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Auffahrschaden - Kostenvoranschlag, nun Gutachter der Versicherung

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 16:46

Hallo,

meiner Frau ist vor ca. 4 Wochen jemand an der Ampel hinten drauf gefahren. Wir haben einen Honda Jazz III, Bj 2010.

Nach Rücksprache mit unserer Rechtschutzversicherung, bzw. einem Anwalt an der Hotline, sowie der gegnerischen Versicherung (HDI) haben wir durch Honda einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Die Heckklappe muss ausgetauscht werden, die Stoßstange ebenso und auch vorne ist etwas verbogen (was man aber nur auf der Bühne sieht). Insgesamt wurden Kosten in Höhe von 3.500 Euro netto veranschlagt. Ihr werdet sagen: "Warum habt ihr nicht direkt einen Anwalt eingeschaltet". Kann ich nicht beantworten - außer, dass wir Kosten einsparen wollten. Egal...

Jetzt hat ein Gutachterbüro angerufen, das im Auftrag der gegnerischen Versicherung ein Gutachten erstellen soll. Warum wollen die das machen? Wenn ich doch schon in einer Fachwerkstatt war, wird der Gutachter dann geringere Kosten feststellen? Und wenn ja, was dann? Ich glaube ja nicht, dass die Honda-Werkstatt irgendwelche Mondpreise kalkuliert hat. Sollten wir uns zu diesem Zeitpunkt erneut an die Rechtsschutz wenden und einen Anwalt einschalten, oder erst einmal abwarten, zu welchem Ergebnis der Gutachter kommt? Ich habe mit derlei noch nie zu tun gehabt und wir sind ein wenig verunsichert. Was würdet Ihr empfehlen?

Viele Grüße

Peter

Beste Antwort im Thema

Der Gutachter von der Versicherung hat an deinem Auto nichts zu suchen.

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moin,

bei schäden über 750€ kommt häufig ein gutachter vorbei.

es kann auch sein, dass sein gutachten anders ausfällt. aber mach dir keine sorgen. normalerweise wird die werkstatt das auto auch für diesen kurs reparieren.

Der Gutachter von der Versicherung hat an deinem Auto nichts zu suchen.

Du hast freie Gutachterwahl als Geschädigter und das würde ich der VS auch sagen und das du selber einen beauftragst!

Überlag mal, warum die Versicherung, die zahlen soll, einen Gutachter schicken möchte? Der soll den Schaden mind. soweit runter rechnen, dass die Versicherung trotz Gutachterkosten noch Geld spart. Machen die auch ganz gerne, wenn bereits ein (Fremd)Gutachten vorliegt. Dann werden echte "Spezialisten" beauftragt, das Gutachten nach unten zu korrigieren. Meist mit wenig Erfolg vor Gericht, aber es klagt ja nicht jeder.

Also gibt es nur eine Lösung, wenn die Versicherung den Kostenvoranschlag nicht akzeptiert: Einen eigenen Gutachter beauftragen. Idealerweise einen öffentlich bestellten und vereidigten, aber nicht zwingend.

Das sehe ich in diesem Falle nicht so!

Es ist einfach falsch bei 3500 Euro Schaden einen KVA einzureichen.

Hier hätte man von Anfang an einen Gutachter gebraucht.

Jetzt sieht es natürlich mit der Kostenübernahme für den KVA schlecht aus, wenn man zusätzlich noch einen eigenen Gutachter beauftragt.

2x bezahlt die Verischerung die Feststellung der Schadenhöhe nicht.

Kann man ja so klären das die Werkstatt den Kostenvoranschlag nicht berechnet wenn sie den Auftrag bekommt ! Die Werkstatt wird ja trotzdem den Auftrag bekommen, oder?

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 18:10

Auf die Übernahme der 150€ für den KVO kommt es dann auch nicht an. Mir ist nur wichtig, am Ende nicht blöd dazustehen, nur weil wir nicht direkt einen Anwalt eingeschaltet haben, ws offenbar ein Fehler war. Eigentlich hatten wir nach dem KVO vor, das Geld erst einmal zu nehmen und dann ggf gucken, was mit Smart Repair geht-wir haben eh nicht vor, das Auto zu verkaufen.

Also gegnerische Versicherung anrufen und denen sagen, dass wir einen eigenen Gutachter beauftragen, oder Anwalt nehmen - was wäre in unserer Situation nun die richtige Wahl? Dem Gutachter der gegnerischen Versicherung an unser Auto zu lassen dann wohl eher nicht, oder? Hätte ich mal nicht auf meine Frau gehört....Bleibt ja eh wieder an mir hängen :-(

Danke für Eure Unterstützung!

Peter

Wieso murkst man immer selber rum wenn man keine Ahnung hat?

Ich rufe bei einem Haftpflichtschaden immer meinen Berater an. Der sagt mir dann, was ich zu tun habe, auch wenn es meine Versicherung gar nicht betrifft.

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 18:45

Habe ich ja gemacht! Meine Versicherung hat mir gesagt, ich soll den KVO machen lassen. Habe nciht rumgemurkst, ausserdem war ich noch nie in so einer Situation. Habt ihr eine Empfehlung für einen Gutachter in Berlin?

am 30. Juni 2016 um 19:06

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 30. Juni 2016 um 20:40:38 Uhr:

Wieso murkst man immer selber rum wenn man keine Ahnung hat?

Ich rufe bei einem Haftpflichtschaden immer meinen Berater an. Der sagt mir dann, was ich zu tun habe, auch wenn es meine Versicherung gar nicht betrifft.

Das mache ich nicht. Lass mir doch nicht von anderen Leuten sagen, was ICH zu tun habe. Als ich noch einen hatte - allen vertrauen, nur dem nicht (wie der TE seinem besser nicht). Beratung durch den Automobilklub - die wissen wenigstens, um was es geht.

Der sagt dir ja nicht, was du zu tun hast.

Aber wenn er gut ist, dann weiß er, dass ein KVA bei einem 3500 Euro Schaden nicht richtig ist. ;)

Natürlich kannst du immer noch einen freberuflichen Sachverständigen beauftragen.

Und das Gutachten wird bei geklärter Schuldfrage auch bezahlt.

Alles ander ist Leuteverdummung.

Wen du einen Rechtsanwalt beauftragt hast, frag dem, ob der einen SV kennt, mit dem er gute Erfahrungen gemacht hat.

Ansonsten gugst du hier:

http://www.bvsk.de/suche/kfz-sachverstaendiger/

oder hier:

http://svv.ihk.de/svv/content/home/trefferliste.ihk

Lass dich nicht Bange machen, denkfisch

Viel Erfolg

Da es noch keiner gesagt hat: Deine Rechtschutzversicherung brauchst du nicht, du hast als Geschädigter das Recht dich auf Kosten der gegnerischen Versicherung anwaltlich vertreten zu lassen.

An deiner Stelle: Besichtigung durch Gutachter der Versicherung erstmal ablehnen mit Verweis auf du hättest das deinem Anwalt übergeben. Und dann den alles weitere klären lassen. Wenn es dann ein Gutachten braucht selber einen aussuchen/berauftragen.

Und keinen Fragen der bei einer Versicherung arbeitet, auch die eigene hat ein Interesse daran dass die Kunden ahnungslos bleiben und die Schadenkosten niedrig bleiben. Ist beim 6 Jahre alten Auto und 3500€ eigentlich klar dass das vor allem ohne tatsächliche Reparatur nicht ohne Gutachten gehen wird.

am 1. Juli 2016 um 16:23

Weil es hier wieder nicht geschrieben wird: Die Übernahme der Anwaltskosten durch die Versicherung klappt nur, wenn sie die Schuldfrage anerkennt.oder hat sich das geändert?

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