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Auftragsbestätigung - Fristen und Form
Hallo,
hoffe Ihr könnt mir was zur Auftragsbestätigung sagen.
In welcher Form muß dem Besteller eines Neuwagens die Auftragsbestätigung zugehen?
Schriftlich per Post, oder reicht auch per PDF per Mail?
Was ist wenn diese Bestätigung erst nach 3 Wochen und 4 Tagen eintrifft. Zurückdatiert aber auf einen Termin der 14 Tage nach Bestellung liegt.
Habe ich ein Rücktrittsrecht nach Absatz 1 der Verkausfbedingungen welche auf der Rückseite der Bestellung abgedruckt ist
Der Käufer ist an die Berstellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, gebunden.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der jeweilig genannten Fristen schriftlich bestätigt.
Was ist mit Sondervereinbahrungen die bei der Bestellung aufgeführt sind?
Dort gibt es unten das Feld:
Besondere Vereinbahrung mit Vorrang gegenüber nachseitigen Verkaufsbedingungen.
Was ist wenn dort Sachen eingetragen wurden (Rabatte Vergünstigungen, Extras, spezielle Abholtermine) die dann auf der Auftrtagsbestätigung nicht aufgeführt werden? Also einfach zum Nachteil des Kunden weggelassen oder abgeändert werden.
Muß man eine solche Auftragsbestätigung akzeptieren?
Danke Euch für Euer Feedback
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15 Antworten
Nur die deckungsgleiche Annahme ist eine. Eine Annahme unter Abänderung des Angebots (durch den Käufer in Form der Bestellung) ist eine Zurückweisung mit einem gleichzeitig neuen Antrag mit dem neuen Inhalt.
Aber sicher, dass die AB die Vereinbarungen ausschließt? Halt mal Rückfrage. Evtl. will die AB die Sondervereinbarungen gar nicht ausschließen.
Zum Thema Fristen: wenn eine Frist abgelaufen ist, dann ist sie abgelaufen (ausn: das zur Fristversäumung führende Ereignis ist dir zuzuordnen oder der seltene Fall eines unangekündigten Poststreiks). Aber du darfst es natürlich gelten lassen.
Was willst Du mit Deiner Fragestellung bezwecken..? Willst Du vom Kaufvertrag zurücktreten?
Die AB erfolgt schriftlich, wie auch sonst, siehe Auszug aus den AGB.
Sondervereinbarungen werden nicht extra in der AB aufgeführt. Warum auch? Sie stehen bereits im Kaufvertrag und die AB ist nur dessen Bestätigung.
"Muß man eine solche Auftragsbestätigung akzeptieren?"
Ich frage mich worauf Du hinaus willst...? Erbsen zählen..?
Indem du z.B. NICHT wiedersprichst. Die Form ist egal, hauptsache das Autohaus kann dir nachweisen das du sie erhalten hast (bei E-Mail z.t. schwer, deswegen komme die meist per Einschreiben) bzw. sie in deinen "Machtbereich" gelangt sind (Briefkasten, E-Mail Fach KANN schwer sein). Ansonsten recht eigentlich auch was mündliches, allerdings macht man das aus Gründen der Beweisbarkeit normalerweise nicht.
Ist der Verkäufer über die Fristen raus, kannst du annehmen, musst aber nicht, dazu musst du aber sofort (so schnell wie möglich) wiedersprechen.
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
musst aber nicht, dazu musst du aber sofort [...] widersprechen.
Nö, muss er nicht, da sein Antrag erloschen, weil die Annahme nicht rechtzeitig war und somit als neuer Antrag gilt.
Zitat:
Original geschrieben von my.golf
Was willst Du mit Deiner Fragestellung bezwecken..? Willst Du vom Kaufvertrag zurücktreten?
"Muß man eine solche Auftragsbestätigung akzeptieren?"
Ich frage mich worauf Du hinaus willst...? Erbsen zählen..?
Danke für Deien Feedback.
Ok dann will ich dir das mal erklären das ich kein echter Erbsenzähler bin
Was würdest Du sagen wenn in Deiner Bestellung unter Sondervereinbahrungen Angaben gemacht wurden z.B die Werksabgholungskosten in Höhe von 430 EUR werden gutgeschrieben und in der Auftragstbestätigung werden diese aber voll berechnet.
Zu überweisen ist doch wohl die Summe die als Endbetrag auf der Auftagsbestätigung steht oder?
Bist Du immernoch Meinung das dies Ok ist
Weiterhin ist ein verbindlicher Abholtermin in diesen Sondervereinbahrungen genannt.
Nach Rücksprache mit dem Werk kann dieser Termin nicht eingehalten werden.
Muß der Käufer wenigsten gefragt werden ob er mit dem neuen Termin einverstanden ist oder kann der Händler ändern wie er es braucht?
Und was würdest Du zu guter letzt sagen wenn Dein Händler dir keine Anwtort auf Deine Reklamationen mehr gibt und dich seit Tagen ignoriert?
Das mit dem Termin war vom dämlich, weil sich das seiner Herrschaft entzieht.
Im Zweifel ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Wenn er dich ignoriert, würde ich jetzt einmal VW anrufen. I.d.R. steigen die dem dann auf's Dach, so dass er sich meldet. Dann kannste mit ihm alles weitere klären.
Aber nochmal:
Abänderung = keine Annahme
Frist versäumt = keine Annahme
In beiden Fällen neuer Antrag.
Zitat:
Original geschrieben von haah
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
musst aber nicht, dazu musst du aber sofort [...] widersprechen.
Nö, muss er nicht, da sein Antrag erloschen, weil die Annahme nicht rechtzeitig war und somit als neuer Antrag gilt.
Danke Euch allen die ihr noch zu so später Stunde antwortet
Ich habe dem Händler bereits mitgeteilt das die Bestätigung zu spät eintraf und außerdem einige Punkte in den Sondervereinbahrungen nicht aufgeführt wurden.
Ich schrieb das ich die AB als Nichtig ansehe.
Eine geänderte AB halte ich für obligatorisch, es kommt aber seit Tagen keinerlei Rückmeldung mehr.
Muß ich die Ablehnung der AB auch per Einschreiben machen?
Ich würde da einfach mal hinfahren. Oder rennt er vor dir weg
Es ist immer etwas schwierig. Eigtl. sollten, so meine Meinung die Abholungskosten nicht berechnet werden bzw. durch einen geringeren Fahrzeugpreis ausgeglichen werden!
Also wenn die Gutschrift in dem KV, den du bekommen hast drin steht, dann ist dies rechtskräftig oder nicht??
Also auf der AB steht bei mir auch nichts von Vereinbarung über UWPP.
Beste Lösung: Morgen hinfahren und persönlich nachfragen!
lg
Zitat:
Original geschrieben von Minigolfplayer
Muß ich die Ablehnung der AB auch per Einschreiben machen?
Du musstest sie, siehe vorhergehende posts von mir, gar nicht abschicken. Einschreiben sind auch nicht beweiskräftiger. Nur das Übergabe- und Einwurfeinschreiben haben eine Beweisfunktion bzgl des Gelangen in den Machtbereich.
EDIT:
Einschreiben: Quittung über Abgabe bei der Post
Einwurfeinschreiben: Quittung mit Datum/Uhrzeit des Einwurfs durch Postboten
Übergabeeinschreiben: Quittung mit Unterschrift des Empfängers über Erhalt (wird deswegen oft von Firmen/Behörden die Annahme verweigert wg. Aufwand)
Zitat:
Original geschrieben von haah
Zitat:
Original geschrieben von Minigolfplayer
Muß ich die Ablehnung der AB auch per Einschreiben machen?
Du musstest sie, siehe vorhergehende posts von mir, gar nicht abschicken. Einschreiben sind auch nicht beweiskräftiger. Nur das Übergabe- und Einwurfeinschreiben haben eine Beweisfunktion bzgl des Gelangen in den Machtbereich.
Deinen vorigen Post habe ich auch nicht ganz kapiert sorry
Ist vieleicht schon zu spät und ich sollte morgen ausgeschlafen nochmal drüber lesen.
Was mußte ich nicht abschicken?
Muß ich gar nichts tun?
Besuch beim ist leider nicht so einfach
Erstens weil die Geschäflseitung und die Dispossition 100 km entfernt in der Hauptfiliale sitzen und weil mein Verkäufer seit 3 Wochen bis
Montag 4.10 im Urlaub ist
Aber der mir zugewiesene Kollege als Vertretung gibt mir auch keine Anwtort mehr.
Er wird wohl vom Häuptling aus der Zentrale Anweisung bekommen haben das er kein Kontakt mit mir aufrecht halten soll.
Der Kunde ist König kann man da nur sagen.
Daher hab ich die Schnautze etwas voll von dem ganzen Theater.
Sowas muß man sich doch als Neuwagenkäufer nicht gefallen lassen.
Werde wohl bis Montag warten und dann meinen Verkäufer aufsuchen.
Ja das war in der Tat dämlich das er einen Abholtermin in den Vereinbahrungen festgehalten hat, aber ich kann dafür nichts.
Gute Nacht
In der unterschriebenen verbindlichen Bestellung war sicherlich ein Hinweis auf die Neuwagenverkaufsbedingungen (AGB) oder diese waren sogar auf der Rückseite der Bestellung aufgedruckt.
In diesen Bedingungen wird unter Punkt 1 Vertragsabschluss ausgeführt, dass der Käufer drei Wochen an seine Bestellung gebunden ist und der Kaufvertrag abgeschlossen ist, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung in dieser Frist schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand liefert.
Da dies nicht erfolgt ist, ist kein Vertrag zustande gekommen. Käufer muss keine weiteren Schritte unternehmen. Zur Beweissicherung sollte jedoch dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden, dass aufgrund der AGB kein Vertrag zustande gekommen ist und auch kein Interesse mehr an einem Vertragsabschluss besteht.
Bestreitet der Händler den nicht fristgerechten Zugang der AB, so muss er den fristgerechten Zugang beweisen. Empfehlung: Briefumschlag mit Poststempel aufbewahren.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Bestreitet der Händler den nicht fristgerechten Zugang der AB, so muss er den fristgerechten Zugang beweisen. Empfehlung: Briefumschlag mit Poststempel aufbewahren.
O.
Danke für die Nachricht
Ja die AGB waren auf dem 2. Blatt der Bestellung
Da steht das mit den 3 Wochen
Briefumschlag gab es ja gar nicht, er hat es per Mail gesendet
Am 24.9 kam diese Mail an
Die PDF Auftragsbestätigung die dort angehängt war ist jedoch mit 17.9 also noch fristgerecht datiert
Rückdatieren kann ja jeder !!!
Er sagte noch die wäre mir am 17.9. schon zugstellt worden
Das ist gelogen denn verloren geht in meinem Postfach nichts
Mal sehen wie es weiterläuft
Ich berichte
Mein hat es genauso gemacht:
Bestellung: 27.07.09
AB kam am 10.09.09 mit Poststempel vom 08.09.09
Datum auf der AB: 17.08.09 !!!!
Aber, das Gute: Bei mir läuft alles !!! (Bis jetzt )
Gruß
Gonzo
Hallo,
Das Thema interessiert mich auch. Ich habe meinem EU Golf am 5. August bestellt und bis heute nix mehr gehört. Vor 2 Wochen habe ich bei meinem VW Händler angerufen und er sagte die Dame die das bearbeitet wäre im Urlaub..fand ich etwas merkwürdig. Unverbindlicher Liefertermin ist Dezember.
Gibt es einem Grund warum sich die Händler soviel Zeit lassen oder liegt das an Überarbeitung ?
Redgi