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auffahrunfall, versicherung weigert sich reparatur zu zahlen

hallo - ich bräuchte mal euren rat zur weiter vorgehensweise.

ich hatte einen unfall am 23.08., mir ist vor einer roten ampel einer hinten draufgefahren. polizei kam, hat ihn als verursacher eingetragen, soweit alles prima.

meiner wurde in die bmw werkstatt gebracht, gutachter kam am nächsten tag, gutachten wurde erstellt über 6400€ + 1000€ wertminderung, wagen wurde repariert (hab nen 1er bmw von 11.09 mit 12.000km laufleistung, halter ist meine freundin), standzeit waren 10 tage.

zuerst hat sich die lvm für zuständig erklärt, am 16.09. hat sich dann die ovag für zuständig erklärt. fand ich schon etwas merkwürdig, aber ok.

am 20.09. wurde der fragebogen dahingefaxt. am 29.09 hat meine freundin nachgefragt, ob alles nun vorliegt, aussage sachbearbeiterin schuldeingeständnis des verursachers fehlt sonst ja. am 04.10. hat meine freundin nochmal angerufen ob jetzt alles vorläge, sachbearbeiterin nein, jetzt würde nur noch das gutachten fehlen. wurde per email am 04.10. dann nachgeschickt. rechnung wurde direkt seitens bmw eingereicht.

am selben tag habe ich nochmal angerufen und nach dem weiteren gang gefragt, bzw wann ich mit begleichung zu rechnen habe. antwort: sie habe noch einige fragen die sie ihrem gutachter stellen würde und dann bekämen wir bescheid oder die auszahlung. (sachbearbeiterin war sehr unhöflich (hat während des telefonates getrunken und gegessen), sehr gereizt und genervt - ich war sehr freundlich, wirklich ;) ).

heute hat meine freundin nochmal angerufen und nach sachstand gefragt. sie wurde in einer sehr unverschämten art behandelt. laut sachbearbeiterin könne man auf den fotos des gutachters keinen schaden erkennen. meine freundin hat dann gesagt, dass sie nun einen anwalt einschalten werde. die sachbearbeiterin sagte, dass sie nicht weiss, ob ein anwalt in diesem Fall helfen könne, da es nicht um eine Schuldfrage, sondern um die Schadenhöhe gehe.

ich ärger mich,dass wir nicht sofort den anwalt eingeschaltet haben, aber man lernt ja nie aus...

ich habe eben nochmal mit der sachbearbeiterin gesprochen und ihr ein foto des unfallverursacherkfz geschickt, das einen totalschaden hatte, vllt hilft das bei der entscheidung.

meine frage an euch - was kann ich noch tun um das zu beschleunigen (nach 7 wochen will ich das nun geklärt haben!). anwalttermin ist morgen mittag.

hilft der anruf beim vorgesetzten. lohnt sich ein beschwerdebrief etc...

normal hatte ich gedacht, dass es nur probleme gibt, wenn man auf gutachterbasis abrechnet und nicht rapariert, aber das sich die versicherung bei der reparatur in einer fachwerkstatt weigert zu zahlen hab ich nirgendwo im netz gefunden...

Beste Antwort im Thema
am 13. Oktober 2010 um 9:24

Dann hoffen wir mal andere Geschädigte lesen das hier und merken, dass selbst bei scheinbar klaren Fällen nicht alles reibungslos laufen muss, oder besser gesagt in den meisten Fällen mit Problemen behaftet sind.

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24 Antworten

Anwalttermin abwarten und diesen alles weitere regeln lassen.

am 12. Oktober 2010 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von is74

...laut sachbearbeiterin könne man auf den fotos des gutachters keinen schaden erkennen...

...unfallverursacherkfz geschickt, das einen totalschaden hatte

cool...die haben ein, bei ihnen versichertes Fahrzeug im Bestand, das selber einen Totalschaden hat ...aber dabei keine Beschädigung verursacht hat... Respekt!

Gruß!

das ist es ja was mich so ärgert, die zögern das einfach raus und das benehmen der sachbearbeiterin geht gar nicht und ich will das eigentlich nicht so hinnehmen, weiß aber nicht, was jetzt am klügsten ist.

das ich morgen das gespräch abwarte ist klar, das der die angelegenheit regelt auch, aber alleine die art der sachbearbeiteringeht gar nicht - welche möglichkeit hab ich da, findet ein beschwerdebrief beachtung (wenn ich in einem "kundengespräch" esse, dann wird mir mein vorgesetzter aber richtig was erzählen...), etc..?

....bevor Du einen Anwalt beauftragst, kannst Du Dich auch an den Ombudsmann wenden... Ob das die Angelegenheit beschleunigt, bezweifle ich allerdings!

Dem schließe ich mich an....

Was soll ein Anwalt noch anstellen? Gutachten wurde erstellt, lt. Versicherung geht es nur noch um die Schadenshöhe, und auf die hat auch ein Anwalt keinen Einfluss....

Eine Beschwerde an den Vorstand kann schon etwas bringen, dann wird die entsprechende Beschwerdestelle/Abteilung eingeschaltet, die guckt sich die offensichtlich vollständigen Unterlagen an und macht dann vielleicht der Sachberbeiterin mal etwas Dampf.

Schließlich braucht jede Versicherung zufriedene Kunden und einen guten Ruf, und daran ist denen i.d.R. auch wirklich gelegen.

Gruß, Jens

am 12. Oktober 2010 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Schließlich braucht jede Versicherung zufriedene Kunden und einen guten Ruf, und daran ist denen i.d.R. auch wirklich gelegen.

...ja neee ...is klar...

Der TE ist nicht der Kunde, sondern der Geschädigte eines Kunden!

Und zur Pflege des guten Rufes: Mir wurde z.B. von der Feuersozietät Berlin-Brandenburg ganz unverholen gesagt, dass sie gegenüber mir als geschädigtem Niedersachsen Kampflinie fahren, weil sie den "schlechter Ruf"-Multiplikationsfaktor, durch die regionale Distanz, zu 0 einstufen.

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

....bevor Du einen Anwalt beauftragst, kannst Du Dich auch an den Ombudsmann wenden... Ob das die Angelegenheit beschleunigt, bezweifle ich allerdings!

???

 

Ombudsmann kommt erst ins Spiel, wenn man mit einer Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden.

Vorliegend hat die Versicherung noch keine Entscheidung getroffen außer der, vorerst noch keine Entscheidung in der Sache zu treffen. 

 

Für die Beschleunigung der Bearbeitung einer Sache und insbesondere für Beschwerden über das persönliche Verhalten einer SB ist der Ombudsman nicht zuständig.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Ombudsmann kommt erst ins Spiel, wenn man mit einer Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden.

Vorliegend hat die Versicherung noch keine Entscheidung getroffen außer der, vorerst noch keine Entscheidung in der Sache zu treffen. 

Für die Beschleunigung der Bearbeitung einer Sache und insbesondere für Beschwerden über das persönliche Verhalten einer SB ist der Ombudsman nicht zuständig.

O.

....sehe ich anders: der Ombudsmann ist auch dafür zuständig, wenn eine verzögerte Bearbeitung durch den Versicherer zu beanstanden ist...

Dass eine Beschleunigung der Abwicklung nicht gegeben ist, habe ich bereits geschrieben und das persönliche Verhalten einer Sachbearbeiterin wird auch keine Konsequenzen haben. Ich denke allerdings schon, dass Beschwerden beim Ombudsmann mehr bewirken, als ein Beschwerdebrief bei der jeweiligen Gesellschaft, v.a., wenn das unter Umständen häufiger vorkommt....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

....sehe ich anders: der Ombudsmann ist auch dafür zuständig, wenn eine verzögerte Bearbeitung durch den Versicherer zu beanstanden ist...

Zitat:

Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns (VomVO)

.....

§ 2 Zulässigkeit der Beschwerde

(1) Der Ombudsmann* kann bei Beschwerden jedes Verbrauchers angerufen werden

a) wenn es sich um einen eigenen vertraglichen Anspruch aus einem Versicherungsvertrag oder einem Vertrag, der in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag steht, handelt,

b) wenn es sich um einen Anspruch aus der Vermittlung oder der Anbahnung eines solchen Vertrags handelt und sich der Anspruch gegen einen Versicherer richtet,

vorausgesetzt, der Beschwerdegegner ist Mitglied des Vereins "Versicherungsombudsmann e. V.". Beschwerden von Gewerbetreibenden kann der Ombudsmann behandeln, wenn der Betrieb nach Art, Umfang und Ausstattung als Kleingewerbe anzusehen ist.

(2) Der Ombudsmann behandelt die Beschwerde erst dann, wenn der Beschwerdeführer seinen Anspruch zuvor gegenüber dem Versicherer geltend gemacht und dem Versicherer sechs Wochen Zeit gegeben hat, den Anspruch abschließend zu bescheiden.

(3) Ein Verfahren vor dem Ombudsmann findet nicht statt,

.....

d) bei Ansprüchen eines Dritten auf die Versicherungsleistung,

Soviel zu zuständig und beschleunigen.

danke für die anworten, interessant ist das mit dem ombudsmann, ich lese das so, dass eine versicherung also 6 wochen zeit hat, einen schaden zu regulieren...

in meinem fall kann ich im moment nur den kopf schütteln, wie das bearbeitet wird.

gestern nachmittag hat meine freundin einen anruf der sachbearbeiterin bekommen. diese war auf einmal sehr freundlich, hat sich bedankt, das ich das foto des autos des verursachers (versicherungsnehmer) gemailt habe, jetzt sei alles klar und die summe würde gemäß gutachten überwiesen werden....

ich frag mich nur noch, wozu gibt es einen unabhängigen gutachter, bzw was passiert, wenn die versicherung das gutachten anzweifelt und sich weigert zu zahlen, der wagen aber bereits repariert worden ist, dh eine reparaturrechnung einer fachwerkstatt vorliegt..?

 

übrigens - eine antwort hat mich sehr erstaunt und gewisse parallelen aufgezeigt:

 

Zitat:

Original geschrieben von understatement

 

Und zur Pflege des guten Rufes: Mir wurde z.B. von der Feuersozietät Berlin-Brandenburg ganz unverholen gesagt, dass sie gegenüber mir als geschädigtem Niedersachsen Kampflinie fahren, weil sie den "schlechter Ruf"-Multiplikationsfaktor, durch die regionale Distanz, zu 0 einstufen.

die zuständige versicherung war die ovag, die emailadresse ...@feuersozietaet... -- ist das verhalten deren masche..??!!

am 13. Oktober 2010 um 8:16

mal ne frage an die fachmänner; ist es in so einem fall nicht besser eine schadensabtretung an die BMW werkstatt/autohaus zu machen? dann kümmern die sich um alles und man hat keine probleme mit irgendwelchen gegnerischen versicherungen, man bekommt das reparierte auto und einen abschlußbericht und gut is...... oder liege ich da falsch  ... :confused:

 

gruß

J666

habe ich gemacht, aber auftraggeber der reparatur bist du, dh wenn die versicherung nicht zahlt, oder weniger, dann wendet sich die werkstatt an dich..

ich hab aus der angelegenheit gelernt - sofort zum anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

 

(3) Ein Verfahren vor dem Ombudsmann findet nicht statt,

.....

d) bei Ansprüchen eines Dritten auf die Versicherungsleistung,

....mea culpa....

am 13. Oktober 2010 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von JOE 666

mal ne frage an die fachmänner; ist es in so einem fall nicht besser eine schadensabtretung an die BMW werkstatt/autohaus zu machen? dann kümmern die sich um alles und man hat keine probleme mit irgendwelchen gegnerischen versicherungen, man bekommt das reparierte auto und einen abschlußbericht und gut is...... oder liege ich da falsch  ... :confused:

gruß

J666

Nein am sinnvollsten wäre es gewesen einen Sachverständigen und entsprechenden Fachanwalt von Anfang an einzuschalten.

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