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Auffahrunfall Gutachten oder reicht KVA?

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 8:21

Guten Morgen zusammen,

nur auf die Schnelle...

Auffahrunfall auf ein fremdes Heck, Schulfrage ist klar (unsere Seite).

Stoßstange ist minimal (wirklich minimal) am Nummernschild eingedötscht, gut, ist so.

Es gab allerdings einen Vorschaden, ein deutlich sichtbarer Parkschaden an der Außenseite, ich habe keinen Schimmer ob dieser überhaupt berücksichtigt wurde.

Laut Aussage des UG und dem KVA kostet die Stoßstange samt Lackierung 700-800 Euro.

Wir würden gerne aus eigener Tasche zahlen - wären dann die 700-800 Euro auszuzahlen oder abzüglich MwSt etc.? Dürfte doch im Endeffekt einer fiktiven Abrechnung gleichkommen, oder?

Jetzt ist meine Frage ob man unbedingt ein Gutachten erstellen lassen muss (wer zahlt wenn es nicht durch die Versicherung in Auftrag gegeben wird?)?

Der Unfallgegner lässt eins erstellen, ohne Absprache, was die Kosten meiner Meinung nach unnötig in die Höhe treibt.

Vielleicht weiß jemand bescheid darüber.

Besten Dank im Voraus und Grüße

Daniel

P.S.: Bevor ein falscher Eindruck entsteht: es geht hier nicht darum den Schaden nicht zu zahlen. Schlußendlich waren wir schuld und fertig. Irgendwie geht mir aber die Summer für diese 08/15 Stoßstange und dem Vorschaden (der sichtbarer ist als der neue) nicht aus dem Kopf. Vielleicht interpretiere ich da auch zu viel rein...:rolleyes:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

 

der Vorschaden kann nur durch ein Gutachten bewertet werden.

 

Ebenfalls kann es bei alteren Fahrzeugen durchaus sein das die "geringen" Reparaturkosten den Fahrzeugwert schon übersteigen. Auch das kann nur mittel Gutachten festgestellt werden.

 

Gruß tobias

So ist es tobi....:)

 

Es kommt natürlich drauf an ob und wie der Altschaden berücksichtigt wurde.

 

Wäre der Stoßfänger so beschädigt, das er aufgrund des Altschaden schon hätte erneuert werden müssen, dann hat der Geschädigte lediglich Anspruch auf die "Wiederherstellung" im Schadenbereich zum Beispiel "Stoßfänger mittig instandsetzen und örtlich lackieren"

 

Wäre er nach dem Altschaden noch zu verwenden und er muss nach diesem Schaden neu, dan müsste ein neuer Stoßfängr kalkuliert werden, natürlich mit Abzügen für einen Vorteilsausgleich, da der Altschaden ja zwangsläufig mit beseitigt wird. 

 

Für solche Fälle gibt es dann den Sachverständigen.......:D

 

 

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Hi,

wenn der Unfallgegner den Schaden reparieren lässt mußt du die Werkstattrechnung begleichen. Dürfte dann eben die 600-800€ sein.

Wenn er den Schaden nicht beheben will wären es 19% weniger,aber von was 600 oder 800€ :D mir scheint das war eher ne grobe Schätzung und kein schriftlicher Kostenvoranschlag ;)

Der Unfallgegner kann auch ruhig mit deiner versicherung abrechnen,bei der schadenshöhe will die nur den Kostenvoranschlag der versicherung. Und du kannst den Schaden dann bei deiner versicherung zurückkaufen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 10:06

Interessant finde ich gerade dass bei dieser Summe (und dem Minischaden bei der ollen Karre) von einem Bagatellschaden ausgegangen werden kann.

Bagatellschaden und Gutachten ist blödsinn, zumal es zumindest unsere Versicherung nicht zahlt - und wir eh nicht.

Also... ich persönlich hätte es deutlich angenehmer und unbürokratischer abgewickelt was für beide Seite von Vorteil wäre, aber bitte... :rolleyes:

Wir warten mal ab was kommt ;-)

Hallo,

besprich das mit deiner Versicherung und teile denen mit, dass ein Vorschaden vorliegt.

Vermutlich werden die einen Gutachter beauftragen, den du aber, im Falle des Schadenrückkaufs, nicht zu zahlen hättest.

Liebe Grüße

Herbert

(Wann) muß man seine Versicherung den Wunsch des

Schadensrückkaufes eigentlich mitteilen?

Bieten die den immer an? Muß ich den "vorher" anmelden?

Gibt`s da Fristen?

Am schlauesten wäre doch die Rückkaufoption nach

abgeschlossener Abwicklung, wenn der Gesamtbetrag feststeht.

Muß man den kompletten Schaden zurückkaufen?

( RepKosten, Ersatzwagen, Nutzungsausfall.....)

Prinzipiell natürlich eine Frage meines Vertrages,

aber wie sieht`s generell aus?

Zitat:

Original geschrieben von onzlaught

Am schlauesten wäre doch die Rückkaufoption nach

abgeschlossener Abwicklung, wenn der Gesamtbetrag feststeht.

Deswegen macht mans auch genau dann.

 

Zitat:

Original geschrieben von onzlaught

Muß man den kompletten Schaden zurückkaufen?

( RepKosten, Ersatzwagen, Nutzungsausfall.....)

Sobald die Versicherung 1€ begleicht wird dein SFR belastet, unabhängig von der Summe.

Nur einen Teil zurückzukaufen ist wirtschaftlich also nicht wirklich sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

besprich das mit deiner Versicherung und teile denen mit, dass ein Vorschaden vorliegt.

Vermutlich werden die einen Gutachter beauftragen, den du aber, im Falle des Schadenrückkaufs, nicht zu zahlen hättest.

Liebe Grüße

Herbert

aber nur wenn der Unfallgegner so blöd ist und sich darauf einlässt.

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710

...

Bagatellschaden und Gutachten ist blödsinn, zumal es zumindest unsere Versicherung nicht zahlt - und wir eh nicht.

...

Da sei Dir mal nicht so sicher!

Wer was zahlen muß wird im Streitfall letztendlich von einem Gericht entschieden.

Genau so ist das.

Was bezahlt wird und was nicht entscheidet nämlich nicht derjenige, der den Schaden verursacht hat.

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 13:11

Das wurde doch schonmal gerichtlich beschlossen dass bei so einer geringen Summe kein Gutachten in Auftrag gegeben werden muss?

Wenn der Vorschaden noch nicht berücksichtigt wurde (was ich fast vermute), kommen da ja nochmal ein paar Euro runter.

Ich meine.. der neue Schaden ist unauffälliger als der alte - sei es drum.

Die an den Tag gelegte Vorgehensweise ist leicht unnötig...

Wir werden es sehen ;-)

Hi,

der Vorschaden kann nur durch ein Gutachten bewertet werden.

Ebenfalls kann es bei alteren Fahrzeugen durchaus sein das die "geringen" Reparaturkosten den Fahrzeugwert schon übersteigen. Auch das kann nur mittel Gutachten festgestellt werden.

Mach deinem Unfallgegner doch ein Angebot. 500€ bar auf die Hand oder es läuft über die Versicherung.

Gruß tobias

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

 

der Vorschaden kann nur durch ein Gutachten bewertet werden.

 

Ebenfalls kann es bei alteren Fahrzeugen durchaus sein das die "geringen" Reparaturkosten den Fahrzeugwert schon übersteigen. Auch das kann nur mittel Gutachten festgestellt werden.

 

Gruß tobias

So ist es tobi....:)

 

Es kommt natürlich drauf an ob und wie der Altschaden berücksichtigt wurde.

 

Wäre der Stoßfänger so beschädigt, das er aufgrund des Altschaden schon hätte erneuert werden müssen, dann hat der Geschädigte lediglich Anspruch auf die "Wiederherstellung" im Schadenbereich zum Beispiel "Stoßfänger mittig instandsetzen und örtlich lackieren"

 

Wäre er nach dem Altschaden noch zu verwenden und er muss nach diesem Schaden neu, dan müsste ein neuer Stoßfängr kalkuliert werden, natürlich mit Abzügen für einen Vorteilsausgleich, da der Altschaden ja zwangsläufig mit beseitigt wird. 

 

Für solche Fälle gibt es dann den Sachverständigen.......:D

 

 

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

besprich das mit deiner Versicherung und teile denen mit, dass ein Vorschaden vorliegt.

Vermutlich werden die einen Gutachter beauftragen, den du aber, im Falle des Schadenrückkaufs, nicht zu zahlen hättest.

aber nur wenn der Unfallgegner so blöd ist und sich darauf einlässt.

Hallo,

dann erkläre mir bitte, wie der Unfallgegner in dieser Situation an sein Geld kommen will.

Auf den Kosten eines eigenen Gutachters dürfte er sitzenbleiben, weil es sich, bei dem Vorschaden, um einen Bagatellschaden handeln dürfte.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 20:14

Der Vorschaden und der neue Schaden sind beides Bagatellschäden.

Mit beiden Schäden lässt es sich noch 100 Jahre fahren ohne dass die Stoßstange abfällt.

Das Nummerschild könnte neu, aber auch das ist eher Ansichtssache. Der Wert des Autos ist dadurch nicht erheblich gesunken.. :rolleyes:

Ich persönlich würde mich mit 400 Euro zufrieden geben... aber gut, wer sich die Mühe machen möchte und mehr dabei rausschlagen will...

Ne gebrauchte Schürze ohne Schäden kostet rund 150 Euro. Somit hätte ich noch 250 zum verprassen ;)

Ein Gutachten würde lediglich Kosten für das Unfallopfer bedeuten, schlussendlich hätte man weniger raus, was ja auch nicht in unserem Sinn ist.

Es wurde miteinander gesprochen - mal schauen was daraus wird.

 

Deine persönliche "Meinung" ob der Stoßfänger noch 100 Jahre hält oder nicht ist sowas von unwichtig.

 

Aber mach du mal ruhig dein Ding. Du weist ja sowieso alles besser und kennst dich super aus in der Schadenwelt. 

 

Ich frage mich nur immer wieder, warum hier Themen eröffnet werden, wenn die Fragesteller sich die Antworten auf Ihre Fragen dann selber geben.......:rolleyes:

 

Aber ist eigentlich auch egal. 

 

Tschaui

 

 

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