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Auffahrunfall!!!

Themenstarteram 4. April 2015 um 5:50

Hallo an alle Mitglieder !

Ich bin ganz neu hier im Forum angemeldet, lese jedoch schon lange mit.

Ich bin Benny komme aus Berlin und habe gestern das Auto von meinem Vater zerlegt , leider Gottes .

Ich fuhr gestern auf einer Hauptstr entlang und aus heiterem Himmel hat die ältere Dame vor mir einfach eine Vollbremsung gemacht und das alles bei Grün und ich natürlich trotz Vollbremsung hinten rein.

Ich weiss Sicherheitsabstand usw wird mir zulasst gelegt, jedoch darf man doch trotzdem nicht bei Grün einfach bremsen , gibt es da irgendeine Regelung das hier jeder eine Teilschuld bekommt ?

 

Es wäre schön wenn jemand schon mal solch eine Situation erlebt hat und mir ein Tipp geben kann,

Montag wird erst der Anwalt kontaktiert.

Viele Grüße

Benny

Beste Antwort im Thema

Hallo, Corsadiesel,

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 4. April 2015 um 11:14:23 Uhr:

Wenn die Dame Rot von Grün nicht unterscheiden kann, sollte man mal die Augen überprüfen lassen und ob sie dann überhaupt für den Führerschein gesundheitlich geeignet ist.

zunächst sollte man sich fragen, ob man selber noch nie so einen Fehler gemacht hat.

Eigenartigerweise haben viele Fahrzeuglenker, die einfach bei Rot weiterfahren und einen Unfall verursachen oder geblitzt werden, ihren eigenen Angaben zufolge Grün gesehen und nicht wenige von denen sind nicht dem älteren Semester zuzurechnen.

Würdest Du bei diesen auch behaupten, sie müssten die Augen und ihre Geeignetheit zum Fahren untersuchen lassen?

Dazu kommt, dass wir nicht wissen, wie die Ampelanlage ausgesehen hat.

Sollte es eine "Mehrfachampel" sein, die für die jeweilige Fahrtrichtung unterschiedliche Ampelschaltungen hat, möchte ich denjenigen sehen, der sich dabei noch nie vertan hat.

Wenn die Dame nun gegenüber ihrer Versicherung angibt, dass sie sich mit diesen Ampeln vertan hat, hat sie m. E. zwar falsch reagiert, aber aus ihrer Sicht nicht grundlos gebremst und somit dürfte eine Mitschuld sowohl aus polizeilicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht wohl kaum zu begründen sein.

Viele Grüße,

Uhu110

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Bei völlig ungerechtfertigten Vollbremsungen kann der Dame durchaus eine Teilschuld zugesprochen werden.

Gibt es Zeugen oder was hat die Dame ausgesagt?

Wenn Sie es nicht blöd anstellt gibt es jede Menge Gründe die sie anführen kann z. B. ein Kind am Straßenrand usw.

Themenstarteram 4. April 2015 um 6:06

Hallo

habe jemand gefunden der in dem Cafe am Strassenrand saß und der hat ausgesagt das niemand in der nähe war oder es kein Grund für eine Bremsung gab !

...und die ältere Dame hat nicht gesagt, wieso sie gebremst hat?

Themenstarteram 4. April 2015 um 7:37

Sie war der Meinung das die Ampel Rot war !

aber die Polizei hat sich nicht geäußert ausser mit nem Anwalt wäre man besser beraten

So eine Teilschuld bringt doch überwiegend deiner Versicherung Vorteile, dir selbst kann das doch fast egal sein. Schildere den Fall der Haftpflicht(HP) deines Vaters und die werden sich schon entsprechend wehren, wenn sie da Erfolgsaussichten vermuten. Du brauchst hier keine RSV zu bemühen, dafür hast du eine HP.

am 4. April 2015 um 8:40

Da hat die Polizei mit ihrem Tip vollkommen recht. Aus der Sache mit dem zu geringem Sicherheitsabstand kommt man allerdings nicht heraus.

§4 Abstand

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Aufgrund der Aussage der Dame wird ein findiger Anwalt schon eine Teilschuld herausbekommen, aber ganz raus kommst du nie, denn die Regelungen zum Sicherheitsabstand sind eindeutig.

Aufgrund der Aussagen der Dame wäre es hier nicht uninteressant ihre Geeignetheit zur Teilnahme am öff. Straßenverkehr überprüfen zu lassen.

LG Detta

Was hier aber interessant sein könnte ist der Posten der Steigerung von den Versicherungsprozenten.

Steigen die dann auch bei Teilschuld definitiv?

Und wenn eine Teilschuld dabei rausspringt müsste ja ein Teil des eigenen Schaden vom Gegner übernommen werden. Dann hätte der Vater des TE ja noch eine gute Nachricht zu bekommen.

Dann bleibt er nicht auf allen Kosten hängen .

Zitat:

@desenator schrieb am 4. April 2015 um 10:50:48 Uhr:

Was hier aber interessant sein könnte ist der Posten der Steigerung von den Versicherungsprozenten.

Steigen die dann auch bei Teilschuld definitiv?

Ja, warum denn nicht? Sobald 3 Euro 50 - oder weniger - über die Versicherung abgewickelt werden, wird man hochgestuft. Daher bringt eine Teilschuld dem TE Vater relativ wenig, wenn man den ganzen Trödel berücksichtigt, der Versicherung am meisten.

Wenn die Dame Rot von Grün nicht unterscheiden kann, sollte man mal die Augen überprüfen lassen und ob sie dann überhaupt für den Führerschein gesundheitlich geeignet ist.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 4. April 2015 um 11:14:23 Uhr:

Wenn die Dame Rot von Grün nicht unterscheiden kann, sollte man mal die Augen überprüfen lassen und ob sie dann überhaupt für den Führerschein gesundheitlich geeignet ist.

Vielleicht hat sie ja auch einfach den Phasenwechsel von grün auf rot der Fußgängerampel im Augenwinkel gesehen und deswegen in die Eisen gelangt. Sollte nicht passieren, passiert aber immer wieder.

Bringt schon etwas: bei einer Teilschuld wird von der Versicherung der Dame schließlich auch ein Anteil am Eigenschaden reguliert. Mit dem Zeugen würde ich hier durchaus die Forderung geltend machen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. April 2015 um 12:58:20 Uhr:

Bringt schon etwas: bei einer Teilschuld wird von der Versicherung der Dame schließlich auch ein Anteil am Eigenschaden reguliert. Mit dem Zeugen würde ich hier durchaus die Forderung geltend machen.

Ja und? Ich unterstelle mal VK Versicherung, dann wird von denen reguliert, immer noch hochgestuft und dem TE-Vater ist's wumpe.

Mir würde es ums Prinzip gehen. Wenn die ältere Dame das nochmal macht und es ist ein entsprechender Vorfall schon aktenkundig, dann kann man entsprechende Massnahmen ergreifen (MPU, Attest vom Arzt).

Andernfalls kann sie fröhlich weiter grün und rot verwechseln.

Zum Thema Sicherheitsabstand sage ich nichts.

Hallo, Corsadiesel,

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 4. April 2015 um 11:14:23 Uhr:

Wenn die Dame Rot von Grün nicht unterscheiden kann, sollte man mal die Augen überprüfen lassen und ob sie dann überhaupt für den Führerschein gesundheitlich geeignet ist.

zunächst sollte man sich fragen, ob man selber noch nie so einen Fehler gemacht hat.

Eigenartigerweise haben viele Fahrzeuglenker, die einfach bei Rot weiterfahren und einen Unfall verursachen oder geblitzt werden, ihren eigenen Angaben zufolge Grün gesehen und nicht wenige von denen sind nicht dem älteren Semester zuzurechnen.

Würdest Du bei diesen auch behaupten, sie müssten die Augen und ihre Geeignetheit zum Fahren untersuchen lassen?

Dazu kommt, dass wir nicht wissen, wie die Ampelanlage ausgesehen hat.

Sollte es eine "Mehrfachampel" sein, die für die jeweilige Fahrtrichtung unterschiedliche Ampelschaltungen hat, möchte ich denjenigen sehen, der sich dabei noch nie vertan hat.

Wenn die Dame nun gegenüber ihrer Versicherung angibt, dass sie sich mit diesen Ampeln vertan hat, hat sie m. E. zwar falsch reagiert, aber aus ihrer Sicht nicht grundlos gebremst und somit dürfte eine Mitschuld sowohl aus polizeilicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht wohl kaum zu begründen sein.

Viele Grüße,

Uhu110

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