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Auffahrunfall, wie hoch ist der Schaden !!!!

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 20. März 2013 um 19:17

Hallo,

Heute von der Arbeit auf den Weg nach Hause ist mir ein Unfall passiert .

Bin jemanden hinten aufgefahren, weil ich es zu spät gesehen habe das er gebremst hat .

Es war ein VW Buss, bin ihm genau in die Anhängerkupplung rein gefahren, er hat nur zwei schwarze abdrücke von meiner Kennzeichenhalterung.

Bei mir ist die Stosstange vorne in der Mitte kaputt ( gerissen ) und leicht eingedrückt, das Kennzeichen ist verbogen und der Kühlergrill ist auch eingedrückt.

Der Abstände zur Motorhaube passen auch nicht mehr richtig.

Meine Frage ist ob es sich lohnt die Vollkasko in Anspruch zu nehmen oder nicht,ich habe 500 Euro Selbstbeteiligung.

Was denkt ihr wie hoch wird der Schaden sein !!!!!

Paar Daten zum Auto : E 320 Anantgarde Bj: 2002 mit 165 000 km .

Siehe Bilder....

Beste Antwort im Thema

Immer diese leidige Diskussion mit den Kupplungen. Wenn die Anhängerkupplung nicht dagewesen wäre, hätte der VW Bus jetzt auch einen höheren Schaden. Ich denke der Schaden an der E-Klasse wäre nicht kleiner ausgefallen. Wie kaputt die Stoßstange ist, ist ja egal. Neu muss die sowieso. Man kann auch mal einfach selber schuld sein, auch wenn das in der heutigen Zeit nicht mehr opportun zu sein scheint. :rolleyes:

Gruß

Achim

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Kläre ab ob es eine abnehmbare anhängerkupplung war... wenn ja und du eine gute versicherung hast, hat er ein problem...

Zitat:

Original geschrieben von debil-bre

Kläre ab ob es eine abnehmbare anhängerkupplung war... wenn ja und du eine gute versicherung hast, hat er ein problem...

so siehts schonmal aus :-)

abnehmbare AHK muss abgenommen werden wenn kein Anhänger dranhängt... Allerdings kaum ne Chance darauf zu pochen... denn wenn er nicht ganz blöd ist und es eine abnehmbare mit Schloss ist wird er u.U. sagen das er den Schlüssel verloren hat und grad auf dem Weg zum freundlichen (VW) war ... etc...

Was Deinen Schaden angeht... Soweit ich das sehen kann ...

Realistisch mit etwas Vitamin B 300 - 500 € Schaden

Unrealistisch (also wenn Du mit Gutachter und MB Werkstatt rechnest) schätze ich mal 2500 - 4000 €

 

Gruss aus Hannover

Es war keine abn.anhängerkuplung, das konnte mann sehen, es war der alte VW Buss .

Ich werde meine Vollkasko in Anspruch nemen habe gerade gesehen das ich Rabattschutz hab, also keine Rückstufung der SF Klasse was es Versicherung angeht.

Werde den Wagen begutachten lassen .

Zitat:

Original geschrieben von mcclaine911

abnehmbare AHK muss abgenommen werden wenn kein Anhänger dranhängt.

Diese Aussage ist falsch, es sei denn die Kugel verdeckt das Kennzeichen! Dann ist das Abnehmen der Kupplung jedoch in den Fahrzeugpapieren als Auflage vermerkt.

Und die Schadenminderungpflicht für Unfallgegner greift nicht, da diese Minderungspflicht auch für das eigene Fahrzeug gilt.

Zitat:

Original geschrieben von debil-bre

Kläre ab ob es eine abnehmbare anhängerkupplung war... wenn ja und du eine gute versicherung hast, hat er ein problem...

Das Märchen hält sich ja auch schon Ewig.

Ein ewiges Autofahrermärchen.

Das hatte bei mir auch schon mal jemand versucht, als er mir an der Ampel draufgefahren ist

Die Versicherung hat nur gelacht ... und er bezahlt.

Gefragt als samirlipa und geantwortet als lipa7676. Seltsam, seltsam. Hat das zweite Ich geantwortet?

Ich habe das Thema von Laptop aus eröfnet aber von meinen Iphone geantwortet, es kann sein das ich über Laptop als samirlipa angemeldet bin und über Iphone als lipa7676.

Ich weiss nicht aber was du mir mit deiner Aussage hier unterstelen wilst ??????

Geschrieben von Iphone......

am 21. März 2013 um 6:31

Zitat:

Original geschrieben von lipa7676

Ich weiss nicht aber was du mir mit deiner Aussage hier unterstelen wilst ??????

Mehrfache Anmeldungen unter verschiedenen Mitgliedsnamen sind untersagt.

Zu finden unter Punkt 2.2 in den Nutzungsbedingungen

...vermutlich spielt er darauf an ;)

am 21. März 2013 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von Bernd N

Und die Schadenminderungpflicht für Unfallgegner greift nicht, da diese Minderungspflicht auch für das eigene Fahrzeug gilt.

Genauer: Die Schadenminderungspflicht aus § 254 BGB greift ausschließlich für das eigene Fahrzeug, also den eigenen Schaden. Damit ist die Begrifflichkeit für den Vordermann raus. In Frage kommt ein Mitverschulden des Vordermanns nach § 254 BGB bzgl. der Verschuldensabhängigen Haftung des Hintermanns und § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB bzgl. der Verschuldensunabhängigen Haftung des Hintermanns.

Das Gericht müsste also ein Mitverschulden feststellen. Bei aller Liebe: Ich kenne keinen Richter, der dies in einem solchen Falle annehmen würde.

---

Zum Schaden selbst: Ich würde erst mal eine gebrauchte Stoßstange vom Verwerter / Bucht und ein neues Kennzeichen dranknallen. Alles andere ergibt sich.

für viele Autofahrer sind einige Vorschriften nur "Märchen" oder nach eigenem Ermessen nur Anregungen :D Bestes Beispiel RECHTSFAHRGEBOT!

Viele Schlauberger hier!

§30c (1) Stvzo

Einfach mal lesen diese Anregung im Gesetzbuch

am 21. März 2013 um 13:39

Dann lies mal bitte weiter. Abs. 2. Demnach trifft Abs. 1 eben gerade nicht auf AHK zu, wenn sie* abgedeckt sind!

*gemeint ist der Kugelkopf, der vorschriftsmäßíg abgedeckt sein muss (nicht mit Tennisball o.Ä.).

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Dann lies mal bitte weiter. Abs. 2. Demnach trifft Abs. 1 eben gerade nicht auf AHK zu, wenn sie* abgedeckt sind!

*gemeint ist der Kugelkopf, der vorschriftsmäßíg abgedeckt sein muss (nicht mit Tennisball o.Ä.).

ich HABE gelesen!

Es geht nicht um die ANDEREN Absätze sonden um :

(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

Sollte eigentlich für JEDEN verständlich sein ?!

Unter Umständen mit dem richtigen Gutachter und Anwalt könnte der vor Gericht durchaus überzeugen!

Aber ist nicht mein Problem wie andere die Gesetze auslegen! ICH klappe meine AHK IMMER sofort ein da ich den Sinn schon für logisch halte!

Ausserdem siehts MIT AHK SCHEISSE aus

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