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Auffahrunfall Schuldfrage

Themenstarteram 15. Juni 2013 um 21:10

Hallo liebe Forengemeinde,

gestern Nachmittag passiert hinter mir ein Auffahrunfall.

Ich fuhr, weil eine Warnleuchte bei meinem Fahrzeug aufleuchtete, rechts auf einer 2-spurigen Vorrangstraße in Fahrbahnrandnähe blinkend und mit verringerter Geschwindigkeit.

Es näherten sich mehrere Fahrzeuge mit meiner Meinung nach viel zu hoher Geschwindigkeit im Ortsgebiet. Einige spurten ohne Probleme um und überholten mich links. Dann folgte ein weiteres FahrzeugDuo wovon der vordere Wagen abbremste weil sofortiges Umspuren nicht möglich war, weil andere Fahrzeuge auf der zweiten Spur fuhren. Auf dieses Fahrzeug fuhr das mit viel zu wenig Abstand dahinterfahrende Fahrzeug auf. Ich fuhr langsam blinkend weiter. Aus einem der Fahrzeug stieg ein Mann und ging hinterher mir her und deutete ich solle stehen bleiben. Dies tat ich auch an der nächstmöglichen Stelle. Im Rückspiegel konnte ich die beiden Fahrzeuge sehen.

Es befanden sich 4 Personen in den Autos die dann alle telefonierend mit Ihren Handys neben den Autos standen. Ich wartetet gute 15 Minuten doch keiner der Personen näherte sich meinem Fahrzeug um mit mir in Kontakt zu treten. Ich konnte nicht aussteigen da sich mein 7 Monate altes Kind im überheizten Fahrzeug befand und bereits längere Zeit weinte. Nach besagten 15 Minuten und dem erlöschen der Warnleuchte in meinem Fahrzeug und keinem Anzeichen der Unfallbeteiligten Personen mit mir Kontakt aufzunehmen, fuhr ich nach Hause.

Jetzt meine Frage:

Werde ich eine Anzeige erhalten weil die wartenden Personen mein Kennzeichen an die Polizei weitergegeben haben und mich als Verantwortlichen für Ihren Auffahrunfall angeben?

Wie siehts dann aus mit der Höhe des Strafrahmens?

Ich freue mich auf Eure Meinungen.

Danke, mdbsurf74

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19 Antworten

Hallo,

Schuldfragen klären Gerichte.

IMO spricht wenig für Deine Beteiligung an dem Unfall.

Allerdings finde ich die Schilderung und das Vehalten merkwürdig.

Es war innerhalb einer geschlossenen Ortschaft; gab es eine Geschwindigkeitsbegrenzung, gab es ein absolutes Halteverbot, fuhrst Du nur Schrittgeschwindigkeit, gab es keine Möglichkeit außerhalb des Fahrstreifens anzuhalten, wieso wartest Du eine Viertelstunde um dann fortzufahren, ein Kind kann man auf den Arm nehmen.

Liebe Grüße

Herbert

Hallo,

so wie Du es geschildert hast trifft Dich nicht der Krümmel einer Teilschuld. Durch techn. Defekt (Warnleuchte) müßte die Fahrt verlangsamt werden. Die nachfolgenden Autos konnten überholen oder abbremsen. Nur der dritte der zu wenig Abstand zum zweiten hatte ist dem aufgefahren. Also ist er so gefahren das ein anhalten durch Verkehrsbedingte Störung für Ihn nicht möglich war.

Hi,

wenn der Unfallhergang so ist wie von dir beschrieben solltest du höchstens als Zeuge befragt werden.

Wobei ich mir vorstellen könnte das die Unfallbeteiligten sich da irgentwas zusammenreinem,jedenfalls dann wenn die Fahrzeuge zusammengehörten.

Aber erst mal keine panik.

Wobei mir auch net ganz klar ist warum du net das baby auf den Arm genommen hast und wenigstens mal gefragt hast was die wollen?

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Klein57

Hallo,

so wie Du es geschildert hast trifft Dich nicht der Krümmel einer Teilschuld. Durch techn. Defekt (Warnleuchte) müßte die Fahrt verlangsamt werden.

Theoretisch ja .. praxis sieht anders aus. Wenn 4 leute sagen es war kein warnblinker an kann sie schon ne teilschuld bekommen z.b als hinderniss . Zumal sie einfach weg gefahren ist , auch wenn sie gewartet hat und keiner kam.

Themenstarteram 24. Juni 2013 um 9:40

Heute kam ein RSb-Brief von der Polizei.

Konnte leider nicht entgegengenommen werden.

Na herrlich...

Was mach ich jetzt am besten?

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

...

Was mach ich jetzt am besten?

Hallo,

Ruhe bewahren.

Der Brief wird doch sicherlich erneut zugestellt oder zur Abholung niedergelegt werden.

Wenn Du den Brief gelesen hast kannst Du mal mitteilen was drin steht.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 24. Juni 2013 um 21:11

Ja das wird noch ein paar Tage dauern, der Brief muss erst ausm anderen Bundesland abgeholt werden (wurde an den Hauptwohnsitz zugestellt).

Dann wird vermutlich eine Lenkererhebung drinnen stehen.

Hab heute schonmal anwaltlichen Rat eingeholt und mir 3 Adressen von Rechtsverdrehern (mit StVo Kenntnissen) in meiner Nähe geben lassen.

Ich halte hier die Interessierten am Laufenden, wenns Recht ist ;-)

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

Dann wird vermutlich eine Lenkererhebung drinnen stehen.

Darf ich aus dem von mir hervorgehobenen Wort schließen dass der Unfall in Österreich war? So eine Information wäre schon wichtig, es gibt da sicher Unterschiede zu Deutschland.

Grüße

Steini

Themenstarteram 26. Juni 2013 um 8:48

Zitat:

Darf ich aus dem von mir hervorgehobenen Wort schließen dass der Unfall in Österreich war? So eine Information wäre schon wichtig, es gibt da sicher Unterschiede zu Deutschland.

Grüße

Steini

Ja der Sachverhalt ist in Wien, Österreich passiert.

Ich hab mal die StVO online durchgeblättert zum Thema Vorrangstraßen.

Man dürfte demnach sogar halten um z.B. eine Person aus und einsteigen lassen.

Ausserdem bin ich mit der einen Hälfte des Fahrzeugs auf dem Fahrradstreifen gefahren, am ganz rechten Fahrbahnrand. D.h. die halbe Fahrspur war auch noch frei und den rechten Blinker hat jedes nachfolgende Fahrzeug gut sehen können.

Auskunft eines Anwalts der mit der österr. StVO vertraut ist:

" Es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung, die nach den Bestimmungen der StVO geahndet wird.

In Ihrem Fall kommt eine Ahndung nach § 4 StVO in Verbindung mit § 99 Absatz 2 a StVO in Betracht.

Nach § 4 StVO waren Sie als Unfallbeteiligte verpflichtet, sofort anzuhalten, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken und gegebenenfalls die nächste Polizeistation zu informieren.

Nach § 99 Absatz 2 a StVO kann dieses Verhalten (je nach Schwere) als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von 36 bis 2.800 Euro - im Falle der Uneinbringlicheit mit Freiheitsstrafe von 24 Stunden bis sechs Wochen - geahndet werden."

Also die Strafe muss ich mal fix zahlen wie es aussieht. Die Höhe der Strafe ist schwer einschätzbar.

Was sind das für Leute, die Dir da was anhängen wollen.

Du bist, falls Deine Schilderung stimmt, vollkommen unbeteiligt an dem Unfall, sogar unabhängig ob mit oder ohne Warnblinker.

Mach Dir einfach keinen Kopf, lass erneut zustellen und vergiss den Vorfall einfach.

Themenstarteram 3. Juli 2013 um 10:11

So heute wurde der Brief abgeholt.

"Sie werden als Zulassungsbesitzer(in) gemäß §103 Abs.2 KFG 1967 aufgefordert, der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug

mit dem Kennzeichen XXXXX

am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr

in xxxxxx

gelenkt hat.

Bitte benützen Sie zur Auskunftserteilung .... beiliegeneden Vordruck."

Dann werd ich wohl bald einen Brief, da ich ja der Lenker war, oder gar Besuch von den Uniformierten bekommen...

Hallo,

persönliche Angaben zum Lenker kannst Du machen; zum Sachverhalt würde ich mich nicht äußern (Anwalt mit der Sache beauftragen). Ich vermute der auffahrende will Dir eine Schuld anhängen. Nach dem Motto ich bin aufgefahren weil das Auto so dicht vor mir führ.

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 22:27

So heute ist jetzt der Brief an den Fahrzeuglenker gekommen (also ich).

"Aufforderung zur Rechtfertigung"

Es wird ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben:

Sie haben am xx.xx.xxx um xx.xx Uhr in xx, xxx Straße, das Kfz mit dem Kennzeichen XXX gelenkt und haben es als ursächlich Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall zu verständigen, obwohl ein Identitätsnachweis unterblieben ist.

Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO

Sie können sich entweder anlässlich der Einvernahme unter Mitnahme eines Lichtbildausweises bei uns am xx.xx.2013 oder schriftlich bis zu diesem Zeitpunkt rechtfertigen sowie die Ihrer Verteidigung dienenden Tatsachen und Beweismittel bekanntgeben.

Außerdem werden Sie aufgefordert, Ihre Einkommens, Vermögens und Familienverhältnisse bekanntzugeben, damit diese bei der Strafbemessung berücksichtigt werden können.

Sie können an Ihrer Stelle einen Bevollmächtigen beauftragen...

Rechtsgrundlagen: §§40 und 42 dese Verwaltungsstrafgesetzes

Beachten Sie, dass das Strafverfahren ohne Ihre Anhörung durchgeführt wird, wenn Sie von der Möglichkeit, sich zu rechtfertigen, nicht Gebrauch machen.

Jetzt ist die Frage was ich machen soll.

Was ist die maximale Höhe für eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO?

Wenn ich einen Anwalt einschalte kostet mich dass wahrscheinlich ein Vielfaches von der zu erwartenden Strafe. Nur um Recht zu haben, will ich nicht mehr Geld ausgeben als notwendig.

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 22:52

Das Strafmaß ist wohl unter

§ 99 StVO Strafbestimmungen

zu finden.

In meinem Fall wird § 99 Absatz 2a StVO zum Tragen kommen.

Die Geldstrafe kann von 36 bis 2.180,- betragen.

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