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Auffahrunfall - Probezeit

Themenstarteram 30. September 2008 um 11:11

Hi,

heute morgen hats ordendlich gegossen und hab dann einen Unfall gehabt. Bin aber noch

in der Probezeit.

Kurzer Tatverlauf:

Ich (Person A) bin in einer Kolonne von mehreren Autos gefahren, es hat geregnet und plötzlich bremst irgendeiner (Person XY)

vorne in der Reihe stark. Person A (ich) hat dann zwar auch gebremst, bin aber aufgrund des starken Regens nen ganzes Stück nach vorne gerutscht und meinem Vordermann (Person B) hinten rein gefahren. Person B ist wiederrum seinem Vordermann (Person C) leicht angestoßen. Bei B ist allerdings die Heckstoßstange kaputt und diverse Beulen in der Kofferraumklappe.

Person A = Auto hat Totalschaden (obwohls nur 30 / 40 km/h waren)

Person B = Heckstoßstange kaputt, Beulen in der Kofferraumklappe

Person C = Kleine Kratzer an der Heckstoßstange

Meine Fragen dazu sind eigentlich..

Muss ich, wenn überhaupt, auch für Person C zahlen?

Verlängert sich durch den Unfall meine Probezeit?

Muss ich eine Nachschulung machen?

Darf ich falls eine Nachschulung ansteht während der Nachschulung und davor weiterhin

mit meinem Führerschein ein Auto bewegen, bzw. Auto fahren?

Was kommt noch auf mich zu?

LG

Vinc.

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21 Antworten

wenn du einen wagen auf einen anderen wagen schiebst, haftest du auch dafuer.

du bist auch nicht wegen regen oder einer starken bremsung aufgefahren, sondern wegen zu geringem abstand oder unangepasster geschwindigkeit ;) (fertig mit klugscheissen)

ich denke nicht dass eine nachschulung ansteht (gabs bei mir damals nicht, aber wird sowas nicht auch in der fahrschule erklärt??)

eine nachschulung ist auch nicht mit einem entzug des fuehrerscheins gleichzusetzen. erstrecht nicht mit einem entzug der fahrerlaubnis.

Harry

Themenstarteram 30. September 2008 um 13:06

wieso denn keine Nachschulung?

Das mit dem Schaden macht die Versicherung, hab vorhin mit

denen telefoniert und den Sachverhalt geklärt.

Hier nochmal meine Fragen :) :

Zitat:

Verlängert sich durch den Unfall meine Probezeit?

Darf ich falls eine Nachschulung ansteht während der Nachschulung und davor weiterhin

mit meinem Führerschein ein Auto bewegen, bzw. Auto fahren?

Was kommt noch auf mich zu?

Zitat:

Original geschrieben von Fiur

Hier nochmal meine Fragen :) :

Verlängert sich durch den Unfall meine Probezeit?

Nur wenn dir aufgrund des Unfalles infolge schlechten Witterungsbedingungen zu schnelles fahren vorgeworfen wird, dann kann eine Probezeitverlängerung sowie eine Nachschulung beim ersten A-Verstoss anstehen

Darf ich falls eine Nachschulung ansteht während der Nachschulung und davor weiterhin

mit meinem Führerschein ein Auto bewegen, bzw. Auto fahren?

Solange kein Fahrverbot oder Führerscheinentzug während der Nachschulungszeit besteht, darfst du selbstverständlich während der Nachschulung weiterhin Auto fahren.

Was kommt noch auf mich zu

Wurde der Unfall denn überhaupt polizeilich aufgenommen ? Dann kann je nach Situation wie es zu dem Unfall gekommen ist, dir eine Strafe wegen nichtangepasster Geschwindigkeit auferlegt werden, und jenachdem auch Nachschulung und Probezeitverlängerung.

Kann aber auch passieren das nichts weiteres passiert.

Selbst wenn die Polizei eingeschaltet wurde: Ein "normaler" Auffahrunfall kostet 35 EUR Verwarnungsgeld. Damit droht also keine Eintragung im VZR und auch keine Nachschulung.

Natürlich ist auch der Folgeschaden des C von A (bzw. dessen Versicherung) zu regulieren.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Selbst wenn die Polizei eingeschaltet wurde: Ein "normaler" Auffahrunfall kostet 35 EUR Verwarnungsgeld.

Ein "normaler" mag ja sein, aber die Rede ist was passieren KANN.

Wenn der Unfall aufgrund der schlechten Wetterbedingungen und nachweislich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit erfolgte, dann bist du in der Probezeit mit einem A-Verstoss dabei und Nachschulung etc.......

Deswegen schrieb ich doch extra, WENN ihr das vorgeworfen wird, und dies alles dann anstehen KANN.

Themenstarteram 30. September 2008 um 17:22

nunja, waren halt 30 - 40 km/h und Innerorts sind ja 50 erlaubt. Der Seitenabstand war auch gegeben, nur durch das Rutschen und dem fehlenden ABS des Fiestas (ist schon ein alter Fiesta von 95/96 gewesen) ist man unerwartet auf den Wagen von Person B gerutscht. Ob Person C die Schäden durch den Unfall oder ausgedacht, bzw. schon vorher da waren (ein paar kleine Kratzer und angebliches im Nachhinein Kopfweh) , lässt sich nicht nachweisen.

Zitat:

Muss ich, wenn überhaupt, auch für Person C zahlen?

Dein Haftpflicht zahlt die Schäden an den anderen Autos. Die Schuldfrage ist wohl eindeutig, dein Abstand auf den Vordermann war einfach zu gering (sonst wärst du nicht aufgefahren) - auch wenn du dich da einfach verschätzt hattest, lern draus und lasse das nächste mal entsprechend mehr Abstand zum Vordermann!

 

Den Schaden am eigenen Auto von Person A zahlt höchstens die Vollkasko, Glasschäden die Teilkasko (ggfs. mit entsprechender Selbstbeteiligung).

 

 

 

Zitat:

Person B ist wiederrum seinem Vordermann (Person C) leicht angestoßen

(...)

Ob Person C die Schäden durch den Unfall oder ausgedacht, bzw. schon vorher da waren, lässt sich nicht nachweisen.

 

Ich würde da mal schön den Ball flach halten - wenn Person B eindeutig noch Person C leicht aufgefahren ist, und beide das bestätigen dann ist es auch relativ wahrscheinlich das dabei ein gewisser Schaden entstanden ist. Abgesehen davon zahlt die Haftpflicht ja sowieso den Schaden, und die würd auch zahlen wenn du noch 3 Autos mehr gestriffen hättest ;)

 

Zitat:

Verlängert sich durch den Unfall meine Probezeit?

Wie bereits von den anderen Usern erwähnt, je nachdem ob und inwiefern die Polizei das alles aufgenommen hat können dir vergehen vorgeworfen werden (Fahrlässigkeit, zu geringer Abstand etc. pp.) die letztenendes zu einer Probezeitverlängerung führen könnten.

 

 

 

Zitat:

Muss ich eine Nachschulung machen?

Siehe das mit der Probezeit, das geht einher.

 

Zitat:

Was kommt noch auf mich zu?

Hochstufung in der Versicherung (Schadenfreiheitsklasse), Kosten am eigenen Fahrzeug übernimmst du selbst, wenn du nicht eine Vollkasko hast!

Zitat:

Original geschrieben von Fiur

nunja, waren halt 30 - 40 km/h und Innerorts sind ja 50 erlaubt.

ja...die 50kmh sind unter idealbedingungen erlaubt....

und unter idelabedingungen wärest du dem anderen auch nicht draufgefahren.....

und da die geschwindigkeit von dir ja "nur 30-40kmh" war, bleiben nurnoch zwei alternativen übrig...entweder du hattets nicht genügend abstand ODER dein vordermann hat aufeinmal den rückwärtsgang reingehauen, ist dir draufgefahren und hat anschließend wieder den vorwärtsgang eingelebt um seinen vordermann zu ditschen...

Zitat:

Der Seitenabstand war auch gegeben,

seitenabstand bringt dir aber nix, wenn du hinter einem herfährst.....

Zitat:

und dem fehlenden ABS des Fiestas

was dir im vornherein klar sein hätte müssen....

hoffentlich hast du so nciht bei der polizei argumentiert! deinen schein wärest du dann nämlich sicher los!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Dein Haftpflicht zahlt die Schäden an den anderen Autos. Die Schuldfrage ist wohl eindeutig, dein Abstand auf den Vordermann war einfach zu gering (sonst wärst du nicht aufgefahren) - auch wenn du dich da einfach verschätzt hattest, lern draus und lasse das nächste mal entsprechend mehr Abstand zum Vordermann!

Ich habe an dieser Stelle mal eine Frage: Ich fahre auch recht defensiv und halte Abstand zum Vordermann. Schließe mich natürlich dieser Aussage an und meine, dass der Abstand nicht eingehalten wurde.

Was ich aber tagtäglich auf der Autobahn erlebe ist folgendes: sobald ich etwas Abstand einhalte, flutschen ein oder sogar zwei Autos in die Lücke rein und gehen dann in die Eisen, weil der Geschwidigkeitsüberschuss zu hoch ist. Ich rechne damit ständig, deswegen halte ich hier schon fast den Fuß auf der Bremse. Da das auch sehr oft bei Regen passiert, muss man doppelt wachsam sein. Aber was ist, wenn man sich mal 'ne Sekunde ablenken lässt und dann nicht mehr bremsen kann und dem Vordermann voll reinknallt? Die Polizei wird behaupten, ich habe nicht ausreichend Abstand eingehalten, ich werde aussagen: Nee, der Vordermann ist vor mich rein und hat gebremst. Der Vordermann sagt natürlich: Wieso? Ich bin doch ganz normal gefahren. Und dadurch bin ich dann der gearschte (sorry). Das kann es doch auch nicht sein, oder?

wenn du den spurwechsel vom vordermann nachweisen kannst, bekommst du zwar u.u. eine teilschuld, aber der "einfach-rauszieher" bekommt eine mit auf den deckel....

u.a. wird genau aus deisem grund bei abstandsmessungen immer über eine längere strecke gefilmt......

Naja, bei einer Abstandsmessung ist das ein bißchen anders.

D.h. so oder so bin ich "der dumme" weil ich hinten d'rauf bin. Heisst ja nicht umsonst: wer hinten d'rauf fährt ist automatisch schuld.

Da kann ich nur hoffen, dass ich direkt einen Zeugen erwische....und nicht so wie bei meinem letzten Unfall als mir einer hinten d'rauf ist: ich stand noch unter Schock, habe noch gar nicht realisiert was passiert ist und schon reicht mir eine Hand durch die Fahrerseine eine Visitenkarte 'rein mit dem Kommentar: Ey, wenn du wollen verkaufen, dann ruf' an. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von nos-power-1

Heisst ja nicht umsonst: wer hinten d'rauf fährt ist automatisch schuld.

diese "stammtischweißheit" ist schon lange nichtmehr aktuell!

wenn dem "rauszieher" verkehrswidriges verhalten nachgewisen werden kann, ist er drann und nicht du....

Themenstarteram 1. Oktober 2008 um 11:44

Hab heute nen Brief vonner Polizei bekommen, indem die Beschuldigung steht ( Verkehrsunfall in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung ( § 299 StGB ) und das ich eine Stellungnahme abgeben soll (schriftlich).

Was schreib ich am besten, um der Nachschulung + mehr Probezeit zu entringen? Unaufmerksam? Falscher Abstand? Falsche Geschwindigkeit?

Soll ich mit reinschreiben, dass ich noch in der Probezeit bin?

du KANNST dich äussern, aber du MUSST (soweit mir bekannt) aber nicht.

du kannst dich mit falschen äusserungen ( genauso bei der unfallaufnahme der polizei) auch tiefer reinreissen.

ohne anwalt wuerde ich nichts schreiben ( soweit noch erlaubt) oder mich eben vorher fachanwaltlich beraten lassen.

Harry

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