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Aufkleber auf den Rückstrahler
Ich habe Aufkleber (z.b Golf GTI usw) für die Rückstrahler gefunden, gibt es ja schon für die 3.Bremsleuchte.
Bei der 3.Bremsleuchte ist es meines Wissens nicht erlaubt was drauf zukleben. Aber wie sieht das bei den Rückstrahler aus? Sie strahlen ja trotzdem noch durch die Buchstaben Löcher in der Folie.
Kann mir jemand sagen ob das erlaubt ist?
Beste Antwort im Thema
Das Bekleben der Rückstrahler ist ebenfalls nicht erlaubt, da sich dadurch die Rückstrahleigenschaften verändern.
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13 Antworten
Das Bekleben der Rückstrahler ist ebenfalls nicht erlaubt, da sich dadurch die Rückstrahleigenschaften verändern.
Jegliche Beleuchtungseinrichtung am KFZ ist Typgeprüft und darf in keiner Weise verändert werden.
Wollte sich letztens nicht wer die Scheinwerfer "zu"kleben?
Irgenwann fragt noch jemand, ob man sich die Augen zukleistern kann.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 25. Januar 2018 um 21:59:44 Uhr:
Wollte sich letztens nicht wer die Scheinwerfer "zu"kleben?
Du meinst sicherlich den hier:
https://www.motor-talk.de/.../...-oder-nur-bussgeld-2018-t6246974.htmlZitat:
@Dual-Sport schrieb am 25. Januar 2018 um 21:43:22 Uhr:
Jegliche Beleuchtungseinrichtung am KFZ ist Typgeprüft und darf in keiner Weise verändert werden.
Man glaubt es nicht, was manche so loslassen. Entweder sie haben was geraucht, oder ist da Alkohol im spiel.

Für die Außenbeleuchtung von Kraftfahrzeugen gilt das uneingeschränkt.
Bei mir haben die Lalülala-Typen schon gemeckert, als das Ladungssicherungsnetz vom Hänger hinten an der Klappe über die Rückstrahler hing. Hat keine 5% abgedeckt! (Hat ja Maschen!)
PS: Wie verringert man die Anzahl der Löcher im Netz? Einfach ein paar Maschen raus schneiden!
MfG
Zitat:
@beppy schrieb am 25. Januar 2018 um 23:08:51 Uhr:
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 25. Januar 2018 um 21:43:22 Uhr:
Jegliche Beleuchtungseinrichtung am KFZ ist Typgeprüft und darf in keiner Weise verändert werden.
Man glaubt es nicht, was manche so loslassen. Entweder sie haben was geraucht, oder ist da Alkohol im spiel.
Zu schwer verständlich für dich?

"Alles was am Auto leuchten tut, darf man nix dran ändern, Alter."
Besser?

Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 26. Januar 2018 um 06:51:24 Uhr:
Zitat:
"Alles was am Auto leuchten tut, darf man nix dran ändern, Alter."
Besser?
Weissu, hab ich voll krass LED in Kofferraumbeleuchtung, hat TÜFF nix zu gesagt![]()
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 25. Januar 2018 um 21:43:22 Uhr:
Jegliche Beleuchtungseinrichtung am KFZ ist Typgeprüft und darf in keiner Weise verändert werden.
Stimmt nicht ganz: Wir haben früher etliche 6V Käfer auf 12V umgebaut (ca. 3h Arbeit). Für den Fahrer wars wie H4 auf Xenon umrüsten. Jeder Tüv Prüfer hat geschmunzelt, das war nicht abnahmepflichtig.
Was am Oldtimer möglich ist, ist nicht vergleichbar mit modernen Fahrzeugen. Für den Käfer gelten etwas andere Regeln, als für moderne PKW. Mein ehemaliger Nachbar ist einer der größten Teilehändler für Käfer/T1/T2 und Co.! Der hat mir mal einen keinen Exkurs darin gegeben. Was der so verändern darf, würde ich gerne an meinem Mondeo anwenden. Geht nur nicht!
Föllig Valsch!Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 26. Januar 2018 um 06:51:24 Uhr:
"Alles was am Auto leuchten tut, darf man nix dran ändern, Alter."
Alles, was zu "braucht man zum fahren" leuchtet, darf nicht gepimpt werden. Kofferraum und Innenleuchten, sofern nicht nach draußen lasert, ist nicht voll verboten. (Muss nur E-Zulassung haben! Aber, hat meist nur Auswirkung auf Kasko, wenn Karre deswegen fackelt! Darum, voll krass egal!)
MfG
Innen- und Kofferraumbeleuchtung brauchen natürlich keine E-Zulassung...