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Auffahrunfall, Keine Daten vom Geschädigten
Hallo,
habe folgendes Problem.
Hatte am Mittwoch ein Auffahrunfall. Ich bin beim Rückwärtsfahren jemanden hinten bzw. vorne auf gefahren. Glücklicherweise ist niemanden etwas passiert, war auch höchstens mit 3 KmH.
Am beiden Autos war kein Schaden festzustellen, es war allerdings auch Dunkel. Ich habe den Herrn meine Kontaktdaten übergeben mit der Bitte sich bei mir zu melden, sollte dennoch ein Schaden erkennbar sein. Dummerweise habe ich keine Daten von dem Herrn bekommen bzw. vergessen danach zu Fragen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Herr sich nochmals bei mir melden wird. Für den Fall das er sich doch noch melden sollte, möchte ich ganz gerne abgesichert sein. Was kann ich in diesem Fall tun?
Kann ich meiner Versicherung den Vorfall melden, auch ohne Daten des Geschädigten?
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12 Antworten
Was willst Du melden? Du konntest keinen Schaden feststellen, der Andere konnte wohl keinen Schaden feststellen. Also wird nix passiert sein
Moin,
ich würde den Schadenfall erst dann der Versicherung melden, wenn der Geschädigte sich bei Dir meldet.
Grund: Bei der Versicherung wird sofort ein Schaden angelegt (und der SFR belastet zum 01.01.).
Wenn sich der Geschädigte aber nicht meldet, mußt Du wieder bei der Vers. die Sache rückgängig machen.
Das Kennzeichen des geschädigten hast du aber oder ?
Im Grunde genommen habt ihr euch doch vor Ort geeinigt. Also alles gut. Ansprüche hätte er gleich vor Ort stellen müssen. Hinterher geht doch nicht. Das kann ja dann alles nach deinem Rempler passiert sein.
Mir ist das mal auf nem Parkplatz passiert. Durch meine Anhängekupplung hatte die Frau dann eine kleine Delle im Nummernschild. Ich bot ihr an die sofort an Ort und Stelle rauszudrücken. Sie winkte ab und sagte "Das macht dann mein Mann". Dann holte ich mein Handy raus und machte noch 2 Fotos von der Vorderfront des Wagens. Das wird sie ihrem Mann gesagt haben... ;-)
Es kam nie wieder was.
Aber auch ohne Fotos sollte Dir nichts passieren können. Wie gesagt. Ihr habt Euch vor Ort geeinigt.
lg der gasfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Im Grunde genommen habt ihr euch doch vor Ort geeinigt. Also alles gut. Ansprüche hätte er gleich vor Ort stellen müssen. Hinterher geht doch nicht.
Doch kann er. Ich glaube mich zu erinnern, dass es bis zu der Jahre (bitte verbessern wenn ich mit den Jahren fälschliche!) nachdem das Schadensjahr abgelaufen ist. Hier also bis zum 31.12.2016!
Zitat:
Aber auch ohne Fotos sollte Dir nichts passieren können. Wie gesagt. Ihr habt Euch vor Ort geeinigt.
lg der gasfahrer
Man hat sich drauf geeinigt, dass er sich meldet sollte doch ein Schaden sichtbar sein, auf mehr auch nicht. Jedenfalls kann ich hier nichts anderes lesen. Oder bist du Hellseher oder warst als Zeuge mit vor Ort?
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren nach drei Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Im Grunde genommen habt ihr euch doch vor Ort geeinigt. Also alles gut. Ansprüche hätte er gleich vor Ort stellen müssen. Hinterher geht doch nicht.
Doch kann er. Ich glaube mich zu erinnern, dass es bis zu der Jahre (bitte verbessern wenn ich mit den Jahren fälschliche!) nachdem das Schadensjahr abgelaufen ist. Hier also bis zum 31.12.2016!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Aber auch ohne Fotos sollte Dir nichts passieren können. Wie gesagt. Ihr habt Euch vor Ort geeinigt.
lg der gasfahrer
Man hat sich drauf geeinigt, dass er sich meldet sollte doch ein Schaden sichtbar sein, auf mehr auch nicht. Jedenfalls kann ich hier nichts anderes lesen. Oder bist du Hellseher oder warst als Zeuge mit vor Ort?
was hat denn das mit Hellsehen zu tun oder ich als Zeuge vor Ort? Deine spitzen Bemerkungen kannst Du Dir kneifen.
Ich gehe hier von meinem gesunden Menschenverstand aus. Wenn Du es aber besser weisst, dann gib doch mal Quellen an oder Paragraphen in denen das steht was Du erzählst. Der TE möchte sicher Gewissheit haben dass ihm aus der Sache kein Schaden mehr entstehen kann.
lg der gasfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
was hat denn das mit Hellsehen zu tun oder ich als Zeuge vor Ort? Deine spitzen Bemerkungen kannst Du Dir kneifen.
Ich gehe hier von meinem gesunden Menschenverstand aus.
Und das ist eben für mich nicht vereinbar: nicht Hellsehen und dann von gesundem Menschenverstand sprechen!
1. du sicherst ihm zu, dass ihm nichts passieren kann = für mich grenzt das an Hellsehen (ohne Wahrheitsgehalt!)
2. schreib ich hier mal lieber meine Gedanken zu deinem Verstand nicht auf, da ich ein höfflicher und gut erzogener Mensch bin und keine Sperre / Psot von einem Mod haben möchte...
Zitat:
Wenn Du es aber besser weisst, dann gib doch mal Quellen an oder Paragraphen in denen das steht was Du erzählst. Der TE möchte sicher Gewissheit haben dass ihm aus der Sache kein Schaden mehr entstehen kann.
lg der gasfahrer
Ich brauch keine Quellen / Par. nennen, da es zumindest einem Teil der kundigen Leser bekannt ist bis wann man Schadensansprüche geltend machen kann. Und eine Gewissheit kann hier keiner dem TE geben, da nicht sicher ist, ob doch noch etwas nachkommt. Es kann eben doch noch zu einer Forderung des anderen Unfallbeteiligten kommen mit der Folge das TE hoch gestuft wird bzw. aus eigener Tasche zahlt.
Ich jedenfalls geb ihm, im Gegensetz zu dir, keine Gewissheit.
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Im Grunde genommen habt ihr euch doch vor Ort geeinigt. Also alles gut. Ansprüche hätte er gleich vor Ort stellen müssen. Hinterher geht doch nicht. Das kann ja dann alles nach deinem Rempler passiert sein.
stosstangen geben bis zu 6km/h nach ohne sich dauerhaft zu verformen und wens gut läuft sogar ohne lackschäden. der ladeluftkühler/klimakühler/motorkühler/die hupe/aussentempanzeigen etc pp geben NICHT zertörungsfrei nach. somit kann es gut sein das man vor ort sagt "da is ja wirklich nix" und bei einer gebutachtungt bei tageslicht in einer werkstatt kommt dann das grosse erwachen.
nach deiner logik bräuchte man ja auch keinen gutachter da man ja alles vor ort geltend machen muss....passt ja net soooooo ganz?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Im Grunde genommen habt ihr euch doch vor Ort geeinigt. Also alles gut. Ansprüche hätte er gleich vor Ort stellen müssen. Hinterher geht doch nicht. Das kann ja dann alles nach deinem Rempler passiert sein.
stosstangen geben bis zu 6km/h nach ohne sich dauerhaft zu verformen und wens gut läuft sogar ohne lackschäden. der ladeluftkühler/klimakühler/motorkühler/die hupe/aussentempanzeigen etc pp geben NICHT zertörungsfrei nach. somit kann es gut sein das man vor ort sagt "da is ja wirklich nix" und bei einer gebutachtungt bei tageslicht in einer werkstatt kommt dann das grosse erwachen.
nach deiner logik bräuchte man ja auch keinen gutachter da man ja alles vor ort geltend machen muss....passt ja net soooooo ganz?
Ok, ich geb zu dass ich das unterschiedliche Verformungsverhalten der Werkstoffe an einem Auto nicht kenne. Dass ein Gutachter aber einen grösseren Schaden begutachten muss, sehe ich auch so. Dafür ist er ja da. Das kann ein Laie nicht einschätzen.
Ich dachte ja nur... weil man nach dem Rempler nichts gesehen hat... Aber ich lass mich ja auch belehren ;-)
lg der gasfahrer
ich kann dir fahrzeuge zeigen die nach einem "kleinen rempler" nur einen kratzer in der stosstange hatten....und hinter der stosstange sind dann die tausend euro scheine fällig gewesen.
es ist nunmal falsch zu sagen "hätte er vor ort" geltend machen sollen. den das kann ein laie wie du schon sagtest eben nicht. und dank der heutigen platikautos (eine stosstange mit stahlträger hat ja heute nahezu kein wagen mehr) is eben ganz fix das material HINTER der stosstange gleich kaputt. und da alles umständlicher und service unfreundlicher gebaut wird steigen somit auch die lohnkosten.
nehmen wir mal einen fiktiven fall das nuuuuur eine glühbirne an einem neuen auto kaputt ist....du wirst begeistert sein was das geld kostet. hier ist eine arbeitszeit von einer stunde durchaus normal. den der scheinwerfer muss ausgebaut werden, dann das licht noch eingestellt werden bzw die alwr kalibriert werden usw....
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Da sich bis heute der betroffende nicht bei mir gemeldet hat, gehe ich auch davon aus nichts mehr zu hören. Der Versicherung habe ich nichts gemeldet.
Gruß aus NRW