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Auffahrunfall - Gutachterkosten??? HILFE!
Hallo,
mir ist letztes Jahr im November einer beim Ausparken an mein Auto geprallt. Dabei wurde die Fahrertür und der Schweller beschädigt. Dies alles wurde damals von der Polizei aufgenommen.
Der Unfallverursacher bzw. Schuldige meldete dies auch bei seiner Versicherung.
Daraufhin ging ich zum Gutachter und ließ den Schaden begutachten.
Nach zwei Wochen kam auch sofort eine Überprüfung des Gutachtens durch die Versicherung und einen Scheck, den ich auch angenommen habe.
So nun nach knapp zwei Monaten bekomme ich vom Gutachter eine Rechnung in Höhe von 480EUR - darin steht auch "Sie haben zu Ihrem Gutachten eine Abtretungserklärung unterzeichnet.
Wieso soll ich jz die Gutachtenkosten übernehmen? Ich war doch nicht der Schuldige?
Was meint Ihr dazu?
Abtretungserklärung:
Eine Abtretungserklärung dient, wie es der Name schon sagt, zur Abtretung von vereinbarten Forderungen/Leistungen zwischen den unterzeichnenden Vertragspartnern. Vereinbaren Sie beispielsweise mit dem beauftragten Sachverständigen eine Abtretungserklärung über die entstehenden Gutachterkosten, so rechnet die Versicherung direkt mit dem von Ihnen beauftragten Sachverständigen ab. Somit brauchen Sie bei den Sachverständigengebühren nicht in Vorleistung gehen. Zusätzlichen Kosten entfallen somit.
Danke!
friki
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14 Antworten
Die Versicherung hat wahrscheinlich verpennt den Sachverständigen zu bezahlen.
Wobei ich noch dazu sagen muss, mein Gutachter habe ich mir selbst ausgesucht bzw. ging ich nach der Arbeit zum naheliegen. Gutachter.
Der Scheck, den ich angenommen habe, war auch weiter unter dem Betrag vom Gutachter.
Wie hoch war denn der Schaden? Ein Gutachter wird erst ab einer Schadenhöhe über Bagatellschaden von ca. 700€ hinzugezogen.
Hallo,
hast Du den Gutachter schon angesprochen?
Hast Du gegenüber der gegnerischen Versicherung eine Verzichtserklärung oder etwas ähnliches unterschrieben?
Liebe Grüße
Herbert
wozu holst du dir nen gutachter, wenn du dich eh mit weniger als im gutachten angegeben zufrieden stellst??
und ja, du bist vertragspartner des ga, also ist es richtig das er an dich heran tritt wenn die vers. nicht bezahlt hat, du kannst aber die kosten evtl., unter den oben genannten ausschlüssen von der vers. zurückholen
wie hoch war denn lt ga der schaden und wie hoch der scheck??
Der Schaden war lt. Gutachter über 2300EUR hoch - ich nahm ein Scheck von etwa 1400EUR an. Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben. Nur den Scheck angenommen abzgl. 19%, da ich mein Schaden nicht reparieren ließ.
Bei der Summe ist es ja kein Bagatellschaden mehr. Die Versicherung hat es bestimmt nur vergessen. Hast du schon bei der Versicherung nachgefragt?
Zitat:
Original geschrieben von friki2012
Der Schaden war lt. Gutachter über 2300EUR hoch - ich nahm ein Scheck von etwa 1400EUR an. Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben. Nur den Scheck angenommen abzgl. 19%, da ich mein Schaden nicht reparieren ließ.
Das ist dann so auch korrekt.
Hier gilt das, was im zweiten Beitrag des Threads gesagt wurde: Vermutlich wurde es seitens der Versicherung einfach nur verpennt, die Gutachterkosten zu bezahlen.
Das kann im täglichen Massengeschäft bei den Versicherungen mal passieren.
Angesichts der Schadenhöhe und des geschilderten Herganges gibt es nicht den geringsten Zweifel, dass die Gutachterkosten von der gegn. Versicherung zu übernehmen sind.
Ein kurzer Anruf am Montag sollte die Sache klären können.
Zitat:
Original geschrieben von friki2012
Der Schaden war lt. Gutachter über 2300EUR hoch - ich nahm ein Scheck von etwa 1400EUR an. Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben. Nur den Scheck angenommen abzgl. 19%, da ich mein Schaden nicht reparieren ließ.
Hallo, hat zwr jetzt nicht's mit dem Gutachter zu tun, aber was mich dennoch interessieren würde:
- Mit welcher Begründung hat die Versicherung dieAuszahlung auf 1400,- reduziert?
- Was unterimmst du um die restlichen 900Euro, die dir lt. Gutachten zustehen, zu erhalten?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von lancia56
Zitat:
Original geschrieben von friki2012
Der Schaden war lt. Gutachter über 2300EUR hoch - ich nahm ein Scheck von etwa 1400EUR an. Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben. Nur den Scheck angenommen abzgl. 19%, da ich mein Schaden nicht reparieren ließ.
Hallo, hat zwr jetzt nicht's mit dem Gutachter zu tun, aber was mich dennoch interessieren würde:
- Mit welcher Begründung hat die Versicherung dieAuszahlung auf 1400,- reduziert?
- Was unterimmst du um die restlichen 900Euro, die dir lt. Gutachten zustehen, zu erhalten?
Gruß
450 werden wohl der abzug der 19% mwst sein, fehlen noch 450
aber das is ja auch die frage die ich eingangs stellte,wieso nen ga,wenn man sich dann doch mit weniger zufrieden gibt??
Ich habe es so verstanden
Gesamtschaden ( incl Gutachterkosten) 2300 € - 480 € ( Gutachter von der Versicherung bezahlt)=1820 € - Mwst = 1529 €
Um genauers zu sagen müsste man mal das Gutachten sehen.
Zitat:
Gesamtschaden ( incl Gutachterkosten) 2300 € - 480 € ( Gutachter von der Versicherung bezahlt)=1820 € - Mwst = 1529 €
Um genauers zu sagen müsste man mal das Gutachten sehen.
Das wäre dann natürlich nicht korrekt aber durchaus eine Variante.
Es sollte sich doch dabei nicht um eine große Versicherung mit dem Schutzengel handeln?
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Zitat:
Das wäre dann natürlich nicht korrekt aber durchaus eine Variante.
Es sollte sich doch dabei nicht um eine große Versicherung mit dem P vorne handeln?
Kennst Du das Gutachten und den Schaden? Ich nicht. Daher weiß ich auch nicht, was hier korrekt ist und was nicht.
Dieses "Was im Gutachten steht, ist immer richtig" Getexte hilft doch keinem Menschen weiter und spricht auch nicht für neutrale Information.
Vielleicht hat die Versicherung die Zahlung vergessen. Das kommt vor.
Vielleicht hat die Büro-Tante vom SV aber auch einfach einen Geldeingang übersehen und zu unrecht beim Auftraggeber angemahnt? Kommt auch oft genug vor...
Wer weiß das schon?
Wie schon gesagt wurde, hilft hier einzig und allein der Anruf beim Versicherer. Erst dann kann man etwas zu korrekt und nicht korrekt sagen.