ForumA3 8P
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. Auffahrunfall an einer roten Ampel

Auffahrunfall an einer roten Ampel

Themenstarteram 3. Februar 2007 um 16:03

Hallo miteinander

Gestern morgen war ich auf dem Weg zu Arbeit, dabei musste ich an einer roten Ampel anhalten. Ich kam zum Stillstand und ein paar Sekunden später fuhr mir ein Pkw hinten drauf. Ich habe sofort die Polizei gerufen damit der Schaden aufgenommen wird. Die Herren in Grün sind dann erschienen und haben sich meine Stossstange angeschaut. Dann kam der Spruch dass sie keinen Unfall aufnehmen können wenn kein Schaden vorliegt. Der Polizist hat die Kratzer in der Stossstange und der Schürze gar nicht gesehen. Ich habe lediglich eine Unfallkarte bekommen.

Meine Werkstatt bezifferte den Schaden auf ca.430€ bis 530 €.(Lackierung der Stossstange + Schürze. Eventuell hat der Aufprallträger auch was abbekommen)

In einem Telefongespräch mit dem Auffahrenden musste ich mir anhören das er den Schaden nicht bezahlen will, weil die Polizei keinen Schaden festgestellt hat. (Zur Anmerkung: Es war noch dunkel und die Strasse war nass, das Auto ebenso.)

Ich wollte dem Unfallgegner die Wahl der Regulierung lassen. Aber wenn der sich querstellt muss wohl der Anwalt eingeschaltet werden.

Jetzt habe ich aber die Befürchtung dass sich seine Versicherung weigert zu zahlen da kein Unfallbericht vorliegt.

Was soll ich jetzt machen?

Mit freundlichen Grüssen

Ähnliche Themen
19 Antworten
am 3. Februar 2007 um 16:11

Re: Auffahrunfall an einer roten Ampel

 

Zitat:

Original geschrieben von Sabot

Was soll ich jetzt machen?

Blöde Sache. Ich denke mal, um festzustellen, ob der Aufprallträger was abbekommen hat, muss die Stossstange ab, also entstehen auch schon zur Ermittlung des Schadensumfangs Kosten...

Ich würde einen KVA oder sogar ein Gutachten machen lassen und wenn Du Verkehrsrechtschutz hast, dann ab zum Anwalt. Wer drauffährt, hat Schuld.

Ich hatte sowas auch schon (nichts von außen sichtbar, aber drunter kaputt), ohne Polizei. Ich wollte das auch erst "freundschaftlich" lösen, aber als der KVA vorlag hat sich mein Unfallgegner empört gezeigt (weil: wär ja nix gewesen) und *mir* mit dem Anwalt gedroht.

Fazit: Er durfte für den Schaden blechen, den Mietwagen und zusätzlich Nutzungsausfall. Kam ihn ca. 300 EUR teurer als wenn wir uns geeinigt hätten. War eben ein guter Anwalt :D.

Allerdings sollten auch die Grünen mittlerweile wissen, dass eine Kunststoff-Stossstange zurückfedert... :mad:

Gruß

Pete

Themenstarteram 3. Februar 2007 um 16:48

Einen Kostenvoranschlag(KVA) habe ich ja schon machen lassen. Ohne Aufprallträger 430.- mit 530.

Das krasse ist ja dass er den Aufprallträger zahlen würde aber nicht die Lackierung der Stossstange. Nur WEIL die Polizei keinen Schaden festgestellt hat.

Bis zu 715 .- ist es ein Bagatellschaden und die Gutachterkosten werden NICHT erstattet.

Edit: Er hat sich jetzt gemeldet. Er gibt seiner Versicherung bescheid und meldet sich nochmal. Mal sehn was kommt.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Sabot

Einen Kostenvoranschlag(KVA) habe ich ja schon machen lassen. Ohne Aufprallträger 430.- mit 530.

Das krasse ist ja dass er den Aufprallträger zahlen würde aber nicht die Lackierung der Stossstange. Nur WEIL die Polizei keinen Schaden festgestellt hat.

Bis zu 715 .- ist es ein Bagatellschaden und die Gutachterkosten werden NICHT erstattet.

Edit: Er hat sich jetzt gemeldet. Er gibt seiner Versicherung bescheid und meldet sich nochmal. Mal sehn was kommt.

Mfg

Er hat den Schaden verursacht und dann muss seine Versicherung dafür gerade stehen. Hoch gestuft wird er so oder so er hat ein Unfall verursacht und ein auffahrender ist immer schuld. Das Gesetz sagt man muss zum Vordermann immer soviel Abstand halten dass man noch rechtzeitig steht. Dass hätte dioe Polizei dem genauso sagen müssen. Sind sie nicht gekommen was hätten sie gemacht wenn da jetzt ein Kind über die Strasse gelaufen wäre? Dass ist doch die Masche der Gesetzeshüter immer. Komisch, aber lass dich auf kein Kompromiss ein der muss bezahlen. Wenn es nicht anders geht erzwinge es mit anwaltlicher Hilfe. Gruß RedEagle1977 und dass bald wieder alles so ist wie du es dir vorstellst.

Hi,

nochmal ab zu den "grünen Jungs". Die sollen sich die Sache nochmals bei Tageslicht und im trockenen Zustand ansehen und den Schaden neu beurteilen.

Das erspart dir vielleicht viel Ärger und kostet dich wenig Zeit.

Grüsse

ein verkehrsunfall aus rechtlicher sicht liegt ab einem schaden von 50 euro vor. wenn die beamten vor ort nichts feststellen, wird kein verkehrsunfall aufgenommen. (die personalien der beteiligten werden für den fall das später doch ein schaden auftaucht jedoch meistens ausgetauscht).die unfallaufmahme als solches ist sowieso nur ein personalienaustausch. alles weitere müssen die versicherungen untereinander regeln. auch wenn die beamten keinen verkehrsunfall aufgenommen haben (z.b. weil ein schaden wirklich sehr gering war) besteht trotzdem die pflicht des verursachers den schaden zu ersetzen. der "unfall" als solches ist nur statistisches mittel...

am 3. Februar 2007 um 19:47

normalerweise gilt: wenns hinten scheppert, gibts vorne Geld :-)

 

Hast du eine Verkehrs-RS? Wenn ja, kannst du denen den Fall ja mal telefonisch schildern, die vertreten dich auch, wenn es so kommt wie beschrieben: der Verursacher behauptet ggü. seiner Versicherung, dass es keinen Schaden gab. Wenn du von denen Regulierung haben willst, dann sollte das hieb- und stichfest sein.

Einen Lackschaden bei Dunkelheit nicht zu erkennen, kann passieren, aber wenn er dir hinten rein gekracht ist, ist es eigentlich zu 99% klar, dass da doch was kaputt gehen müsste.

Mach auf jeden Fall Fotos, dokumentiere alles, evtl. brauchst es noch. Wenn du es instandsetzen lässt, dann lass dir auch die defekten Teile mitgeben.

Bevor Du die große Keule rausholst, erst mal den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden und darum bitten, dass sie Dir eine Reparaturkostenübernahmeerklärung zusenden sollen. Kriegst Du die, ist alles ok und ab in die Werkstatt. Sollten sie die Übernahme ganz oder teilweise ablehnen, dann kannst Du immer noch zum Anwalt, egal ob mit oder ohne Rechtschutz. Was der Unfallgegener sagt. wäre mir erst mal egal, da er ja nicht die Regulierung vornimmt. Und die Tatsache, dass er Dir hinten draufgebrummt ist, ist ja unstreitig, also würde er spätestens bei Gericht hinten runter fallen, aber das ne Versicherung es überhaupt so weit kommen lässt, halte ich für ziemlich ausgeschlossen. ;)

Das die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat ist auch nicht unüblich. Seit ein paar Jahren ist die Polizei nicht mehr verpflichtet Bagtellunfälle aufzunehmen. Und unter die Kategorie fällt nun mal Dein Unfall.

Zitat:

Original geschrieben von MdN

Das die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat ist auch nicht unüblich. Seit ein paar Jahren ist die Polizei nicht mehr verpflichtet Bagtellunfälle aufzunehmen. Und unter die Kategorie fällt nun mal Dein Unfall.

wie gesagt, aus polizeilicher sicht liegt laut definition verkehrsunfall (bei nichterkennen eines schadens) kein solcher vor...

Alles schön und gut, aber was die Amateure in Grün so von Reperaturkosten verstehen, habe ich schon öfter mitbekommen. Da wird bei einem Frontalzusammenstoß eines 2 Jahren alten A6 und eines 4er Golfs gegenüber der Presse eine geschätzter Sachschaden von ca. 23000 EUR angegeben. Zum totlachen - diese Pfeifen sollten lieber mal leise sein, wenn sie keine Ahnung haben.

In diesem Fall genau dasselbe - zieht ja nur unangenehmen Papierkram nach sich, also verneinen wir eine Beschädigung! Ich glaub ich steh im Wald! Ein Glück ist mir das nicht passiert...hätte sicher ein Ticket wegen Beamtenbeleidigung kassiert....

Hallo,

wirklich eine ärgerliche Sache.

ich hatte bislang auch schon 3 Auffahrunfälle an roten Ampeln, bei denen ich das Opfer war.

Das Problem ist tatsächlich, dass die Kuststoffstoßstangen relativ stark federn und der Schaden jedesmal recht gering erscheint - auf den ersten Blick.

Polizei hab ich jedoch nie geholt, da das Ganze eigentlich immer recht unproblematisch zu handeln war.

Es kommt immer auf die beteiligten Personen an. Wenn man vernünftig miteinander spricht und nicht gleich wie eine Furie auf den Verursacher losgeht, lassen sich solche Bagatellen eigentlich immer recht gut bewältigen.

Ich habe jedesmal gleich vor Ort ein paar Zeilen Text aufgesetzt mit den wichtigsten Daten zum Unfallhergang, wo dann der Versursacher unterschrieben hat und somit seine Schuld eingestanden hat. Versicherungsdaten ausgetauscht - und gut wars. Hat immer einwandfrei funktioniert und der Schaden wurde immer gezahlt.

Die Polizei muss wie bereits erwähnt solche Fälle nicht mehr aufnehmen, solange kein Personenschaden vorliegt.

Würde mich aber in Deinem Fall trotzdem noch mal bei der Polizei melden und den schaden dort begutachten lassen. Die Personalien werden die ja wohl aufgenommen haben und wer Schuld hat, ist ja auch klar, oder?

Mit dem Anwalt wäre ich in solchen Situationen eher vorsichtig - ausser Du bist Rechtsschutz versichert?!

Grüße

Auch dazu gleich eine Anmerkung: Kein normaler Mensch wird dir vor Ort irgendetwas unterschreiben! Jeder, der seine Kfz-Vertragsbedingungen schon mal durchgelesen hat weiß, das man damit seinen Versicherungsschutz verlieren kann....also niemals etwas vor Ort unterschreiben!

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Auch dazu gleich eine Anmerkung: Kein normaler Mensch wird dir vor Ort irgendetwas unterschreiben! Jeder, der seine Kfz-Vertragsbedingungen schon mal durchgelesen hat weiß, das man damit seinen Versicherungsschutz verlieren kann....also niemals etwas vor Ort unterschreiben!

Es ist nur nicht von der Versicherung gestattet, ein "ausdrückliches Schuldanerkenntnis" abzugeben. Der Vorgang an sich kann natürlich wahrheitsgetreu schriftlich geschildert und von allen am Unfall Beteiligten unterschrieben werden, z.B. im "Europäischen Unfallbericht", den man für solche Fälle immer im Auto haben sollte.

Gruß Christof

@Heizölgaser

...und warum haben bei mir alle 3 unterschrieben? Schienen alle realtiv normal zu sein! Welches Risiko gehen Sie damit ein? Bei einer Lapalie wie einem Auffahrunfall mit geringem Sachschaden und KLARER Schuldfrage.

Ich fahre auf alle Fälle nicht nach Hause ohne die Schuldfrage schriftlich geklärt zu haben. Denn die Polizei ist wie gesagt nicht gezwungen zu erscheinen - und schnell hat man die Probleme, wie sie der Threadersteller schildert.

Ich habe diese Schreiben nie mehr gebraucht. Alle haben anstandslos bezahlt. Nur wenn sich jemand gesträubt hätte zu bezahlen, wäre dieses Dokument nützlich geworden.

Wie gesagt, es kommt auf die Personen an. Aber wenn man sich auf anständigen Niveau einigt und alles vernünftig klärt, gibts nach meinen Erfahrungen keine Probleme.

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 18:01

Hallo

So, nun hat er es doch der Versicherung gemeldet. Ich muss jetzt nur noch einen Termin mit meiner Werkstatt vereinbaren und die Sache ist geritzt. Natürlich werden sämtliche Kosten übernommen.

Finde es nur Schade dass man erst den Anwalt erwähnen muss bevor sich was tut.

Mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. Auffahrunfall an einer roten Ampel