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Auflagen in ECE Felgen Gutachten

Themenstarteram 18. März 2025 um 19:25

Ich habe einen Satz Felgen mit ECE Gutachten, welchen ich gerne verkaufen möchte. Nach meinem bisherigen Verständnis ist eine ECE Felge quasi wie eine Serienfelge zu behandeln. Wenn die Reifen/Felgengröße in den CoC Papieren steht darf die Kombination gefahren werden. In dem ECE Gutachten (relevanter Abschnitt unten nochmal als Bild) finde ich aber für den Golf 7 diese Auflage:
F24: Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung).
Die Mehrlenkerachse gab es im Golf 7 allerdings erst ab 90 kW. Insofern finde ich den im Gutachten angegebenen kW-Bereich ab 63 kW etwas verwirrend, da es keinen Golf mit dieser Leistung gibt der F24 erfüllt.
Angenommen ich hätte nun einen Golf mit 63 kW und die Reifen/Felgengröße steht in den CoC Papieren, darf ich diese Zubehörfelge dann fahren?

Ece
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14 Antworten

Wenn ich deine frage richtig verstehe, möchtest du wissen ob Reifenkombinationen die in den Papieren stehen gefahren werden dürfen. Meines Erachtens nach schon, aber im Zweifel sollte man am besten bei einer Prüforganisation anfragen da die mit sowas häufig befasst sind und eine Rechtssischere Auskunft geben können, bevor wir Laien wild in der Gegend herumspekulieren...

Themenstarteram 18. März 2025 um 19:58

Meine Frage ist ob eine Felge mit ECE-Gutachten tatsächlich wie eine Serienfelge zu betrachten ist oder ob der Hersteller scheinbar willkürliche Einschränkungen machen kann.

Die Auflage mit der Hinterachse muss eingehalten werden.
Und nein, eine E genehmigte Felge ist nicht wie Serie. Es ist und bleibt, ein Sonderrad.

Die Auflage ist eindeutig! Daher ganz klar nein, wenn Dein Golf eine Starrachse hat. Wie bereits der "MZ-ES-Freak" geschrieben hat.

Themenstarteram 18. März 2025 um 20:25

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. März 2025 um 21:03:43 Uhr:


Und nein, eine E genehmigte Felge ist nicht wie Serie. Es ist und bleibt, ein Sonderrad.

Ok, kapiert. Angenommen ich würde eine ECE Felge mit einem Fahrwerk kombinieren wollen und die ABE des Fahrwerks verlangt nach Serienstand bei der Bereifung, dann kann ich die Felge aber so auffassen? Die Abmessungen sind ja identisch mit der Serie, nur das Design ist anders.

Genau, Du hast es in Deinem Ausgangsbeitrag doch perfekt und richtig dargestellt.
ECE Rad entspricht OE-Rad.

Das würde ich nicht sagen.

Das Sonderrad BBS in diesem Fall hat andere Abmaße, als das Serienrad.

Serie: 7Jx17 ET49

Sonderrad BBS 7,5Jx17 ET49 (ECE R124 001032)

Ergänzung: Auszug aus der Regelung Nr. 124

Zitat:

„Räder für die Erstausrüstung (OE-Räder)“ Räder, die vom Fahrzeughersteller
bei der Fertigung des Fahrzeugs an dem betreffenden Fahrzeug angebracht
werden dürfen

Damit kann es sich nicht um OE-Räder oder sonst was handeln.

Zitat:

„Sonderräder“ Räder, die keine OE-Räder sind und den Kriterien für Räder
nach Absatz 2.4 nicht entsprechen (z. B. Räder mit anderer Felgenmaulweite
oder anderem Felgendurchmesser).

Und somit kann es sich hiermit (andere Maulweite) nur um ein Sonderrad handeln.

Damit ist die Auflage der ABE für das Fahrwerk bezogen auf die Serienfelgen nicht mehr gegeben.

Themenstarteram 19. März 2025 um 13:04

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. März 2025 um 11:06:17 Uhr:


Das Sonderrad BBS in diesem Fall hat andere Abmaße, als das Serienrad.
Serie: 7Jx17 ET49
Sonderrad BBS 7,5Jx17 ET49

Die Größe 7,5Jx17 ET49 ist ebenfalls eine Seriengröße beim Golf 7. Siehe z.B. folgende originale Felge:

https://www.original-felgen.com/5g0601025ap8z8.html

Das wäre Okay, stehen denn diese Felgen in dem COC von deinem Golf?
Okay, Frage hat sich erübrigt, steht ja im Eingangspost, und ist ja nur eine Annahme...:)
(Warum ich Frage, weil ich diese Felge an sich nur beim GTI/Golf R in der Typgenehmigung finde, oder ich finde es einfach nicht)
Alternativ schick doch einfach mal Variante und Versionsschlüssel vollständig aus der Zul.Besch. Teil I.

Themenstarteram 19. März 2025 um 17:08

Auf meinem Golf R waren die Felgen per Einzelabnahme eingetragen, da der Golf R aus dem kW-Bereich im Gutachten raus fällt (Golf R hat 228 kW). Ich hatte davor einen "normalen" Golf 7 mit 110 kW (daher mit Mehrlenkerachse) für den habe ich die Felgen ursprünglich mal gekauft. Mir fällt aber gerade auf, dass diese Größe tatsächlich nicht in den CoC Papieren stand, nur die 7J Breite Variante. War ich dann damals illegal unterwegs? Die Schlüsselnummer von dem 110 kW Golf lautet 0603/BPG00028. Wobei genau diese Kombination hat mal ein Dekra Mitarbeiter in seinem PC geprüft und für zulässig befunden.
Wie im Einganspost beschrieben will ich die Felgen verkaufen. Dafür ist es sicher nicht verkehrt zu wissen auf welchen Modellen die Felgen überhaupt zugelassen sind. Wie es scheint ist das eher eine exotische Größe beim Golf was den Verkauf vermutlich nicht vereinfacht.

Unter den Varianten/Versionsschlüsseln ist diese Felge tatsächlich nicht aufgelistet. Illegal klingt jetzt wohl etwas "hart". Das Fahrzeug war nicht vorschriftsmäßig. Da ich nun Kenntnis davon habe, muss ich das melden. :D
Du willst die Felgen verkaufen, okay. Den genauen Verwendungsbereich findest du doch im Gutachten?
Kannst doch du, als auch jeder Käufer vorher einsehen...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. März 2025 um 11:06:17 Uhr:


Das würde ich nicht sagen.
Das Sonderrad BBS in diesem Fall hat andere Abmaße, als das Serienrad.
Serie: 7Jx17 ET49
Sonderrad BBS 7,5Jx17 ET49

Das BBS-Rad ist ein

dimensionsgleiches Nachrüstrad

-siehe das verlinkte Gutachten vom TE-

;)
Nachrüstrad

Es fragt sich nur, für welches Fahrzeug. Jedenfalls nicht für das des TE. ;)

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