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Auffahrunfall, abgelaufene Haftpflicht und wahrscheinlich Personenschaden...was kommt auf mich zu?
Hallo Leute,
ich hatte gestern einen Auffahrunfall wobei der Schaden an beiden Auto`s zum Glück nur sehr gering ist. Ein leichter Kratzer im Blech des anderen Wagens-bei mir gar nix-.....das war`s. Fast nicht sichtbar das ganze.
Ich bin allerdings einem Taxi aufgefahren, eher reingerutscht, wie in Zeitlupe...auf nasser Strasse, die Bremsen haben ausgesetzt.
In dem saß ein Gast, der sich danach über seinen Nacken beschwerte, allerdings meinte er hätte immer Probleme mit seinem Nacken! Er hätte ein knaxen gehört, das war`s.
Aber dem Polizist hat er sich als UNVERLETZT gemeldet, weshalb ich nur eine Verwarnung bekam, 35Euro, und eine Verkehrsunfallanzeige wurde nicht gefertigt, da KEINER verletzt wurde!
Allerdings meinte der Polizist hätte der Mann 24Std. Zeit, einen Arzt aufzusuchen und ein Gutachten zu bekommen.
Falls es sich dann herausstellen sollte, dass er VERLETZT sei, müsse er dies in den 24Std. der Polizei melden und dann hätte ich nicht mehr nur mein Strafgeld über 35Euro und den Schaden am Taxiauto zu bezahlen,...sondern auch einen Personenschaden am Hals...sprich eine Straftat und den Staatsanwalt am Hals. Ja toll :-(
Gestern suchte ich dann meine Versicherungspapiere für den Wagen raus und stellte mit Schrecken fest, das die 1 Monat überfällig ist und sich anscheinend NICHT automatisch verlängert hat (ich fahre einen britischen Wagen, also auch in Grossbritannien versichert.).
Das hatten wir im Umzugsstress nun voll vergessen, da wir den Wagen nun eh nächsten Monat verkaufen wollten!
Nun mein bedenken:
Was wenn sich dieser Mann als VERLETZT meldet (wollte am Montag nachhören, dass ich denen die 35Euro überweisen kann. Sollte 7 Tage warten-meinte der Polizist zu mir-, da bis dann an sonsten ein Brief vom Staatsanwalt eingehen könnte, wenn sich der Typ VERLETZT gemeldet hat.)...dann geht es zum Richter und ich bin zu dem Zeitpunkt unwissend NICHT VERSICHERT gewesen und der will wahrscheinlich auch noch einen Schadensersatz für seinen Knax im Nacken...
Weiss einer wie das ausgehen könnte und was für eine Summe ich da am Ende blechen muss...????
Bin nun ein wenig geschockt und sitze hier bis Montag verständlicherweise wie auf heissen Kohlen
Hat von Euch einer paar Tips oder soetwas schon mal mitgemacht? Erfahrung was da auf mich zukommen könnte??
Danke Euch im Vorraus
Lieber Gruss mikki
Beste Antwort im Thema
Das du unversichert in Deutschland umherfährst kann ich nicht glauben.
Unverzüglich bei deiner Versicherung melden, und den rückständigen Betrag zahlen.
Solltest du ohne Versicherung unterwegs sein, zahlst du alle aufkommenden Kosten, von dem leichten Kratzer an dem Taxi welcher bei Reparatur leicht die 1.000€ Marke knacken kann, sowie wenn der Fahrgast doch zum Arzt geht, zahlst du die Krankenbehandlung sowie den Verdienstausfall ec.
Aber wie gesagt, denke das du schon Haftpflichtversichert bist.
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9 Antworten
Das du unversichert in Deutschland umherfährst kann ich nicht glauben.
Unverzüglich bei deiner Versicherung melden, und den rückständigen Betrag zahlen.
Solltest du ohne Versicherung unterwegs sein, zahlst du alle aufkommenden Kosten, von dem leichten Kratzer an dem Taxi welcher bei Reparatur leicht die 1.000€ Marke knacken kann, sowie wenn der Fahrgast doch zum Arzt geht, zahlst du die Krankenbehandlung sowie den Verdienstausfall ec.
Aber wie gesagt, denke das du schon Haftpflichtversichert bist.
Wenn ich nun mal was doof frage...was ist denn der Unterschied zwischen der Haftpflichtversicherung und der Versicherung???
Ich glaube das gibt es in GB nämlich nicht und wir waren nur normal versichert....
Der Wagen ist nun von der Strasse genommen und alle Papiere nach GB geschickt und abgemeldet.
Wollten wir sowieso machen (hab ich ja geschrieben) haben es nun eben jetzt schon gemacht-
Haftpflichtversicherung = Zahlt Schäden an andere Anspruchssteller welche durch dein Verschulden verursacht wurden.
Z.B. du fährst jemanden in ein Auto, dann trägt die Haftpflicht alle anfallenden Kosten der Partei welcher du Schaden zugefügt hast.
Dein eigener Schaden wird natürlich nicht übernommen, diesn trägst du selber bzw. eine Kasko Versicherung.
Zu Großbritannien hab ich dies auf die schnelle gefunden:
http://www.justlanded.com/.../KfZ-Versicherung
also auch da gilt die Kfz-Haftpflicht als gesetzliche Pflicht, also wirst du diese auch bei angemeldeten Fahrzeug noch gehabt haben, und deine Versicherung muss dafür einspringen.
Moin Moin.
Es stellt sich für Dich folgende Frage,ist das Fahrzeug im Königreich
(Versicherung in GB) noch (Haftpflicht) versichert, oder nicht.
Mit anderen Worten,hast Du die Versicherung in GB bezahlt oder nicht ?
Das System ist in GB ist genauso wie hier=nicht bezahlt=kein Versicherungsschutz.
Hast Du deine Fahrzeugversicherung nicht bezahlt,
(in D.=Haftplichtversicherung/in GB nennt sich das anders)
zahltst Du alle von Dir verursachten Schäden hier in D.selber.
Das Du das Fahrzeug jetzt von der Straße genommen hast,hat
keinen Einfluß auf das Schadensereignis.
Das nächste Problem welches Du hast ,möchtest Du das Fahrzeug
in D. anmelden,funktioniert es nur ,wenn Du aus GB den Nachweis
vorlegst,daß das Fahrzeug nicht mehr in GB zugelassen ist.
Ich habe die Probleme nur in einer Kurzfassung beschrieben.
Mfg.alrock01
Mal keine Panik. Hast Du keine Prämie bezahlt? Dann ist der Wagen zwar formal nicht (mehr) versichert, aber zunächst würde die Haftpflicht meines Wissens einspringen. Dann ist die Frage, welche Regelung Du mit der Versicherung aushandelst: Nachzahlung der Beiträge + ggf. Busse. Am besten SOFORT die Versicherung in GB informieren (EU Unfallmeldungspapier schicken + anrufen) und Sachlage erklären. Dann (sehr wahrscheinlich) am besten den Schaden selbst übernehmen. Nicht versuchen die Sache still vorbeigehen zu lassen.
Ach ja: Auto vor dem Verkauf reparieren lassen. Nicht nur den Blechschaden, auch die Bremse ("die Bremsen haben ausgesetzt")!
Alex
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Moin Moin.
Es stellt sich für Dich folgende Frage,ist das Fahrzeug im Königreich
(Versicherung in GB) noch (Haftpflicht) versichert, oder nicht.
Mit anderen Worten,hast Du die Versicherung in GB bezahlt oder nicht ?
Das System ist in GB ist genauso wie hier=nicht bezahlt=kein Versicherungsschutz.
Hast Du deine Fahrzeugversicherung nicht bezahlt,
(in D.=Haftplichtversicherung/in GB nennt sich das anders)
zahltst Du alle von Dir verursachten Schäden hier in D.selber.
Das Du das Fahrzeug jetzt von der Straße genommen hast,hat
keinen Einfluß auf das Schadensereignis.
Das nächste Problem welches Du hast ,möchtest Du das Fahrzeug
in D. anmelden,funktioniert es nur ,wenn Du aus GB den Nachweis
vorlegst,daß das Fahrzeug nicht mehr in GB zugelassen ist.
Ich habe die Probleme nur in einer Kurzfassung beschrieben.
Mfg.alrock01
So einfach ist das in Deutschland nicht mit dem nicht bezahlen und keinen Versicherungsschutz. Erstmal gibt es ein entsprechendes Mahnverfahren wo dann irgendwann die Kündigung kommt. Dem folgt allerdings noch eine Nachhaftungsfrist von einem Monat wenn ich mich da recht erinnere. Da hier jedoch die Regelungen für GB relevant sind - bringt uns das jetzt hier nicht weiter aber ggf. gibt es da auch ja auch sowas . . .
Zu den Kosten:
Denke so ne Stoßstange inl. Lack kann immer fix bei 1000 €+ liegen. Meist sind da drunter auch irgendwelche Puffer durch den Anprall kamput also eher 1500 € mal rechnen. Dazu kommt sicherlich ein Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug für die Dauer der Rep.
Hinsichtlich des Fahrgastes:
Grob 800 € ist sicherlich eine kalkulatorische Grundlage für ein Schleudertrauma ohne großartige Konsequenzen. Dazu können sich Arztkosten, Kosten fürs Röntgen, ggf. Verdienstausfall und sonstige Vermögensschäden addieren.
Ich hoffe für dich das der Wagen versichert war . . . Viel Erfolg und halt uns auf dem Laufenden! Danke!
Zitat:
Original geschrieben von Pepsi15
So einfach ist das in Deutschland nicht mit dem nicht bezahlen und keinen Versicherungsschutz. Erstmal gibt es ein entsprechendes Mahnverfahren wo dann irgendwann die Kündigung kommt. Dem folgt allerdings noch eine Nachhaftungsfrist von einem Monat wenn ich mich da recht erinnere. Da hier jedoch die Regelungen für GB relevant sind - bringt uns das jetzt hier nicht weiter aber ggf. gibt es da auch ja auch sowas . . .
Es gehört zwar nicht zur Frage des TE, aber die Auskunft kann so nicht stehen bleiben, sie ist nämlich richtig falsch.
Es ist sogar sehr einfach, den Versicherungsschutz zu verlieren, wenn man die Prämie nicht bezahlt.
Es gibt eine Rechnung, dann gibt es eine qualifizierte Mahnung, in der eine letzte Frist von 14 Tagen gesetzt wird . Und wenn dann noch immer nicht die volle Prämie eingegangen ist (nur angeblich abgeschickt oder teilweise bezahlt reicht nicht) dann ist Ende mit Versicherungsschutz und die Versagung geht raus.
Folge:
Regress sämtlicher Aufwendungen für Schäden, die danach passieren.
- Alles und vor allem ohne irgend ein Limit wird regressiert.
Nachhaftung ist Fehlanzeige.
Das ist was ganz anderes und hat nichts mit Prämienverzug zu tun.
Zu den Kosten:
Denke so ne Stoßstange inl. Lack kann immer fix bei 1000 €+ liegen. Meist sind da drunter auch irgendwelche Puffer durch den Anprall kamput also eher 1500 € mal rechnen. Dazu kommt sicherlich ein Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug für die Dauer der Rep.
Ohne den Schaden gesehen zu haben, ist das Kaffesatzlesen. Es kann viel billiger sein oder viel teurer.
Hinsichtlich des Fahrgastes:
Grob 800 € ist sicherlich eine kalkulatorische Grundlage für ein Schleudertrauma ohne großartige Konsequenzen.
Das kann man so pauschal noch viel weniger sagen. Es hängt von zahlreichen Faktoren ab, ob es überhaupt Schmerzensgeld für eine HWS-Distorsion gibt.
Und wenn es dem Grunde nach anerkannt wird, ist die Höhe auch noch lange nicht geklärt.
Auch das kann mehr oder eben viel weniger sein.
Im Schnitt ist 800 EUR für ein wenig AUA-Nacken zuviel.
Gruß
hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Zitat:
Im Schnitt ist 800 EUR für ein wenig AUA-Nacken zuviel.
Gruß
hafi
Ja, dass stimmt.... Manchmal machen auch 250 Euronen einen wieder schnell gesund
Gruß
Delle
Ich möchte mal auf ein Detail hinweisen, welches bislang nicht beachtet worden ist. Keinesfalls ist es selbstverständlich, daß man ein in Land A zugelassenes und versichertes Fahrzeug mit nach Land B bringt, um es dort permanent zu nutzen. Die Britische Versicherung kalkuliert ihre (vergleichsweise günstigen) Prämien basierend auf den landestypischen Schadenshäufigkeiten und Schadenssummen. Die dortigen Versicherungen beinhalten in der Regel eine Klausel, daß das FAhrzeug - mit Ausnahme von zeitlich eingeschränkten Reisen - in England genutzt wird.
Insbesondere wenn der Umzug bereits längere Zeit in der Vergangenheit liegt, kann auch auf diesem Wege der Versicherungsschutz verloren gehen.
Oliver