Auffahrunfall am Dicken
Guten Abend,
Heute Abend hat das Hinterteil meines dicken nach über 600 km fahrt die Bekanntschaft mit einem Astra gemacht. Natürlich ist jetzt das Gejammer groß aber der dicke wird die 600 km auch wieder zurück schaffen.
Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:
Mit dem zettel der Polizei zu Audi und eine Kostenvoranschlag beauftragen.
Diesen dann bei der Versicherung einreichen
Wenn der Schaden nicht all zu groß ist würde ich selbst die Reparatur durchführen und noch ein paar Kleinigkeiten gleich mit machen.
Fakt ist die Heckklappe schließt nicht mehr richtig. Evtl. Zuziehhilfe wird es wohl erwischt haben. Pdc Sensoren konnte ich noch nicht prüfen und die schwenkbare ahk ist da auch noch.
Der wagen ist jetzt 10 Jahre alt und wird sicherlich bis zum ende bei mir bleiben. Weswegen eine reperatur direkt bei Audi wohl nicht so sinnvoll ist oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bunf schrieb am 16. Oktober 2015 um 12:30:17 Uhr:
Zitat:
@OpiW schrieb am 16. Oktober 2015 um 12:28:01 Uhr:
gehe, wenn Du wieder zu Hause bist, zu einem Rechtsanwalt, der vom ADAC empfohlen wird.
Alles andere ist" Käse".
Ein Sachverständiger ,Dekra z.B., wird den Schaden beziffern und der RA setzt sich dann bzgl. Abrechnung mit der Versicherung des Gegners auseinander.
Gruß Wolfgang.
warum muss man immer alles sofort über den RA klären? Jeder beschwert sich über steigende Beiträge in der KFZ-Versicherung rennt aber für jeden Mist zum RA.
Ruf bei der Versicherung des Unfallverursachers an frag nach wie die die Abwicklung vornehmen möchten, bist du damit zufrieden dann mach es so, falls nicht kannst du immer noch einen RA einschalten.
Weil Versicherungen davon leben, möglichst wenig Schäden ordentlich zu regulieren un die wenigsten Verbraucher sich über eventuelle Folge- und Nebenkosten bei so einer Rep. im klaren sind. Warum darf man keine RA'e beauftragen wenn man sich nicht mit der Materie gut auskennt? ... Die Versicherungen haben ganze Mitarbeiterstäbe die nur damit beschäftigt sind, Regulierungen zu vermeiden bzw. zu kürzen.
Aktueller Fall bei mir. Gegner fährt betrunken und absichtlich seitlich in meinen Dicken. Gutachter beziffert Reparaturaufwand auf roundabout 4.500,00 inkl. Wertverlust. Grundlage Preise der AUDI-Vertragswerkstatt.
Versicherung schickt Aufstellung nach willkürlicher Kürzung zurück, verweist auf die Möglichkeit freier Werkstätten und erstattet inkl. gekürztem Wertverlust € 2.650,00 (VHV-Versicherung), empfiehlt hierbei 3 unterschiedliche Werkstzääten, wobei alles No-Name Werkstätten sind. Ich würde meinen Dicken sicher nicht zu einer Hinterhofwerkstatt geben, wenn ich die nicht aus eigener positiver Erfahrung oder Empfehlung glaubwürdiger Quellen kennen würde. Über die genannten Ws'en ist nichts im I-Net zu finden.
Differenz wird meinerseits eingeklagt werden, nachdem die VHV sich auf schriftl. Forderung meines RA weigert, mehr zu bezahlen.
RA sagt, das wäre bei einigen Versicherungen Standard, da eh nur 2-3 von 10 klagen. die 7-8 nicht klagenden schaffen dadürch für die Versicherungen eine immense, wenn auch ungerechtfertigte Bereicherung.
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22 Antworten
Wieso sollte die nicht Sinnvoll sein ?
Das bezahlt doch alles die Versicherung..... und es wird Fachmännisch instandgesetzt.
Wenn Du was übrig behalten willst müsstest Du allerdings nach KVA abrechnen undselber reparieren.
Klappe neu inkl Lackieren ?, AHK neu ? Heckstoßstange neu inkl Lackieren
Da kommt einiges zusammen, rosten soll er ja später auch nicht ?!
Ja übrig bleiben soll da nix. Aber quersubventionierung ist halt nicht schlecht. Selber schrauben bis zu einem gewissen Umfang kann ich. Schweißen würde es allerdings sprengen wobei der Aufprall nicht so soll gewesen ist. Allerdings kann ich das nicht beurteilen. Sollten die Aufwände zu groß werden würde ich es evtl auch machen lassen. Sollte aber nur stosstange und heckklappe lackiert werden müssen dann bekomme ich das über Kontakte wohl günstiger als bei audi hin. Wobei man auch immer bedenken muss das ja noch MwSt abgezogen wird.
In erster linear geht es mir auch um die korrekte Insandsetzung.
So ein Mist!
Fahre erst mal zu Audi lass einen Kostenvoranschlag machen und danach entscheidest du.
Ich möchte nur sichergehen das ich auch nichts vergesse. Da ich keinen Leihwagen benötige habe ich wohl Anspruch auf eine ausfallentschädigung. Das wusste ich vorher nicht. Und wenn ich jetzt schon die rennerei habe und mit einer klappern den Heckklappe durch die Gegend Düsen muss dann soll sich das wenigstens lohnen.
Den KV bei Audi musst Du dann auch bezahlen wenn Du ihn dort nicht reparierst.... also nochmal etwas Geld weniger.
Ist die Klappe denn verzogen ?
Nimm mal die Heckstange runter und schau es Dir genau an.... nicht das darunter auch was verzogen ist.
Ein neues Schloß gegen Klappern, ziehen und Feuchtigkeit ist schnell eingebaut--- besser bei dem Wetter !
Garnichts abbauen oder reparieren, bevor nicht die Versicherung oder ein Gutachter eine Freigabe erteilt hat!!!
Geld für Nutzungsausfall bekommst Du nur wenn tatsächlich ein Nutzungsausfall entstanden ist, hierfür sollte schon eine Rechnung vom Lackierer reichen...
Die Rechnung vom Lackieren sowie die Rechnungen von neu gekauften Teilen kannst Du auch bei der Versicherung einreichen, und bekommst dafür die mwst. audbezahlt!
KV bei Audi hat bei mir 15€ gekostet!
IdR wird bei einem Heckschaden auf die AHK diese aus Sicherheitsgründen auch ausgetauscht... vor 3 Jahren hatte ich einen ähnlichen Schaden, aber ohne das an der Heckklappe was gewesen wäre... waren laut KV 3410€ Brutto, hat die Versicherung dann nicht akzeptiert, und wollte ein Gutachten haben, Gutachten war dann 3790€... dann wars ok, denn sie durften auch noch ca. 470€ Gutachterkosten bezahlen
Da ich ja gerade in Dortmund unterwegs bin und noch über 600 km fahren muss bis ich zu hause bin, würde ich gerne wollen das die Klappe richtig zu ist.
Aber jetzt schon reparieren ohne vorher den Schaden dokumentiert zu haben geht ja leider auch nicht und ich bezweifle das Audi heute Nachmittag noch mal dafür Zeit hat wenn ich hier gegen 17 Uhr fertig bin
Erstmal muss ich hier so ein Audi Zentrum finden.
Natürlich NICHT vorm KV reparieren... is doch Logisch ABER ein KV geht nach dem Schadenswert.
Einen Betrag von pauschal 15,- Euro zu nennen ist falsch !
Sprich vorher mit der Versicherung des Schädigers. Soweit ich weiss hat man bei einem gewissen Fahrzeugalter und auch Zustand nicht unbedingt Anspruch darauf den Wagen beim Vertragshändler "reparieren" zu lassen.
Also es kann sein, dass der Versicherer dir lediglich die Kosten einer freien Werkstatt (die geprüft werden und blablabla) erstattet.
Wie gesagt es KANN, muss aber nicht so sein. Also vorher abklären
Den Nutzungsausfall habe ich bekommen, nachdem ich der Versicherung ein Bild geschickt hatte, welches zeigte das die Schäden behoben wurden. Hat dieses Jahr zweimal geklappt bei zwei unterschiedlichen Versicherungen. War der Corsa meiner Regierung.
Die Wertminderung wurde nur gezahlt, als ein Gutachter den Wagen besichtigt hatte und die Wertminderung im Gutachten stand. Schadensumme 1000€, Wertminderung 100€.
Im anderen Fall wurde nach KV abgerechnet. Da habe ich keine Wertminderung bekommen. Versicherung meinte es wäre ein Bagatellschaden. Reparatur wären 600€ gewesen. Da ich aber wegen 60€ keine Lust habe hinterherzurennen habe ich das so geschluckt.
gehe, wenn Du wieder zu Hause bist, zu einem Rechtsanwalt, der vom ADAC empfohlen wird.
Alles andere ist" Käse".
Ein Sachverständiger ,Dekra z.B., wird den Schaden beziffern und der RA setzt sich dann bzgl. Abrechnung mit der Versicherung des Gegners auseinander.
Gruß Wolfgang.
Zitat:
@OpiW schrieb am 16. Oktober 2015 um 12:28:01 Uhr:
gehe, wenn Du wieder zu Hause bist, zu einem Rechtsanwalt, der vom ADAC empfohlen wird.
Alles andere ist" Käse".
Ein Sachverständiger ,Dekra z.B., wird den Schaden beziffern und der RA setzt sich dann bzgl. Abrechnung mit der Versicherung des Gegners auseinander.
Gruß Wolfgang.
warum muss man immer alles sofort über den RA klären? Jeder beschwert sich über steigende Beiträge in der KFZ-Versicherung rennt aber für jeden Mist zum RA.
Ruf bei der Versicherung des Unfallverursachers an frag nach wie die die Abwicklung vornehmen möchten, bist du damit zufrieden dann mach es so, falls nicht kannst du immer noch einen RA einschalten.
Zitat:
@bunf schrieb am 16. Oktober 2015 um 09:10:38 Uhr:
Sprich vorher mit der Versicherung des Schädigers. Soweit ich weiss hat man bei einem gewissen Fahrzeugalter und auch Zustand nicht unbedingt Anspruch darauf den Wagen beim Vertragshändler "reparieren" zu lassen.
Also es kann sein, dass der Versicherer dir lediglich die Kosten einer freien Werkstatt (die geprüft werden und blablabla) erstattet.
Wie gesagt es KANN, muss aber nicht so sein. Also vorher abklären
Das geht mir auch durch den Kopf und danke das du es ansprichst. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Versicherung hier natürlich immer zu Ihren Gunsten argumentieren wird und mich evtl. zu einer freien Schicken will. Eine Reparatur bei Audi wäre mir aber auch viel lieber. Wenn ich es in der Werkstatt reparieren lassen. Ja nach Schadensfall halt.
warum Anwalt: da gibt es heute so viele Dinge zu beachten, die ich als Laie gar nicht weiß. z.B. Quotenregelung bei der Abrechnung etc.
warum soll man sich selber die Arbeit aufhalsen.
Gruß Wolfgang