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Auffahrunfall nach Missachtung der Vorfahrt
Hallo motor-talk-Community,
ich bin gerade neu hier und habe direkt mal eine dringende Frage.
Keine Sorge, die Suchfunktion habe ich schon betätigt und habe auch ähnliches gefunden, nur würde ich gerne mal von euch wissen, was ihr zu meiner persönlichen Unfallskizze sagt.
Auf einer Bundesstraße (Tempolimit 100) hat mir eine Frau die Vorfahrt genommen und ich bin ich aufgefahren.
Auf dem Unfallbericht der Polizei ist sie in der ersten Spalte aufgeführt und im Bemerkungsfeld steht, dass sie die Vorfahrt nicht beachtet hat und es dadurch zum Unfall gekommen ist. Ihr wurde ein Bußgeld aufgetragen.
Nun hat sich mein Anwalt mit ihr in Verbindung gesetzt und da schilderte sie die Situation so, dass ich ihr einfach aufgefahren wäre, wo sie schon längst auf der Straße war.
Ich weiß, dass ich Recht habe... nur meine Zweifel sind, ob ich auch Recht bekomme... Das ist ja leider heutzutage immernoch ein großer Unterschied
Zeugen gab es keine.
Was ist eure Meinung dazu? Habe euch mal die Skizze angehangen.
Noch eine kleine Erklärung: Ich bin mit Tempo ca. 90-100 die Straße entlang gefahren und habe sofort angefangen zu bremsen, als ich das Auto hab herausschießen sehen. Ich habe noch versucht auf den Standstreifen rechts versucht auszuweichen, was aber einen Zusammenstoß leider nicht verhindern konnte.
Gruß Bimmy
Beste Antwort im Thema
Wie hat mal einer gesagt, wer glaubt, dass vor Gericht Recht gesprochen wird, der irrt. Dort werden nur Urteile gefällt. Ein bisserl überspitzt sicherlich, aber im Kern die Wahrheit.
Für mich persönlich sieht die Sachlage zu Deinen Gunsten aus. Wann beginnt denn Dein Bremsweg. Noch vor der Einmündung oder danach? Hat Sie denn zuggeben, dass sie aus der anderen Straße kam? Aus den gefahrenen Geschwindigkeiten, dem Bremsweg, dem Aufprallzeitpunkt und dem Schadensbild müsste sich eigentlich ein Gutachter ein Bild zu der Unfallsituation machen können.
Einen guten Verkehrsanwalt wirst Du in jedem Fall brauchen. Ich wünsche Dir sehr, dass Du das Recht bekommst, das Dir zusteht. Solchen Ärger braucht ja auch kein Mensch.
Opelowski - was ist das denn für ein Unsinn, den Du da von Dir gibst. Vorfahrt ist nur für Altnazis. Betriebsgefahr geht von beiden Seiten gleichermaßen aus, rechnet sich also auf. Im Übrigen vergleichst Du Äpfel mit Birnen.
P.S.: Habe eben die Striche des Bremswegs übersehen. Das sieht ja im ersten Anschein schon recht eindeutig aus, wenn man dabei noch den Reaktionszeitraum mit berücksichtigt und die Entfernungen einigermaßen realitätsnah getroffen wurden.
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19 Antworten
Tja, ich fürchte mal das es ohne Zeugen lustig werden wird. Bei mir ist ein Vollidiot plötzlich vom Standstreifen nach links gefahren und ich hinten drauf gedonnert. Dreimal darfst du raten, wessen Versicherung zahlen durfte lt. dem tollen Urteil ?
Gab es da nicht die Fausformel mit 3 Wagenlängen nach der Kreuzung oder sowas ?
Also Vorfahrt halbe Stunde vorher nehmen ist keine Vorfahrt nehmen, jetzt als Extrembeispiel zur Verdeutlichung weil man dann suggeriert Du warst zu schnell.
Übrigens gibt es keine Vorfahrt, das ist was für Altnazis
Wir haben heute gegenseitige Rücksichtnahme und Betriebsgefahr etc., also fährt Dir jemand auf Parkplatz auf dann fast immer automatisch Schuldteilung und springt Dir ein Kind vor Auto dann sowieso, na es sei denn von der Autobahnbrücke, dann könntest Du Glück haben rechtlich betrachtet. Beim Unfall mit Bus auch so gut wie schuld und bei PKW je nach dem wer liebevoller aussieht
Wie hat mal einer gesagt, wer glaubt, dass vor Gericht Recht gesprochen wird, der irrt. Dort werden nur Urteile gefällt. Ein bisserl überspitzt sicherlich, aber im Kern die Wahrheit.
Für mich persönlich sieht die Sachlage zu Deinen Gunsten aus. Wann beginnt denn Dein Bremsweg. Noch vor der Einmündung oder danach? Hat Sie denn zuggeben, dass sie aus der anderen Straße kam? Aus den gefahrenen Geschwindigkeiten, dem Bremsweg, dem Aufprallzeitpunkt und dem Schadensbild müsste sich eigentlich ein Gutachter ein Bild zu der Unfallsituation machen können.
Einen guten Verkehrsanwalt wirst Du in jedem Fall brauchen. Ich wünsche Dir sehr, dass Du das Recht bekommst, das Dir zusteht. Solchen Ärger braucht ja auch kein Mensch.
Opelowski - was ist das denn für ein Unsinn, den Du da von Dir gibst. Vorfahrt ist nur für Altnazis. Betriebsgefahr geht von beiden Seiten gleichermaßen aus, rechnet sich also auf. Im Übrigen vergleichst Du Äpfel mit Birnen.
P.S.: Habe eben die Striche des Bremswegs übersehen. Das sieht ja im ersten Anschein schon recht eindeutig aus, wenn man dabei noch den Reaktionszeitraum mit berücksichtigt und die Entfernungen einigermaßen realitätsnah getroffen wurden.
Ich denke, dass die einzige Chance an der Unfallstelle liegt. Es wird sich feststellen lassen, ob die Dame aus der Seitenstraße kam. Wenn dies möglich ist, dürfte es von entscheidender Bedeutung sein, wo Du sie getroffen hast. Ist 5 m hinter der Kreuzung geschehen, dürfte es nur ein Rechenexempel sein, dass sie Dir die Vorfahrt nahm und Du deshalb auffahren musstest. Passeirte es aber 500m weiter hinten, dürfte der Platz zum Bremsen gereicht haben. Zwar hat sie Dich dann behindert (Teilschuld!) aber ursächlich für den Unfall wäre Dein nicht ausreichendes Bremsen.
Also:
- Wo kam sie her?
- Ort des Aufpralls
- Entfernung von der Einmündung
- Geschwindigkeiten: a) Dein Ausgangstempo und der Weg zur Verzögerung, b) ihre Beschleunigung
- Dann ergibt sich ob Du eine Chance hattest oder nicht
Gruß
Stefan
(Viel Glück: riecht nach Teilschuld - und nicht immer an den Gerichten zweifeln, die haben auch einen harten Job)
Das nenne ich doch mal eine ordendliche Skizze.
RESPEKT.
Wo gibt es denn noch Kreuzungen/Einmündungen an denen die Hauptstrecke nicht auf 70 oder 50 runtergedrosselt wird?
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Gab es da nicht die Fausformel mit 3 Wagenlängen nach der Kreuzung oder sowas ?
Also Vorfahrt halbe Stunde vorher nehmen ist keine Vorfahrt nehmen, jetzt als Extrembeispiel zur Verdeutlichung weil man dann suggeriert Du warst zu schnell.
Übrigens gibt es keine Vorfahrt, das ist was für Altnazis
Wir haben heute gegenseitige Rücksichtnahme und Betriebsgefahr etc., also fährt Dir jemand auf Parkplatz auf dann fast immer automatisch Schuldteilung und springt Dir ein Kind vor Auto dann sowieso, na es sei denn von der Autobahnbrücke, dann könntest Du Glück haben rechtlich betrachtet. Beim Unfall mit Bus auch so gut wie schuld und bei PKW je nach dem wer liebevoller aussieht
Das ist zwar lustig was Du da schreibst mit der Vorfahrt, aber falsch. Sorry ist so.
Auf einem Parkplatz gilt §1 da magst Du recht haben. Ansonsten gibt es klare Vorfahrtsregeln.
Was mir hiezu noch einfällt: Viele Leute haben kein Gefühl für gefahrene Geschwindigkeiten und wie schnell bei bestimmten Geschwindigkeiten Entfernungen überbrückt werden. Das ist offensichtlich hier so und trifft man auch immer wieder auf AB mit Rausziehern und auf LS mit Überholvorgängen an.
Danke erst mal für die Antworten
@R 129 Fan
Meine Rede... zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen manchmal Welten
@winni2601
Ja, also ich habe noch vor der Einmündung angefangen, zu bremsen. Also vllt eine (Schreck-)Sekunde später, wie sie in mein Blickfeld gekommen ist.
Vor der Polizei hat sie zugegeben, dass sie aus der Straße herausgefahren ist.
Allerdings wollte sie die Bußgeldsache über ihren Anwalt regeln lassen. Hätte sie direkt bezahlt, wäre das ja eine Art Schuldeingeständnis gewesen, richtig?
Ich denke, dass sich das ganze auch noch ein Gutachter angucken wird.
Zu meinem Übel war leider die Straße nass, sodass man keine Bremsspuren sieht.
Einen Anwalt habe ich mir schon zugezogen und danke dir sehr für die Info und deine Wünsche, dass alles gut läuft :-)
@StefanLi
Das muss dann aber ein Gutachter machen, oder?
Also es waren vllt 10-20m hinter der Einmündung. 5 waren es nicht direkt.
@Diedicke1300
Dankesehr :-)
@zille1976
Im Oberbergischen Kreis gibt es viele solcher Ecken. Die Junge Dame kam von etwas weiter weg und kannte sich dort nicht aus.
Ich bedanke mich schon mal bei euch allen für eure Hilfe! :-)
Gruß Bimmy
Hast Du eine Rechtschutz?
Bittebitte such Dir einen guten Anwalt (bzw. Du hast schon einen) und ich drücke Dir alle Daumen. Solche Mätzchen müssen wirklich bestraft werden.
Einen Unfall provozieren und dann noch einen Unschuldigen womöglich finanziell ruinieren - ja, das sind mir die liebsten!
War sicher die Frau, die gestern vor meiner Nase mit 6000 Umdrehungen (im Ernst!) in die Parklücke rangiert hat...
Für die Zukunft gedacht: Im Auto immer eine DigiCam dabei. Aus Fotos können Gutachter einiges herauslesen.
Zitat:
Original geschrieben von Bimmy91
Vor der Polizei hat sie zugegeben, dass sie aus der Straße herausgefahren ist.
Allerdings wollte sie die Bußgeldsache über ihren Anwalt regeln lassen. Hätte sie direkt bezahlt, wäre das ja eine Art Schuldeingeständnis gewesen, richtig?
Gruß Bimmy
Verletzung der Vorfahrt, dann noch mit Unfallfolge zieht eine Anzeige nach sich. Das kann nicht vor Ort bezahlt werden.
Entscheidend ist aber erstmal, dass die Fahrerin als Verursacherin des Unfalls von den Beamten festgestellt wurde.
Hey
@waschbaer123
Eine Rechtsschutz habe ich leider nicht... Auf dem Gebiet "Unfälle" wurde ich sozusagen entjungert. :-D
Aber als Konsequenz aus dieser ganzen Geschichte werde ich mir noch eine Vekehrsrechtsschutz abschließen.
@shathh
Ja leider... Als Azubi ist es schon schwer, sich überhaupt ein Auto zu leisten und zu unterhalten... und wenn man dann auch noch um sein Geld betrogen wird... Das Leben kann schon manchmal unfair sein.
@freddi2010
Ich werd dran denken :-)
@WRC206
Echt? Sogar eine Anzeige?
Ja also ich kann mit Sicherheit sagen, dass sie als Verursacherin festgestellt wurde.
Gruß Bimmy