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Auffahrunfall - Versicherung will nicht zahlen

Themenstarteram 21. Juni 2010 um 11:33

Mahlzeit,

vor einigen Wochen bin ich rückwarts aus meiner Einfahrt auf die Strasse (Wohngegend, Tempo 30) rausgefahren, beim Umgucken durch die Seitenscheine war noch alles frei. In der Nacht hatte es gefroren und ich musste vorher alle Scheiben freikratzen. Als ich auf der Strasse stand, konnte ich erstmal nichts sehen, Scheibe fing wieder an zu beschlagen, Sonne blendete in Augenhöhe und blieb ich noch kurz stehen als mir von hinten einer drauffuhr. Er hatte seine Frontscheibe nur zum Teil freigekratzt und sagte nach dem Aussteigen, dass er wohl gepennt habe und mich nicht gesehen hatte. Wahrscheinlich war er zum gleichen Zeitpunkt wie ich aus einer Parklücke raus, weshalb ich ihn erst nicht gesehen habe und ich wette, das er aus seinem Eispalast heraus bei der tiefstehenden Sonne überhaupt nichts sehen konnte, trotzdem aber erstmal losfuhr.

Beim Unfall hatte er sich eine kleine Beule an der Nase geholt (er klebte wohl direkt hinter seiner Scheibe), deshalb rief er die Polizei. Wir parkten unsere Wagen erstmal an der Seite, vorher hatte ich aber noch ein paar aussagekräftige Photos gemacht. Die Polizei meinte, wahrscheinlich sei ich Schuld, wegen rückwärts in den fliessenden Verkehr fahren, und es käme noch was auf mich zu (fahrlässige Körperverletzung etc.), war sich aber nicht sicher, was dann ein Ermittlungsverfahren nach sich zog. Ich habe jedenfalls von Anfang an jede Schuld bestritten.

Ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung meine Ansprüche geltend gemacht, einige Tage später kam ein Schrieb, in dem sie ablehnte weil nach ihren "vorliegenden objektiven Unterlagen" (welche das wohl sein mögen?) eine Haftung ihres Kunden nicht in Frage käme, da ich am Unfall Schuld sei.

Nun kam letzte Woche ein Schreiben vom Staatsanwalt, nachdem das Verfahren gegen mich nach §46 Abs. 1 OwiG in Verbindung mit §170 Abs. StPO eingestellt worden sei, was ja nicht anderes heisst, dass mir ein Verschulden nicht nachzuwiesen ist.

Habe ich jetzt gegenüber der anderen Versicherung bessere Karten und muss sie nun zahlen? Mein Wagen dürfte ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, alter rostiger Escort, Wert max. 1.000 Euro, lohnt es sich da einen Anwalt einzuschalten (Prozesskostenrisiko)?

Grüsse

 

Bullerbock

Beste Antwort im Thema

Du musst das mal aus der Sicht eines Polizisten sehen - der kommt an die Unfallstelle und kann in keinster Weise nachvollziehen, wer Recht hat. Im Prinzip ist es ihm auch egal, da er den Unfall ja nicht rechtlich bewertet, er stellt nur fest.

Was er sieht ist, dass jemand rückwärts in den fliessenden Verkehr ausgeparkt ist. Dabei kam es zum Unfall. Da hast Du ab Start die schlechtesten Karten, egal wie vereist die Scheiben des Gegners waren. So wird das auch die gegnerische Versicherung sehen. Ich vermute stark, dass der Unfallgegner es sich mit seiner Aussage "da hab ich wohl gepennt" sehr schnell anders überlegt hat, als er hörte, dass er eventuell ohne Höherstufung aus der Sache rauskommt.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Dich bedeutet nicht automatisch, dass Du unschuldig warst. Da gibt es noch einige andere Gründe:

- mangelndes öffentliches Interesse

- wirtschaftliche Rentabilität

- zu erwartende Strafe ist zu geringfügig

Ich bin ja mal gespannt, wie das hier die anderen User beurteilen, aber ich kann Dir überhaupt keine Hoffnungen machen.

Grüsse,

Marco

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Du musst das mal aus der Sicht eines Polizisten sehen - der kommt an die Unfallstelle und kann in keinster Weise nachvollziehen, wer Recht hat. Im Prinzip ist es ihm auch egal, da er den Unfall ja nicht rechtlich bewertet, er stellt nur fest.

Was er sieht ist, dass jemand rückwärts in den fliessenden Verkehr ausgeparkt ist. Dabei kam es zum Unfall. Da hast Du ab Start die schlechtesten Karten, egal wie vereist die Scheiben des Gegners waren. So wird das auch die gegnerische Versicherung sehen. Ich vermute stark, dass der Unfallgegner es sich mit seiner Aussage "da hab ich wohl gepennt" sehr schnell anders überlegt hat, als er hörte, dass er eventuell ohne Höherstufung aus der Sache rauskommt.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Dich bedeutet nicht automatisch, dass Du unschuldig warst. Da gibt es noch einige andere Gründe:

- mangelndes öffentliches Interesse

- wirtschaftliche Rentabilität

- zu erwartende Strafe ist zu geringfügig

Ich bin ja mal gespannt, wie das hier die anderen User beurteilen, aber ich kann Dir überhaupt keine Hoffnungen machen.

Grüsse,

Marco

Themenstarteram 21. Juni 2010 um 13:00

Hi,

danke erstmal für Den Statement.

Zitat:

Original geschrieben von Marco_C4

Du musst das mal aus der Sicht eines Polizisten sehen - der kommt an die Unfallstelle und kann in keinster Weise nachvollziehen, wer Recht hat. Im Prinzip ist es ihm auch egal, da er den Unfall ja nicht rechtlich bewertet, er stellt nur fest.

Was er sieht ist, dass jemand rückwärts in den fliessenden Verkehr ausgeparkt ist.

Nein, konnte er nicht sehen, da die Fahrzeuge bein Eintreffen der Polizei bereits an der Seite geparkt waren. Es stand also erstmal Aussage gegen Aussage. Ich habe aber die Photos, auf denen die Fahrzeuge nach dem Unfall stehen.

Zitat:

Dabei kam es zum Unfall. Da hast Du ab Start die schlechtesten Karten, egal wie vereist die Scheiben des Gegners waren. So wird das auch die gegnerische Versicherung sehen. Ich vermute stark, dass der Unfallgegner es sich mit seiner Aussage "da hab ich wohl gepennt" sehr schnell anders überlegt hat, als er hörte, dass er eventuell ohne Höherstufung aus der Sache rauskommt.

So ist, bereits vor der Ploizei wollte er davon nichts mehr wissen, ist ja auch verständlich.

Zitat:

Die Einstellung des Verfahrens gegen Dich bedeutet nicht automatisch, dass Du unschuldig warst. Da gibt es noch einige andere Gründe:

- mangelndes öffentliches Interesse

- wirtschaftliche Rentabilität

- zu erwartende Strafe ist zu geringfügig

Nein, was Du beschreibst wäre eine Einstellung nach Ermessenslage der Behörde (§47 Abs. 1 OWiG). In dem Fall hätte ich klar die Schuld

Mein Fall wurde aber nach §46 Abs. 1 OwiG in Verbindung mit §170 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit ich herausgefunden habe bedeutet das Schuld nicht nachweisbar bzw. nachgewiesene Unschuld, also zumindest ein Freispruch 2. Klasse wenn nicht sogar 1.

 

BB

am 21. Juni 2010 um 13:40

Zitat:

Nun kam letzte Woche ein Schreiben vom Staatsanwalt, nachdem das Verfahren gegen mich nach §46 Abs. 1 OwiG in Verbindung mit §170 Abs. StPO eingestellt worden sei, was ja nicht anderes heisst, dass mir ein Verschulden nicht nachzuwiesen ist.

Nö, das ist lediglich eine Fehlinterpretation deinerseits.

 

Denn:

 

1. bedeutet dies nur das in Bezug auf die Ordnungswidrigkeiten-Anzeige das Verfahren eingestellt wurde.

Die Gesamtsituation kann im Zivilrecht völlig anders aussehen und völlig anders vom Richter beurteilt werden.

Nur das dir das Owi-Verfahren eingestellt wurde, bedeutet bei weitem nicht das du keine Teilschuld im Zivilrecht erhälst!

 

2. ein Verfahren (selbst im Strafrecht) kann auch aufgrund von geringfügigkeit eingestellt werden!

 

 

Zitat:

Die Polizei meinte, wahrscheinlich sei ich Schuld, wegen rückwärts in den fliessenden Verkehr fahren, und es käme noch was auf mich zu

Abgesehen davon dass die Polizei keine (verbindlichen) Rechtsauskünfte austeilen kann und darf, sondern lediglich eine Einschätzung abgeben kann, ist das ja nicht von der Hand zu weisen.

Im Zweifel muss das ein Gutachter und der Richter entscheiden, wenn du wirklich komplett unschuldig bist ist das ein sehr ärgerlicher Fall für dich, aber ob du eben so unschuldig bist wie du dich darstellst (was du vllt. selbst auch glaubst) ist eben fraglich und für mich (und evtl. auch für den Richter) nicht mehr zweifelsfrei nachweisbar.

 

Und im Zweifel gibts dann u.U. gern mal Teilschuld.

am 21. Juni 2010 um 16:45

Wo ist dein Problem, du schreibst doch selber, dass du kaum etwas gesehen hast beim Rückwärtsfahren.

Du hast einen Menschen verletzt und weil er nicht schwer verletzt war oder nicht tod ist, wird das Verfahren gegen dich eingestellt. Das ist gang und gäbe, die Staatsanwälte haben genug zu tun und um solche "Klenigkeiten" kümmern die sich einfach nicht.

Sei ein Mann und stehe zu deinem Fehler!

Die "entscheidende Frage" ist in meinen Augen: Bist du noch rückwärts gefahren / gerollt als es gekracht hat oder stand dein Auto? Wenn es stand (und das lese ich aus deinem Posting heraus), wie lange? 1/10 Sekunde, 1 Sekunde, 10 Sekunden, länger?

Wenn dann ein fahrendes Auto ein stehendes Fahrzeug beschädigt, ist die "Hauptschuld" doch erst mal beim fahrenden Auto bzw. dessen Fahrer zu suchen. Ein stehendes Auto an sich kann ja keinen Unfall verursachen (wenn man mal schlecht einsehbare, unerwartete Stelle, Halteverbot, in einer Kurve, etc. etc herausnimmt).

Dazu kommt dann noch, dass der andere Autofahrer sich nur ein Guckloch freigekratzt hat und zusätzlich durch die Sonne geblendet wurde, was für ihn zu einem Bußgeld führen kann, aber für die Schuldfrage des Unfalls erst mal egal ist. Er muss die Fahrweise der Sicht anpassen, so dass er rechtzeitig bremsen kann und das hat er, so lese ich das, nicht getan.

Gaaanz anders siehts natürlich aus, wenn du rückwärts in ihn reingefahren bist. Wer dann Schuld ist, ist wohl klar. Völlig unabhängig davon wie die Scheibe des anderen aussieht. Da zählt dann nur, dass du dich vergewissern musst, dass beim Rückwärtsfahren niemand hinter dir ist. (Und das ständig! Auch während des Rückwärtsfahrens!)

Aus sicherer Quelle (Polizeibeamter) weiß ich, dass man nicht rückwärts aus Grundstücksausfahrten herausfahren darf! Das hat man dir ja auch gesagt. Tut man es doch und geschieht ein Unfall, haftet der, der rückwärts aus der Grundstücksausfahrt kam!

Mir ist nämlich 2002 jemand in die Seite gefahren als er rückwärts von seinem Grundstück gefahren kam. Die Polizei kam hinzu und stellte fest, dass der andere die Schuld trage, weil er immer vorwärts aus der Grundstücksausfahrt muss. Wusste ich vorher auch nicht.

Das Verfahren wurde sicher wg. Geringfügigkeit eingestellt. Das bedeutet nicht, dass du im Recht bist. Sei froh, dass du kein Bußgeld zahlen musst. Wird die Polizei bei einem Unfall hinzugezogen, hat der Verursacher schonmal eine Strafgebühr zu zahlen.

Das kann in der Schweiz so sein, in Deutschland ist es nicht verboten, rückwärts aus der Einfahrt, bzw. vom Grundstück zu fahren.

Ok, ich habe mich unglücklich ausgedrückt: Es ist nicht verboten, aber wenn dabei etwas passiert ist derjenige schuld! Das ist Fakt!

Ich rede von Deutschland. In der Schweiz bin ich erst seit 7 Monaten.

Beim Rückwärtsfahren gilt die höchste Form der Sorgfaltspflicht!

Wenn man rückwärts fährt und nichts sieht, muss man sich eben einweisen lassen, ansonsten ist die Hauptschuld immer beim Rückwärtsfahrenden.

Nicht umsonst heist es dann immer wieder "...beim Rückwärtsfahren die erforderliche Sorgfalt nicht walten lassen und somit für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug zu haften..."

Themenstarteram 22. Juni 2010 um 7:18

Zitat:

Original geschrieben von efteris

Wo ist dein Problem, du schreibst doch selber, dass du kaum etwas gesehen hast beim Rückwärtsfahren.

Nein, das schrieb ich nicht. Beim Rückwartsfahren habe ich den Unfallgegner nicht gesehen, ich hatte aber gute Sicht nach hinten.

Erst als ich mich umwandte und nach vorne blickte wurde ich geblendet und bin erstmal stehengeblieben.

Die Versicherung unterstellt mir nun, ich sei rückwärts in ihn reingefahren. Das war aber nicht so. Ich stand, hatte den 1. Gang schon eingelegt als er in mich reinfuhr.

 

BB

Du fühlst dich im Recht und von der Versicherung ungerecht behandelt.

Selbst wirst du keine Chancen haben etwas weiter durchzubringen.

Ob sich ein Anwalt für dich lohnt musst du wissen. Hast du Rechtsschutz? Bist du beim ADAC? (kostenloses Erstberatungsgespräch)

Alles weitere hier im Forum geht in Richtung verbotene Rechtsberatung.

Themenstarteram 22. Juni 2010 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Ob sich ein Anwalt für dich lohnt musst du wissen.

Deshalb hatte ich den thread eigentlich eröffnet. Im Moment weiss ich es nämlich nicht.

Zitat:

Hast du Rechtsschutz? Bist du beim ADAC? (kostenloses Erstberatungsgespräch)

Eine RV habe ich nicht, bin aber im ADAC. Guter Tipp!

 

BB

naja ist doch so schwer nicht zu rechnen - dir gehts um deinen wirtschaftlichen Totalschaden- welcher übrigends durch einen Gutachter festgestellt werden muss. Also um den WBW abzüglich Restwert.

Oder sollst du mittlerweile auch für den Schaden am anderen Fahrzeug aufkommen?

Wie teuer ein Anwalt in deiner Ecke ist, kannst du am besten telefonisch bei den Anwälten selbst erfragen.

Beratungsgespräche sind nicht so teuer, auch ohne RV oder ADAC. Der RA wird dir dann schon was zu den Aussichten sagen und was für Kosten auf dich zu kommen.

Ohne RV musst du die Kosten erst mal alle vorstrecken - OHNE zu wissen ob was für dich bei rum kommt. Naja als ALG- oder ALG2-Empfänger hast du noch die Möglichkeit der Prozesskostenbeihilfe - wenn das in deinem Fall in Frage käme.

Also bist du mit ein paar Schreiben des RA's plus den Gutachterkosten ganz schnell einige hundert €uronen los und kannst nur hoffen, dass die gengerische Versicherung einlenkt. Wenn nicht kommen noch weitere Kosten für ein eventuelles Gerichtsverfahren. Auch hierbei musst du erst mal vorstrecken und hoffen, dass die Richter ein Einsehen mit deinem Begehren haben.

Letztendlich wirds aber an Zeugen mangeln - Aussage gegen Aussage - was der Unfallgegner dir gegenüber gesagt hat ist völlig schnuppe und selbst die Polizisten darf er anlügen.

Also was du machst ist wie gesagt deine Sache

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