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Auffahrunfall am Heck

VW Scirocco 3 (13)
Themenstarteram 20. Dezember 2010 um 20:08

Hallo zusammen,

brauche mal ein paar erfahrungswerte mit auffahrunfällen!!

Folgendes mir ist heute Abend an einer Ampel jemand hinten drauf gefahren im Dunkeln konnte man zwar noch nicht viel sehen ausser Kratzer anner Schürze aber möchte ungern leer ausgehen!!!

Wie pack ich die Sache nun am besten an?? Polizei hat alles aufgenommen und Bericht hab ich für meine Versicherung auch!!

Also bitte um jeden Rat.

Danke Jan.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von stefan2030

ALTA, schonmal was von Satz-zeichen gehört? :D:D

ALTA, schonmal was davon gehört, das man keine uralten threads ausgräbt um sinnfreie kommentare zu schreiben? :rolleyes:

 

von der...

Zitat:

zitier-funktion

...scheinst du ebenfalls noch nichts gehört zu haben!

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Hi,

ich hatte zwar noch keinen Unfall aber ich würde einen Gutachter von deiner eigenen Versicherung den Schaden begutachten lassen. Weil wenn die Versicherung von dem Verursacher den Schaden überprüft geht meistens alles null auf null aus und man muss auch die org Stoßstange nehmen. Also bitte jetzt nicht denken ich wäre ein Abzocker aber bei einem Unfall kann man ja die Chance ergreifen und die 5 Euro teurer R-Line Stoßstange nehmen. Ich will natürlich nicht extra Geld mit rausschlagen!!! Da oft die Versicherung vom Opfer immer nur genau die selben Teile verbauen möchten. Ist nur ein Tipp.

Also wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich mir die R-Line Heckstoßstange holen wertet das Heck vom Scirocco um einiges auf.

 

Grüße xeaL

Zitat:

Original geschrieben von TDI1987

aber möchte ungern leer ausgehen!!!

was willst du machen?

den schaden bei vw reparieren lassen? dann bekommst du neben 20€ unkostenbeitrag auch noch für 1-3tage nutzungsausfall....oder willst du den schaden fiktiv abrechnen?

prinzipiell hast du das recht einen eigenen gutachter (und nicht den von der vers. - nein, auch nicht den von deiner eigenen vers.) zu beauftragen, ferner kannst du deine forderungen auch mit einem anwalt durchsetzen lassen....

hier im vers.unterforum gibts bereits unzählige faq's und threads zu dem thema...

am 20. Dezember 2010 um 20:48

Du gibst das deiner Autowerkstat und trittst deine Ansprüche ab.

So musst du dich nicht um die Reparatur Kümmern und Bekommst einen Leihwagen oder Nutzungsausfall.

 

Oder du gehst zu einen Freien Gutachter wenn du das Geld haben willst-

Aber Achtung das gibt es ohne Mwst und ohne Nutzunsausfall.

 

Unter der Schürze kann das Blech eingedrückt sein ich würde das nicht so locker leicht sehen ist ja dein Geld

Mach es so wie @volker aus lippe es schreibt!

 

Dies ist bei einem doch noch relativ neuem Auto der beste Weg. Um alles selber zu reparieren braucht man auch die entsprechenden Möglichkeiten.

 

Gruß 

Themenstarteram 9. Januar 2011 um 0:01

So endlich mal wieder da!!Gutachter kommen lassen Blech ist Heile, ein glück:-)

Gutachter hat Stossfänger mit Diffuser, Blechträger ,Lackieren und Arbeitsaufwand aufgeschrieben

860€ in Zahlen.

Gruss Jan

am 10. Januar 2011 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von TDI1987

So endlich mal wieder da!!Gutachter kommen lassen Blech ist Heile, ein glück:-)

Gutachter hat Stossfänger mit Diffuser, Blechträger ,Lackieren und Arbeitsaufwand aufgeschrieben

860€ in Zahlen.

Gruss Jan

Hallo Jan,

vielleicht etwas spät, aber evtl. hilft es ja noch.

Ich hatte Anfang April 2010 nen Auffahrunfall auf der Autobahn, ne "nette junge Dame" ist mir hinten drauf.

Mein Autohaus hat mir da sehr geholfen, nen passenden Anwalt und auch einen freien Gutachter (beides muss die gegnerrische Versicherung zahlen).

Ich habe meinen vollen Schaden (3700e) + Nutzungsausfall (250e) + Wertminderung (500e) bekommen.

War allerdings 3 Monate Stress.

Was auf jeden Fall zu tun ist, Anwalt ohne den versucht dich die gegnerische Versicherung (in meinem Fall die HUK) zu bescheissen.

Tom

am 10. Januar 2011 um 11:38

Ich hatte auch einen Unfall der schon von VW behoben wurde, aber

Was mich mal interessieren würde wäre,

Muss ich dann beim Verkauf meines Roccos angeben das es ein Unfallwagen ist ? Wurd ja alles von VW behoben und ohne Spaltmaße.

Ist ja dann deutlich weniger wert. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von dasonix

Muss ich dann beim Verkauf meines Roccos angeben das es ein Unfallwagen ist?

das hängt von der art des unfalles sowie den reparaturkosten ab...

grob gesagt:

-wurde nur ein kratzer in der stoßstange lackiert, ist es kein unfallwagen...

-wurde die stoßstange oder ein geschraubter kotflügel getauscht, ist er kein unfallwagen, aber auch nicht "unfallfrei"...

-wurde an der karosse bzw. dem rahmen gesägt/geschweißt, ist es def. ein unfallwagen...

ob der schaden nun bei vw oder sonstwo repariert wurde, hat damit nichts zu tun...

am 10. Januar 2011 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von dasonix

Ich hatte auch einen Unfall der schon von VW behoben wurde, aber

Was mich mal interessieren würde wäre,

Muss ich dann beim Verkauf meines Roccos angeben das es ein Unfallwagen ist ? Wurd ja alles von VW behoben und ohne Spaltmaße.

Ist ja dann deutlich weniger wert. :confused:

Deswegen bekommst du ja den Wertverlust (vom Gutachter ermittelt) von der gegnerrischen Versicherung wieder, den du beim Wiederverkauf verlierst.

Unfälle ab Blechschäden mit Lakierarbeiten, die über den "normalen Kratzer" hinausgehen sind immer anzugeben.

Tom

am 10. Januar 2011 um 13:03

naja bei mir hatte nur die heckstoßstange einen bruch und wurde gegen eine Neue ersetzt. Das werde ich glaube ich nicht beim Verkauf angeben brauchen.

Mir hat einer mein parkendes Auto am Heck gestreift mit der Folge, dass die komplette Stossstange (Neuteil + Lackierung + Montage,...) getauscht werden musste. Mit der Abtretung wurde Alles korrekt repariet und mit der Versicherung abgerechnet. Weitergehende Forderungen (Nutzungsausfall,...) sind aber nur mit dem Anwalt durchzusetzen. Musste ich schmerzhaft lernen. => Also, auf jeden Fall Anwalt einschalten, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Die gegnerische Versicherung hat auf jeden Fall einen Anwalt!

am 11. Januar 2011 um 13:25

Hallo

soweit ich weiß ist bei eine Unfall mit Schuld beim Gegner dein Anwalt immer von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen.

Ich hatte den Fall das mir ein anderer Fahrer die Vorfahrt genommen hat und in die Fahrertür gefahren ist und dann nachdem ihm auch ein Zeuge sagt in dieser Straße gelt rechts-vor-links sein Schuld so laut eingestanden hat das sogar die gerufene Polizei nach 3x "Ich bin schuld"-Rufen sagt das sie das nun nicht mehr über hören könnten und ihn als Verursacher zu Protokoll nahmen und 15 Euro kassierten.

Aber das ist ja Nebensache:

Als die gegnerische Versicherung dann Zicken machte wegen Nutzungsausfall usw. , sagt mir ein Freund das die gegnerische Versicherung auch meinen Anwalt bezahlen müßte. Nach einem Schreiben vom Anwalt ging plötzlich alles ohne Stress.

Die Versicherung rechnen sich halt aus, das es sie teurer kommt, dem Anwalt seinen Stunden zu bezahlen als dem Unfallgegner was ihm zusteht.

Gruß

amazonman

am 6. Dezember 2011 um 17:03

Ich hatte den Fall das mir ein anderer Fahrer die Vorfahrt genommen hat und in die Fahrertür gefahren ist und dann nachdem ihm auch ein Zeuge sagt in dieser Straße gelt rechts-vor-links sein Schuld so laut eingestanden hat das sogar die gerufene Polizei nach 3x "Ich bin schuld"-Rufen sagt das sie das nun nicht mehr über hören könnten und ihn als Verursacher zu Protokoll nahmen und 15 Euro kassierten.

ALTA, schonmal was von Satz-zeichen gehört? :D:D

Zitat:

Original geschrieben von stefan2030

ALTA, schonmal was von Satz-zeichen gehört? :D:D

ALTA, schonmal was davon gehört, das man keine uralten threads ausgräbt um sinnfreie kommentare zu schreiben? :rolleyes:

 

von der...

Zitat:

zitier-funktion

...scheinst du ebenfalls noch nichts gehört zu haben!

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