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Auffahrunfall - Polizei schreibt im Bericht "aus Unachtsamkeit aufgefahren" - Bedeutung Schuldfrage

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 14:35

Mir ist hinten eine Frau draufgefahren, hab das Auto aber beim Anfahren abwürgen lassen. Ich könnte daher ggf. eine Teilschuld von ca. 30% bekommen.

Gegnerische Versicherung hat sich noch nicht gemeldet.

Anwalt ist eingeschaltet und hat den Polizeibericht erhalten. Es gab bei dem Unfall nur Kratzer, keinen Personenschaden. Es wurde von der Polizei daher auch nur die Kontaktdaten der beteiligten Personen ausgetauscht und ein Kurzaufnahmeverfahren eingeleitet, das heißt es wurden keine Fotos usw. gemacht.

Der Anwalt hat ein Schreiben von der Polizei erhalten, bei dem das ganze sehr sehr knapp geschildert wurde. Aber zwei Sätze sind für mich ganz interessant.

"Person A fuhr aus Unachtsamkeit Person B auf. Person A wurde mündlich verwarnt."

Heißt das vielleicht die Polizei steht (schriftlich) auf meiner Seite? Wenn die Polizei dann eher auf meine Seite steht, sind dann ggf. die 30% Teilschuld vom Tisch?

Mündlich haben die Polizisten der Fahrerin vor Ort mehrfach und eindeutig gesagt, dass sie Schuld hätte. Die Polizisten wussten aber nix davon, dass ich einen Fahrfehler gemacht habe... Da es außerdem keine Bilder gab und die Polizisten eh nur 10 Minuten vor Ort waren, können die sich bestimmt nicht mehr dran erinnern, falls das vor Gericht gehen sollte.

Ich bin relativ nervös wegen der ganzen Geschichte und bin deshalb auf die Antworten gespannt, inwiefern die Sätze mit den Worten "aus Unachtsamkeit aufgefahren" (laut Polizei) von der gegnerischen Versicherung ernst genommen werden...

Danke für eure Antworten ;)

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2019 um 14:46

Das einem der Wagen mal abwürgt, kann immer mal passieren. Die Fahrerin hinter dir hätte besser aufpassen sollen. Dich trifft keine Schuld.

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Moin!

wie kommst du denn darauf, dass du 30% Teilschuld hast?

Ansonsten warte erst einmal ab, was die Versicherung schreibt, dann kannst du dir ggf. Gedanken machen.

G

am 15. Mai 2019 um 14:46

Das einem der Wagen mal abwürgt, kann immer mal passieren. Die Fahrerin hinter dir hätte besser aufpassen sollen. Dich trifft keine Schuld.

Zitat:

@erdbeerherzchen schrieb am 15. Mai 2019 um 16:35:25 Uhr:

Ich könnte daher ggf. eine Teilschuld von ca. 30% bekommen.

Halte ich für Quatsch.

Selbst mit der ominösen Betriebsgefahr dürfte das schwer werden.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 14:51

Ich könnte ggf. eine Teilschuld bekommen...

Laut Gericht 25%... siehe hier http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6080.php

Der Unfall hat sich wie dort beschrieben abgespielt, wobei ich aber keinen ganzen Meter vorgefahren, sondern nen halben Meter...

Vor Gott oder einem Richter ist die Rechtsprechung immer ungewiss!

am 15. Mai 2019 um 15:56

Die Polizisten sind keine Zeugen des Unfalls.

Neutrale Unfallzeugen zu haben ist immer ein Pfund.

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 16:33

Es gibt nur sie und mich. Keine neutralen Zeugen....

Ich möchte nochmals zur ursprünglichen Frage zurückkehren....

Frage war ja, inwiefern der folgende Satz beurteilt, wer Schuld hat und ob das eine Versicherung dann auch so entsprechend anerkennt...

"Person A fuhr aus Unachtsamkeit Person B auf. Person A wurde mündlich verwarnt."

Das heißt mit großer Wahrscheinlichkeit: Du bekommst Deinen Schaden voll ersetzt und wirst nicht beteiligt.

warte doch einfach erstmal ab bis Post kommt, sonst ist das doch hier eh nur Kaffeesatz leserei

Was die versicherung draus macht, kann niemand hier sagen. Im normalfall erkennen die bei einem auffahrunfall ihre schuld an, wenn sie sich rumstreiten wollen brauchst du auf jeden fall einen guten anwalt. Warte einfach ab was die sagen.

wozu hast du denn deinen anwalt beauftragt? kann der dir deine frage nicht beantworten?

wenn du deinen motor abgewürgt hast und daher jemand aufgefahren ist, dann trifft den auffahrenden natürlich der großteil der schuld. da aber auch du dich nicht wie ein idealfahrer verhalten hast, bist du mit einem mitverschulden von 25% dabei.

am 15. Mai 2019 um 18:01

Dann kannst du ja nur hoffen, dass nicht raus kommt, dass du das Auto beim Anfahren abgewürgt hast. So ein Fehler kann zwar immer mal passieren. Es bleibt aber ein Fahrfehler, der dir in dem Fall angelastet werden könnte. Unachtsam war die Person hinter dir in jedem Fall, deswegen steht das eben auch im Protokoll.

Habe auch mal bei Grün das Auto abgewürgt.

Linienbus ist mir daraufhin hinten reingerauscht.

Das ist aber schon lange her.War schon 1991.

Keine Polizei und keinen Anwalt bemüht.

Ich war bei der HUK. Der Bus (Stadtwerke) bei der Allianz.

 

Zuerst hieß es auch erst, evtl.krieg ich eine Teilschuld wg.Betriebsgefahr.

 

Bin dann aber zum Schadenschnelldienst der Allianz.

Vielleicht darum ganz unproblematisch 1500.- DM bekommen.

Schaden war ca. 7000.- DM.

War ein 12 Jahre alter Audi 80. Noch 1 Jahr Tüv. 159 tkm.

Habe 1270.- bezahlt dafür, 10 Monate zuvor.

 

Nutzungsausfall und Pauschale haben Sie aber damals schon erst nach Erinnerung bezahlt. :)

 

Keine Teilschuld bekommen!

Solang es dazu kein BGH urteil gibt, wird das jedes AG anders handhaben.

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