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Auffahren auf eine Landstraße - Geschwindigkeitsbegrenzung?

Themenstarteram 9. November 2008 um 19:06

Hallo.

Ich war heute in folgender Situation und hab mich gefragt wie das geregelt ist: Die Gegend war mir vollkommen unbekannt. Ich befuhr einen kleinen Feldweg (war aber geteert). Kam an eine normale Landstraße und bog links auf sie drauf. Weil die Gegend frei war (keine Häuser im Sichtfeld) bin ich von 100km/h ausgeggangen. Also beschleunigt und einen Kilometer so gefahren.

Dann kam plötzlich das "50 km/h-Aufgehoben-Schild. Wie hätte ich das vorher wissen sollen, dass nur 50 erlaubt sind? Wie schnell darf man dann überhaupt fahren, wenn man die Begrenzung nicht kennt?

Gruß

sumerum

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sumerum

Also das hat ja mal wirklich garnichts mit dem Thema zu tun.

allerdings hat das etwas damit zu tun!

ein feldweg ist nunmal KEINE übliche auf- bzw. abfahrt von einer landstraße, und deshalb muss nach dem feldweg auch nicht extra die geschwindigkeit ausgewiesen werden..........

folglich wärest du nicht rechtswidrig über den feldweg aufgefahren, wärest du auch über die zhg informiert gewesen.....

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Zitat:

Original geschrieben von sumerum

Wie hätte ich das vorher wissen sollen, dass nur 50 erlaubt sind?

gegenfrage: warum bist du über einen feldweg auf die landstraße aufgefahren????

Themenstarteram 9. November 2008 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von sumerum

Wie hätte ich das vorher wissen sollen, dass nur 50 erlaubt sind?

gegenfrage: warum bist du über einen feldweg auf die landstraße aufgefahren????

Also das hat ja mal wirklich garnichts mit dem Thema zu tun. Ja beknne mich hier als Feldwegfahrer! Lyncht mich und vergrabt meine Überreste!

Zitat:

Original geschrieben von sumerum

Also das hat ja mal wirklich garnichts mit dem Thema zu tun.

allerdings hat das etwas damit zu tun!

ein feldweg ist nunmal KEINE übliche auf- bzw. abfahrt von einer landstraße, und deshalb muss nach dem feldweg auch nicht extra die geschwindigkeit ausgewiesen werden..........

folglich wärest du nicht rechtswidrig über den feldweg aufgefahren, wärest du auch über die zhg informiert gewesen.....

Themenstarteram 9. November 2008 um 20:08

Mmh.. rechtswidrig? Und was ist mit den Leute die an diesen Straßen wohnen? Und warum wurden diese ganzen Nebenstraßen dann gebaut? Dass das verboten ist ist mir tatsächlich neu :o.

Zitat:

Original geschrieben von sumerum

Mmh.. rechtswidrig?

dank deiner äußerst präzisen beschreibung bzgl. der widmung des "feldweges" kann nunmal hier keiner wissen um was es sich genau handelt! und ja, ein feldweg ist regulär nicht für den öffentlichen verkehr freigegeben......

Zitat:

Und warum wurden diese ganzen Nebenstraßen dann gebaut?

anscheinend viele nebenstraßen an einer (vermutlichen) landstraße????? :confused:

Themenstarteram 9. November 2008 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von sumerum

Mmh.. rechtswidrig?

dank deiner äußerst präzisen beschreibung bzgl. der widmung des "feldweges" kann nunmal hier keiner wissen um was es sich genau handelt! und ja, ein feldweg ist regulär nicht für den öffentlichen verkehr freigegeben......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Und warum wurden diese ganzen Nebenstraßen dann gebaut?

anscheinend viele nebenstraßen an einer (vermutlichen) landstraße????? :confused:

Vielleicht war der Feldweg auch übertrieben. Ist eben so eine Straße mit hell-graue Pflastersteinen, die so zwischen den Feldern hindurchführen. Kein schlammiger Huckelweg. Wüsste irgendwie nicht wie ich den sonst bezeichnen sollte. Landstraßennebenstraße der hauptsächlich von Landmaschinen benutzt aber dennoch öfters von normalen PKW befahren wird.

am 9. November 2008 um 20:39

Zitat:

zwischen den Feldern

Traktoren wollen auch eine geteerte Straße..

Zitat:

Original geschrieben von sumerum

Kam an eine normale Landstraße und bog links auf sie drauf. Weil die Gegend frei war (keine Häuser im Sichtfeld) bin ich von 100km/h ausgeggangen.

Kannst du diese "normale" Landstraße mal näher beschreiben (Straßenbreite, Spurenanzahl, Art des Randstreifens, Geländebeschaffenheit abseits der Straßenränder)? Oder nenne uns einfach die GPS-Daten der Örtlichkeit.

Themenstarteram 9. November 2008 um 21:24

Landstraße mit neuem Teer, also schön dunkel noch. Saubere Markierungen, zweispurig, hin und zurück parktisch. Also eine gut ausgebaute Landstraße, ein richtiges Schmuckstück :p

Was MagirusDeutz wahrscheinlich meinte: Ist der Feldweg für den öffentlichen Verkerhr freigegeben, oder steht da ein Durchfahrtsverbot mit Ausnahme für Land- und Forstwirtschaft.

Wenn der Weg frei befahrbar ist, müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung eigentlich wiederholt werden. Bei Reinen Landwirtschaftswegen passiert dies nicht, sonst hätten wir ja alle 50m Schilder an der Strasse. Landmaschinen sind eh langsam, ausserden haben die Anlieger (Land-Forstwirte ohnehin Ortskenntnis.

Zitat:

Original geschrieben von sumerum

 

Ja beknne mich hier als Feldwegfahrer! Lyncht mich und vergrabt meine Überreste!

Schäm dich ;)und wegen leuten wie dir muss ich immer mit dem Trecker über den Feldrand fahren wenn mir einer entgegen kommt.

Aber ich hoffe du bist nicht so einer der sich mitten auf den Feldweg stellt und im Auto rumfrickelt und wenn ich von hinten mit dem Traktor komme einfach weiterbastelt und ich über den Acker vom Nachbarn ausweichen muss.

Was uns jetzt alle mal interessieren würde: war dieses Schild auf der Zufahrt zum Feldweg?

am 10. November 2008 um 14:21

Zitat:

Original geschrieben von sumerum

Hallo.

Ich war heute in folgender Situation und hab mich gefragt wie das geregelt ist: Die Gegend war mir vollkommen unbekannt. Ich befuhr einen kleinen Feldweg (war aber geteert). Kam an eine normale Landstraße und bog links auf sie drauf. Weil die Gegend frei war (keine Häuser im Sichtfeld) bin ich von 100km/h ausgeggangen. Also beschleunigt und einen Kilometer so gefahren.

Dann kam plötzlich das "50 km/h-Aufgehoben-Schild. Wie hätte ich das vorher wissen sollen, dass nur 50 erlaubt sind? Wie schnell darf man dann überhaupt fahren, wenn man die Begrenzung nicht kennt?

Gruß

sumerum

Ohne "warum,wieso,weshalb" zu Deinem Auffahren an Sich: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für einen Strassenzug. D.h. sie galt auch für Dich. Daher wird sie MEISTENS auch an Einmündungen wiederholt. Ich gehe davon aus, dass die Behörde erwartet, dass dieser kleine Weg nur von Einheimischen befahren wird, die wissen, dass die Landstrasse eine Begrenzung hat - z.b. wenn man den Weg nur erreicht, indem man etwas vorher von derselben Landstarsse abbiegt.

Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass die korrekt auf die Landstrasse gebogen bist, Dich absolut an der Stelle nicht auskennst, dann darfst Du zwar immer noch nicht schneller fahren - aber man wird dich nicht drankriegen.

Aber mal ehrlich: Du hast Dir den Seitenweg eher als "kalte" Aufhebung für Deine Hausstrecke ausgedacht, oder?

Alex

Themenstarteram 11. November 2008 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von sumerum

Hallo.

Ich war heute in folgender Situation und hab mich gefragt wie das geregelt ist: Die Gegend war mir vollkommen unbekannt. Ich befuhr einen kleinen Feldweg (war aber geteert). Kam an eine normale Landstraße und bog links auf sie drauf. Weil die Gegend frei war (keine Häuser im Sichtfeld) bin ich von 100km/h ausgeggangen. Also beschleunigt und einen Kilometer so gefahren.

Dann kam plötzlich das "50 km/h-Aufgehoben-Schild. Wie hätte ich das vorher wissen sollen, dass nur 50 erlaubt sind? Wie schnell darf man dann überhaupt fahren, wenn man die Begrenzung nicht kennt?

Gruß

sumerum

Ohne "warum,wieso,weshalb" zu Deinem Auffahren an Sich: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für einen Strassenzug. D.h. sie galt auch für Dich. Daher wird sie MEISTENS auch an Einmündungen wiederholt. Ich gehe davon aus, dass die Behörde erwartet, dass dieser kleine Weg nur von Einheimischen befahren wird, die wissen, dass die Landstrasse eine Begrenzung hat - z.b. wenn man den Weg nur erreicht, indem man etwas vorher von derselben Landstarsse abbiegt.

Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass die korrekt auf die Landstrasse gebogen bist, Dich absolut an der Stelle nicht auskennst, dann darfst Du zwar immer noch nicht schneller fahren - aber man wird dich nicht drankriegen.

Aber mal ehrlich: Du hast Dir den Seitenweg eher als "kalte" Aufhebung für Deine Hausstrecke ausgedacht, oder?

Alex

Nein, natürlich nicht :o. Der Feldweg hat 2 Landstraßen verbunden und ich hab mir wirklich nichts böses dabei gedacht. Die Gegend liegt etwa 20km von meinem Heimatort entfernt und ich war in der Ecke noch nie vorher. Aber an dieser Landstraße liegen viele Straßen an und ich hab mir auf dem Rückweg mal all die Straßen angesehen, die keine folgende Geschw. Begrenzung haben. Irgendwie scheint die Gegend dort wohl schildertechnisch niemanden zuinteressieren.

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