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Auffahrunfall bei meinen A6 was kann man tun?

Audi
Themenstarteram 15. Dezember 2007 um 22:56

Tach Leute,

war gestern abend etwas mit meinen auto unterwegs, nun da passierte es. ein VW Golf 5er färht mir ins heck (siehe Bild).

Was kann ich alles von der gegnerischen Versicherung rausholen? Hat jemand erfahren darin?

10% des Wertes vom Auto??? (wertverlusst)???

Leihwagen bzw. Ausfallgeld??? (weiss jemand wieviel man bei einen Audi A6 bekommt)

 

Schöne grüße

 

Manuel

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21 Antworten
Themenstarteram 15. Dezember 2007 um 22:58

Bild1

mach keinen Quatsch und hol dir einen Anwalt.Auch den muß der (schuldige ) Unfallgegner zahlen. Je mehr du selbst machst ,desdo mehr kannst du falsch machen.

Wertverlust?? Den Schaden mußt du ja mit der Lupe suchen.Die Werkstatt wird so viel wie möglich austauschen (will ja auch was verdienen ) und gut ist. Laß dir nichts von der gegnerischen Versicherung aufschwatzen-die wollen immer nur auf deine Kosten sparen und dir ihre eigenen Leute auf die Pelle schicken.Wie gesagt-ANWALT

 

Alex.

Themenstarteram 15. Dezember 2007 um 22:59

Bild2

*Ich würde die Nummernschilder mal unkenntlich machen*

Der Schaden sieht ja nicht allzuschlimm aus... Aufroll Unfall? ;)

Zitat:

Original geschrieben von FP23

Der Schaden sieht ja nicht allzuschlimm aus... Aufroll Unfall? ;)

Lasst Euch mal nicht täuschen! Die Stoßstange ist aus "Plastik", die gibt nach und kommt wieder zurück. Wie das Blech und die tragende Struktur darunter aussieht, kann man von hier aus nicht sagen. Da sind schnell etliche 1000er beisammen (Wertverlust beim Wiederverkauf durch "nicht unfallfrei" noch gar nicht mitgerechnet), ohne dass man dem Wagen auf den ersten Blick groß was ansieht.

Werkstatt fahren - Schadensabtretung unterschreiben - Ersatzwagen mitnehmen.

Gegnerische Versicherung über Standort des Fahrzeugs informieren - Kostenvoranschlag etc.

macht eh die Werkstatt und Rechnung erstellen die auch.

Wertverlust wird i.d.R. per Scheck an dich gezahlt. Anwalt wird notwendig wenn Unklarheiten wie es zum Unfall kam bestehen.

am 16. Dezember 2007 um 9:09

Wünsche Dir eine reibungslose Abwicklung. Hatte im März das gleiche Problem auf einer BAB. Am 30.01.08 ist der erste Gerichtstermin festgesetzt. Wertminderung habe ich 1000 EUR bekommen, aber auch nur, weil mein Anwalt richtig Druck gemacht hat. Da ist kaum etwas rauszuholen. Auf jeden Fall zu einem Jurist. ;)

am 16. Dezember 2007 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von AlbertV6

Werkstatt fahren - Schadensabtretung unterschreiben - Ersatzwagen mitnehmen.

Gegnerische Versicherung über Standort des Fahrzeugs informieren - Kostenvoranschlag etc.

macht eh die Werkstatt und Rechnung erstellen die auch.

Wertverlust wird i.d.R. per Scheck an dich gezahlt. Anwalt wird notwendig wenn Unklarheiten wie es zum Unfall kam bestehen.

Bevor die gegnerische Versicherung nicht die Übernahme der Kosten schriftlich bestätigt hat, würde ich das nicht machen...:)

am 16. Dezember 2007 um 9:45

Ich würde in jedem Fall - vor allem wenn Verkehrs-Rechtschutzvers. besteht - einen Anwalt beauftragen.

Hatte gerade auch Schaden am Heckstossfänger. Dieser kostet bei Audi rd. 245 Euro netto. Lackieren zw. 150-200 Euro, wenn man den Lakierer selber aufsucht und nicht über die Audi-Werkstatt vermitteln lässt.

Viel Erfolg!

Zitat:

Original geschrieben von manix87

 

Was kann ich alles von der gegnerischen Versicherung rausholen? Hat jemand erfahren darin?

10% des Wertes vom Auto??? (wertverlusst)???

Leihwagen bzw. Ausfallgeld??? (weiss jemand wieviel man bei einen Audi A6 bekommt)

 

Schöne grüße

 

Manuel

Der Nutzungsausfall für einen A6 beträgt je nach Modell zwischen 40 und 70 Euro / Tag .

Thema rausholen : es ist nicht der Sinn und Zweck einer Versicherung etwas auf Kosten aller "rauszuholen". Dein Fahrzeug soll repariert werden und alle Dir entstandenen Schäden abgegolten werden . Dazu gehört , das man die Schadenssumme selber möglichst klein hält , beispielsweise als Leihfahrzeug 1-2 Klassen tiefer einsteigt . Die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug will man ja ungerne selber tragen.

Wenn der Kostenvoranschlag ( ev. vom Gutachter wg. Wertminderung und/oder Nutzungsausfall) von der gegnerischen Versicherung akzeptiert wurde , wird das Fahrzeug entweder von der Werkstatt instandgesetzt oder man nimmt die Kohle ( ohne MwSt.) und repariert selber , oder läßt es ganz sein.

10% Wertverlust in Anbetracht des (optisch) bescheidenen Schadens ist , mit verlaub gesagt , lächerlich.

Wenn es mit Lackieren getan ist , kannst Du den Wertverlust gleich knicken .

Mometan ist ja noch nicht mal klar , ob und inwieweit , andere Teile in Mitleidenschaft gezogen worden sind . Ev. ist der Selbstbehalt der RV ( so überhaupt vorhanden)höher als der Schaden . Da würde ich mit der Hinzuziehung eines RA doch noch etwas warten . Scheint mir etwas mit "Kanonen auf Spatzen geschossen" zu sein.

... besser zwei oder vielleicht doch lieber drei Anwälte einschalten. Dann kann man noch mehr "rausholen".

Ein Schleudertrauma sollte doch noch mindestens drin sein oder?

Weiter so ...

42W203

Zitat:

Original geschrieben von 42w203

... besser zwei oder vielleicht doch lieber drei Anwälte einschalten. Dann kann man noch mehr "rausholen".

Ein Schleudertrauma sollte doch noch mindestens drin sein oder?

Weiter so ...

42W203

Vielleicht gibt es ja Anhaltspunkte direkt vor ein US-Gericht zu ziehen. Da kommt stets

mind. 1 Mrd. US-Dollar raus, unabhängig vom Sachverhalt. Also überlege, welche Gründe es hierfür gibt. Wenn es keine Gründe gibt, egal - überlege. Sicher lag im Umkreis von 100 km eine Coladose rum. Das reicht dir. Zum Start direkt den besten Anwalt nehmen. Kosten egal. Geh direkt in die vollen, auch 10.000 Euro am Tag sind angemessen, besser mehr.

Viel Erfolg.

Zitat:

Original geschrieben von 42w203

... besser zwei oder vielleicht doch lieber drei Anwälte einschalten. Dann kann man noch mehr "rausholen".

Ein Schleudertrauma sollte doch noch mindestens drin sein oder?

Weiter so ...

42W203

Ich würde mich in Grund und Boden schämen eine solche Aussage hier in das Forum zu stellen...!!!

Das sind vergleichbar solche Leute die, wenn sie durch Schwarzarbeit im Krankenstand erwischt werdem und gekündigt bekommen und dann vor einem Arbeitsgericht noch eine Abfindung herausholen wollen...

So was habe ich gefressen...

@taxia6

 

Hallo!

Das ist doch gar nicht Deine Art! Ich denke der Beitrag von 42w203 war nur ironisch gemeint! So habe ich das jedenfalls verstanden!

 

Viele Grüße

 

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