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Auflastung noch sinnvoll?

VW T4
Themenstarteram 27. Juli 2005 um 7:38

Habe meinen T4 vor einem Monat auflasten lassen und zu meinem Entsetzen einern Steuerbescheid von 378€ erhalten? Jetzt frag ich mich ob die Besteuerung nach GEwicht komplett weggefallen ist oder nur stark eingeschränkt wurde. Könnt ihr mir da helfen?

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19 Antworten

Auflastung?????????

 

Hallo!

Um Steuer und Versicherung zu sparen mußt Du ein Sonderkfz über 2,8t (Bauratabnahme)daraus machen ,dafür braucht dein Fz Schlafplätze,Stauraum,Tisch,eingebauter Kocher .Das soll aber Reginal unterschiedlich sein!

Hab ich auch gestern aus meinen Bus gemacht ,habe Caravelle mit Multivan Ausstattung .

Holger

am 19. August 2005 um 13:28

Hallo, habe diese ganze Action gerade hinter mir. Ich habe einen Aufgelassteten T4 ( langer Radstand) und meine Steuer sollte sich von 172€ auf ca. 850€ erhöhen. Das geht jetzt nur noch nach Hubraum , nicht mehr nach Gewicht.

Meine alternative heißt LKW-Zulassung.Da ich einen langen Radstand habe konnte ich die Stitzbank hinter dem Fahrer drinlassen und die Trennwand (3/4 hoch) konnte hinter der Sitzbank eingebaut werden . Die hintere Bank habe ich aber verloren. Ich habe jetzt einen LKW mit 5 bzw. 6 Sitzplätzen.

Dafür mußte ich eine Trennwand 3/4 hoch einbauen

Die Ladefläche muß mehr als 50 % des Fahrzeugsvolumen ausmachen. und hinten mussten alle Löcher (Gurt und Sitzbefestigung) zugeschweißt werden. Die Scheiben konnten offen bleiben, da VW den T4 auch mit Scheiben als LKW ausliefert.Das mit den 5 bzw. 6 Sitzen geht aber nur bei dem langen Radstand, bei der kurzen Version recht das Volumen dann nicht -wegen der 50%

am 19. August 2005 um 13:55

Klugscheissmodus an:

LKW Zulassung:

Es geht nicht nach Volumen sondern Laderaumlänge.

Diese wird von Pedal bis zur Heckklappe( Tür ) gemessen. Davon müssen 50% als Laderaum verfügbar sein.

Wie richtig berichtet wurde müssen alle Halterungen im Laderaum für Gurte etc. dauerhaft entfernt werden.

Bei Hängerbetrieb ist Feiertags und Sonntags Fahrverbot

 

Man kann das Fahrzeug aber auch zum Sonder.KFZ Wohnmobil zulassen.

Fest installierte Kocheinheit und das dem TÜV vorführen und man bleibt bei 172 € Steuern allerdings können die Versicherungsprämien leicht erhöht sein.

 

Klugscheissmodus aus

Erstmal: ES GIBT KEIN "SONDER" KFZ!

Es gibt nur sonstige KFZ - eben WoMo, Bürofz, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, etc. "Sonder" gab es noch nie und wird es auch nicht geben.

Infos zur Gewichtsbesteuerung findest du genügend hier im Forum bzw. via google.

Oder eben auch auf meiner Seite unter "Auflastung" im Menü.

_____

Weiter geht's:

@OPATAKER:

Es gibt dummerweise keine klare Regelung was ein LKW ist und was nicht. Daher bleibt es dem FA überlassen ob es nun ein LKW ist und so besteuert wird oder nicht.

Innenraum wird oft genannt, teilweise auch mit exakten Prozentangaben. Das Problem: In dem ISO-Wisch steht nirgendwo etwas davon. Unter anderem finden sich lediglich der "LKW-artige Charakter" sowie eine schwammige Aussage, dass z.B. die Federung nicht für Personenbeförderung ausgelegt sein soll in dem Schrieb...

CU Martin

Wie soll ich das verstehen ?

Ich habe bis jetzt 126 Euro Steuer bezahlt, habe einen 1.9 Liter Turbo Diesel aufgelastet.

Wird der nächste Steuerbescheid also teurer sein ?

Danke !

Zitat:

Ich habe bis jetzt 126 Euro Steuer bezahlt, habe einen 1.9 Liter Turbo Diesel aufgelastet.

Bei der Steuer => hattest du einen LKW. Da du jetzt das zul.GG erhöht hast => natürlich wird die Steuer höher - schließlich geht diese nach dem Gewicht.

Entweder stimmt deine Angabe der Steuern nicht - oder du hast einen LKW. Warum du den Aufgelastet hast musst du uns noch erzählen, meistens wird jetzt erstmal die Versicherung deutlich teurer (Nutzlast über 1 t).

CU Martin

Nein, das ist kein LKW. Das ist ein VW Transporter ohne Trennwand, also ein PKW. Die Steuer war wenn ich mich nicht irre Eur 469.- und wenn ich es aufgelstet habe, also das Zulässige Gesamtgewicht auf 2810 Kg erhöht habe über ein Gutachten dann habe ich nach der Umschreibung der Papiere bei der Zulassungstelle einen Steuerbescheid über Eur 126.- bekommen.

Matpol

Zitat:

dann habe ich nach der Umschreibung der Papiere bei der Zulassungstelle einen Steuerbescheid über Eur 126.- bekommen.

Allerdings nicht auf das komplette Jahr bezogen?

Die 126 Euro ergeben kennen Sinn. 172,60 Euro müssten es sein. Siehe hier:

Darum 172,60 Euro

CU Martin

am 30. August 2005 um 17:43

Hi, also ich habe heute meinen Aufgelasteten T4 eine Gattungsänderung zukommen lassen zum sonstigem KFZ Wohnmobil über 2,8 T.

Jedenfalls bin ich der Meinung dieses ist besser als LKW mit Trennwand. Ich habe keine veränderung vornehmen müssem habe meine 3er und 2er Bank hinten drin, trotzdem habe ich ein Gutachten ein Fahrzeugschein und -brief Eintag.

Müsste vielleicht nur einen Gaskocher hinten festmontieren.

Zum nächsten TÜV, aber ich will ihn in den nächsten 2 Jahren sowieso umbauen.

Ich wollte damit nur sagen, es geht auch ohne grossen Umbau und wenn jemand die Adresse möchte dann mailt mir.

Gruß tebokiste

am 4. September 2005 um 0:11

Umbau zum Wohnmobil

 

Hallo, ich fahre einen t4 Caravelle 2.4 Diesel (kurze Ausführung). Das Fahrzeug wurde bereits aufgelastet. Ihre Umbaumaßnahmen zum Steuersparen ohne großen Umbauaufwand interessieren mir sehr.

Wie ist es möglich das die Sitzreihen im Fahrzeug verbleiben können?

Viele Grüße

M. K.

Re: Umbau zum Wohnmobil

 

@ T4user

Zitat:

Original geschrieben von T4user

Hallo, ich fahre einen t4 Caravelle 2.4 Diesel (kurze Ausführung). Das Fahrzeug wurde bereits aufgelastet. Ihre Umbaumaßnahmen zum Steuersparen ohne großen Umbauaufwand interessieren mir sehr.

Wie ist es möglich das die Sitzreihen im Fahrzeug verbleiben können?

Viele Grüße

M. K.

Fahre ebenfalls einen T4, kurzer Radstand, nicht lynchen, ich glaub das ist eine Caravelle (mit hochklappbaren Tisch und drehbaren Beifahrersitz).

Dieses Fahrzeug habe ich wegen der damals anstehenden Versteuerung im März 2005, einmal aufgelastet und im anderen "Umgatten" lassen.

Nunmehr steht in meinen Papieren, "SO.KFZ WOHNM. 2,8T".

Werdegang:

Auflastung- sicherlich allgemein bekannt.

 

Umgattung:

Hier muss daer T4 folgende Voraussetzungen erfüllen-

grundsätzliches,

Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig Wohnzwecken dienen kann .

Folgende Mindestausstattung wird dazu in jedem Fall benötigt:

Sitzgelegenheit mit Tisch

Schlafplätze, die auch umgeklappte Sitzgelegenheiten sein können

Kücheneinrichtung, z.B. mit Spüle, Frisch- und Abwasser, Platz für eine Kochgelegenheit oder fest eingebautem Kocher

Schrank bzw. Stauraum --- :-) ist die günstigste Alternative

Die Einrichtungen müssen fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.

 

 

Sitze im Wohnteil

Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt:

Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein.

Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer möglich sein.

Die Anforderungen an die Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.

 

So zumindest die Anforderungen die an ein Wohnwagen gestellt werden.

 

 

Also wie schon gesagt, mein T4 hat Sitzgelegenheiten und ein hochklappbaren Tisch - erste Forderung erfüllt.

Meine Sitzbank hinten ist umklappbar, also Liegefläche - zweite Forderung erfüllt.

Bei der Kocheinrichtung haben sich TÜV-Nord, TÜV-Ost, DEKRA, wahre Schlachten in der Auslegung geliefert :-(.

Hier sollte man zuerst die Organisation vorher Anfragen welche berechtigt ist, die Fahrzeuge umzugatten.

Gaskocher fest zu inst. ist die denkbarst schlechteste Variante,

-da gibts ne Menge Forderungen, da waren sich alle Organisationen einig.

DEKRA- Elektrokocher, ja - aber auch feste Elektoinstallation mit Kabelverlegung duch die Karosserie nach aussen. -- nee

TÜV NORD war da bei uns hilfreicher, da brauchte ich nur einen Elektrokocher fest auf der Ladefläche/Kofferraum "anschrauben".

Naja, mit dem Stauraum wars dann noch etwas kompliziert, erst wollt er das ich im Kofferraum ein Schränkchen einbaue.

Konnt ich ihn aber ausreden, weil dann nämlich die Sitzbank nicht mehr zur Liegefläche geworden wäre.

Einigung: Nunja, unterhalb der hinteren Sitzbank ist ja ein "Stauraum/fach".

Also wirklich vorher deren Wünsche abfragen, sonst wirds ärgerlich.

Versicherung hat sich bei mir in der Haftpflicht um die Hälfte reduziert. Kasko hab ich keine mehr.

Der Vertreter muss aber das Umgattungsgutachten seiner Versicherung vorführen - sonst glauben :-) die es nicht.

Gruss

Hallo,

es sollte noch erwähnt werden, daß die Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung bei WoMos über 2,8to vorläufig ist und die endgültige Entscheidung der Länder noch in diesem Jahr fallen wird.

Wie es dann ist, weiss keiner. Aber vermutlich wird die 2,8to Grenze keine Rolle mehr bei der Besteuerung spielen, sie ist alles andere als EU-konform.

Bis dahin verschicken die Finanzämter die Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung. Die Nachforderungen werden kommen.

Grüße

Kai

Kochgelegenheit??

 

Ich habe letzte woche beim TÜV in Braunschweig meinen T4 Allstar zum Womo umschreiben lassen, und habe keinerlei Veränderungen durchführen müssen....

Denen war nur wichtig:

Tisch,

Stauraum,

Voränge (Für Fenster)

Liegefläche...

und so läuft das.....

...und in ein paar Monaten kommt dann evtl. ein Schrieb vom Finanzamt von wegen "Bitte führen Sie uns Ihr Fahrzeug vor..."...

CU Martin

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