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Auffahrunfall; Führerscheinneuling; nicht eigenes Auto ?!?!?!HILFE

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 16:18

Hallo,

bin vor ca. 1 woche mit einem, vom Bekannten geliehenen Renault an einer Ampel einem BMW 7er aufgefahren, ein wirklich kleiner ditsch nur, man sah von mir nur die umrisse des nummerschilds bei ihm an der Stoßstange.

Haben Adressen usw ausgetauscht und er sagte er rufe mich an...

heute hat mich seine Tochter angerufen, ihr Vater hat den BMW geleased und war in einer Freien Werkstatt um nen kostenvoranschlag machen zu lassen, die wekrstatt sagt es werden wohl 1100 €. Der BMW händler oder wer auch immer sagt aber das das ganze bei BMW repariert werden muss...

habe den schaden bis heute weder meinem bakannten noch der versicherung gemeldet, aus angst...

bin im November 18 geworden.

bekomme morgen von der Tochter des Geschädigten die unterlagen der werkstatt usw...

wenn ich meinen bekannten heute noch erreichen kann, werde ich es ihm sofort sagen, und er sol doch dann bitte die versicherung verständigen...

was kann mein zögern für Folgen haben (versicherung usw.... ?!)

Bitte um antwort, habe nen unglaublich schlechtes gewissen aufgrund der sache....

 

danke für antworten...

Beste Antwort im Thema

wenn der "bumspartner" einverstanden ist , und es nur ! bei der lackierung liegen sollte..

"smartrepair oder dellendoktor" koennen ohne qualitativ negativ zu sein auch ettliche EUR sparen.

Harry

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Naja. Sicher hätte es sich gehört, deinen Bekannten zu informieren - das war ziemlich feige, aber versicherungstechnisch nicht relevant; hier hast du eher ein moralisches Problem.

Daß du deine Adresse mitgeteilt hast, war richtig und ausreichend. Schließlich kannst du deine Versicherung bzw. die des Bekannten da komplett rauslassen, wenn du den Schaden selbst zahlst. Allerdings wird das in der BMW-Werkstatt wohl teurer werden als in der Freien, und die Leasinggesellschaft hat das Recht, darauf zu bestehen. Insofern würde ich der Versicherung des Schaden melden - die wird auch dafür Sorge tragen, dass keine unberechtigten Posten abgerechnet werden (evtl. Vorschäden o.ä.). Schaden rückkaufen kannst du immer noch.

Fazit: dumm war's, aber straffällig bist du damit nicht geworden.

~

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Naja. Sicher hätte es sich gehört, deinen Bekannten zu informieren - das war ziemlich feige, aber versicherungstechnisch nicht relevant; hier hast du eher ein moralisches Problem.

Daß du deine Adresse mitgeteilt hast, war richtig und ausreichend. Schließlich kannst du deine Versicherung bzw. die des Bekannten da komplett rauslassen, wenn du den Schaden selbst zahlst. Allerdings wird das in der BMW-Werkstatt wohl teurer werden als in der Freien, und die Leasinggesellschaft hat das Recht, darauf zu bestehen. Insofern würde ich der Versicherung des Schaden melden - die wird auch dafür Sorge tragen, dass keine unberechtigten Posten abgerechnet werden (evtl. Vorschäden o.ä.). Schaden rückkaufen kannst du immer noch.

Fazit: dumm war's, aber straffällig bist du damit nicht geworden.

~

Soweit ok, aber war der TE als Fahrer eingetragen? Versicherung zahlt zwar den schaden, kann sich aber je nach AKB beim Versicherungsnehmer in Form einer Konventionalstrafe wegen Obligenheitsverletzung unbeliebt machen. Die wird wohl der Freund an den TE weiterreichen. Jetzt stellt sich die Frage, was billiger ist.

BMW-Rechnung oder Rückstufung des Schadensfreiheitsrabttes, auch auf die Jahre gesehen, damit verbundene Prämienerhöhungen plus Konventionalstrafe. Also eine Frage der Gewinn und Verlust-Rechnung. Was der Spass den VN kostet? Darüber gibt der Versicherer gerne auskunft

Wieso muß er irgendwo eingetragen sein?

Einziges Problem wäre dann, wenn lt. Versicherungsbedingungen Fahrerausschluß unter 23 und/oder Beschränkung des Fahrerkreises. Davon hat der TE aber nichts geschrieben - wenn das also nicht gegeben ist, hat die VS überhaupt keinen Grund, die Regulierung abzulehnen bzw. sich den Schaden zurückzuholen.

~

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 20:35

Danke für die schnellen antworten.

Konnte meinen Bekannten bis jetzt leider nicht erreichen.

Werde ihn dann aber auch fragen wie das mit einer evtl. Fahrerwechsel (wie auch immer sich das nennt) ist, ob er das so geregelt hat das nur er fahren darf.

Ist es vllt. relevant das das Auto Vollkasko versichert ist ?!

Hoffe das mein Bekannter durch diese Sache nicht zu sehr in die ???Bredullie??? kommt. Wäre ziemlich Schade um die Freundschaft.

Kann ich als nicht Wagenführer auch die versicherung verständigen??? Und wie sieht es mit einer Frist aus um einen solchen schaden zu melden. Sollte ich mit dem "Aufgefahrenem" reden das wir der Versicherung sagen das die sache erst am freitag passiert ist ?!

 

Danke nochmals für die antworten !

 

bleib einfach bei der wahrheit.

wenn jemand (so dumm es auch gelaufen sein mag) deswegen eine freundschaft "kuendigt" war es eh keine freundschaft

beruhig dich erstmal:)

Harry

vollkasko ist nicht relavant, außer für den eigenen schaden.

du kannst dich nicht mit der versicherung verständigen, da du nicht versicherungsnehmer bist.

warum wichtig ob als fahrer eingeragen? Manche Versicherungen lassen sich die Daten vom jüngsten Fahrer geben und berechnen damit die prämie. ( Geburtsdatum, Geschlecht, Punkte, Teilnahme Begleitetes Fahren, oder ähnliches werden zur Prämien gestalltung abgefragt). Ist als Fahrer nur der VN eingetragen könnte es eng werden.

Andere Kombinationen könnten sein:

VN und (Ehe)Partner ab 25 in häuslicher Gemeinschaft.

Junger Nutzer unter XX Jahren.

Beliebiger Nutzer ab XX Jahren.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von toOx

Danke für die schnellen antworten.

Konnte meinen Bekannten bis jetzt leider nicht erreichen.

Werde ihn dann aber auch fragen wie das mit einer evtl. Fahrerwechsel (wie auch immer sich das nennt) ist, ob er das so geregelt hat das nur er fahren darf.

Ist es vllt. relevant das das Auto Vollkasko versichert ist ?!

Hoffe das mein Bekannter durch diese Sache nicht zu sehr in die ???Bredullie??? kommt. Wäre ziemlich Schade um die Freundschaft.

Kann ich als nicht Wagenführer auch die versicherung verständigen??? Und wie sieht es mit einer Frist aus um einen solchen schaden zu melden. Sollte ich mit dem "Aufgefahrenem" reden das wir der Versicherung sagen das die sache erst am freitag passiert ist ?!

 

Danke nochmals für die antworten !

1.) Vollkasko hat mit Fremdschaden nichts zu tun, sondern deckt nur den am eigenen Fahrzeug entstandenen.

2.) Du kannst auch als Fahrer die VS verständigen - ob's Sinn macht, sei bezweifelt. Du mußt es eh deinem Bekannten sagen - dann soll er sich selbst drum kümmern. Schließlich muß ER ja nachher auch einen evtl. Schadensrückkauf in die Wege leiten.

3.) Nochmal: Du MUßT deine VS von dir aus nicht informieren, das tut spätestens der Gegner, da die VS nur Schäden ersetzt, die von ihm eingefordert werden. Also hast du auch keine Fristen versäumt. Ich rate dir trotzdem, es umgehend zu tun, s.o. Du kannst davon ausgehen, dass die Leasinggesellschaft alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpft und der Schaden sicher kein Schnäppchen wird.

4.) Siehe Harry. Vergiß es.

~

Zum obigen Beitrag nur soviel:

Die Versicherung nimmt keine Schadensmeldung vom TE entgegen, da du weder VN noch geschädigter ist. Die geben Ihn noch nicht mal Auskunft, ob der Halter dort versichert ist, alles gemäß datenschutz.

Zitat:

Original geschrieben von habanos

warum wichtig ob als fahrer eingeragen? Manche Versicherungen lassen sich die Daten vom jüngsten Fahrer geben und berechnen damit die prämie. ( Geburtsdatum, Geschlecht, Punkte, Teilnahme Begleitetes Fahren, oder ähnliches werden zur Prämien gestalltung abgefragt). Ist als Fahrer nur der VN eingetragen könnte es eng werden.

Du verwechselst Einschluß und Ausschluß - aber egal.

;) Delle

~

Zitat:

Original geschrieben von habanos

Zum obigen Beitrag nur soviel:

Die Versicherung nimmt keine Schadensmeldung vom TE entgegen, da du weder VN noch geschädigter ist. Die geben Ihn noch nicht mal Auskunft, ob der Halter dort versichert ist, alles gemäß datenschutz.

D'accord, ich formuliere es um: Du solltest auf deinen Bekannten einwirken, dass er die VS verständigt.

~

versicherungen tragen Fahrzeugnutzer ein, am liebsten noch mit namen als Policenpartner. einzig bei" jeglicher Nutzer ab XX Jahre" ist kein namen erforderlich :)

Zitat:

Original geschrieben von toOx

Kann ich als nicht Wagenführer auch die versicherung verständigen???

klar....

allerdings bist du nicht vertragsnehmer und deshalb auch (salopp gesagt) in keinster weise "unterschriftberechtigt"........

Zitat:

Original geschrieben von toOx

Und wie sieht es mit einer Frist aus um einen solchen schaden zu melden.

ein schaden sollte schnellstmöglich bzw. zeitnah gemeldet werden...

Zitat:

Original geschrieben von toOx

Sollte ich mit dem "Aufgefahrenem" reden das wir der Versicherung sagen das die sache erst am freitag passiert ist ?!

genau.....

die sache ist am freitag passiert und der kva der werkstatt ist vom donnerstag davor.... :p

das lackieren der stoßstange wird in der bmw werkstatt um die 700-1200€ kosten, wenn du dieses geld so zur verfügung hast, dann gibs doch dem unfallgegner direkt....die sache über die vs laufen lassen und dann die folgekosten der hochstufung usw. zu tragen kann durchaus deutlich höher ausfallen....

 

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 23:15

 

das lackieren der stoßstange wird in der bmw werkstatt um die 700-1200€ kosten, wenn du dieses geld so zur verfügung hast, dann gibs doch dem unfallgegner direkt....

siehe oben, bin grade 18, wie denkst du sollte ich 1200 euro haben ?! ich bin dauerpleite, so dumm das klingt.

und als azubi, würde ich die einzige möglichkeit in einer Ratenzahlung sehen.

danke für die Ratschläge, gut das man hier kompetent beraten wird, und nicht so dumme sprüche kommen wie, selbst schuld oder oder oder....

wenn der "bumspartner" einverstanden ist , und es nur ! bei der lackierung liegen sollte..

"smartrepair oder dellendoktor" koennen ohne qualitativ negativ zu sein auch ettliche EUR sparen.

Harry

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