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Aufhebungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen - STVO?

BMW 3er E46

Hi,
kurze Frage: Muessen Geschwindigkeitsbegrenzungen eigentlich immer aufgehoben werden?
Beispiel: Wir haben hier ausserhalb der Ortschaft ein 30kmh Schild vor einer Fahrspurverengung und dann eine deftige Kurve, danach nach 150m eine einmuendede Nebenstrasse und dann eine 1500m lange Gerade und dann kommt ein Ortseingangsschild. Jeder faehrt auf der langen Gerade im Schnitt zwischen 80 und 100 km/h. Die meisten bremsen nur kurz wegen der Verengung, schon in der Kurve sind sie wieder auf 60 kmh (mehr geht net).
Tatsaechlich sind die 30kmh aber nie aufgehoben, erst am Ortseingangsschild nach BRD-STVO. Nach DDR-STVO waere es an der naechsten Nebenstrasse aufgehoben, aber die gilt ja nicht mehr.
Es gibt doch massig Beispiele, gerade an Baustellen etc, die nie aufgehoben werden.
Gibt es da irgendwelche Regelungen, die mir vielleicht entgangen sind?
Gruss
Joe

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17 Antworten

begrenzungen müssen grundsätzlich nicht wzingend durch ein weiteres verkehrszeichen aufgehoben werde.
insbesondere bei zustandgebundenen begrenzungen (80-baustelle oder 50-rollsplitt) ist die begrenzung vorbei wenn der anlass offensichtlich vorbei- also keine baustelle mehr-kein 80- kein rollsplitt mehr- kein 50
wenn aber wie in deinem fall die begrenzung nicht speziell ist (oder ist sie das- z.b. 30- verengung- dann gilt das was oben steht), sondern allgemein ist diese beurteilung schwieriger.
in deinem beschriebenen fall folgen ja mehrere gefahrenstellen aufeinander- daher würde ich sagen die 30 gelten durchgängig
Gruß,
Kai
PS: §41 STVO:
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280, 281, 282

Ok, ich meine, es steht kein weiteres Schild da. Aber ich schau nochmal genau hin.
Danke Kai.
:)
Gruss
Joe

Hmm ich dachte auch immer das wenn eine Straße von der Seite kommt die Begrenzungen sich dann auflösen...weil die die aus der Straße kommen wüssten ja auch nicht ohne Schild was für Begrenzungen gelten.

Zitat:

Original geschrieben von Peter213


Hmm ich dachte auch immer das wenn eine Straße von der Seite kommt die Begrenzungen sich dann auflösen...weil die die aus der Straße kommen wüssten ja auch nicht ohne Schild was für Begrenzungen gelten.

Dachte ich auch immer und ich dachte auch das das noch aktuell ist ... Ausnahmen sind natürlich Städte wo ja generell 50 gilt. Und ich denke auch wenn nach dieser Nebenstraße kein weiteres 30 km/h Schild kommt ist sie dort auch aufgehoben, da ja wie Peter213 schon schreibt der einbiegende ja nicht weiss das dort 30 km/h sind

;)

Manchmal muss man halt auch selber bisschen nachdenken, was denn der Sinn der Beschränkung ist.
Bei uns gibt es z.b. ne Stelle auf einer Bundesstraße außerorts, da ist auf der einen Seite eine Beschränkung auf 70 und dann auf 50 wegen einer schlecht einsehbaren Zufahrtsstraße. Die Begrenzung wird jedoch nicht mehr aufgehoben und die Leute, die von dieser Zufahrtsstraße auf die Bundesstraße fahren steht nicht nochmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung. In der Gegenrichtung gibt es auch keine Beschränkung - wozu auch, bei einer gut ausgebauten Bundesstraße. Von daher fahre ich da auch immer, obwohl die Beschränkung nicht offiziell aufgehoben wurde.
Das die Beschränkung mit der nächsten Zufahrt aufgehoben wird, ist jedenfalls so pauschal nicht richtig. Steht so auch nirgendwo in der StVO. Die Schilder sollten jedoch in sinnvollen Abständen wiederholt werden, wenn sie noch gelten - z.B. an Zufahrten. Das muss jedoch nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Das die Beschränkung mit der nächsten Zufahrt aufgehoben wird, ist jedenfalls so pauschal nicht richtig. Steht so auch nirgendwo in der StVO. Die Schilder sollten jedoch in sinnvollen Abständen wiederholt werden, wenn sie noch gelten - z.B. an Zufahrten. Das muss jedoch nicht sein.

Aber wenn das nicht sein muss ist das doch Mist. Nehmen wir an ich biege auf eine Hauptstraße (Landstraße) wo die Geschwindigkeitsregelung nicht nochmal erneuert bzw. ausgeschildert wird, dann ist es doch klar das ich da 100 km/h fahren kann. Wenn aber nun ein Blitzer da steht und mich blitzt kann das doch nicht gültig sein, da keine Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Auffahrt stattfand.

Naja aber dann ist der Fall doch klar. Sollte man geblitzt werden, kann man immer noch damit argumentieren aus der Seitenstraße gekommen zu sein und danach war nirgendwo ein Schild das auf ein Tempolimit von 30km/h hinwieß.
Übrigens das mit den Seitenstraßen dachte ich bisher auf Autobahnen auch, ich war immer der Meinung das sich nach jeder Auffahrt alle vorherigen Verbote relativieren, weil ja die Auffahrenden Verkehrsteilnehmer nicht wissen können welche Verbote gelten.

Praktisch ist es ja auch so. Wenns vor Gericht geht, wäre nicht nachvollziehbar, ob man jetzt grade erst aufgefahren ist und das Schild somit nicht gesehen hat oder ob man schon länger auf der AB ist und das Schild somit noch nicht aufgelöst wurde und noch gilt.
Theoretisch gilt es dann jedoch noch :) Da würde nur keiner blitzen, weils keinen Sinn mach, da man jeden erst fragen müsste, wo er denn grad hergekommen ist.

Zitat:

Original geschrieben von TheBigG


Naja aber dann ist der Fall doch klar. Sollte man geblitzt werden, kann man immer noch damit argumentieren aus der Seitenstraße gekommen zu sein und danach war nirgendwo ein Schild das auf ein Tempolimit von 30km/h hinwieß.

Wenn nur geblitzt wird, dann kann man sich so rausreden, aber wenn man gleich rausgeholt wird, dann haben die vorher geschaut, wo man hergekommen ist. Hilft dann auch nicht

;)

Wenn man von der Seitenstrasse einbiegt, dann gilt auch nur das was vorher auf der Seitenstrasse erlaubt war strengenommen. Also wenn da 60 erlaubt war, darf man nicht ploetzlich 100 fahren, nur weil man die Strasse gewechselt hat.

Ich weiss nicht, mit dieser Regelung laesst sich quasi jeder brave Buerger zum Verkehrraudi abstempeln, weil es so halt nicht praktikabel ist. Da fand ich die DDR-Regelung besser. Dort haben wir das extra von der Executive gepaukt bekommen, dass nach DDR=Regelung die naechste Kreuzung automatisch aufhebt und nach BRD eben nicht.

Gruss

Joe

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30



Zitat:

Original geschrieben von TheBigG


Naja aber dann ist der Fall doch klar. Sollte man geblitzt werden, kann man immer noch damit argumentieren aus der Seitenstraße gekommen zu sein und danach war nirgendwo ein Schild das auf ein Tempolimit von 30km/h hinwieß.

Wenn nur geblitzt wird, dann kann man sich so rausreden, aber wenn man gleich rausgeholt wird, dann haben die vorher geschaut, wo man hergekommen ist. Hilft dann auch nicht ;)
Wenn man von der Seitenstrasse einbiegt, dann gilt auch nur das was vorher auf der Seitenstrasse erlaubt war strengenommen. Also wenn da 60 erlaubt war, darf man nicht ploetzlich 100 fahren, nur weil man die Strasse gewechselt hat.
Ich weiss nicht, mit dieser Regelung laesst sich quasi jeder brave Buerger zum Verkehrraudi abstempeln, weil es so halt nicht praktikabel ist. Da fand ich die DDR-Regelung besser. Dort haben wir das extra von der Executive gepaukt bekommen, dass nach DDR=Regelung die naechste Kreuzung automatisch aufhebt und nach BRD eben nicht.
Gruss
Joe

Genau meine Meinung

;)

Ja, ja, in der DDR war alles besser :D:D
Aber hast schon recht, die hatten viele gute Ideen. Den genialen Grünpfeil (der imho viel zu selten eingesetzt wird) haben wir ja auch von unserem ehemaligen Nachbarland :)

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Ja, ja, in der DDR war alles besser :D:D
Aber hast schon recht, die hatten viele gute Ideen. Den genialen Grünpfeil (der imho viel zu selten eingesetzt wird) haben wir ja auch von unserem ehemaligen Nachbarland :)

Sollte der nicht abgeschafft werden? Oder kommt das noch?

Ich glaub nicht, dass der abgeschafft wird. Noe, DDR war nicht gut. Gab kein Internet, kein McDonald's und nur 2 Programme im 'Fernsehen' und auch keine Werbung ;) Und keine Bananen (ausser die aus Kuba).
Und keine BMW's, selbst nen Melkus war unerreichbar. Komischerweise war's trotzdem lustig - kann man heut gar nicht mehr verstehn. Wahrscheinlich waren die Leute im Mittelalter auch zufrieden mit ihren Ackergaeulen, Met und Holzfeuer.
Gruss
Joe

Hab da noch was gefunden :
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4).

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