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Auffahrunfall durch Rollerfahrer - Rechnung gekürzt wegen "BMW-Urteil"?

Themenstarteram 13. April 2012 um 12:46

Hallo zusammen,

 

mir ist letztens ein Rollerfahrer hinten draufgefahren (Stoßstange+Heckklappe), Schaden lt. Gutachter 1900,- netto. Die Versicherung (HUK) hat diese um ca. 100,- Euro gekürzt; Grund: gekürzte Verrechnungssätze lt. DEKRA Gutachten (Entscheidung BGH vom 23.02.2010 - BMW-Urteil?).

 

a) Ist das rechntens? Leider sind sowohl mein Anwalt als auch der Sachverständiger zurzeit im Urlaub.

b) Mein Sachverständiger meinte bei der Begutachtung, das ich den Schaden selbst reparieren lassen kann, auch durch einen Bekannten (Lackierer). Ich solle aber nach der Instandsetzung nochmal zu ihm mit dem Wagen wegen einem neuen Foto, quasi das das Fahrzeug wieder i. O. ist.

 

Welche Nachteile hätte ich, wenn ich das nicht reparieren lasse, z. B. bei einem erneuten Unfall o. ä.? Wird der Schaden irgendwo z. B. an einer zentralen Stelle registriert?

 

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema
am 13. April 2012 um 14:10

Es gibt nur noch den GDV - nachzulesen u.a. bei Wikipedia

 

1948 wurde der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. als Branchenvertretung für spartenübergreifende Fragestellungen gegründet. Daneben existierten zunächst mehrere Fachverbände. 1995 schlossen sich zunächst der Verband der Transportversicherer, der Verband der Sachversicherer und der HUK-Verband zum Verband der Schadenversicherer zusammen. 1996 erfolgte ein Zusammenschluss des Verbandes der Schadenversicherer mit dem Verband der Lebensversicherer und dem GDV zum neuen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. 1998 verlegte der Verband seinen Sitz nach Berlin.

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Moin,

 

so weit ich weiß, wird jeder Schaden den HUK - Verband gemeldet, damit sie für das übernächste Jahr die Typklassen einstufungen nach oben oder unten empfehlen können.

 

am 13. April 2012 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

so weit ich weiß, wird jeder Schaden den HUK - Verband gemeldet, damit sie für das übernächste Jahr die Typklassen einstufungen nach oben oder unten empfehlen können.

Mal wieder völlig am Thema vorbei...

am 13. April 2012 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von bmw320i

 

a) Ist das rechntens? Leider sind sowohl mein Anwalt als auch der Sachverständiger zurzeit im Urlaub.

b) Mein Sachverständiger meinte bei der Begutachtung, das ich den Schaden selbst reparieren lassen kann, auch durch einen Bekannten (Lackierer). Ich solle aber nach der Instandsetzung nochmal zu ihm mit dem Wagen wegen einem neuen Foto, quasi das das Fahrzeug wieder i. O. ist.

Welche Nachteile hätte ich, wenn ich das nicht reparieren lasse, z. B. bei einem erneuten Unfall o. ä.? Wird der Schaden irgendwo z. B. an einer zentralen Stelle registriert?

Danke vorab.

Zu a:

Hängt von einigen Kriterien ab, z.B. Alter und Scheckheftpflege des Fahrzeugs.

Zu b:

Bei einem erneuten Schaden ist der Altschaden anzugeben und wird entsprechend vom Neuschaden, bzw. der Schadenerweiterung abgezogen.

Du kannst davon ausgehen, dass die Daten in der HIS gespeichert werden.

am 13. April 2012 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

so weit ich weiß, wird jeder Schaden den HUK - Verband gemeldet, damit sie für das übernächste Jahr die Typklassen einstufungen nach oben oder unten empfehlen können.

Ja, bei TK- und VK-Schäden... Aber hier handelt es sich um einen Haftplichtschaden. Nach Deiner Theorie müsste ein Golf dann ja teurer sein, weil der statistisch gesehen auch viel öfter Opfer in einem Verkehrsunfall ist.

 

Der Schaden wird insoweit gespeichert, dass bei einem erneuten Schaden keine Altschäden bezahlt werden. Das spielt natürlich nur eine Rolle, wenn es nicht (offiziell) repariert wird.

Manno, ihr bringt mich alle ganz durcheinander.

Ich dachte, es gibt einerseits den GDV, der die Typklassen festlegt (ist der HUK-Verband die Konkurrenz??) und andererseits das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, wo solche Schäden ggf. gespeichert werden, damit Sie nicht unrepariert nach einem zweiten Schaden nochmal abgerechnet werden...

Ja, wie isset denn nu?:D

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Manno, ihr bringt mich alle ganz durcheinander.

 

Ich dachte, es gibt einerseits den GDV, der die Typklassen festlegt (ist der HUK-Verband die Konkurrenz??) und andererseits das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, wo solche Schäden ggf. gespeichert werden, damit Sie nicht unrepariert nach einem zweiten Schaden nochmal abgerechnet werden...

 

Ja, wie isset denn nu?:D

Der GDV betrifft alle Sparten, der HUK Verband sollte die Sparten Haftpflicht - Unfall - Kraft im GDV abdecken.

 

Nicht zu verwechseln mit der HUK - Coburg (Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter).

 

Ich lasse mich gerne belehren, falls es nicht so ist.

 

am 13. April 2012 um 14:10

Es gibt nur noch den GDV - nachzulesen u.a. bei Wikipedia

 

1948 wurde der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. als Branchenvertretung für spartenübergreifende Fragestellungen gegründet. Daneben existierten zunächst mehrere Fachverbände. 1995 schlossen sich zunächst der Verband der Transportversicherer, der Verband der Sachversicherer und der HUK-Verband zum Verband der Schadenversicherer zusammen. 1996 erfolgte ein Zusammenschluss des Verbandes der Schadenversicherer mit dem Verband der Lebensversicherer und dem GDV zum neuen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. 1998 verlegte der Verband seinen Sitz nach Berlin.

Themenstarteram 13. April 2012 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

so weit ich weiß, wird jeder Schaden den HUK - Verband gemeldet, damit sie für das übernächste Jahr die Typklassen einstufungen nach oben oder unten empfehlen können.

Ja, bei TK- und VK-Schäden... Aber hier handelt es sich um einen Haftplichtschaden. Nach Deiner Theorie müsste ein Golf dann ja teurer sein, weil der statistisch gesehen auch viel öfter Opfer in einem Verkehrsunfall ist.

 

Der Schaden wird insoweit gespeichert, dass bei einem erneuten Schaden keine Altschäden bezahlt werden. Das spielt natürlich nur eine Rolle, wenn es nicht (offiziell) repariert wird.

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Themenstarteram 13. April 2012 um 14:45

Blödes Smartphone....

Gilt das mit dem Altschadenabzug generell bei jedem weiteren Schaden oder nur für den Schaden an der gleichen Stelle? Darf ich denn den Schaden durch meinen Bekannten abnehmen und durch den Gutachter abnehmen lassen? Lohnt sich denn eine Reparatur?

Zitat:

Original geschrieben von bmw320i

a) Ist das rechntens?

wenn dein fahrzeug nicht durchgehend bei bmw scheckheftgepflegt wurde, kann das durchaus rechtens sein...

Zitat:

Ich solle aber nach der Instandsetzung nochmal zu ihm mit dem Wagen wegen einem neuen Foto, quasi das das Fahrzeug wieder i. O. ist.

das hat eher damit zu tun, das du dann nutzungsausfall geltend machen kannst...

Zitat:

Lohnt sich denn eine Reparatur?

das musst du selbst entscheiden!

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Es gibt nur noch den GDV - nachzulesen u.a. bei Wikipedia

1948 wurde der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. als Branchenvertretung für spartenübergreifende Fragestellungen gegründet. Daneben existierten zunächst mehrere Fachverbände. 1995 schlossen sich zunächst der Verband der Transportversicherer, der Verband der Sachversicherer und der HUK-Verband zum Verband der Schadenversicherer zusammen. 1996 erfolgte ein Zusammenschluss des Verbandes der Schadenversicherer mit dem Verband der Lebensversicherer und dem GDV zum neuen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. 1998 verlegte der Verband seinen Sitz nach Berlin.

Ich danke dir - ich dachte schon, ich spreche immer mit den falschen...:)

Themenstarteram 14. April 2012 um 7:59

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von bmw320i

a) Ist das rechntens?

wenn dein fahrzeug nicht durchgehend bei bmw scheckheftgepflegt wurde, kann das durchaus rechtens sein...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Ich solle aber nach der Instandsetzung nochmal zu ihm mit dem Wagen wegen einem neuen Foto, quasi das das Fahrzeug wieder i. O. ist.

das hat eher damit zu tun, das du dann nutzungsausfall geltend machen kannst...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Lohnt sich denn eine Reparatur?

das musst du selbst entscheiden!

Der Wagen ist durchgehend scheckheftgepflegt. Mit der Reparatur meine ich, das es mich persönlich nicht stört (sind nur Kratzer), aber was genau passiert mit der Berechnung des Schadens bei einem erneuten Unfall?

am 14. April 2012 um 8:17

wird der schaden fachgerecht instandgesetzt, gibts bei einem weiteren unfall wieder schadenersatz.

rechnest du fiktiv ab, muss bei einem weiteren unfall eine schadenerweiterung eingetreten sein.

(kaputter als kaputt geht ja nicht)

hast du einen kratzer vom ausparken am stossfaenger und erhaelst dafuer das geld (austausch/lackierung kompl.stossfaenger) und ein weiterer macht dir nen kratzer rein, gibts nix.

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

wird der schaden fachgerecht instandgesetzt, gibts bei einem weiteren unfall wieder schadenersatz.

rechnest du fiktiv ab, muss bei einem weiteren unfall eine schadenerweiterung eingetreten sein.

(kaputter als kaputt geht ja nicht)

 

hast du einen kratzer vom ausparken am stossfaenger und erhaelst dafuer das geld (austausch/lackierung kompl.stossfaenger) und ein weiterer macht dir nen kratzer rein, gibts nix.

Das ist logisch. Fiktiv abgerechnet habe ich ja. Fachgerecht meinst Du warscheinlich Instandsetzung durch eine Fachwerkstatt mit Rechnung.

 

Ich frage mich nur, warum der Sachverständiger mir das nach der Instandsetzung abnehmen will. Dann müßte es ja reichen, wenn man nichts mehr sieht, auch ohne Rechnung?

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