- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auflage Sehhilfe im Führerschein löschen lassen?
Auflage Sehhilfe im Führerschein löschen lassen?
Hallo,
wie der Titel schon aussagt habe ich eine Auflage hinsichtlich einer "Sehhilfe" im Führerschein.
Da ich in den letzten 4 Monaten an beiden Augen wegen grauen Stars operiert wurde, benötige ich nur noch eine Lesebrille. Anlässlich des Austauschs der Linsen wurden aus meinen + 4,5 Dioptrien - 0,2.
Ist es Euch bekannt, ob ich die Auflage streichen lassen muss oder eine Bescheinigung des Augenarztes genügt.
Danke im Voraus für konstruktive Antworten, die über das Spekulative hinausgehen.
Klaus
Beste Antwort im Thema
Mit der Bescheinigung / Gutachten des Augenarztes zur Führerscheinstelle und Eintrag streichen lassen.
Ähnliche Themen
66 Antworten
Guten Tag,
habe eine kurze Frage zum Thema Auflagenänderung im speziellen die Austragung der Sehhilfe.
Als Ich meinen ersten Sehtest gemacht habe,wurde mir ein visus von über 70% bescheinigt. Da ich jedoch an Monivision (monokulares Sehen,nur ein Auge "aktiv") leide konnte ich beim Sehtest die entsprechende Reihe nicht erkennen und musste dafür die Brille aufsetzen. Die Reihe war einfach für mich nicht vorhanden! Als Ich sagte,dass Ich ohne Probleme die darunterliegende Reihe vorlesen könnte, wurde darauf bestanden,dass Ich bei der dritten Reihe die Öffnungen ansage.
Somit musste Ich die Brille als Hilfsmittel nehmen,was zur Folge hatte,dass Ich eine Eintragung in den FS bekommen habe. Sowohl von meinem Stammoptiker als auch Augenarzt (vor 2 Jahren) wurde bestätigt,dass Ich diese eigentlich nicht brauchen würde und es ergibt sich auch absolut kein Unterschied im Sehen,ob mit oder ohne Brille.
Ich bin weitsichtig
auf dem einen Auge -1,0 Dioptrien auf dem anderen 0,0. Die Monivision wurde leider erst nach diesem sehtest festgestellt.
Nun meine Frage: Was brauche Ich, um die Auflage aus dem Führerschein zu entfernen? Sehtest vom optiker, vom Augenarzt oder gar ein augenärztliches Gutachten!? Handelt sich nur um Klasse B, evtl. mache Ich in 1-2 Jahren auch Klasse A.
Gehe Ich richtig in der Annahme,dass wenn ich beim Optiker den Test bestehe für Klasse A,die Auflage komplett gestrichen werden würde? Demnach müsste doch die gleiche Hürde auch bei einer normalen Änderung sein,oder?
Wohne in Nordrhein-Westfalen,wenn das irgendetwas ändern sollte.
LG nyrass
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Brille austragen lassen - Bedingungen?' überführt.]
Ich werf mal §12 und §67 FeV in den Raum!
Sollte möglich sein. Kenne einen Fall, wo die Führerscheinstelle einen Ärztlichen Attest wollte und den Optiker nicht anerkannt hat. Notfalls würde ich einfach mal anrufen und nachfragen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Brille austragen lassen - Bedingungen?' überführt.]
Anruf beim zuständigen StVa hat alles geklärt.
Solange man nicht Führerscheinklasse C oder D hat, reicht eine normale Bescheinigung vom Optiker aus. Da braucht man keine weiteren Kosten auf sich nehmen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Brille austragen lassen - Bedingungen?' überführt.]
es braucht nicht mal beim Optiker sein, eine Sehteststelle reicht aus.
Wenn du A beantragst brauchst du eh einen gültigen Sehtest, wenn der ohne Sehhilfe gemacht wurde, dann wird im neuen Führerschein auch keine eingetragen bzw. im Umkehrschluss ja quasi ausgetragen.
wobei es bei einem anerkanntem Test immer die Testreihen von monokular links,rechts und binokular erfüllt sein müssen.
Um drumherum zu kommen müsste dann ein Augenärtztliches Gutachten erbracht werden .
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Brille austragen lassen - Bedingungen?' überführt.]
Mit der Bescheinigung / Gutachten des Augenarztes zur Führerscheinstelle und Eintrag streichen lassen.
Ich würde mittel Attest die Auflage löschen lassen, da bei einer Kontrolle evtl. nicht jeder Polizeibeamter sich mit einer Bescheinigung zufrieden geben würde.
Zitat:
@Norbert5 schrieb am 10. April 2016 um 10:20:31 Uhr:
Ich würde mittel Attest die Auflage löschen lassen, da bei einer Kontrolle evtl. nicht jeder Polizeibeamter sich mit einer Bescheinigung zufrieden geben würde.
Danke für die Antworten, was Norbert schreibt hätte mir auch selbst einfallen können.
Zitat:
@Norbert5 schrieb am 10. April 2016 um 10:20:31 Uhr:
Ich würde mittel Attest die Auflage löschen lassen, da bei einer Kontrolle evtl. nicht jeder Polizeibeamter sich mit einer Bescheinigung zufrieden geben würde.
.
.
Damit darf der Polizeibeamte sich gar nicht zufrieden geben!
Für ihn oder sie gilt nur, was im Führerschein steht, das Attest ist egal.
Das verhängte Verwarngeld ( 25 € bei der Auflage Sehhilfe, also Brille oder Kontaktlinsen ) ist aber harmlos gegen das was passiert, wenn Du einen Unfall baust!
Dann gibt`s Ärger mit der Versicherung.
Warum sollte es Ärger mit der Versicherung geben ?
Umgekehrt wenn er mit der "alten" Brille fährt welche er nicht mehr benötigt, dann könnte es Ärger mit der Versicherung geben, da dann die Gefahr erhöht wird.
Man braucht kein besonderes Attest, sondern muss den gewöhnlichen FS-Sehtest wiederholen und bestehen - diesmal natürlich ohne Brille. Dann gibt es bei der entsprechenden Behörde den eintragungslosen FS.
War bei meinem Bruder jedenfalls so, nachdem er sich die Augen lasern ließ und keine Brille/Kontaktlinsen mehr brauchte.
Geh erstmal zur FS-Stelle und schildere dein vorhaben! Dann hast du die verbindliche Auskunft, welche Untersuchungen und Unterlagen benötigt werden.
Eine Bekannte hat das austragen der Brillenauflage 2013 in Nordbayern durchgezogen (beim Optikertest vor vielen Jahren für den erstmaligen Pkw-Führerschein hatte sie einen schlechten Tag erwischt, daher die nervige Auflage für sie). Sie musste dafür beim Augenarzt einen umfassenden Sehtest für Erteilung des Lkw-Führerscheins durchführen. Also einen ziemlich ausführlichen Test, dabei hat sie nur die B-Klasse. Dagegen ist der Optikertest für den Pkw-Führerschein ein Gefälligkeitstest. Ja, die FS-Stelle hat genau auf diese Untersuchung bestanden. Danach war aber der Brilleneintrag bei ihr getilgt.
Also ruf am Montag deine FS-Stelle an und frag nach, welche Papiere die sehen wollen.
Hallo, CV626,
warum soll man sich noch die Mühe mit dem Sehtest machen, wenn man sowieso schon ein aussagekräftiges Attest der Augenklinik hat?
Viele Grüße,
Uhu110
Gute Frage... keine Ahnung, wie und warum das genau war. Muss beizeiten meinen Bruder wohl mal nach den Details befragen.
Schade bloss, das die Führerscheine heute so teuer sind und man ein nicht mehr "junges" Foto drinhat.
Wahrscheinlich fordert die Bürokratie einen neuen Sehtest und FS dann ohne diese Auflage.
Bei mir ist es umgekehrt, habe den FS ohne Auflage, bin aber inzwischen bei 4 dpt. und keine Auflage im FS:-)