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Auffahrunfall+Teilschuld???
Hallo zusammen!
Also ich bin gestern mit meinem PKW in eine große,wenig befahrene Straße eingefahren. Als ich bemerkte, das ich falsch war, wollte ich wenden! Als ich an einer Verkehrsinsel vorbeifuhr, betätigte ich den blinker links, bremste ab, holte ein wenig aus und leitete den Wendevorgang um die Verkehrsinsel ein! Als ich schon fast rum war, fuhr mir jemand hinten links in die Felge, sodass mein Auto einen Achsbruch, Felgenschaden und und und erlitt. Nach eintreffen der Polizei meinten die, das ich vielleicht eine Teilschuld bekommen würde, da ich kurz vorher etwas nach rechts ausgeschert hatte und der hinter mir so dachte ich würde nach rechts abbiegen..... Was meint ihr dazu?
Vielen Dank!
Gruß flo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mustafa5727
Die Polizei hat doch keine Ahnung, ich würde mir echt kein Kopf deswegen machen. Du wirst sicher keine Teilschuld bekommen. Der hinter dir soll lieber ein bisschen weniger denken, denn du bist schon fast rum und der denkt immer noch weiter..........
" Ich dachte er wollte nach rechts abbiegen "
Auch wenn dein Blinker nach rechts zeigt und du biegst nach links würdest du keine Teilschuld haben, denn es ist kein Problem dies zu leugnen. Wenn es hart auf hart kommen sollte was ich nicht glaube würde ich auch leugnen das du nach rechts ausgeschert bist, denn so wie es für mich an hört ist der Typ dir reingefahren und versucht jetzt sich heil aus der Sache raus zu hauen.
Ich dachte.... bla bla bla.
Genau das habe ich auch gedacht als ich deinen Beitrag gelesen habe.
Bla, bla, bla.
Du warst weder dabei, noch kennst du Örtlichkeiten, noch hast du gesehen "wie" der TE abgebogen ist.
Aber der Polizist hat keinen Ahnung und ich zitiere dich " du wirst sicher keine Teilschuld bekommen"
So ganz sicher bist du dir wohl aber nicht. Oder ist das wieder nur bla, bla, bla?
Und zur Krönung noch zu einer eventuellen Falschaussage ermuntern. Wenn es hart auf hart kommt, leugnen.
Vor Gericht, sollte es soweit kommen, ist fast alles möglich. Auch eine Teilschuld.
Gruß
Frank
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22 Antworten
Die Polizei hat doch keine Ahnung, ich würde mir echt kein Kopf deswegen machen. Du wirst sicher keine Teilschuld bekommen. Der hinter dir soll lieber ein bisschen weniger denken, denn du bist schon fast rum und der denkt immer noch weiter..........
" Ich dachte er wollte nach rechts abbiegen "
Auch wenn dein Blinker nach rechts zeigt und du biegst nach links würdest du keine Teilschuld haben, denn es ist kein Problem dies zu leugnen. Wenn es hart auf hart kommen sollte was ich nicht glaube würde ich auch leugnen das du nach rechts ausgeschert bist, denn so wie es für mich an hört ist der Typ dir reingefahren und versucht jetzt sich heil aus der Sache raus zu hauen.
Ich dachte.... bla bla bla.
Zitat:
Original geschrieben von mustafa5727
Die Polizei hat doch keine Ahnung, ich würde mir echt kein Kopf deswegen machen. Du wirst sicher keine Teilschuld bekommen. Der hinter dir soll lieber ein bisschen weniger denken, denn du bist schon fast rum und der denkt immer noch weiter..........
" Ich dachte er wollte nach rechts abbiegen "
Auch wenn dein Blinker nach rechts zeigt und du biegst nach links würdest du keine Teilschuld haben, denn es ist kein Problem dies zu leugnen. Wenn es hart auf hart kommen sollte was ich nicht glaube würde ich auch leugnen das du nach rechts ausgeschert bist, denn so wie es für mich an hört ist der Typ dir reingefahren und versucht jetzt sich heil aus der Sache raus zu hauen.
Ich dachte.... bla bla bla.
Genau das habe ich auch gedacht als ich deinen Beitrag gelesen habe.
Bla, bla, bla.
Du warst weder dabei, noch kennst du Örtlichkeiten, noch hast du gesehen "wie" der TE abgebogen ist.
Aber der Polizist hat keinen Ahnung und ich zitiere dich " du wirst sicher keine Teilschuld bekommen"
So ganz sicher bist du dir wohl aber nicht. Oder ist das wieder nur bla, bla, bla?
Und zur Krönung noch zu einer eventuellen Falschaussage ermuntern. Wenn es hart auf hart kommt, leugnen.
Vor Gericht, sollte es soweit kommen, ist fast alles möglich. Auch eine Teilschuld.
Gruß
Frank
Was ist wenn ein LKW rechts abbiegen will,
er guckt in die Rückspiegel,
er setzt den rechten Blinker,
und schert links aus um die Kurve zu kriegen!
Das selbe gilt auch für PKW die links abbiegen!
Ulf
mir fehlt bei deiner "Berichterstattung" ob du in den Spiegel geguckt hast!
Du schreibst:
Als ich schon fast rum war, fuhr mir jemand hinten links in die Felge, sodass mein Auto einen Achsbruch, Felgenschaden und und und erlitt.
Somit vermute ich (ich war bei dem Unfall ja nicht dabei) das der Hintermann einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat.
Ob er zu schnell unterwegs war, kann ich nicht beurteilen.
Er ist dir ja in die Felge reingefahren und nicht hinten drauf,
wenn ich es richtig gelesen habe.
Gibt es Bremsspuren von Dir und den Hintermann?
Wenn ja, wurden diese vermessen?
Viktor
Seit wann legt die Polizei die Schuld fest?
du hast also um eine verkehrsinsel rum (wo regulär eine durchgezogene linie ist) gewendet und dabei den nachfolgenden verkehr nicht beachtet.......? könnte ja fast ein "klassischer" linksabbieger unfall sein......
Hallo Flo
Kannst mal ein paar Foto/Skizze vom Unfallort machen?
Viktor
Ich wage mal zu behaupten, hier kann niemand vorhersagen, ob es da nun zu einer Teilschuld kommt oder nicht. Denn wenn hier sollche Threads aufgemacht werden, wird nie mit allen Details beschrieben, was genau passiert ist. Wenn man mal ehrlich mit sich selber ist, neigt doch jeder dazu ihm selber ungünstige Dinge ehr zu verschweigen und ihm selber günstige Dinge zu betonen.
Und wenn dann von den Leuten die es lesen noch Unterstellungen dazu kommen, hat doch nachher jeder sein eigenes Bild von der Situation. Aber was nutzt es, wenn jeder dieses eigene Bild der Situation bewertet ?
Tschuldigung, aber ich verstehe nicht, was an der Aussage der Polizisten so schlimm sein soll??
Sie haben durchaus recht, das da noch was kommen kann!
Anscheinend hat der TE hier gegen §9(5) der STVO verstoßen, hier ist es sogar sehr wahrscheinlich, das der TE eine Teilschuld bekommen könnte...
Zumal man hier auch noch andere Regeln der STVO anwenden könnte, so dass es am Ende ziemlich doof werden kann...
PS: ich verstehe auch nicht, warum man sich nicht eine Stelle aussucht, an der man gefahrlos ohne Probleme wenden kann...
Gerade ich als Ureinwohner eines Urlaubszieles weiß, wie gefährlich und hirnlos einige Verkehrsteilnehmer wenden...
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Zitat:
Original geschrieben von mustafa5727
Die Polizei hat doch keine Ahnung, ich würde mir echt kein Kopf deswegen machen. Du wirst sicher keine Teilschuld bekommen. Der hinter dir soll lieber ein bisschen weniger denken, denn du bist schon fast rum und der denkt immer noch weiter..........
" Ich dachte er wollte nach rechts abbiegen "
Auch wenn dein Blinker nach rechts zeigt und du biegst nach links würdest du keine Teilschuld haben, denn es ist kein Problem dies zu leugnen. Wenn es hart auf hart kommen sollte was ich nicht glaube würde ich auch leugnen das du nach rechts ausgeschert bist, denn so wie es für mich an hört ist der Typ dir reingefahren und versucht jetzt sich heil aus der Sache raus zu hauen.
Ich dachte.... bla bla bla.
Genau das habe ich auch gedacht als ich deinen Beitrag gelesen habe.
Bla, bla, bla.
Du warst weder dabei, noch kennst du Örtlichkeiten, noch hast du gesehen "wie" der TE abgebogen ist.
Aber der Polizist hat keinen Ahnung und ich zitiere dich " du wirst sicher keine Teilschuld bekommen"
So ganz sicher bist du dir wohl aber nicht. Oder ist das wieder nur bla, bla, bla?
Und zur Krönung noch zu einer eventuellen Falschaussage ermuntern. Wenn es hart auf hart kommt, leugnen.
Vor Gericht, sollte es soweit kommen, ist fast alles möglich. Auch eine Teilschuld.
Gruß
Frank
Frank, vollkommen korrekt, sehe ich genauso.
Im übrigen möchte ich diesen "Tröster", mustafa5727, hören, wenn er der Fahrer wäre, der durch dieses unklare Wenden irretiert worden wäre und dann aufgefahren wäre! Dem Bla, Bla, mustafas nach, würde er dann eher ziemlich Stress machen!
Wie schnell fuhr denn der TE bevor er bremste? Wie stark bremste er ab? Wie weit zog er nach rechts? Verließ er dabei ganz oder teilweise seine Fahrspur? Durfte er überhaupt an der Stelle wenden? War da ne durchgezogene Linie?
Als regelmäßiger Empfänger der ADAC-Jurs online Infos, habe ich schon einige Urteile gefunden/gesehen, in denen der Vordermann sogar 100% und nicht nur ne Teilschuld zugesprochen hatte!
Solange man so wenig tatsächliche, verwertbare Informationen hat, wie aus der Beschreibung des TE, sollte man besser nichts sagen, außer abwarten und Tee trinken. Evtl., aber wahrscheinlich kaum möglich, Beweismittel oder Zeugen finden, aber nicht türken!
Und an die Schlaumeier, die sagen, daß die Blauen kein Recht sprechen! Jo, schon, aber letztlich ist deren Aussage und deren Ermittlungsergebnis für den Richter ein idR. wichtigeres und glaubwürdigeres Beweismittel als die Aussage des TE!
Ein neutraler Zeuge zählt mehr als ein Beteiligter!
Wolf24
@ Autobahnheizer
z.b. bei Auffahrunfällen kommt es schon vor das die Polizei den Schuldigen festlegt,weiß ich aus eigener Erfahrung.
Meine Lebensgefährtin stand an einer Ampel(rot) und einer krachte ungebremst hinten drauf. Der Schuldige wurde an Ort und Stelle festgelegt,war ja auch kein Zweifel.
Trotzdem läuft die Sache über den Anwalt wegen Schmerzensgeld und so weiter.
MfG Markus
Wir hatten im Prinzip genau die gleiche Sache schon mal vor einem Jahr oder so. Ergebnis war, daß eine Teilschuld sehr wahrscheinlich ist.
Ich gebe Dir den Rat weiter, den auch ich damals erhalten habe: Wendevorgang in zwei Teile zerlegen,
1) Blinker rechts, rechts ranfahren und ggf. anhalten
2) Blinker links, Lücke im nachfolgenden und Gegenverkehr abwarten, wenden
Mein Vorschlag für eine Modifikation, wenn viel Verkehr:
2a) Blinker links, Lücke im nachfolgenden Verkehr abwarten, bis zur Straßenmitte fahren (Fahrzeug steht dann auffällig schräg, aber Deine Absicht sollte jedem klar sein)
2b) sobald Lücke im Gegenverkehr, Wendevorgang zu Ende führen
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Wir hatten im Prinzip genau die gleiche Sache schon mal vor einem Jahr oder so. Ergebnis war, daß eine Teilschuld sehr wahrscheinlich ist.
Ich gebe Dir den Rat weiter, den auch ich damals erhalten habe: Wendevorgang in zwei Teile zerlegen,
1) Blinker rechts, rechts ranfahren und ggf. anhalten
2) Blinker links, Lücke im nachfolgenden und Gegenverkehr abwarten, wenden
Mein Vorschlag für eine Modifikation, wenn viel Verkehr:
2a) Blinker links, Lücke im nachfolgenden Verkehr abwarten, bis zur Straßenmitte fahren (Fahrzeug steht dann auffällig schräg, aber Deine Absicht sollte jedem klar sein)
2b) sobald Lücke im Gegenverkehr, Wendevorgang zu Ende führen
Sehr guter Rat. Im Prinzip mache ich es auch so, wenn ich mich verfahren habe.
Man sollte generell nicht in Panik verfallen und irgendwelche chaotischen Wendemanöver vollziehen. Eventuell muß man eben mal ein paar hundert Meter weiter fahren oder, wenn man nicht zum Verkehrshindernis wird, einfach mal etwas warten. Kommt immer billiger, als ein Unfall oder Schaden. Was habe ich schon an Panikwendern gesehen, die dann volle Pulle über die Bordsteinkante knallen, weil die Straße doch nicht so breit war, wie gedacht usw.
Zitat:
Original geschrieben von Markus6305
@ Autobahnheizer
z.b. bei Auffahrunfällen kommt es schon vor das die Polizei den Schuldigen festlegt,weiß ich aus eigener Erfahrung.
Meine Lebensgefährtin stand an einer Ampel(rot) und einer krachte ungebremst hinten drauf. Der Schuldige wurde an Ort und Stelle festgelegt,war ja auch kein Zweifel.
Trotzdem läuft die Sache über den Anwalt wegen Schmerzensgeld und so weiter.
MfG Markus
Wieder einer:
Die POLIZEI KLÄRT DIE SCHULD NICHT!
Das ist dem Richter vorbehalten (Schuldspruch bei Gericht)!
Die Polizei ahndet vor Ort ggf. Ordnugnswidrigkeiten bzw. leitet Strafverfahren ein, ohne sich vorher ein Urteil zu bilden (freie und objektive Ermittlungsarbeit; es werden be- als auch entlastente Dinge gesammt).
Ist nur, man sieht es ja hier bei MT, für die Polizei einfacher den Umgangston der Beteiligten zu nehmen und von "Schuld" zu sprechen!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wieder einer:
Die POLIZEI KLÄRT DIE SCHULD NICHT!
Das ist dem Richter vorbehalten (Schuldspruch bei Gericht)!
Die Polizei ahndet vor Ort ggf. Ordnugnswidrigkeiten bzw. leitet Strafverfahren ein, ohne sich vorher ein Urteil zu bilden (freie und objektive Ermittlungsarbeit; es werden be- als auch entlastente Dinge gesammt).
Ist nur, man sieht es ja hier bei MT, für die Polizei einfacher den Umgangston der Beteiligten zu nehmen und von "Schuld" zu sprechen!
Du hast schon völlig Recht. Nur stützen sich die Gerichte eben in aller Regel auf die Einschätzungen der Polizeibeamten vor Ort. Wenn ich dem einen Fahrer eine Owi vorwerfe und dem anderen gar nichts, wird dieser vor Gericht wahrscheinlich auch die Schuld bekommen.