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Auffahrunfall mit dem Elch
Moin,
jetzt ist es mir Sonntag auch passiert. Auf dem Weg zur Arbeit war etwas dichterer Verkehr und ich musste zügiger Bremsen, um meinem Vordermann nicht rein zu fahren. Doch dann fuhr wiederum mir hinten ein Mercedes rein. Augenscheinlich nicht viel passiert, aber Mittwoch gehts zum freundlichen.
Stoßstange ist verkratzt und die Abdeckung für den abnehmbaren Agrarhaken eingedrückt. Mal sehen wie es unter dem "Blech" aussieht.
Bis dahin,
gruß Julian
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33 Antworten
Siehe mein Tipp beim C 70 Cabrio:
Sofort verklagen!
Nee,mal ernsthaft:
Der Gutachter wird den Wagen als wirtschaftlichen Totalschaden deklarieren und Du lässt Dir den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes auszahlen.
(Wenn das Heck einen Treffer bekommen hat.....)
Gruß,Martin
Auch auf die Gefahr hin, dass gleich der Martin kommt und mich lyncht .... ähnliches Thema hatten wir eben ... sieh mal hier: LINK
Je nach Schadenshöhe ...
Gruß
NoGolf
(und zieh dem Unfallgegner, nach dem Lesen des Links, die Hosen nur dann aus, wenn es sich auch lohnt )
Hi!
Mal so rechnerisch:
V 70 von 1997,also 14 Jahre alt,weit über 200.000 KM gelaufen:
Wiederbeschaffungswert vielleicht 2500 Euro.
Wenn auch nur ansatzweise das Heck einen Treffer bekommen hat,kommen schnell Reparaturwerte von 2000 Euro und mehr zusammmen.
Das endet dann oft in einer Deklaration als wirtschaftlicher Totalschaden,da eine Reparatur nicht mehr rentabel wäre.
Wie gesagt,ist reine Mutmaßung....
Martin
Naja in den Thread bin ich bewusst nicht mit meinem Schaden eigestiegen, da ich vermute, dass das ganze nicht so dramatisch ist.
Gruß Julian
Zitat:
Das endet dann oft in einer Deklaration als wirtschaftlicher Totalschaden,da eine Reparatur nicht mehr rentabel wäre.
Mir wurde in 2010 der Elch auf beiden Seiten (mit Schlüssel o.ä.) verkratzt. Kostenvoranschlag vom 1.600€. Nach Abzug neu für alt und SB gab es von der VK noch 1.100€. Für ein 15 Jahre altes Fahrzeug war das doch nicht so schlecht.
Das ist "Vandalismus" und hat mit einem Unfallschaden mit Gegner nix zu tun
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Das ist "Vandalismus" und hat mit einem Unfallschaden mit Gegner nix zu tun
Nee, aber der Zeitwert ist bei beiden Verfahren der Gleiche wonach abgerechnet wird. Und die Abzüge "neu für alt" und "SB" gibt es beim Unfallschaden auch nicht.
Hat der Benzfahrer denn alleine Schuld?
Ist das schon geklärt?
Nicht immer hat der der drauffährt auch Schuld_
Das ist geklärt. Hat seine schuld eingestanden und dies auch so der Versicherung gemeldet, da einen Moment unaufmerksam.
Polizei musste nicht gerufen werden.
Gruß Julian
Ich will ja nicht klugscheißen,aber in so einem Fall würde ich IMMER die Polizei rufen.
Auch wenn der Gegner vor Ort die Schuld eingestanden hat,kann im Nachhinein die Sache gerne anders ausgelegt werden.
Man hat ja schon Pferde kotzen sehen.....
Bei nem simpeln Parkplatzrempler wäre mir das egal,aber bei einem echten Auffahrunfall gibt es für mich nur die 110.
Martin
Stimmt, mir wurde das Moped umgeworfen, der Verursacher hat die Schuld eingestanden und im nachinein bestritten.
Nu geht die Sache vor Gericht.
Das ist ärgerlich
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Ich will ja nicht klugscheißen,aber in so einem Fall würde ich IMMER die Polizei rufen.
Auch wenn der Gegner vor Ort die Schuld eingestanden hat,kann im Nachhinein die Sache gerne anders ausgelegt werden.
Man hat ja schon Pferde kotzen sehen.....
Bei nem simpeln Parkplatzrempler wäre mir das egal,aber bei einem echten Auffahrunfall gibt es für mich nur die 110.
Martin
@Martin:
[Ironiemodus] ... und DU meintest, ich würde den Delinquenten vor Gericht zerrren und ihm "die Hosen ausziehen"?? Immerhin: ich lasse den armen Tropf wenigstens nicht gleich wegsperrren und schmeiß den Schlüssel in die Tonne .... [/Ironiemodus]
Martin hat natürlich völlig recht (incl. Merci-Point) ... der Unfallgegner zahlt zwar i.d.R. als Unfallverursacher eine Geldstrafe (ich meine, es wären derzeit 35,-EUR??). Aber wichtiger ist für mich, das die Umstände des Unfalls polizeilich festgehalten werden.
Mir ist es "vor vielen hundert Jahren, als die Autos noch so klangvolle Namen wie T-Modell trugen" passiert, dass einer im Kreuzungsbereich auf der falschen Strassenseite fahrend entgegenkam ... Frontalschaden. Nur weil der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, lief er später mit der Behauptung, ich wäre bei Rot in die Kreuzung eingefahren, an die Wand. Die Polizei hatte nämlich noch weitere Zeugen die da rumstanden namentlich erfasst. Die bestätigten dann, dass ich erst bei Grün angefahren war (sogar erst etwas später, weil vor mir noch ein Fußgänger bei "dunkelrün" die Strasse überquert hatte).
Der Fall ging dann übrigens vor Gericht. Die Versicherung weigerte sich, ausschliesslich wegen des behaupteten Rotlichtverstoßes / trotz anderslautender Zeugenaussagen, den Schaden zu begleichen. Es stellte sich dann übrigens noch heraus, dass
- der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis (mehr) hatte
- das Fahrzeug erst einen Tag vorher von einem Verwandten von ihm erworben worden war
- die Versicherung nur eine vorläufige Deckungszusage gegeben hatte
Zugegeben so etwas ist echt "worst case" ... aber es passiert eben. Den Prozess habe ich letztlich in allen Punkten gewonnen. Muss man aber nicht wirklich haben.
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Aber wichtiger ist für mich, das die Umstände des Unfalls polizeilich festgehalten werden.
nur mal so am rande:
ein prinzipielles recht darauf, das die polizei den unfall aufnimmt - oder gar fotos macht, hast du nicht!
wer, wie an sein geld kommt ist zivilrecht und damit sache der unfallbeteiligten...
...einzig und alleine wenn der verdacht einer straftat (z.b. wenn jmnd bei dem unfall verletzt wurde) naheliegt muss die polizei die sache gründlicher festhalten...
...ansonsten reicht es wenn die kommen, die personalien der unfallbeteiligten tauschen - den unfallbeteiligten noch ein verwarngeld aufbrummen weil sie die unfallstelle nicht unverzüglich geräumt haben - und wieder davonfahren!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Aber wichtiger ist für mich, das die Umstände des Unfalls polizeilich festgehalten werden.
nur mal so am rande:
ein prinzipielles recht darauf, das die polizei den unfall aufnimmt - oder gar fotos macht, hast du nicht!
wer, wie an sein geld kommt ist zivilrecht und damit sache der unfallbeteiligten...
...einzig und alleine wenn der verdacht einer straftat (z.b. wenn jmnd bei dem unfall verletzt wurde) naheliegt muss die polizei die sache gründlicher festhalten...
...ansonsten reicht es wenn die kommen, die personalien der unfallbeteiligten tauschen - den unfallbeteiligten noch ein verwarngeld aufbrummen weil sie die unfallstelle nicht unverzüglich geräumt haben - und wieder davonfahren!
Wenn Du Dich verletzt fühlst hast Du ein Recht darauf das der Unfall aufgenommen wird. Tja, wenn mir ein hintendrauf brettert fühle ich mich grundsärtzlich verletzt..