibt ein Paragrafen der das Recht auf schnell fahren beschreib.)

Solltest du aber bei über 130 (hast ja ein Recht auf schnell fahren) unverschuldet einen Unfall baust, bekommst du eine Mitschuld wegen "erhöter Betriebgefahr" (oder son Müll).

Gruß

Mr.greenPullover

der auch gerne schnell fährt

dem aber bei 193 die Puste ausgeht

Re: Aufblenden um die linke spur freizubekommen

 

Zitat:

Original geschrieben von corni

der TÜV schreibt in seiner "Autobahn Tips" Broschüre (Dateiname 1_145.pdf zum runterladen auf der TÜV Süd Seite...): corni

Wo ist der Link zu dieser Seite?

Ich frage mich nur, was hat der TÜV mit der StVo zu tun? Ist er nicht eher für die StVZo zuständig?

Aber allgemeine Tipps zum besseren miteinander im Straßenverkehr schaden ja normalerweise nicht. Egal von wem sie kommen.

Gruß, Günther.

Servus,

mit dem Ankündigen des Überholvorgangs per Lichthupe hast du Recht.

Das Wissen darüber ist aber nicht sehr verbreitet und wird des öfteren als Nötigung ausgelegt, besonders bei mehrfacher Betätigung.

Fies finde ich die Leute, die den Blinker links setzen, wenn sie bereits auf der linken Spur sind.

Ich ziehe nie raus, wenn ich hinter einem langsam fahrenden Auto hänge. Den lass ich vorbei heizen, setze manchmal sogar selber den Blinker RECHTS, damit er weiss, das ich ihn gesehen habe.

Den Leuten, die nicht lang genug in den Spiegel schauen und somit das Lichthupenkonzert von hinten provozieren, ist nicht mehr zu helfen.

Bye

Tex

am 13. September 2004 um 20:08

Zitat:

Solltest du aber bei über 130 (hast ja ein Recht auf schnell fahren) unverschuldet einen Unfall baust, bekommst du eine Mitschuld wegen "erhöter Betriebgefahr" (oder son Müll).

Völlig richtig, über 130 km/h bekommst Du automatisch eine Mitschuld, seidenn der Ander hat GROB Fahrlässig gehandelt (z.B. rechts überholt, also die Folgen BILLIGEND in kauf genommen).

Über 180 km/h handelt man selber GROB Fahrlässig und die Vollkasko macht von ihrem Haftungsausschluß gebrauch (nicht gesetzlich geregelt, aber übliche Praxis).

Das sollte eh jeder wissen, oder :)

Allzeit gute Fahrt

Florina

Hi,

also ich hab etwas Zweifel daran, dass man eine Überholvorgang per Lichthupe ankündigen darf, wenn vor mir auf der AB jemand auf der linken Spur fährt. Wenn die Linke Spur 'besetzt' ist kann ich nicht überholen - und dann gibt's folglich auch nichts anzukündigen.

In der StVO §5 heißt es, dass das Überholen angekündigt werden darft - nicht der 'Wille', zu überholen.

 

@MrGreenPullover

Kannst du deinen Punkt

"c) wenn rechts genug Platz ist (Platz heißt auch wenn er für die Lücke sein Tempo drosseln muss, ist sie groß genug." und den "Paragrafen der das Recht auf schnell fahren beschreib" mal näher erläutern?

Gibt's dafür ne Faustregel, besser noch: Eine Verwaltungsvorschrift, wenn ein Lücke 'groß genug' ist?

Von dem 'Schnellfahrparagrafen' würd ich auch gern wissen, wo er steht.

Gruss

Trambolubi

Hallo,

Da es hier schon um die erwähnze Lichthupe geht, wollt ich mal fragen, wie das aussieht, wenn vorm mir jemand noch im eigentlich schon zu letzten Moment noch meint, (nach langen dem LKW hinterhertuckern) noch nach links zu ziehen und mich noch voll in die Eisen gehen lässt, weil ich die Dame sonst übern Haufen fahren würde. Und wenn ich dann mit der Lichthupe ankomme, is dies dann auch nötigung? oder eher nicht? Ach ja, die Dame meinte dann mir noch den Vogel zeigen zu müssen, als ich dann nach dem LKW an ihr vorbei bin...

thommen: wenn du du deutlich schneller warst hat dich der rausfahrende genötigt. ist auch strafbar. gerade weil man auf der autobahn den nachkommenden verkehr beobachten muss.

SCHALL UND LEUCHTZEICHEN (StVO)

 

Stand: letzte Änderungen inkraftgetreten am 01.04.2004 (BGBl. 2004 Teil I Nr. 4 S. 117, ausgegeben zu Bonn am 28. Januar 2004 )

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

 

§ 5 Überholen

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Die Lichthupe zum ankündigen des Überholvorgangs macht ja niemand! Ausserdem wenn man bereits hinter wem hängt und wie ein asozialer aufblinkt dann hat das nichts mehr mit ankündigen des Überholvorgangs zu tun.

Ich blinke den notorischen Linksfahrern oder denen auf der mittleren Spur wenn alles frei ist und ich nicht vorbei kann auch. Aber drängeln oder dicht auffahren würde ich nie. Ebenso dumm ist es sofort zu blinken wenn mal ein langsamer oder LKW ausscheren will. Auch diese Leute müssen und dürfen mal überholen.

Fährt der Linksfahrer einfach nicht rechts rüber weil er pennt und alles frei ist dann zieh ich rechts vorbei ohne hupen und ohne Gesten.

Jemanden brake-checken wenn jemand hinter einem blinkt sollte man nicht weils nicht nur gefährlich sondern auch asozial ist.

Wieso glauben einige, dass ihnen die linke Fahrbahn alleine gehört?

...

 

* Z U S T I M M !!! *

Zitat:

Original geschrieben von americanpatriot

...Fährt der Linksfahrer einfach nicht rechts rüber weil er pennt und alles frei ist dann zieh ich rechts vorbei ohne hupen und ohne Gesten...

Prima, das macht dann 50€ und 3 Punkte für Rechtsüberholen. Und was machst Du, wenn er in diesem Moment nach rechts zieht? Dann bekommst Du auf jeden Falle eine Mitschuld, weil Du rechts überholt hast.

Wenn ich zügig unterwegs bin und jemand die linke Spur blockiert, obwohl in der Mitte bzw. auf der rechten Spur frei ist, gebe ich aus großer Entfernung Lichthupe. Bis jetzt hat jeder darauf reagiert. Normales Blinken wird m.E. nicht so gut gesehen, wie die Lichthupe.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Wenn ich zügig unterwegs bin und jemand die linke Spur blockiert, obwohl in der Mitte bzw. auf der rechten Spur frei ist, gebe ich aus großer Entfernung Lichthupe. Bis jetzt hat jeder darauf reagiert. Normales Blinken wird m.E. nicht so gut gesehen, wie die Lichthupe.

Hallo zusammen,

ich stimme eher Bleman zu. Habe am Samstag(300km) 2 mal die Lichthupe(1xkurz antippen) benötigt, die Leute sind dann auch sofort rübergezogen weil sie gepennt haben.

Eines ist aber absolut abzuraten, was mir in einem anderem Thread jemand weiss machen wollte das es sicherer ist wenn man dem Hintermann vorher durch blinken ankündigt das man rechts rüberziehen wird! 2 mal habe ich das gemacht und 2 mal waren die Leute bei mir fast im Kofferraum drin, weil sie vorher wussten das ich rüberziehe und sind somit weiter aufgefahren!

Wer absichtlich rechts überholt spielt mit seinem Leben. Wenn der Vordermann pennt und die Lichthupe nicht sieht, dann kann man auch auf die Hupe drücken.

Gruß

Ercan

@querys

Also die Mutti is schon die ganze Zeit hinter dem LKW her... Also dürfte sie net mehr als 100 drauf gehabt haben, und ich kam von hinten mit etwa 160-170an... Und dann noch den Vogel zeigen...

Würde mal sagen, kann von Glück reden, dass ich ihre Autonummer net habe...

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