- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Passat
- Passat B8
- Auffahrunfall und einige technische Fragen
Auffahrunfall und einige technische Fragen
Hallo zusammen,
mir ist heute morgen einer hinten drauf gefahren / eigentlich nur gerollt.
Augenscheinlich ist an der Stoßstange nix passiert. meine Frage ist nun sollte ich damit noch nachträglich in die Werkstatt fahren, sitzt hinter der Stoßstange evtl. Steuergeräte etc?
Mein sorge rührt daher, da auf Arbeit mein Auto nicht mehr über die Fernbedienung schließt.
Das Öffnen funktioniert und verschließen tut er dann Automatisch nach einiger Zeit.
Ich bin mir halt nicht ganz sicher ob das Verhalten von dme Aufprall kommen kann etc.
Könnt ihr mir eetwas Input geben?
Es handelt sich um nen Passat Variant (B8/2016)
Lg
Musicon
Beste Antwort im Thema
Ganz ehrlich das ist grober Unfung. Ich arbeite bei einer Versicherung und reguliere unter anderem auch Schadenfälle. Und daher kenne ich die Prozesse in der Branche. So lange die Haftungsfrage geklärt ist ist das gesetzlich ganz klar geregelt was dem Anspruchsteller zusteht.
Wenn man bei der Regilierung dann den Eindruck gewinnen sollte dass dort etwas gegen den eigenen Willen passiert kann man immer noch die großen Geschützte auffahren denn auch die Möglichkeit gibt es. (Es gibt Situationen wo ich es aber grundsätzlich empfehle: Personenschäden, vermutlicher wirtschaftlicher Totalschaden...)
In der Regel reicht man einen Kostenvoranschlag ein und wenn dieser von einer Vertragswerkstatt ist, geht der glatt durch. Das ganze ist in ca 2-3 Tagen geprüft und freigegeben.
Welche Auswüchse diese „Nur mit Anwalt“ und „Umbedingt eigener Sachverständiger“ annimmt will ich mal an einen aktuellen Beispiel festmachen:
Schadenfall kleiner Parkrempler. Schadenfrage glasklar da geparktes Fahrzeug beschädigt. Mein Versicherungsnehmer verhält sich vorbildlich wartet am Unfallort und verständigt die Polizei. Er gibt dem Unfallgegner unsere Versicherungsdaten und meldet den Schaden noch am gleichen Tag bei uns. Wir rufen den guten Herren an und er erklärt sofort dass er alles über einen Anwalt laufen lassen werde.
Kurz darauf folgte ein Schreiben des Anwalts, im Anhang ein Gutachten eines Sachverständigen.
Schadenshöhe laut Gutachten: 308 €
Anwaltskosten für Schreiben und Beratung: 200 €
Gutachterkosten: 430 €
Verhältnismäßigkeit? Aber ja es ist geltendes Recht und die ganzen Rechnungen wurden bezahlt. Dies hatte für meinen Kunden zu folge dass er den Schaden doch nicht selber zahlen konnte, was er ursprünglich vor hatte, und nun hochgestuft wird.
Bin den Einzelschicksalen aber mal abgesehen hat ein solches „Verhalten“ auch für die Allgemeinheit folgen. Versicherungen sind und bleiben Wirtschaftsunternehmen. Und auch wenn ihr es nicht glaubt die Kfz-Versicherungen sind keine gewinnträchtigen Produkte und am Limit kalkuliert. Durch unnötige Kosten steigen die Ausgaben. Wenn die Ausgaben steigen reagiert ein solches Unternehmen mit Anpassungen der Beiträge über die gerade gefühlt wieder halb Deutschland stöhnt und dann zu den Direktversicherern rennt um ein paar € zu sparen und da machen dann Schadenfälle tatsächlich mal ein bisschen Ärger.
Ähnliche Themen
20 Antworten
ich würde sicherheitshalber in die Werkstatt fahren und es checken lassen. So bist du auf der sicheren Seite. Ob da hinter der Stoßstange was sitzt, kein Plan. Da müssen die Foren-Profis ran Aber auch Parksensoren oder so könnten nen Hau weg haben.
solltest du unbedingt checken lassen...die Plastikstoßstangen springen schnell in ihre ursprüngliche Form zurück und man sieht fast nix...dahinter kann aber Blech verbogen oder Weiteres beschädigt sein
wenn er nicht mehr schließt ist sicher ein microschalter defekt
auf jedenfall checken lassen. es können clips gebrochen sein, das sieht man außen nicht
und bei mir waren hinten 5 !! Steuergeräte, die umplatziert werden mussten, als ich eine andere Stoßstange dran gemacht hatte (kein unfall. Nachgerüstet weil geil xD)
und gleich anwalt noch hinzuziehen, zahlt Gegener wenn du schuldrei bist.
Zitat:
@cleanairs schrieb am 26. November 2018 um 12:36:02 Uhr:
und gleich anwalt noch hinzuziehen, zahlt Gegener wenn du schuldrei bist.
Nur bitte nicht wundern, wenn dann im nächsten Jahr mal wieder alle Beiträge der Kfz-Versicherungen steigen....
Ich verstehe nicht wieso man gleich ein so großes Fass aufmachen muss (Anwalt, Sachverständiger...) wenn die Schuldfrage relativ eindeutig ist, der Unfallgegner kooperativ und kein Personenschaden entstanden ist. Auch wenn die Anwaltskosten keinen direkten Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt des Topicerstellers hat, haben "unnötige" Kosten sehr wohl Einfluss auf die gesamte Kostenentwicklung der Versicherer und somit indirekt auch auf die zu zahlenden Beiträge....
er war einsichtig und war auch nu schnell Versicherungsdaten Austauschen Fotos das übliche halt...
Hab heute noch nen Termin beim Freundlichen zur begutachtung bekommen, schauen wir mal, ich halt euch auf dem laufenden....
Lg
Das ist genau der richtige Weg! Weißt du, ob der Unfallgegner den Schaden seiner Versicherung bereits angezeigt hat? Hast du evt. schon eine Schadensnummer? Wenn ja, nimm die am besten direkt zum Termin mit. Die meisten Versicherer fragen nach Online-Kalkulationen (Audanet, DAT...) zum Schaden. Hierfür benötigt deine Werkstatt die vergebene Schadennummer und den Namen der Versicherung. Das beschleunigt die Kostenfreigabe durch die Versicherung immens und kann dir ein paar Tage Wartezeit ersparen.
Sollte dir noch keine Schadennummer bekannt sein oder der Schaden seitens des Unfallgegners noch nicht gemeldet worden sein, kannst du dies auch selber tun. Dazu einfach den entsprechenden Versicherer anrufen und unter Angabe der Versicherungsnummer den Schaden melden.
Zitat:
Ich verstehe nicht wieso man gleich ein so großes Fass aufmachen muss (Anwalt, Sachverständiger...)
Weil die Versicherungen einen sonst über den Tisch ziehen wollen. Auch wenn es eindeutig ist.
Ganz ehrlich das ist grober Unfung. Ich arbeite bei einer Versicherung und reguliere unter anderem auch Schadenfälle. Und daher kenne ich die Prozesse in der Branche. So lange die Haftungsfrage geklärt ist ist das gesetzlich ganz klar geregelt was dem Anspruchsteller zusteht.
Wenn man bei der Regilierung dann den Eindruck gewinnen sollte dass dort etwas gegen den eigenen Willen passiert kann man immer noch die großen Geschützte auffahren denn auch die Möglichkeit gibt es. (Es gibt Situationen wo ich es aber grundsätzlich empfehle: Personenschäden, vermutlicher wirtschaftlicher Totalschaden...)
In der Regel reicht man einen Kostenvoranschlag ein und wenn dieser von einer Vertragswerkstatt ist, geht der glatt durch. Das ganze ist in ca 2-3 Tagen geprüft und freigegeben.
Welche Auswüchse diese „Nur mit Anwalt“ und „Umbedingt eigener Sachverständiger“ annimmt will ich mal an einen aktuellen Beispiel festmachen:
Schadenfall kleiner Parkrempler. Schadenfrage glasklar da geparktes Fahrzeug beschädigt. Mein Versicherungsnehmer verhält sich vorbildlich wartet am Unfallort und verständigt die Polizei. Er gibt dem Unfallgegner unsere Versicherungsdaten und meldet den Schaden noch am gleichen Tag bei uns. Wir rufen den guten Herren an und er erklärt sofort dass er alles über einen Anwalt laufen lassen werde.
Kurz darauf folgte ein Schreiben des Anwalts, im Anhang ein Gutachten eines Sachverständigen.
Schadenshöhe laut Gutachten: 308 €
Anwaltskosten für Schreiben und Beratung: 200 €
Gutachterkosten: 430 €
Verhältnismäßigkeit? Aber ja es ist geltendes Recht und die ganzen Rechnungen wurden bezahlt. Dies hatte für meinen Kunden zu folge dass er den Schaden doch nicht selber zahlen konnte, was er ursprünglich vor hatte, und nun hochgestuft wird.
Bin den Einzelschicksalen aber mal abgesehen hat ein solches „Verhalten“ auch für die Allgemeinheit folgen. Versicherungen sind und bleiben Wirtschaftsunternehmen. Und auch wenn ihr es nicht glaubt die Kfz-Versicherungen sind keine gewinnträchtigen Produkte und am Limit kalkuliert. Durch unnötige Kosten steigen die Ausgaben. Wenn die Ausgaben steigen reagiert ein solches Unternehmen mit Anpassungen der Beiträge über die gerade gefühlt wieder halb Deutschland stöhnt und dann zu den Direktversicherern rennt um ein paar € zu sparen und da machen dann Schadenfälle tatsächlich mal ein bisschen Ärger.
Zitat:
@cleanairs schrieb am 26. November 2018 um 12:36:02 Uhr:
und gleich anwalt noch hinzuziehen, zahlt Gegener wenn du schuldrei bist.
Und warum gleich noch einen Anwalt hinzuziehen?
Ich habe nirgends gelesen, dass er Probleme hätte, seinen Schaden ausgeglichen zu bekommen.
Als Geschädigter ist man zur Minimierung des Schadens verpflichtet. Wenn einem das jemand nachweist, dass er völlig ohne trifftigen Grund die Kosten maximiert (z.B. durch die Beauftragung eines Anwalts), dann kann er auf den Kosten sitzen bleiben.
Zitat:
@laptop24 schrieb am 27. November 2018 um 10:03:28 Uhr:
Zitat:
@cleanairs schrieb am 26. November 2018 um 12:36:02 Uhr:
und gleich anwalt noch hinzuziehen, zahlt Gegener wenn du schuldrei bist.
Und warum gleich noch einen Anwalt hinzuziehen?
Ich habe nirgends gelesen, dass er Probleme hätte, seinen Schaden ausgeglichen zu bekommen.
Als Geschädigter ist man zur Minimierung des Schadens verpflichtet. Wenn einem das jemand nachweist, dass er völlig ohne trifftigen Grund die Kosten maximiert (z.B. durch die Beauftragung eines Anwalts), dann kann er auf den Kosten sitzen bleiben.
Falsch. Du Sie haben sofort Anrecht auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss (Schuldfrage eindeutig vorausgesetzt).
In der Regel entscheiden sich Unfallbeteiligte nur dann dazu, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn nicht geklärt ist, wer an dem Unfall die Schuld trägt. Aber auch, wenn feststeht, dass Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sollten Sie sich die Unterstützung eines Anwaltes suchen.
Die Versicherung als Hilfesteller?
Die Versicherungen vermitteln den Geschädigten gerne den Eindruck, dass Sie ihnen helfen wollen und ihnen dazu sogar einen besonderen Service anbieten. Sie beauftragen z. B. einen Gutachter und organisieren einen Mietwagen. Diese Maßnahmen dienen aber nur dazu, die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten.
Der von der Versicherung beauftragte Gutachter wird die Positionen, die rechtlich umstritten sind, von vorneherein nicht in die Schadenskalkulation aufnehmen. Auch der Mietwagen wird wahrscheinlich nicht der Klasse angehören, die Ihnen eigentlich zustünde.
Hinzu kommt, dass wesentliche Schadenspositionen wie z. B. die Wertminderung, von der Versicherung niemals erwähnt werden, sodass Sie gar nicht erfahren, dass Sie berechtigt wären, diese zu fordern.
Sie dürfen nicht vergessen: Die Versicherung, die den Schaden regulieren soll, ist nicht Ihre Versicherung, sondern die des Gegners!
Die Schadenspositionen werden gekürzt:
Es steht Ihnen zu, einen freien Gutachter mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dieser wird alle, auch die umstrittenen, Schadenspositionen, aufführen. Die Versicherungen werden dann versuchen diese umstrittenen Schadenspositionen heraus zu kürzen, teilweise mit abenteuerlichen Begründungen.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt diese Regulierungspraxis der Versicherungen und kann auf sie entsprechend reagieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie wirklich erhalten, was Ihnen auch zusteht.
Die Regulierung wird herausgezögert:
In vielen Fällen wird die Regulierung des Schadens von den Versicherungen bewusst verzögert. Es sind viele Telefonate notwendig, um immer wieder an die Bearbeitung zu erinnern. Ein Anwalt, der sich mit Unfallschäden auskennt, nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Er ist in der Lage, den nötigen Druck auf die Versicherung aufzubauen, um eine zügige Regulierung zu gewährleisten.
Wer trägt die Kosten für die Beauftragung des Anwalts?
Wenn Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, umfasst dieser auch die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Das bedeutet, dass der Gegner Ihnen diese Kosten ersetzen muss. In der Regel rechnet der Rechtsanwalt diese Kosten, zusammen mit den anderen Schadenspositionen, direkt mit der Versicherung ab. Aus Sicht des Geschädigten wirkt die Tätigkeit des Anwalts daher wie ein kostenloser Service.
Die Sachbearbeiter der Versicherungen haben meist mehr Kenntnisse als der Geschädigte.
Die Sachbearbeiter der Versicherungen kennen sich mit Unfallschäden sehr gut aus. Der Geschädigte hingegen ist in diesem Bereich meist leider ein Laie. So entsteht ein ungleicher Kampf.
Wenn Sie sich kompetente Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht holen, sorgen Sie für Chancengleichheit.
Zitat:
@DjWebster schrieb am 26. November 2018 um 23:54:51 Uhr:
Versicherungen sind und bleiben Wirtschaftsunternehmen.
Mit dem Satz ist alles gesagt!
Ohhh man.... das kann doch nicht wirklich dein Ernst sein...Solche Pauschalaussagen bringen mich echt zur Weissglut.... Ja es mag sein dass es dort draußen böse Versicherungsunternehmen oder auch den bösen Sachbearbeiter gibt der dir nichts Gutes gönnt, aber das so zu verallgemeinern ist echt zum.... Ich bin Deutscher und mag dennoch kein Sauerkraut, auch wenn dies ja allgemein als Vorurteil gilt....
Gehen wir mal die einzelnen Aussagen durch:
1. Anwalt: Korrekt da hast du das Recht drauf
2. Versicherung als Hilfesteller: Versicherungen vermitteln keine Gutachter sondern setzen diese zur Feststellung der Schadenhöhe selber ein. Dies passiert in der Regel bei Schadenfällen ab ca 4.000 € oder wenn die Schuldfrage unklar ist (darunter lohnt es sich rein rechnerisch nicht). Als Anspruchsteller eines Haftpflichtschadens hast du aber dennoch die Möglichkeit deinen eigenen Sachverständigen ins Boot zu holen. Dass die Versicherer die Kosten so gering, wie möglich halten möchten bzw müssen ist auch korrekt, da sie stets im Interesse der (gesamten) versicherten Gemeinschaft handeln müssen (Solidaritätsprinzip). Nichts desto trotz ist jeder Versicherer in Deutschland an das BGB und PflVG gebunden und dort ist klar formuliert welche Rechte der Anspruchsteller auf Schadenersatz hat.
3. Es ist die Versicherung des Gegners: Spielt aus meiner persönlichen Erfahrung überhaupt keine Rolle! Ich bearbeite den Schadenfall des Anspruchstellers genau so wie einen Schadenfall meines Versicherungsnehmers. (und auch an dieser Stelle wieder der Hinweis auf die rechtlichen Vorgaben bei der Kfz-Haftpflichtversicherung).
4. Schäden werden herausgezögert: hier bin ich wirklich gespannt, wie du das beurteilen kannst....Die meisten Verzögerungen hängen einfach daran dass einer der Beteiligten (Verursacher, Geschädigte, Werkstatt, Polizei, Zeugen...) die benötigten Unterlagen nicht eingereicht hat. Dazu kommt dass die Schadenfälle immer noch durch Menschen reguliert werden. Kein Fall gleicht dem anderen und daher ist es durchaus zeitaufwendig einen Schaden fallabschließend zu bearbeiten. Dadurch bedingt kann es schon zu zeitlichen Verzögerungen kommen da auch deren Tage nur 24 Stunden haben.
5. "Kostenloser Anwaltservice": Wenn man die eigentlich fallbezogene Rechnung des Anwalts sieht gebe ich dir recht, die muss ich als Anspruchsteller eines Schadens nicht bezahlen.... Denken wir aber mal ein bisschen weiter: Durch diese Anwaltsarbeit (bei kleineren Schäden ist in der Regel eigentlich nur das Weiterleiten des Kostenvoranschlages oder des Gutachtens) entstehen den Versicherungen zusätzliche Kosten bzw. Ausgaben. Steigen die Aufwendungen für Schadensfälle steigen darauf auch die Tarifbeiträge und somit auch mein eigener Beitrag den ich der Versicherung entrichten muss. Daher sollte es im Interesse eines jeden sein die Kosten gering zu halten.
6. Wirtschaftsunternehmen: Jap, ist nun mal ein Fakt! Im übrigen auch Anwaltskanzleien, Autohäuser, unabhängige Sachverständige usw. die alle eigene wirtschaftliche Interessen an einem solchen Schadenfall haben könnten. Komischerweise kann ich über das künstliche Aufblähen von Kostenvoranschlägen und Rechnungen dieser Dienstleister nichts in deinen Ausführungen lesen. Das Thema Versicherungsbetrug und alles was damit zusammenhängt lasse ich jetzt mal ganz bei Seite...