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Auffahrunfall: Hinterer Stoßfänger gebrochen - Fiktiv abrechnen sinnvoll?
Hallo,
mir ist jemand hinten drauf gefahren. Dabei ist die hintere Stoßstange gebrochen.
Meine Frage: Macht es Sinn, sich das Geld auszahlen zu lassen und den Stoßfänger irgendwo günstig gebraucht zu beschaffen + montieren zu lassen oder ist das eine Milchmädchenrechnung?
Hab sowas noch nie gehabt. Daher hoffe ich auf eure Erfahrungen.
Danke im Voraus!
Peter
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14 Antworten
Meiner Erfahrung nach lohnt sich sowas immer. Mir ist damals einer mit einer Anhängerkupplung in die Front Stoßstange rein gefahren. Kaum was zu sehen ein kleiner Lackschaden und ein gebrochenes Kunststoffgitter. Dann einen Bekannten beauftragt der Gutachter ist, der hat das alles geregelt und am Ende habe ich über 1000€ bekommen, weil in der Stoßstange noch etwas gebrochen und verzogen war etc. Für das Geld kannst du dann eine gebrauchte kaufen und die lackieren lassen und zahlst deutlich weniger dafür. Selbst eine neue inkl. Lackierung kostet noch weniger. Vorausgesetzt du lässt es nicht bei VW machen.
Meines Wissens zahlen die Versicherungen heutzutage nur die Netto-Schäden, die Brutto-Beträge bekommst du erst nach Rechnungsvorlage. Allerdings kann der Netto-Betrag immer noch hoch ausfallen, je nachdem wie hoch der Schaden beziffert wird.
Ob das alles rechtens ist, steht auf nem anderen Blatt
Mein Fall ging komplett über einen Gutachter inkl. Anwalt, von daher berhaupte ich mal, dass es da alles rechtens war. Du hast natürlich recht, wenn du dir das Geld auszahlen lässt bekommst du weniger als die Reparatur inkl. Teile kosten würde. Aber lohnen tut es sich ganz sicher trotzdem.
@Steve_3000
Das bei dir alles rechtens war, wollte ich nicht in Frage stellen. Sorry, falls es so rüberkam.
Ich meinte es so: Schadenswert wird beispielsweise auf 1190€ festgesetzt. Die Versicherung zahlt also netto nur 1000€ aus. Der Geschädigte besorgt sich jetzt Ersatzteile für 200€ und lässt sie für 300€ einbauen. Somit hätte er 500€ in die eigene Tasche gewirtschaftet. Ist natürlich moralisch nicht korrekt, aber würden 99 von 100 Leuten so machen.
Bei einer fiktiven Abrechnung ist die Rechtslage mittlerweile so, dass wie bereits erwähnt, erst einmal die MwSt. abgezogen wird.
Desweiteren kann die gegnerische Versicherung ab einen drei Jahre alten Fahrzeug die Kosten im Gutachten für Arbeitslohn, Material/Teile und Lackierung kürzen, sollte der Gutachter zum beispiel die Preise einer teuren Vertragswerkstatt zugrunde gelegt haben.
Die Versicherung könnte dann eine für die Versicherung arbeitende Werkstatt in deiner Nähe benennen und deren Arbeitslohn sowie die Preise für günstigere original Ersatzteile zugrunde legen.
Die im Gutachten aufgeführten Kosten einer teuren Vertragswerkstatt muss die gegnerische Versicherung hingegen akzeptieren, wenn sämtliche Inspektionen lückenlos in einer Vertragswerkstatt gemacht wurden, sowie eventuelle Vorschäden in einer Vertragswerkstatt repariert wurden. Wenn das zutrifft kann das Fahrzeug auch weit älter als drei Jahre sein!
ja, stimmt den Aspekt hatte ich vergessen. Bei mir wurde auch alles bei VW gemacht und ins Service Buch eingetragen daher konnte die Kostenberechnung auch mit VW Kosten berechnet werden.
Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten!
Habe eben mit der Versicherung des Verursachers telefoniert. Ich kann mir einen Gutachter bestellen. Macht es hierbei irgendeinen Unterschied, von wo der kommt? Oder kann ich da einfach bei der DEKRA anrufen?
Gruß
Peter
Bei meinen Schaden über 2.425 EUR laut Gutachten hat die gegnerische Versicherung kommentarlos erst einmal das Gutachten um ca. 600 EUR gekürzt, obwohl der Gutachter alle Seiten aus mein Serviceheft photographiert hat und dem Gutachten als Anlage mitgesandt hat.
Auf Nachfrage, warum das Gutachten gekürzt wurde hieß es erst einmal, die Versicherungen hätten nach aktueller Rechtsprechung das Recht dazu.
Erst nach meinen Hinweis auf das "Porsche-Urteil" und auf die Bilder aus meinen Serviceheft hieß es plötzlich, dass man es nochmals prüfen wolle. Wochen später bekam ich dann einen Schrieb, dass ich die Rechnung eines Vorschadens einreichen sollte. Der Unfall lag zwar schon fast vier Jahre zurück und wurde komplett von der gegnerischen Versicherung beglichen, aber meine Werkstatt hat mir anstandslos eine Rechnungskopie per Mail zukommen lassen.
Erst als ich diese Rechnung eingereicht habe, hat die Versicherung mir die einbehaltenen 600 EUR Nachgezahlt.
Zitat:
@lkwpeter2 schrieb am 31. Juli 2017 um 12:14:50 Uhr:
[.....]Habe eben mit der Versicherung des Verursachers telefoniert. Ich kann mir einen Gutachter bestellen. Macht es hierbei irgendeinen Unterschied, von wo der kommt? Oder kann ich da einfach bei der DEKRA anrufen?
Natürlich kannst du zu einen Gutachter deiner Wahl fahren und dazu musst du dir auch nicht die Genehmigung der gegnerischen Versicherung holen.
Ist dein Wagen nicht mehr fahrbereit?
Zitat:
@Collossus schrieb am 31. Juli 2017 um 11:45:27 Uhr:
@Steve_3000
Das bei dir alles rechtens war, wollte ich nicht in Frage stellen. Sorry, falls es so rüberkam.
Ich meinte es so: Schadenswert wird beispielsweise auf 1190€ festgesetzt. Die Versicherung zahlt also netto nur 1000€ aus. Der Geschädigte besorgt sich jetzt Ersatzteile für 200€ und lässt sie für 300€ einbauen. Somit hätte er 500€ in die eigene Tasche gewirtschaftet. Ist natürlich moralisch nicht korrekt, aber würden 99 von 100 Leuten so machen.
Es ist rechtens und auch moralisch in Ordnung. Schließlich ersparst du dem Schädiger bzw. dessen Versicherung in deinem Beispiel 190 Euro.
Moralisch fragwürdig ist allenfalls der § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, der vorsieht, dass die MwSt. nur ersetzt wird, soweit tatsächlich repariert wird.
@TE: suche dir einen Gutachter aus, im Zweifel kann deine Werkstatt einen empfehlen. Oder du gehst direkt zum Rechtsanwalt, kostet dich nichts
Gutachter + Anwalt einschalten. Ich hatte einen Auffahrunfall an meinem parkenden Golf und habe fast 3000 € netto rausbekommen. Gegnerische Versicherung hat dank Anwalt 3 mal nachgezahlt, bis ich auf den anfänglichen Betrag des Gutachters gekommen bin. Die erste Zahlung war der gekürzte Betrag des Gutachtens. Zweite Zahlung war die Kürzung der ersten Zahlung und die dritte Zahlung war die Entschädigung, für die Ausfallzeit während der Reparatur der Stoßstange. Mir ist eine junge Dame reingefahren und hat Gott sei Dank Ihre Telefonummer hinterlassen.
Jegliche Kosten wurden von der Gegnerischen Versicherung übernommen: Gutachter- und Anwaltskosten. Ich habe weder im Voraus, noch während des Prozesses irgendwelche Zahlungen vornehmen müssen.
Ich habe die Stoßstange selber gewechselt bei (eBay lackiert für 299 € neu erworben). Spaltmaße sind nicht die besten aber wen juckts.
Zitat:
Ich habe die Stoßstange selber gewechselt bei (eBay lackiert für 299 € neu erworben). Spaltmaße sind nicht die besten aber wen juckts.
Kann man sowas als Laie? Ich bin handwerklich geschickt und baue im Haus viel herum. Allerdings hab ich noch nie was am Auto gearbeitet (außer Lampenwechsel, usw.).
Zitat:
@lkwpeter2 schrieb am 1. August 2017 um 08:08:41 Uhr:
Zitat:
Ich habe die Stoßstange selber gewechselt bei (eBay lackiert für 299 € neu erworben). Spaltmaße sind nicht die besten aber wen juckts.
Kann man sowas als Laie? Ich bin handwerklich geschickt und baue im Haus viel herum. Allerdings hab ich noch nie was am Auto gearbeitet (außer Lampenwechsel, usw.).
Es ist meiner Meinung nach relativ einfach aber wenn du noch nie was am Auto gemacht hast, immer schwer zu sagen. Ich glaube folgende Schritte waren nötig:
Heckleuchten ausbauen
Kennzeichenbeleuchtung ausbauen
Heckdiffusor abnehmen ( glaube mit 2 Schrauben befestigt)
alle Schrauben lösen (unter Heckleuchte und im Radkasten. Die im Radkasten sind ohne Ausbau der Radhauschale etwas schwer zu erreichen. Ich habe die Radhausschale lediglich an der nötigen Stelle gelöst und nicht ausgebaut )
Stoßstange abnehmen
Kabel für Kennzeichenbeleuchtung und PDC lösen
PDC Sensoren lösen
dann alles in umgekehrter Reihenfolge wieder einbauen. Bei den PDC Sensoren war ein bisschen Feingefühl nötig, damit die Gummiumrandung der Sensoren richtig sitzt.
Du bekommst ja wohl einen "Schadensersatz". Nicht einen "Reparaturersatz". Der Schadensersatz sollte auch den durch den Unfall entstandenen Wertverlust mit abdecken. Deswegen sollte die Summe, die Dir ausgezahlt wird, Reparatur _und_ Zeitwert-Wertverlust durch Unfallschaden (->Unfallfahrzeug) begleichen.